Zum Hauptinhalt springen
grundradar
Datenstudie · Amtliche Bodenrichtwerte · Landkreis Mayen-Koblenz

Amtliche Wohn-Bodenrichtwerte im Landkreis Mayen-Koblenz 2022–⁠2026: die Entwicklung nach Abzug der Inflation

BORIS Rheinland-Pfalz · 276 vergleichbare Zonen

Zwischen dem 01.01.2022 und dem 01.01.2026 stiegen die Wohn-Bodenrichtwerte der 276 vergleichbaren Bodenrichtwertzonen im Landkreis Mayen-Koblenz im Median um 11,5 Prozent. Das hat Grundradar aus den amtlichen Werten berechnet. Der Median ist die Mitte der nach Größe geordneten Veränderungen, bei gerader Anzahl der Durchschnitt der beiden mittleren Werte. Nominal bezeichnet die Veränderung ohne Berücksichtigung der Inflation. Real, also nach Abzug der Inflation von 16,7 Prozent, ergibt sich ein Rückgang um 4,5 Prozent.

2022–2026 nominal+11,5 %Median aus 276 Zonen
2022–2026 nach Abzug der Inflation-4,5 %nach Verbraucherpreisindex
2024–2026 nach Abzug der Inflation+3,7 %jüngerer Zeitraum

Zahlen, Tabellen und Grafiken dieser Auswertung dürfen mit der Quellenangabe „Grundradar, grundradar.de“ zitiert und abgedruckt werden. Druckfähige Dateien, die Pressemitteilung und die Namensnennungen der amtlichen Eingangsdaten stehen im Pressebereich.

Das Wichtigste im Überblick

  • Die reale Zahl ist keine Differenz der beiden Prozentwerte. Ein beispielhafter Bodenrichtwert von 100 Euro je Quadratmeter im Jahr 2022 entspräche bei dieser Veränderung im Jahr 2026 nominal 111,5 Euro je Quadratmeter. Gleichzeitig kostet alles, was 2022 100 Euro gekostet hat, im Jahr 2026 bereits 116,7 Euro. Diese beiden Beträge werden nicht voneinander abgezogen, sondern durcheinander geteilt. 111,5 geteilt durch 116,7 ergibt einen realen Rückgang um 4,5 Prozent.

  • Unter den 34 Kreisen und kreisfreien Städten in Rheinland-Pfalz, für die dieselbe Rechnung möglich ist, liegt der Landkreis Mayen-Koblenz auf Rang 20.

  • Die Obergrenze des schwächsten Zehntels der nominalen Wohnzonenveränderungen liegt bei 0,0 Prozent. Die Untergrenze des stärksten Zehntels liegt bei 17,9 Prozent. Einzelne Veränderungen können unter dem ersten oder über dem zweiten Grenzwert liegen. Die Inflation ist in diesen Zahlen nicht abgezogen.

  • Im jüngeren Zeitraum 2024 bis 2026 beträgt die nominale Veränderung 8,3 Prozent, nach Abzug der Inflation sind es 3,7 Prozent. Über diese zwei Jahre verlief die reale Entwicklung damit in die andere Richtung als über den Hauptzeitraum 2022 bis 2026.

Abbildung 1 · Verlauf

Landkreis Mayen-Koblenz: Von 2022 bis 2026 stieg der nominale Index der Wohn-Bodenrichtwerte um 11,5 Prozent. Die Verbraucherpreise stiegen um 16,7 Prozent

Grundradar-Berechnung: Index der Wohn-Bodenrichtwerte aus 276 durchgehend zugeordneten Zonen. Beobachtete Jahre: 2022, 2024, 2026. Der Verlauf beginnt 2022. Der Grund: Eine durchgehende Linie erfordert für jedes beobachtete Jahr einen Wert je Bodenrichtwertzone. Das erfüllen 276 Zonen. 2022 dient als Basisjahr mit dem Indexwert 100.
Im realen Index ist der Verbraucherpreisindex für Deutschland herausgerechnet. Die veröffentlichte Kennzahl für 2022 bis 2026 beruht auf 276 Bodenrichtwertzonen. Das sind 94,2 Prozent aller Zonen des Jahres 2026.
Datentabelle zu dieser Abbildung
Indexwerte der Wohn-Bodenrichtwerte und der Verbraucherpreise, 2022 bis 2026. 2022 dient als Basisjahr mit dem Indexwert 100.
JahrNominalRealVerbraucherpreise
2022100100100
202410089,5111,8
2026111,595,5116,7
Quelle: BORIS Rheinland-Pfalz (dl-de/by-2.0); ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; Destatis-Verbraucherpreisindex; Berechnung Grundradar · Datenstand 10.10.2026SVGPNG

