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Datenstudie · Amtliche Bodenrichtwerte · Suhl

Amtliche Wohn-Bodenrichtwerte in Suhl 2017–⁠2024: die Entwicklung nach Abzug der Inflation

BORIS Thüringen · 60 vergleichbare Zonen

Zwischen dem 01.01.2017 und dem 01.01.2024 stiegen die Wohn-Bodenrichtwerte der 60 vergleichbaren Bodenrichtwertzonen in Suhl im Median um 13,1 Prozent. Das hat Grundradar aus den amtlichen Werten berechnet. Der Median ist die Mitte der nach Größe geordneten Veränderungen, bei gerader Anzahl der Durchschnitt der beiden mittleren Werte. Nominal bezeichnet die Veränderung ohne Berücksichtigung der Inflation. Real, also nach Abzug der Inflation von 23,7 Prozent, ergibt sich ein Rückgang um 8,6 Prozent.

2017–2024 nominal+13,1 %Median aus 60 Zonen
2017–2024 nach Abzug der Inflation-8,6 %nach Verbraucherpreisindex
2022–2024 nach Abzug der Inflation-7,8 %jüngerer Zeitraum

Zahlen, Tabellen und Grafiken dieser Auswertung dürfen mit der Quellenangabe „Grundradar, grundradar.de“ zitiert und abgedruckt werden. Druckfähige Dateien, die Pressemitteilung und die Namensnennungen der amtlichen Eingangsdaten stehen im Pressebereich.

Das Wichtigste im Überblick

  • Die reale Zahl ist keine Differenz der beiden Prozentwerte. Ein beispielhafter Bodenrichtwert von 100 Euro je Quadratmeter im Jahr 2017 entspräche bei dieser Veränderung im Jahr 2024 nominal 113,1 Euro je Quadratmeter. Gleichzeitig kostet alles, was 2017 100 Euro gekostet hat, im Jahr 2024 bereits 123,7 Euro. Diese beiden Beträge werden nicht voneinander abgezogen, sondern durcheinander geteilt. 113,1 geteilt durch 123,7 ergibt einen realen Rückgang um 8,6 Prozent.

  • Unter den 22 Kreisen und kreisfreien Städten in Thüringen, für die dieselbe Rechnung möglich ist, liegt Suhl auf Rang 18.

  • Die Obergrenze des schwächsten Zehntels der nominalen Wohnzonenveränderungen liegt bei 3,9 Prozent. Die Untergrenze des stärksten Zehntels liegt bei 26,7 Prozent. Einzelne Veränderungen können unter dem ersten oder über dem zweiten Grenzwert liegen. Die Inflation ist in diesen Zahlen nicht abgezogen.

  • Im jüngeren Zeitraum 2022 bis 2024 beträgt die nominale Veränderung 3,0 Prozent, nach Abzug der Inflation sind es -7,8 Prozent. Nach Abzug der Inflation weist dieser Zeitraum damit in dieselbe Richtung wie der Hauptzeitraum 2017 bis 2024.

Abbildung 1 · Verlauf

Suhl: Von 2015 bis 2024 stieg der nominale Index der Wohn-Bodenrichtwerte um 12,8 Prozent. Die Verbraucherpreise stiegen um 26,3 Prozent

