grundradar

Neufra

Median

6 €/m²

Richtwertzonen

6

Stichtag

01.01.2026

Bodenrichtwert

Bodenrichtwert Neufra

Bodenrichtwerte in Neufra liegen mit einem Median von 6 €/m² aus 6 Richtwertzonen vor. Die Daten von Gutachterausschüsse Baden-Württemberg werden hier zu Informationszwecken dargestellt; Originalquelle: https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/.

Lizenzhinweis

Lizenzbeschränkte Darstellung

Diese Daten stammen vom Gutachterausschüsse Baden-Württemberg und werden unter der Lizenz keine Angabe zu Informationszwecken dargestellt.

BORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRW
eingeschränkt nutzbarStichtag 01.01.2026

Bodenrichtwerte in Neufra reichen von 1 bis 25 €/m², der Median liegt bei 6 €/m². Veröffentlichung: Gutachterausschüsse Baden-Württemberg; auf dieser Seite erscheinen sie zu Informationszwecken mit Portalverweis https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/.

KennzahlWertQuelle
Richtwertzonen6BORIS
Median6 €/m²BORIS
Landkreis-Median12 €/m²BORIS
Stichtag01.01.2026Landesquelle

Innerhalb des Landkreises Sigmaringen liegt Neufra auf Position 22 der 22 Gemeinden. Median 6 €/m².

Preisverteilung der Richtwertzonen

In Neufra basiert die kompakte Preisverteilung auf 6 Richtwertzonen mit einem Median von 6 €/m² und einem mittleren 50-Prozent-Band zwischen 1 und 14 €/m².

Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 6 amtliche Zonen. Werte sind eingeschränkt belastbar, weil die Zonenzahl gering ist; es handelt sich nicht um eine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.

Minimum

1 €/m²

Perzentil 25

1 €/m²

Median

6 €/m²

Perzentil 75

14 €/m²

Nutzungsarten in Neufra

In Neufra fallen 66,7 % der Bodenrichtwertzonen auf Land- und Forstnutzung.

Acker

2

Richtwertzonen

Wohnen

1

Richtwertzonen

Grünland

1

Richtwertzonen

Wald

1

Richtwertzonen

Sonder

1

Richtwertzonen

Grundsteuer

Grundsteuer-Hebesatz für Neufra

Der Hebesatz B verbindet den Bodenwert mit der jährlichen Grundsteuer. Die Beispielrechnung nutzt 500 m² Wohnen und den medianen Bodenrichtwert dieser Gemeinde.

BW Bodenwertmodell

Grundsteuer-Hebesatz öffnen
Hebesatz B
545 %
Beispiel für 500 m² Wohnen
≈ 5 €
Jahressteuer bei medianem Bodenrichtwert
Preisleiste nach Nutzungsart
Nutzungsarten in Neufra: nur Kategorien mit ausreichender Zonenzahl.
Median Sigmaringen: 12 €/m²Median Sigmaringen 12 €/m²WohnenWohnen: 25 €/m²25 €/m²SonderSonder: 15 €/m²15 €/m²AckerAcker: 6 €/m²6 €/m²GrünlandGrünland: 1 €/m²1 €/m²WaldWald: 1 €/m²1 €/m²
Vergleich: Landkreis-Median als Referenz

Vergleich: Landkreis-Median als Referenz

Neufra

6 €/m²

6 Richtwertzonen

Sigmaringen

12 €/m²

22 Vergleichsgemeinden

Abweichung

52,1 %

gegenüber Landkreis-Median

Vergleich: Perzentil im Landkreis

Vergleich: Perzentil im Landkreis

Neufra steht auf Rang 22 von 22 Gemeinden mit auswertbarem Median.

Der Median von 6 €/m² wird gegen 22 Gemeinden im Landkreis eingeordnet; der Landkreis-Median liegt bei 12 €/m².

Vergleich: Richtwertzonen nach Nutzung

Vergleich: Richtwertzonen nach Nutzung

Nutzungsarten in Neufra
NutzungsartMedianp10p90Zonen
Wohnen25 €/m²25 €/m²25 €/m²1
Sonder15 €/m²15 €/m²15 €/m²1
Acker6 €/m²2 €/m²9 €/m²2
Vergleich: Nachbargemeinden

Vergleich: Nachbargemeinden

Nachbargemeinden in Neufra unterscheiden sich beim Bodenrichtwert deutlich. Median je Gemeinde zwischen 15 und 15 €/m².