Nominal und nach Abzug der Inflation: Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte im Landkreis Mayen-Koblenz zwischen 2022 und 2026

Abbildung 2 · Zeiträume

Landkreis Mayen-Koblenz: Nach Abzug der Inflation stiegen die Werte seit 2024 um 3,7 %, seit 2022 fielen sie um 4,5 %

Grundradar-Berechnung: Mediane der Veränderungen vergleichbarer Wohn-Bodenrichtwertzonen. Vergleichszeiträume: 2022–2026, 2024–2026. Die Grafik zeigt beide Zeiträume als Veränderungsraten, nicht als Bodenrichtwerte in Euro. Der Grund: Die Hauptkennzahl wird aus den Veränderungen jeder einzelnen Zone berechnet, nicht aus einem Euro-Durchschnitt.
Jeder Zeitraum verwendet seine eigenen Zonen: 276 und 286 Zonen. Die Werte sind deshalb nicht ineinander umrechenbar.
Datentabelle zu dieser Abbildung
Veränderung der Wohn-Bodenrichtwerte in zwei Vergleichszeiträumen, nominal und nach Abzug der Inflation.
ZeitraumZonenNominalRealInflation
2022–2026276+11,5 %-4,5 %+16,7 %
2024–2026286+8,3 %+3,7 %+4,4 %
Quelle: BORIS Rheinland-Pfalz (dl-de/by-2.0); ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; Destatis-Verbraucherpreisindex; Berechnung Grundradar · Datenstand 10.10.2026SVGPNG

Ausgewertet werden ausschließlich Wohnzonen: Flächen, die der Gutachterausschuss als Wohnbaufläche führt. Acker- und Waldflächen, Gewerbe- und Sonderflächen bleiben in jeder Zahl dieser Studie außen vor.

Ein Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für eine ganze Bodenrichtwertzone, kurz Zone, den der Gutachterausschuss aus der Kaufpreissammlung ableitet (§ 196 Abs. 1 BauGB). Er ist weder ein Kaufpreis noch der Verkehrswert eines einzelnen Grundstücks. Wofür er im Einzelnen gilt und wofür nicht, steht in der Methodik dieser Studienreihe. Wie die Kennzahl daraus berechnet wird, steht im Abschnitt Methodik am Ende dieser Seite.

Zur Einordnung des Preisniveaus: Der Median der 276 ausgewerteten Zonen lag 2022 bei 170,0 €/m² und 2026 bei 190,0 €/m². Ihr prozentualer Unterschied ist eine andere Kennzahl als der Median der einzelnen Veränderungen. Was ein bestimmtes Grundstück kostet, lässt sich daraus nicht ableiten.

Zum Lesen der Grafik

  • Der reale Index lag in keinem Jahr über seinem Ausgangswert von 100,0 und steht im jüngsten Jahr bei 95,5. Über alle Jahre blieben die nominalen Werte hinter der Inflation zurück.
  • Für 2024 ist der nominale Index auf eine Nachkommastelle genauso hoch wie beim jeweils vorherigen beobachteten Datenstand. Einzelne Bodenrichtwerte können sich trotzdem verändert haben. Aus dem Index folgt keine Aussage über Beschlüsse des Gutachterausschusses.
  • Für 2023 und 2025 enthält der ausgewertete Datenauszug keine Wohn-Bodenrichtwerte. Die Linie verbindet die vorhandenen Datenstände über diese Jahre hinweg. Für die Zwischenzeit liegt damit keine Beobachtung vor.

Die Gemeindewerte im Landkreis Mayen-Koblenz reichen 2022 bis 2026 nach Abzug der Inflation von -14,3 % bis +7,1 %, in 71 Gemeinden schwächer als die Inflation

Abbildung 3 · Gemeinden

Landkreis Mayen-Koblenz: Nach Abzug der Inflation reichen die Gemeindewerte von +7,1 % in Baar bis -14,3 % in Weitersburg