Grundradar-Berechnung: Index der Wohn-Bodenrichtwerte aus 57 durchgehend zugeordneten Zonen. Beobachtete Jahre: 2015, 2017, 2019, 2021, 2022, 2024. Der Verlauf beginnt 2015, zwei Jahre vor dem Hauptzeitraum ab 2017. Der Grund: Eine durchgehende Linie erfordert für jedes beobachtete Jahr einen Wert je Bodenrichtwertzone. Das erfüllen 57 Zonen, eine andere Auswahl als die 60 Zonen des Hauptzeitraums. 2015 dient als Basisjahr mit dem Indexwert 100.
Im realen Index ist der Verbraucherpreisindex für Deutschland herausgerechnet. Die veröffentlichte Kennzahl für 2015 bis 2024 beruht auf 57 Bodenrichtwertzonen. Das sind 67,1 Prozent aller Zonen des Jahres 2024; die übrigen erfassten Zonen gehen in diesen Vergleich nicht ein. Diesen längeren Verlauf zeigen wir nur zur Einordnung, für den Vergleich zwischen Kreisen und kreisfreien Städten verwenden wir ihn nicht.
Datentabelle zu dieser Abbildung
Indexwerte der Wohn-Bodenrichtwerte und der Verbraucherpreise, 2015 bis 2024. 2015 dient als Basisjahr mit dem Indexwert 100.
JahrNominalRealVerbraucherpreise
2015100100100
201710097,9102,1
201910095,3104,9
2021108,399,9108,5
2022109,496,8113
2024112,889,3126,3
Quelle: BORIS Thüringen (CC BY 4.0); © Daten der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte TH 2014–2024 / CC BY 4.0, https://www.gutachterausschuesse-th.de, https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/legalcode.de, Daten bearbeitet; Destatis-Verbraucherpreisindex; Berechnung Grundradar · Datenstand 09.10.2026SVGPNG

Nominal und nach Abzug der Inflation: Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte in Suhl zwischen 2017 und 2024

Abbildung 2 · Zeiträume

Suhl: Nach Abzug der Inflation fielen die Werte seit 2017 um 8,6 %, seit 2022 um 7,8 % und seit 2015 um 10,7 %

Grundradar-Berechnung: Mediane der Veränderungen vergleichbarer Wohn-Bodenrichtwertzonen. Vergleichszeiträume: 2017–2024, 2022–2024, 2015–2024. Die Grafik zeigt alle drei Zeiträume als Veränderungsraten, nicht als Bodenrichtwerte in Euro. Der Grund: Die Hauptkennzahl wird aus den Veränderungen jeder einzelnen Zone berechnet, nicht aus einem Euro-Durchschnitt.
Jeder Zeitraum verwendet seine eigenen Zonen: 60, 79 und 57 Zonen. Die Werte sind deshalb nicht ineinander umrechenbar.
Datentabelle zu dieser Abbildung
Veränderung der Wohn-Bodenrichtwerte in drei Vergleichszeiträumen, nominal und nach Abzug der Inflation.
ZeitraumZonenNominalRealInflation
2017–202460+13,1 %-8,6 %+23,7 %
2022–202479+3,0 %-7,8 %+11,8 %
2015–202457+12,8 %-10,7 %+26,3 %
Quelle: BORIS Thüringen (CC BY 4.0); © Daten der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte TH 2014–2024 / CC BY 4.0, https://www.gutachterausschuesse-th.de, https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/legalcode.de, Daten bearbeitet; Destatis-Verbraucherpreisindex; Berechnung Grundradar · Datenstand 09.10.2026SVGPNG

Ausgewertet werden ausschließlich Wohnzonen: Flächen, die der Gutachterausschuss als Wohnbaufläche führt. Acker- und Waldflächen, Gewerbe- und Sonderflächen bleiben in jeder Zahl dieser Studie außen vor.

Ein Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für eine ganze Bodenrichtwertzone, kurz Zone, den der Gutachterausschuss aus der Kaufpreissammlung ableitet (§ 196 Abs. 1 BauGB). Er ist weder ein Kaufpreis noch der Verkehrswert eines einzelnen Grundstücks. Wofür er im Einzelnen gilt und wofür nicht, steht in der Methodik dieser Studienreihe. Wie die Kennzahl daraus berechnet wird, steht im Abschnitt Methodik am Ende dieser Seite.

Zur Einordnung des Preisniveaus: Der Median der 60 ausgewerteten Zonen lag 2017 bei 42,0 €/m² und 2024 bei 51,0 €/m². Ihr prozentualer Unterschied ist eine andere Kennzahl als der Median der einzelnen Veränderungen. Was ein bestimmtes Grundstück kostet, lässt sich daraus nicht ableiten.