Nachbargemeinden zu Neufra
GemeindeMedianZonenStichtag
Bingen15 €/m²1301.01.2026
Herbertingen15 €/m²1401.01.2026
Mengen15 €/m²1301.01.2026
Pfullendorf15 €/m²4301.01.2026
Sauldorf15 €/m²2501.01.2026
Datenstand und Quellenhinweis

Datenstand und Quellenhinweis

Bodenrichtwerte in Neufra werden mit Stichtag 01.01.2026 und dem Lizenzhinweis keine Angabe gezeigt. Diese Einordnung nutzt die Veröffentlichung von Gutachterausschüsse Baden-Württemberg zu Informationszwecken; maßgeblich bleibt https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/.

Für Neufra liegt nur ein einzelner Bodenrichtwert-Stichtag (01.01.2026) vor. Eine belastbare Trendaussage ist derzeit nicht möglich.

Quelle und Lizenz

BORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRW

Amtliche Quelle öffnen

Weiterführende Seiten

Häufige Fragen zu Bodenrichtwerten in Neufra

Häufige Fragen zu Bodenrichtwerten in Neufra

Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Neufra?+

Stichtag 01.01.2026: Der Bodenrichtwert in Neufra liegt im Median bei 6 €/m². Grundlage sind 6 Richtwertzonen von Gutachterausschüsse Baden-Württemberg, die hier zu Informationszwecken mit Verweis auf https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/ dargestellt werden.

Wie viele Richtwertzonen gibt es in Neufra?+

In Neufra sind 6 amtliche Bodenrichtwertzonen mit einem Median-Bodenrichtwert von 6 €/m² ausgewiesen; Stichtag 01.01.2026.

Welche Nutzungsart ist in Neufra am häufigsten vertreten?+

Beim Median-Bodenrichtwert in Neufra zeigt die Zonenkomposition vor allem Acker als häufigste Nutzungsart. Der ausgewiesene Median bleibt eine Zusammenfassung aller Zonen.

Wie ist der Grundstückspreis pro qm in Neufra einzuordnen?+

Neufra und der Landkreis Sigmaringen unterscheiden sich beim Median-Bodenrichtwert: 6 €/m² gegenüber 12 €/m².

Warum ist der Bodenrichtwert nicht der Kaufpreis meines Grundstücks?+

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert einer Bodenrichtwertzone nach § 196 BauGB, kein Kaufpreis. Der Verkehrswert eines konkreten Grundstücks im Sinne von § 194 BauGB weicht je nach Zuschnitt, Bebaubarkeit und Mikrolage ab und wird nach den Verfahren der ImmoWertV individuell ermittelt.

Welche Rolle spielt der Bodenpreis in Neufra?+

Sind nur einzelne Bodenrichtwertzonen verfügbar, beschränkt sich die Darstellung in Neufra auf den Kennzahlenkern. Eine breitere Verteilung wird erst mit ausreichender Datendichte gezeigt.

Warum ersetzt der Bodenrichtwert keine Grundstückspreis-Prüfung in Neufra?+

Der Bodenrichtwert ist ein zonaler Lagewert. Eine Grundstückspreis-Prüfung für Neufra muss das konkrete Grundstück, Baurecht, Erschließung und Marktlage zusätzlich bewerten.

Methodik und Rechtsgrundlage

Methodik und Rechtsgrundlage

Für Baden-Württemberg stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.

Auf Gemeindeebene speist sich der Bodenrichtwert aus den vom zuständigen Gutachterausschuss geführten Kaufpreissammlungen gemäß § 195 BauGB; daraus werden nach den Verfahren der ImmoWertV zonenbezogene Werte abgeleitet und gemäß § 196 BauGB veröffentlicht.

Neufra

Median

6 €/m²

Richtwertzonen

6

Landkreis-Median

12 €/m²

Stichtag

01.01.2026

Quelle und Lizenz

BORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRW

Amtliche Quelle öffnen

Weiterführende Seiten