Grundradar-Berechnung: Mediane der Veränderungen vergleichbarer Wohn-Bodenrichtwertzonen. Stichtage: 01.01.2022 bis 01.01.2026. Für jede Gemeinde zeigt der grüne Punkt die nominale, der orange Punkt die um die Inflation bereinigte Veränderung. Beide Werte sind der Median der einzelnen Zonenveränderungen, nicht die Veränderung zwischen zwei Median-Bodenrichtwerten. 276 Wohn-Bodenrichtwertzonen mit unveränderter Nummer des Gutachterausschusses, 01.01.2022 bis 01.01.2026.
Die gestrichelten Linien markieren den Kreiswert von +11,5 % nominal und -4,5 % nach Abzug der Inflation. Beide Werte sind Mediane über alle 276 Zonen und deshalb nicht identisch mit dem Median der 80 Gemeindewerte; dieser beträgt +8,8 %. In 71 Gemeinden blieb der Median hinter der Inflation zurück.
Datentabelle zu dieser Abbildung
Veränderung der Wohn-Bodenrichtwerte je Gemeinde, nominal und nach Abzug der Inflation, 01.01.2022 bis 01.01.2026.
GemeindeZonenNominalReal
Baar2+25,0 %+7,1 %
Sankt Sebastian3+22,4 %+4,8 %
Löf2+21,1 %+3,7 %
Kaltenengers1+20,8 %+3,5 %
Acht1+20,0 %+2,8 %
Bassenheim2+20,0 %+2,8 %
Kirchwald2+20,0 %+2,8 %
Langscheid1+20,0 %+2,8 %
Urmitz3+17,7 %+0,9 %
Bendorf20+16,7 %-0,1 %
Ochtendung3+16,7 %-0,1 %
Polch5+16,7 %-0,1 %
Waldesch3+16,1 %-0,6 %
Wolken1+15,4 %-1,2 %
Dieblich5+14,6 %-1,8 %
Mertloch2+14,6 %-1,8 %
Kettig3+14,5 %-1,9 %
Burgen2+14,3 %-2,1 %
Münk1+14,3 %-2,1 %
Winningen2+14,3 %-2,1 %
Mülheim-Kärlich18+13,9 %-2,4 %
Weißenthurm5+13,9 %-2,4 %
Kruft3+12,5 %-3,6 %
Rieden2+12,5 %-3,6 %
Andernach19+12,0 %-4,1 %
Nickenich5+12,0 %-4,1 %
Mayen34+11,8 %-4,3 %
Münstermaifeld6+11,3 %-4,6 %
Anschau1+11,1 %-4,8 %
Arft1+11,1 %-4,8 %
Brodenbach1+11,1 %-4,8 %
Oberfell1+10,7 %-5,2 %
Mendig6+10,5 %-5,3 %
Plaidt4+10,5 %-5,3 %
Lehmen4+10,1 %-5,7 %
Alken1+10,0 %-5,8 %
Bermel2+10,0 %-5,8 %
Brey3+9,6 %-6,1 %
Rhens3+9,3 %-6,4 %
Niederfell2+8,8 %-6,8 %
Hatzenport1+8,7 %-6,9 %
Wierschem2+8,3 %-7,2 %
Gierschnach2+7,7 %-7,7 %
Kalt1+7,7 %-7,7 %
Kretz1+7,7 %-7,7 %
Gappenach2+7,1 %-8,2 %
Pillig3+6,7 %-8,6 %
Naunheim1+6,3 %-9,0 %
Rüber1+6,3 %-9,0 %
Saffig4+5,9 %-9,3 %
Trimbs3+5,9 %-9,3 %
Gering1+5,3 %-9,8 %
Spay4+5,3 %-9,8 %
Kerben1+5,0 %-10,0 %
Vallendar10+4,6 %-10,4 %
Kollig2+4,5 %-10,4 %
Lonnig2+4,5 %-10,4 %
Welling3+4,5 %-10,4 %
Kottenheim4+4,0 %-10,9 %
Thür3+3,6 %-11,3 %
Bell30,0 %-14,3 %
Boos20,0 %-14,3 %
Ettringen20,0 %-14,3 %
Hausten10,0 %-14,3 %
Herresbach30,0 %-14,3 %
Hirten10,0 %-14,3 %
Kehrig30,0 %-14,3 %
Kobern-Gondorf40,0 %-14,3 %
Langenfeld10,0 %-14,3 %
Luxem10,0 %-14,3 %
Macken10,0 %-14,3 %
Monreal10,0 %-14,3 %
Niederwerth10,0 %-14,3 %
Reudelsterz10,0 %-14,3 %
Siebenbach20,0 %-14,3 %
Urbar50,0 %-14,3 %
Virneburg10,0 %-14,3 %
Volkesfeld20,0 %-14,3 %
Weiler10,0 %-14,3 %
Weitersburg40,0 %-14,3 %
Quelle: BORIS Rheinland-Pfalz (dl-de/by-2.0); ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; Destatis-Verbraucherpreisindex; Berechnung Grundradar · Datenstand 10.10.2026SVGPNG

Die Rangfolge zeigt, wie weit die Gemeindewerte auseinanderliegen, aber nicht, ob die stärkeren und die schwächeren jeweils benachbart sind. Die Karte trägt dieselben Gemeindewerte räumlich auf.