Zum Lesen der Grafik

  • Der reale Index lag in keinem Jahr über seinem Ausgangswert von 100,0 und steht im jüngsten Jahr bei 89,3. Über alle Jahre blieben die nominalen Werte hinter der Inflation zurück.
  • Für 2017 und 2019 ist der nominale Index auf eine Nachkommastelle genauso hoch wie beim jeweils vorherigen beobachteten Datenstand. Einzelne Bodenrichtwerte können sich trotzdem verändert haben. Aus dem Index folgt keine Aussage über Beschlüsse des Gutachterausschusses.
  • Für 2016, 2018, 2020 und 2023 enthält der ausgewertete Datenauszug keine Wohn-Bodenrichtwerte. Die Linie verbindet die vorhandenen Datenstände über diese Jahre hinweg. Für die Zwischenzeit liegt damit keine Beobachtung vor.

Innerhalb von Suhl liegen die mittleren 80 Prozent der Zonenveränderungen 2017 bis 2024 nominal zwischen +3,9 % und +26,7 %

Abbildung 3 · Verteilung

Suhl: Der Median der 60 Zonen liegt bei +13,1 %, zwischen schwachen und starken Zonen liegen 22,8 Prozentpunkte

Grundradar-Berechnung: Verteilung der nominalen Veränderungen vergleichbarer Wohn-Bodenrichtwertzonen. Stichtage: 01.01.2017 bis 01.01.2024. Der Balken zeigt die mittlere Hälfte der geordneten Zonenveränderungen. Die äußere Linie reicht von der Obergrenze des schwächsten Zehntels bis zur Untergrenze des stärksten Zehntels. Die gestrichelte Linie ist die Inflation im Hauptzeitraum 2017 bis 2024. 60 Wohn-Bodenrichtwertzonen mit unveränderter Nummer des Gutachterausschusses, 01.01.2017 bis 01.01.2024.
Eine kreisfreie Stadt ist eine Gemeinde, einen Unterschied zwischen Gemeinden gibt es hier also nicht. Was auseinanderliegt, sind ihre 60 Bodenrichtwertzonen.
Datentabelle zu dieser Abbildung
Verteilung der nominalen Zonenveränderungen in Suhl, 01.01.2017 bis 01.01.2024.
Anteil der ZonenNominale Veränderung
Die schwächsten zehn Prozentbis +3,9 %
Das schwächste Viertelbis +7,9 %
Median+13,1 %
Das stärkste Viertelab +20,0 %
Die stärksten zehn Prozentab +26,7 %
Quelle: BORIS Thüringen (CC BY 4.0); © Daten der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte TH 2014–2024 / CC BY 4.0, https://www.gutachterausschuesse-th.de, https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/legalcode.de, Daten bearbeitet; Destatis-Verbraucherpreisindex; Berechnung Grundradar · Datenstand 09.10.2026SVGPNG

Die Studie behandelt Suhl als eine Gemeinde. Die Verteilung zeigt Unterschiede zwischen den Bodenrichtwertzonen innerhalb der Stadt. Daraus lässt sich keine Rangfolge der Stadtteile ableiten.

  • Die schwächsten zehn Prozent bis +3,9 %
  • Das schwächste Viertel bis +7,9 %
  • Median +13,1 %
  • Das stärkste Viertel ab +20,0 %
  • Die stärksten zehn Prozent ab +26,7 %

Zwischen dem schwächsten und dem stärksten Zehntel liegen 22,8 Prozentpunkte. Nominal stiegen die Werte in 56 Bodenrichtwertzonen, in 2 Bodenrichtwertzonen sanken sie. In 2 Bodenrichtwertzonen blieben sie unverändert. In 52 der 60 Zonen blieb die Entwicklung hinter der Inflation zurück.

Der Median der Stadt liegt nominal bei +13,1 % und nach Abzug der Inflation bei -8,6 %. Welcher Wert für ein bestimmtes Grundstück gilt, folgt daraus nicht: Dafür zählt die Zone, in der es liegt.

