Neufra
Median
6 €/m²
Richtwertzonen
6
Stichtag
01.01.2026
Bodenrichtwerte in Neufra liegen mit einem Median von 6 €/m² aus 6 Richtwertzonen vor. Die Daten von Gutachterausschüsse Baden-Württemberg werden hier zu Informationszwecken dargestellt; Originalquelle: https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/.
Lizenzbeschränkte Darstellung
Diese Daten stammen vom Gutachterausschüsse Baden-Württemberg und werden unter der Lizenz keine Angabe zu Informationszwecken dargestellt.
BORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRWBodenrichtwerte in Neufra reichen von 1 bis 25 €/m², der Median liegt bei 6 €/m². Veröffentlichung: Gutachterausschüsse Baden-Württemberg; auf dieser Seite erscheinen sie zu Informationszwecken mit Portalverweis https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/.
| Kennzahl | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Richtwertzonen | 6 | BORIS |
| Median | 6 €/m² | BORIS |
| Landkreis-Median | 12 €/m² | BORIS |
| Stichtag | 01.01.2026 | Landesquelle |
Innerhalb des Landkreises Sigmaringen liegt Neufra auf Position 22 der 22 Gemeinden. Median 6 €/m².
In Neufra basiert die kompakte Preisverteilung auf 6 Richtwertzonen mit einem Median von 6 €/m² und einem mittleren 50-Prozent-Band zwischen 1 und 14 €/m².
Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 6 amtliche Zonen. Werte sind eingeschränkt belastbar, weil die Zonenzahl gering ist; es handelt sich nicht um eine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.
Minimum
1 €/m²
Perzentil 25
1 €/m²
Median
6 €/m²
Perzentil 75
14 €/m²
In Neufra fallen 66,7 % der Bodenrichtwertzonen auf Land- und Forstnutzung.
Acker
2
Richtwertzonen
Wohnen
1
Richtwertzonen
Grünland
1
Richtwertzonen
Wald
1
Richtwertzonen
Sonder
1
Richtwertzonen
Der Hebesatz B verbindet den Bodenwert mit der jährlichen Grundsteuer. Die Beispielrechnung nutzt 500 m² Wohnen und den medianen Bodenrichtwert dieser Gemeinde.
BW Bodenwertmodell
Neufra
6 €/m²
6 Richtwertzonen
Sigmaringen
12 €/m²
22 Vergleichsgemeinden
Abweichung
52,1 %
gegenüber Landkreis-Median
Neufra steht auf Rang 22 von 22 Gemeinden mit auswertbarem Median.
Der Median von 6 €/m² wird gegen 22 Gemeinden im Landkreis eingeordnet; der Landkreis-Median liegt bei 12 €/m².
| Nutzungsart | Median | p10 | p90 | Zonen |
|---|---|---|---|---|
| Wohnen | 25 €/m² | 25 €/m² | 25 €/m² | 1 |
| Sonder | 15 €/m² | 15 €/m² | 15 €/m² | 1 |
| Acker | 6 €/m² | 2 €/m² | 9 €/m² | 2 |
Nachbargemeinden in Neufra unterscheiden sich beim Bodenrichtwert deutlich. Median je Gemeinde zwischen 15 und 15 €/m².
| Gemeinde | Median | Zonen | Stichtag |
|---|---|---|---|
| Bingen | 15 €/m² | 13 | 01.01.2026 |
| Herbertingen | 15 €/m² | 14 | 01.01.2026 |
| Mengen | 15 €/m² | 13 | 01.01.2026 |
| Pfullendorf | 15 €/m² | 43 | 01.01.2026 |
| Sauldorf | 15 €/m² | 25 | 01.01.2026 |
Bodenrichtwerte in Neufra werden mit Stichtag 01.01.2026 und dem Lizenzhinweis keine Angabe gezeigt. Diese Einordnung nutzt die Veröffentlichung von Gutachterausschüsse Baden-Württemberg zu Informationszwecken; maßgeblich bleibt https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/.
Für Neufra liegt nur ein einzelner Bodenrichtwert-Stichtag (01.01.2026) vor. Eine belastbare Trendaussage ist derzeit nicht möglich.
Quelle und Lizenz
BORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRW
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Stichtag 01.01.2026: Der Bodenrichtwert in Neufra liegt im Median bei 6 €/m². Grundlage sind 6 Richtwertzonen von Gutachterausschüsse Baden-Württemberg, die hier zu Informationszwecken mit Verweis auf https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/ dargestellt werden.
In Neufra sind 6 amtliche Bodenrichtwertzonen mit einem Median-Bodenrichtwert von 6 €/m² ausgewiesen; Stichtag 01.01.2026.
Beim Median-Bodenrichtwert in Neufra zeigt die Zonenkomposition vor allem Acker als häufigste Nutzungsart. Der ausgewiesene Median bleibt eine Zusammenfassung aller Zonen.
Neufra und der Landkreis Sigmaringen unterscheiden sich beim Median-Bodenrichtwert: 6 €/m² gegenüber 12 €/m².
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert einer Bodenrichtwertzone nach § 196 BauGB, kein Kaufpreis. Der Verkehrswert eines konkreten Grundstücks im Sinne von § 194 BauGB weicht je nach Zuschnitt, Bebaubarkeit und Mikrolage ab und wird nach den Verfahren der ImmoWertV individuell ermittelt.
Sind nur einzelne Bodenrichtwertzonen verfügbar, beschränkt sich die Darstellung in Neufra auf den Kennzahlenkern. Eine breitere Verteilung wird erst mit ausreichender Datendichte gezeigt.
Der Bodenrichtwert ist ein zonaler Lagewert. Eine Grundstückspreis-Prüfung für Neufra muss das konkrete Grundstück, Baurecht, Erschließung und Marktlage zusätzlich bewerten.
Für Baden-Württemberg stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.
Auf Gemeindeebene speist sich der Bodenrichtwert aus den vom zuständigen Gutachterausschuss geführten Kaufpreissammlungen gemäß § 195 BauGB; daraus werden nach den Verfahren der ImmoWertV zonenbezogene Werte abgeleitet und gemäß § 196 BauGB veröffentlicht.
Neufra
Median
6 €/m²
Richtwertzonen
6
Landkreis-Median
12 €/m²
Stichtag
01.01.2026
Quelle und Lizenz
BORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRW
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