Abbildung 4 · Karte

Landkreis Mayen-Koblenz: Nach Abzug der Inflation liegen 71 der 80 Gemeinden unter null, die Werte reichen von -14,3 % bis +7,1 %

Grundradar-Berechnung: Mediane der Veränderungen vergleichbarer Wohn-Bodenrichtwertzonen. Stichtage: 01.01.2022 bis 01.01.2026. Median der um die Inflation bereinigten Zonenveränderungen je Gemeinde. Die Farbe zeigt das Vorzeichen, die Sättigung den Abstand zu null. 276 Wohn-Bodenrichtwertzonen mit unveränderter Nummer des Gutachterausschusses, 01.01.2022 bis 01.01.2026.
Die Karte zeigt Mediane ganzer Gemeinden, nicht das Preisniveau einzelner Grundstücke. Die Gemeinden Baar (2 Bodenrichtwertzonen), Sankt Sebastian (3 Bodenrichtwertzonen), Löf (2 Bodenrichtwertzonen), Kaltenengers (1 Bodenrichtwertzone), Acht (1 Bodenrichtwertzone) und 73 weitere beruhen jeweils auf weniger als 20 vergleichbaren Zonen und werden als kleine Fallzahl gekennzeichnet. Unter 20 vergleichbaren Zonen weisen wir den Gemeindewert weiterhin aus, kennzeichnen ihn aber als kleine Fallzahl: Er beruht auf so wenigen Zonen, dass einzelne Zonen den Median verschieben können. Warum eine Gemeinde besser oder schlechter abschneidet, lässt sich aus diesen Daten nicht ableiten.
Datentabelle zu dieser Abbildung
Veränderung der Wohn-Bodenrichtwerte nach Abzug der Inflation je Gemeinde mit amtlichem Gemeindeschlüssel, 01.01.2022 bis 01.01.2026.
GemeindeGemeindeschlüsselReal
Baar07137007+7,1 %
Sankt Sebastian07137222+4,8 %
Löf07137214+3,7 %
Kaltenengers07137209+3,5 %
Acht07137001+2,8 %
Bassenheim07137202+2,8 %
Kirchwald07137049+2,8 %
Langscheid07137061+2,8 %
Urmitz07137225+0,9 %
Bendorf07137203-0,1 %
Ochtendung07137086-0,1 %
Polch07137089-0,1 %
Waldesch07137227-0,6 %
Wolken07137231-1,2 %
Dieblich07137207-1,8 %
Mertloch07137070-1,8 %
Kettig07137211-1,9 %
Burgen07137206-2,1 %
Münk07137077-2,1 %
Winningen07137230-2,1 %
Mülheim-Kärlich07137216-2,4 %
Weißenthurm07137228-2,4 %
Kruft07137057-3,6 %
Rieden07137093-3,6 %
Andernach07137003-4,1 %
Nickenich07137081-4,1 %
Mayen07137068-4,3 %
Münstermaifeld07137501-4,6 %
Anschau07137004-4,8 %
Arft07137006-4,8 %
Brodenbach07137205-4,8 %
Oberfell07137220-5,2 %
Mendig07137069-5,3 %
Plaidt07137088-5,3 %
Lehmen07137504-5,7 %
Alken07137201-5,8 %
Bermel07137011-5,8 %
Brey07137204-6,1 %
Rhens07137221-6,4 %
Niederfell07137217-6,8 %
Hatzenport07137208-6,9 %
Wierschem07137114-7,2 %
Gierschnach07137030-7,7 %
Kalt07137041-7,7 %
Kretz07137056-7,7 %
Gappenach07137027-8,2 %
Pillig07137087-8,6 %
Naunheim07137080-9,0 %
Rüber07137095-9,0 %
Saffig07137096-9,3 %
Trimbs07137102-9,3 %
Gering07137029-9,8 %
Spay07137223-9,8 %
Kerben07137048-10,0 %
Vallendar07137226-10,4 %
Kollig07137053-10,4 %
Lonnig07137065-10,4 %
Welling07137112-10,4 %
Kottenheim07137055-10,9 %
Thür07137101-11,3 %
Bell07137008-14,3 %
Boos07137014-14,3 %
Ettringen07137025-14,3 %
Hausten07137034-14,3 %
Herresbach07137035-14,3 %
Hirten07137036-14,3 %
Kehrig07137043-14,3 %
Kobern-Gondorf07137212-14,3 %
Langenfeld07137060-14,3 %
Luxem07137066-14,3 %
Macken07137215-14,3 %
Monreal07137074-14,3 %
Niederwerth07137218-14,3 %
Reudelsterz07137092-14,3 %
Siebenbach07137099-14,3 %
Urbar07137224-14,3 %
Virneburg07137105-14,3 %
Volkesfeld07137106-14,3 %
Weiler07137110-14,3 %
Weitersburg07137229-14,3 %
Quelle: BORIS Rheinland-Pfalz (dl-de/by-2.0); ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; Destatis-Verbraucherpreisindex; Berechnung Grundradar; © BKG (2025) dl-de/by-2-0 · Datenstand 10.10.2026SVGPNG