Außenvergleich: Suhl und die angrenzenden Einheiten, 2017 bis 2024

Abbildung 4 · Einordnung

Suhl: Die 3 vergleichbaren Nachbarn reichen von +9,1 bis +41,7 Prozent, Suhl liegt bei +13,1 Prozent

Grundradar-Berechnung: Mediane der Veränderungen vergleichbarer Wohn-Bodenrichtwertzonen. Stichtage: 01.01.2017 bis 01.01.2024. Nominale Veränderung im Hauptzeitraum 2017 bis 2024. Verglichen werden Kreise und kreisfreie Städte mit denselben Stichtagen und ausreichender Abdeckung; die kreisfreien Städte sind als solche gekennzeichnet.
Suhl liegt auf Rang 18 von 22 Einheiten in Thüringen, für die vergleichbare Daten vorliegen; deren Median beträgt +33,5 %. Kein angrenzender Kreis ist vom Vergleich ausgeschlossen.
Datentabelle zu dieser Abbildung
Nominale Veränderung der Wohn-Bodenrichtwerte in Suhl und bei den vergleichbaren Nachbarn, 01.01.2017 bis 01.01.2024.
Kreis oder kreisfreie StadtZonenNominal
Ilm-Kreis131+41,7 %
Landkreis Schmalkalden-Meiningen208+13,3 %
Suhl (Stadt)60+13,1 %
Landkreis Hildburghausen96+9,1 %
Quelle: BORIS Thüringen, © Daten der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte TH 2014–2024 / CC BY 4.0, https://www.gutachterausschuesse-th.de, https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/legalcode.de, Daten bearbeitet; Berechnung Grundradar · Datenstand 09.10.2026SVGPNG

An Suhl grenzen 3 Kreise und kreisfreie Städte, alle erfüllen die Vergleichskriterien. Darunter ist keine kreisfreie Stadt.

  • Gebiete, die sich nur in einem einzigen Punkt berühren, zählen nicht als Nachbarn. Kein angrenzender Kreis ist vom Vergleich ausgeschlossen.
  • Mit +13,1 % liegt Suhl über der Entwicklung im Landkreis Hildburghausen, aber unter der Entwicklung aller übrigen Nachbarn.
  • Unter den 22 Kreisen und kreisfreien Städten in Thüringen, für die vergleichbare Daten vorliegen, liegt Suhl auf Rang 18. Der Median dieser 22 Einheiten beträgt +33,5 % und liegt damit 20,4 Prozentpunkte höher.
  • Die Rangfolge ordnet die berechneten Mediane der erfassten Wohn-Bodenrichtwertzonen. Sie ist kein Nachweis statistisch gesicherter Unterschiede und sagt nicht, ob dieselbe Reihenfolge bei vollständig erfassten Zonen bestehen bliebe.
  • Den höchsten nominalen Median der Wohnzonenveränderungen unter den vergleichbaren Nachbarn von 2017 bis 2024 weist Ilm-Kreis mit +41,7 % aus. Die Berechnung beruht auf 131 vergleichbaren Bodenrichtwertzonen. Der ausgewiesene Anteil von 60,1 Prozent beschreibt die erfassten Zonen, nicht die Kreisfläche oder eine repräsentative Stichprobe.
  • Ein Bundeswert wird daraus nicht abgeleitet, weil nicht alle Länder vergleichbare offene Jahrgänge bereitstellen.

Was diese Auswertung in Suhl nicht zeigt

  • Ein Bodenrichtwert gilt für eine ganze Zone und ersetzt keine Wertermittlung für ein einzelnes Grundstück. Er bezieht sich auf ein gedachtes, unbebautes Bodenrichtwertgrundstück mit den für die Zone typischen Merkmalen.

    Für die Abgrenzung der Zone gilt eine gesetzliche Vorgabe: Lagebedingte Wertunterschiede zum Bodenrichtwertgrundstück dürfen grundsätzlich nicht mehr als 30 Prozent betragen (§ 15 Abs. 1 Satz 2 ImmoWertV). Das betrifft die Grundstücke, für die der Bodenrichtwert gelten soll. Verglichen wird jeweils mit dem gedachten Grundstück, nicht zwischen zwei beliebigen Grundstücken der Zone. Zwischen diesen kann der Unterschied größer sein.

