Lichtenstein
Median
1 €/m²
Richtwertzonen
5
Stichtag
01.01.2026
Der Bodenrichtwert in Lichtenstein liegt im Median bei 1 €/m². Grundlage sind 5 amtliche Richtwertzonen von Gutachterausschüsse Baden-Württemberg, die auf dieser Seite zu Informationszwecken mit Verweis auf https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/ erscheinen.
Lizenzbeschränkte Darstellung
Diese Daten stammen vom Gutachterausschüsse Baden-Württemberg und werden unter der Lizenz keine Angabe zu Informationszwecken dargestellt.
BORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRWDie amtlichen Bodenrichtwerte in Lichtenstein umfassen 5 Zonen mit einem Median von 1 €/m². Der Datenstand von Gutachterausschüsse Baden-Württemberg wird hier zu Informationszwecken eingeordnet; Ursprungsportal: https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/.
| Kennzahl | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Richtwertzonen | 5 | BORIS |
| Median | 1 €/m² | BORIS |
| Landkreis-Median | 4 €/m² | BORIS |
| Stichtag | 01.01.2026 | Landesquelle |
Die Einordnung in Lichtenstein im Landkreis Reutlingen: Rang 23 von 23 nach Median-Bodenrichtwert.
Mit 5 verfügbaren Bodenrichtwertzonen in Lichtenstein bleibt die Preisverteilung kompakt: Median 1 €/m², Spanne 0–3 €/m².
Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 5 amtliche Zonen. Werte sind eingeschränkt belastbar, weil die Zonenzahl gering ist; es handelt sich nicht um eine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.
Minimum
0 €/m²
Perzentil 25
0 €/m²
Median
1 €/m²
Perzentil 75
3 €/m²
In Lichtenstein überwiegen Acker, Grünland und Wald mit zusammen 60 %. Das beschreibt vor allem die Nutzungsstruktur der ausgewerteten Zonen.
Wald
3
Richtwertzonen
Sonder
2
Richtwertzonen
Der Hebesatz B verbindet den Bodenwert mit der jährlichen Grundsteuer. Die Beispielrechnung nutzt 500 m² Wohnen und den medianen Bodenrichtwert dieser Gemeinde.
BW Bodenwertmodell
Lichtenstein
1 €/m²
5 Richtwertzonen
Reutlingen
4 €/m²
23 Vergleichsgemeinden
Abweichung
87,5 %
gegenüber Landkreis-Median
Lichtenstein steht auf Rang 23 von 23 Gemeinden mit auswertbarem Median.
Der Median von 1 €/m² wird gegen 23 Gemeinden im Landkreis eingeordnet; der Landkreis-Median liegt bei 4 €/m².
| Nutzungsart | Median | p10 | p90 | Zonen |
|---|---|---|---|---|
| Sonder | 37 €/m² | 10 €/m² | 63 €/m² | 2 |
| Wald | 0 €/m² | 0 €/m² | 0 €/m² | 3 |
Wer Grundstückspreise im direkten Umfeld einordnen will, kann rund um Lichtenstein die Bodenrichtwert-Spannweite von 6 bis 520 €/m² als Orientierung nutzen.
| Gemeinde | Median | Zonen | Stichtag |
|---|---|---|---|
| Metzingen | 520 €/m² | 1 | 01.01.2024 |
| Reutlingen | 13 €/m² | 13 | 01.01.2026 |
| Pfullingen | 11 €/m² | 4 | 01.01.2026 |
| Eningen unter Achalm | 8 €/m² | 8 | 01.01.2026 |
| Grabenstetten | 6 €/m² | 8 | 01.01.2024 |
Zum Stichtag 01.01.2026 weist Gutachterausschüsse Baden-Württemberg Bodenrichtwerte in Lichtenstein aus. Die Daten werden hier zu Informationszwecken unter dem Hinweis keine Angabe und mit Verlinkung auf https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/ angezeigt.
Trendaussagen zu Bodenrichtwerten in Lichtenstein setzen mindestens zwei Stichtage voraus. Aktuell liegt nur 01.01.2026 vor.
Quelle und Lizenz
BORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRW
Amtliche Quelle öffnenWeiterführende Seiten
Stichtag 01.01.2026: Im Median beträgt der Bodenrichtwert in Lichtenstein 1 €/m². Die Daten von Gutachterausschüsse Baden-Württemberg erscheinen auf dieser Seite zu Informationszwecken; maßgeblich bleibt die Originalveröffentlichung unter https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/.
In Lichtenstein sind 5 amtliche Bodenrichtwertzonen mit einem Median-Bodenrichtwert von 1 €/m² ausgewiesen; Stichtag 01.01.2026.
Der Bodenrichtwert in Lichtenstein beruht auf einer Zonenkomposition, in der Wald den größten Anteil der Richtwertzonen stellt.
Der Bodenrichtwert in Lichtenstein liegt bei 1 €/m², der Median des Landkreises Reutlingen bei 4 €/m². Die Differenz ergibt sich aus Lage, Nutzung und Zonenstruktur.
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert einer Bodenrichtwertzone nach § 196 BauGB, kein Kaufpreis. Der Verkehrswert eines konkreten Grundstücks im Sinne von § 194 BauGB weicht je nach Zuschnitt, Bebaubarkeit und Mikrolage ab und wird nach den Verfahren der ImmoWertV individuell ermittelt.
Sind nur einzelne Bodenrichtwertzonen verfügbar, beschränkt sich die Darstellung in Lichtenstein auf den Kennzahlenkern. Eine breitere Verteilung wird erst mit ausreichender Datendichte gezeigt.
Der Bodenrichtwert ist ein zonaler Lagewert. Eine Grundstückspreis-Prüfung für Lichtenstein muss das konkrete Grundstück, Baurecht, Erschließung und Marktlage zusätzlich bewerten.
Für Baden-Württemberg stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.
In Lichtenstein stammen die Bodenrichtwerte vom Stichtag 01.01.2026; die Wertermittlung selbst folgt § 193 BauGB i. V. m. der ImmoWertV und liegt beim zuständigen Gutachterausschuss.
Lichtenstein
Median
1 €/m²
Richtwertzonen
5
Landkreis-Median
4 €/m²
Stichtag
01.01.2026
Quelle und Lizenz
BORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRW
Amtliche Quelle öffnenWeiterführende Seiten