Den höchsten realen Wert weist Baar mit +7,1 % aus, den niedrigsten Weitersburg mit -14,3 %. In 71 Gemeinden blieb der Median hinter der Inflation zurück.

Kleine Fallzahl. Acht (1 Bodenrichtwertzone), Alken (1 Bodenrichtwertzone), Andernach (19 Bodenrichtwertzonen), Anschau (1 Bodenrichtwertzone), Arft (1 Bodenrichtwertzone) und 73 weitere Gemeinden liegen jeweils unter der Schwelle von 20 vergleichbaren Zonen.

Wie genau sind die Gemeindewerte?

Die Gemeindewerte sind Mediane aus 1 bis 34 Zonen. Daraus folgt:

  • Die Mediane beschreiben die erfassten Bodenrichtwertzonen. Bei kleinen Fallzahlen können einzelne Zonen den Gemeindewert deutlich verändern.
  • Die zugeordneten Zonen sind keine Zufallsstichprobe. Wie sich fehlende Zonen auf den Gemeindewert auswirken würden, lässt sich daraus nicht bestimmen.

Nachbarn und Landesvergleich: der Landkreis Mayen-Koblenz 2022 bis 2026

Abbildung 5 · Einordnung

Landkreis Mayen-Koblenz: Die 8 vergleichbaren Nachbarn reichen von 0,0 bis +22,2 Prozent, der Landkreis Mayen-Koblenz liegt bei +11,5 Prozent

Grundradar-Berechnung: Mediane der Veränderungen vergleichbarer Wohn-Bodenrichtwertzonen. Stichtage: 01.01.2022 bis 01.01.2026. Nominale Veränderung im Hauptzeitraum 2022 bis 2026. Verglichen werden Kreise und kreisfreie Städte mit denselben Stichtagen und ausreichender Abdeckung; die kreisfreien Städte sind als solche gekennzeichnet.
Der Landkreis Mayen-Koblenz liegt auf Rang 20 von 34 Einheiten in Rheinland-Pfalz, für die vergleichbare Daten vorliegen; deren Median beträgt +12,9 %. Kein angrenzender Kreis ist vom Vergleich ausgeschlossen.
Datentabelle zu dieser Abbildung
Nominale Veränderung der Wohn-Bodenrichtwerte im Landkreis Mayen-Koblenz und bei den vergleichbaren Nachbarn, 01.01.2022 bis 01.01.2026.
Kreis oder kreisfreie StadtZonenNominal
Landkreis Vulkaneifel308+22,2 %
Westerwaldkreis567+14,3 %
Landkreis Neuwied346+13,0 %
Landkreis Mayen-Koblenz276+11,5 %
Landkreis Ahrweiler310+10,3 %
Rhein-Lahn-Kreis346+10,0 %
Koblenz (Stadt)2030,0 %
Landkreis Cochem-Zell1390,0 %
Rhein-Hunsrück-Kreis2690,0 %
Quelle: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; Berechnung Grundradar · Datenstand 10.10.2026SVGPNG

An den Landkreis Mayen-Koblenz grenzen 8 Kreise und kreisfreie Städte, alle erfüllen die Vergleichskriterien. Darunter ist die kreisfreie Stadt Koblenz.