    Abweichende Merkmale einzelner Grundstücke bleiben bei der Abgrenzung außer Betracht (§ 15 Abs. 1 Satz 3 ImmoWertV). Aus der Vorgabe folgt deshalb keine Obergrenze dafür, wie weit der Wert eines bestimmten Grundstücks vom Bodenrichtwert abweichen darf.

    Für einzelne Grundstücke oder Grundstücksteile mit abweichender Nutzung oder Qualität gilt der Bodenrichtwert auch innerhalb der Zone nicht. Dazu zählen etwa Grün-, Wald-, Wasser-, Verkehrs- und Gemeinbedarfsflächen (§ 15 Abs. 2 ImmoWertV).

    Den Zustand der Gebäude bildet der Bodenrichtwert nicht ab, weil er sich auf ein unbebautes Grundstück bezieht (§ 13 Abs. 2 ImmoWertV). Privatrechtliche, öffentlich-rechtliche und tatsächliche Besonderheiten einzelner Grundstücke gehören nicht zu den Merkmalen des gedachten Grundstücks (§ 16 Abs. 1 ImmoWertV). Grundstücksgröße und Grundstückstiefe sind dagegen darzustellen, soweit sie den Wert beeinflussen (§ 16 Abs. 2 Satz 2 ImmoWertV).

    Für welche Flächen innerhalb einer Zone er ausdrücklich nicht gilt, steht in der Methodik dieser Studienreihe.
  • Die Studie wertet von den Gutachterausschüssen ermittelte und beschlossene Bodenrichtwerte aus, keine einzelnen Kaufverträge. Deshalb kann sie nicht feststellen, welche Verkäufe oder welche Entscheidungen der Gutachterausschüsse eine Veränderung ausgelöst haben. Auch Inflation, Zinsen, Baulandangebot, Nachfrage und lokale Planung werden nicht als Ursachen getrennt.
  • Wir bilden den Median über alle eingeschlossenen Zonen; jede Zone zählt dabei gleich viel. Große und kleine Zonen sowie Zonen mit vielen oder wenigen Grundstücken erhalten dasselbe Gewicht. Überprüfen lässt sich diese Gewichtung hier nicht, weil die Auswertung nur eine Gemeinde umfasst.
  • Der Vergleich mit anderen Kreisen ist auf 2017 und 2024 sowie kompatible Datenbestände beschränkt. Die 22 geeigneten Einheiten aus Thüringen bilden daher keine vollständige Bundesstichprobe.
Methodik, Quellen und Presse

Methodik, Quellen und Presse

Welche Zonen als Wohnzonen gelten

Die Länder benennen die Nutzung einer Bodenrichtwertzone unterschiedlich. Vor der Auswertung ordnen wir diese Angaben zehn einheitlichen Klassen zu und schließen davon allein die Nutzung „wohnen“ ein, also die Zonen, deren amtliche Art der Nutzung dem Wohnen zugeordnet ist. Der veröffentlichte Methodik-Datensatz enthält Ergebnisse und Quellenangaben. Eine vollständige Zuordnung aller amtlichen Nutzungsangaben zu diesen Klassen enthält er nicht.

Entwicklungszustand: nicht berücksichtigt
Diese Auswertung berücksichtigt den Entwicklungszustand nicht. Sie kann deshalb nicht unterscheiden, ob eine dem Wohnen zugeordnete Zone baureifes Land, Rohbauland oder Bauerwartungsland ist. Welche vier Entwicklungszustände § 3 ImmoWertV unterscheidet und was § 3 Abs. 5 ImmoWertV daneben als sonstige Flächen führt, steht in der Methodik dieser Studienreihe.
Beitragsrechtlicher Zustand: nicht berücksichtigt
Für baureifes Land ist er zusätzlich zum Entwicklungszustand und zur Art der Nutzung darzustellen (§ 16 Abs. 2 ImmoWertV). Diese Auswertung berücksichtigt ihn nicht. Ob die genannten Werte erschließungsbeitragsfrei oder -pflichtig gelten, weisen wir deshalb nicht aus.
Wo wir den Entwicklungszustand berücksichtigen
Dort prüfen wir ihn vor der Art der Nutzung, und Bauerwartungs- sowie Rohbauland bleiben außen vor.

Auswahl

Ausgangsbestand ist der aus den amtlichen Jahrgängen aufgebaute BORIS-Thüringen-Datenbestand. Im Reproduktionsdatensatz trägt er den Namen public.bodenrichtwerte_de. Eingeschlossen wird eine Zone, wenn sie alle vier Bedingungen erfüllt:

  • Jahrgang zwischen 2015 und 2024
  • Kreis-Code 16054
  • auf „wohnen“ vereinheitlichte Art der Nutzung
  • positiver Bodenrichtwert
Geeignete Zonen 2017
66
Geeignete Zonen 2024
85
Davon vergleichbar
60 Zonen, die an beiden Stichtagen dieselbe Nummer tragen
Abdeckung
90,9 Prozent bezogen auf 2017, 70,6 Prozent bezogen auf 2024
Veröffentlichte Abdeckung
70,6 Prozent, der niedrigere der beiden Werte

Hauptkennzahl

Vergleichsgruppe
Die 60 Wohnzonen, die 2017 und 2024 dieselbe Nummer tragen. Gemeint ist die Nummer, unter der der Gutachterausschuss die Zone führt, ergänzt um den Gemeinde- und den Gemarkungsschlüssel, damit gleiche Nummern verschiedener Gemeinden nicht verwechselt werden; wir nennen sie im Folgenden die kanonische Zonenkennung.
Hauptkennzahl
Der Median der Veränderungen dieser Zonen. Für jede Zone berechnen wir, um wie viel Prozent ihr Bodenrichtwert zwischen 2017 und 2024 gestiegen oder gefallen ist; der mittlere dieser 60 Werte ist die Hauptkennzahl. Die Veränderungen werden der Größe nach geordnet. Bei gerader Anzahl verwenden wir den Durchschnitt der beiden mittleren Werte. Mehrere Zonen können dieselbe Veränderung aufweisen.
änderung_z = (wert_2024 / wert_2017 - 1) × 100
hauptwert = Median(änderung_z)

Für die Hauptkennzahl vergleichen wir jede einbezogene Bodenrichtwertzone mit ihrem Wert am anderen Stichtag. Aus den prozentualen Veränderungen bilden wir den Median. Jede Bodenrichtwertzone zählt gleich viel, unabhängig von ihrer Fläche und der Zahl ihrer Grundstücke. Ein direkter Vergleich der beiden Preisniveaus würde etwas anderes messen: Zwischen den beiden Stichtagen sind 25 Zonen neu hinzugekommen und 6 weggefallen. Er würde diesen Wechsel mitzählen und damit auch messen, welche Gebiete neu dazugekommen und welche verschwunden sind, statt allein die Wertentwicklung. Das hat drei Folgen:

  • Jeder Zeitraum verwendet seine eigenen Zonen.
  • Die Ergebnisse der Zeiträume lassen sich nicht ineinander umrechnen.
  • Die beiden Medianwerte in Euro je Quadratmeter ergeben nicht die Hauptkennzahl.

Die inflationsbereinigte Veränderung wird ebenfalls für jede Zone vor der Medianbildung berechnet. Wir verwenden die nationalen Verbraucherpreisindex-Januarwerte, weil sie über alle Jahre gleich erhoben werden und keine regionalen Brüche enthalten. Sie sind auf 2020 als Basisjahr mit dem Indexwert 100 bezogen.

Die Überprüfung vergleicht sonst zwei Rechenwege: den Median über alle Zonen und den Median der Gemeindewerte. Beide Wege führen hier auf dieselbe Zahl, weil nur eine Gemeinde vorliegt; der Vergleich prüft deshalb nichts und entfällt.

Alle Wohnzonen je Stichtag

Die Hauptkennzahl beschreibt die Vergleichsgruppe: nur für sie lässt sich überhaupt eine Veränderung je Zone messen. Diese Tabelle beschreibt einen anderen Bestand: alle geeigneten Wohn-Bodenrichtwertzonen, die zum jeweiligen Stichtag geführt wurden.

Median und Anzahl aller geeigneten Wohn-Bodenrichtwertzonen je Stichtag.
StichtagMedianVorhandene Zonen
01.01.201741,0 €/m²66
01.01.201945,0 €/m²71
01.01.202150,0 €/m²78
01.01.202251,0 €/m²81
01.01.202453,0 €/m²85
  • Das Preisniveau nennt die Bodenrichtwert-Übersicht für Suhl.
  • Weil beide Auswertungen andere Zonen umfassen, weicht der Median hier vom Median der Vergleichsgruppe ab: für 2017 nennt diese Tabelle 41,0 €/m² gegenüber 42,0 €/m² in der Vergleichsgruppe.
  • Die beiden Stichtagsmedianwerte dieser Tabelle ergeben ins Verhältnis gesetzt nicht die Hauptkennzahl, weil diese aus den Veränderungen jeder einzelnen Zone berechnet wird.

Verteilung der Zonenveränderungen

Verteilung der Zonenveränderungen im Hauptzeitraum 2017 bis 2024.
Anteil der ZonenNominale Veränderung
Die schwächsten zehn Prozent bis+3,9 %
Das schwächste Viertel bis+7,9 %
Die Mitte (Median)+13,1 %
Das stärkste Viertel ab+20,0 %
Die stärksten zehn Prozent ab+26,7 %

Nominal stiegen die Werte in 56 Bodenrichtwertzonen, in 2 Bodenrichtwertzonen sanken sie. In 2 Bodenrichtwertzonen blieben sie unverändert. 8 Zonen stiegen stärker als die Inflation, 52 schwächer.

Siedlungs- und Dichtekontext

Die Zonen dieser Auswertung lassen sich nicht danach aufteilen, wie der Gutachterausschuss sie amtlich einordnet. Wie weit die Zonen auseinanderliegen, zeigt die Verteilung weiter oben: von +3,9 % im schwächsten bis +26,7 % im stärksten Zehntel.

Über die Veröffentlichung dieser Auswertung entscheidet eine Mindestzahl von 20 vergleichbaren Zonen. Sie beruht auf 60.

Abdeckung und Kontinuität

Kontinuität der Wohnzonen zwischen 2017 und 2024.
KategorieZonen
Exakte kanonische Treffer60
Stabile amtliche Zonenkennung bei veränderten Teilkennungen0
Neue amtliche Zonen25
Entfallene amtliche Zonen6
Nicht zugeordnete Zonen zwischen 01.01.2017 und 01.01.202431

Ein Fall, in dem die Nummer des Gutachterausschusses gleich blieb, während sich die Zahl der Teilbereiche änderte, trat in dieser Auswertung nicht auf.

Neue oder entfallene Zonen sowie unsichere Ähnlichkeitszuordnungen bleiben außerhalb der Hauptauswertung.

Vergleichskreise

Über die Veröffentlichung einer Kreisauswertung entscheiden diese Schwellen:

  • mindestens 20 übereinstimmende Zonen
  • Anteil zugeordneter Zonen am Anfangsstichtag mindestens 40,0 Prozent
  • mindestens 5 vertretene Gemeinden; für kreisfreie Städte gilt diese Bedingung nicht

Geprüft haben wir die Jahrgänge aus Thüringen; die Kriterien erfüllt haben Einheiten aus Thüringen.

Quellen und Lizenz

Die eigenständigen Ableitungen und Grafiken von Grundradar stehen unter CC BY 4.0 mit Quellenangabe „Grundradar, grundradar.de“. Rechte und Namensnennungspflichten der amtlichen Eingangsdaten bleiben davon unberührt.

Prüfsummen und Datenstand

Stichtag der ausgewerteten Werte: 01.01.2024. Abgerufen wurden die Daten am 09.10.2026.

Die vollständigen ausgewerteten Recheneingaben stehen im Reproduktionsdatensatz, erzeugt mit Extraktor-Version 8. Er enthält:

  • alle jährlichen Zielzeilen dieses Kreises
  • die Rohdaten der Randjahre
  • Gemeinde- und Nachbarschaftsdaten
  • die verwendeten Verbraucherpreisindex-Werte

Die Einordnungszeilen aller Kreise des geprüften Landes stehen als gemeinsame Vergleichsdatei bereit. Maschinenlesbare Kennzahlen, Quellenangaben und Prüfergebnisse stehen im JSON-Download. Die 60 Hauptzeilen mit den Stichtagen 01.01.2017 und 01.01.2024 stehen im CSV-Download.

Prüfsummen (SHA-256)
Destatis-Arbeitsmappe (Verbraucherpreisindex)
8c728e44fa400d762009fa34507a34e1fee3947641d2579484d7d040763b11f4
Reproduktionsdatensatz dieses Kreises
a868e49668a1f84f3a31770f4be83dc61a02af278f5f20fa59bdbc84342bc173
Gemeinsame Vergleichsdatei
e03d778e5f5b967cae86b671fc332a4fc352a6b645de97ddb73bc5b8a1515809
Zitieren als: Grundradar (2026): Amtliche Wohn-Bodenrichtwerte in Suhl 2017–2024: die Entwicklung nach Abzug der Inflation. Datenstand 09.10.2026. https://grundradar.de/recherche/bodenrichtwert-entwicklung/thueringen/suhl-2017-2024
Kontakt: presse@grundradar.de · Lizenz eigenständiger Grundradar-Grafiken: CC BY 4.0 · Eingangsdaten unter ihren jeweiligen amtlichen Lizenzen

Die Begriffe dieser Studie

Bodenrichtwert
Der durchschnittliche Lagewert für den Boden einer ganzen Zone, den der Gutachterausschuss aus den Kaufpreisen ableitet. Er ist kein Kaufpreis und nicht der Wert eines einzelnen Grundstücks.
Bodenrichtwertzone, kurz Zone
Ein Gebiet, das nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmt. Innerhalb einer Zone gilt derselbe Bodenrichtwert.
Gutachterausschuss
Das unabhängige Gremium, das die Bodenrichtwerte ermittelt und beschließt. Wie eine einzelne Zone zugeschnitten ist und warum, kann nur seine Geschäftsstelle erläutern.
Stichtag
Der Tag, für den ein Bodenrichtwert gilt. Diese Auswertung vergleicht den 01.01.2017 mit dem 01.01.2024.
Median
Der Wert in der Mitte der nach Größe geordneten Werte. Bei gerader Anzahl ist es der Durchschnitt der beiden mittleren Werte. Gleiche Werte sind möglich. Einzelne extreme Werte beeinflussen den Median meist weniger als den Durchschnitt aller Werte.
nominal und real
Nominal ist die Veränderung, wie sie im Bodenrichtwert steht. Real ist dieselbe Veränderung nach Abzug der Inflation.
Vergleichsgruppe
Die 60 Zonen, die sich über beide Stichtage verfolgen lassen. Nur für sie lässt sich überhaupt eine Veränderung je Zone messen.
Abdeckung
Der Anteil der Zonen eines Stichtags, der sich bis zum zweiten Stichtag verfolgen lässt. Für den Vergleich zwischen Kreisen setzen wir mindestens 40,0 Prozent der erfassten Wohnzonen des Anfangsstichtags voraus.
Hauptzeitraum, jüngerer Zeitraum, langer Zeitraum
Die drei Vergleiche dieser Studie: 2017 bis 2024, 2022 bis 2024, 2015 bis 2024. Jeder verwendet seine eigenen Zonen, deshalb rechnen wir sie nicht ineinander um.