  • Gebiete, die sich nur in einem einzigen Punkt berühren, zählen nicht als Nachbarn. Kein angrenzender Kreis ist vom Vergleich ausgeschlossen.
  • Mit +11,5 % liegt der Landkreis Mayen-Koblenz über der Entwicklung in Koblenz, im Landkreis Ahrweiler, im Landkreis Cochem-Zell, im Rhein-Hunsrück-Kreis und im Rhein-Lahn-Kreis, aber unter der Entwicklung aller übrigen Nachbarn.
  • Rheinland-Pfalz hat 36 Kreise und kreisfreie Städte; für 34 davon liegen vergleichbare Daten vor. Unter diesen liegt der Landkreis Mayen-Koblenz auf Rang 20. Der Median dieser 34 Einheiten beträgt +12,9 % und liegt damit 1,4 Prozentpunkte höher.
  • Die Rangfolge ordnet die berechneten Mediane der erfassten Wohn-Bodenrichtwertzonen. Sie ist kein Nachweis statistisch gesicherter Unterschiede und sagt nicht, ob dieselbe Reihenfolge bei vollständig erfassten Zonen bestehen bliebe.
  • Den höchsten nominalen Median der Wohnzonenveränderungen unter den vergleichbaren Nachbarn von 2022 bis 2026 weist Landkreis Vulkaneifel mit +22,2 % aus. Die Berechnung beruht auf 308 vergleichbaren Bodenrichtwertzonen. Der ausgewiesene Anteil von 93,6 Prozent beschreibt die erfassten Zonen, nicht die Kreisfläche oder eine repräsentative Stichprobe.
  • Ein Bundeswert wird daraus nicht abgeleitet, weil nicht alle Länder vergleichbare offene Jahrgänge bereitstellen.

Was diese Auswertung im Landkreis Mayen-Koblenz nicht zeigt

  • Ein Bodenrichtwert gilt für eine ganze Zone und ersetzt keine Wertermittlung für ein einzelnes Grundstück. Er bezieht sich auf ein gedachtes, unbebautes Bodenrichtwertgrundstück mit den für die Zone typischen Merkmalen.

    Für die Abgrenzung der Zone gilt eine gesetzliche Vorgabe: Lagebedingte Wertunterschiede zum Bodenrichtwertgrundstück dürfen grundsätzlich nicht mehr als 30 Prozent betragen (§ 15 Abs. 1 Satz 2 ImmoWertV). Das betrifft die Grundstücke, für die der Bodenrichtwert gelten soll. Verglichen wird jeweils mit dem gedachten Grundstück, nicht zwischen zwei beliebigen Grundstücken der Zone. Zwischen diesen kann der Unterschied größer sein.

    Abweichende Merkmale einzelner Grundstücke bleiben bei der Abgrenzung außer Betracht (§ 15 Abs. 1 Satz 3 ImmoWertV). Aus der Vorgabe folgt deshalb keine Obergrenze dafür, wie weit der Wert eines bestimmten Grundstücks vom Bodenrichtwert abweichen darf.

    Für einzelne Grundstücke oder Grundstücksteile mit abweichender Nutzung oder Qualität gilt der Bodenrichtwert auch innerhalb der Zone nicht. Dazu zählen etwa Grün-, Wald-, Wasser-, Verkehrs- und Gemeinbedarfsflächen (§ 15 Abs. 2 ImmoWertV).

    Den Zustand der Gebäude bildet der Bodenrichtwert nicht ab, weil er sich auf ein unbebautes Grundstück bezieht (§ 13 Abs. 2 ImmoWertV). Privatrechtliche, öffentlich-rechtliche und tatsächliche Besonderheiten einzelner Grundstücke gehören nicht zu den Merkmalen des gedachten Grundstücks (§ 16 Abs. 1 ImmoWertV). Grundstücksgröße und Grundstückstiefe sind dagegen darzustellen, soweit sie den Wert beeinflussen (§ 16 Abs. 2 Satz 2 ImmoWertV).

    Für welche Flächen innerhalb einer Zone er ausdrücklich nicht gilt, steht in der Methodik dieser Studienreihe.
  • Die Studie wertet von den Gutachterausschüssen ermittelte und beschlossene Bodenrichtwerte aus, keine einzelnen Kaufverträge. Deshalb kann sie nicht feststellen, welche Verkäufe oder welche Entscheidungen der Gutachterausschüsse eine Veränderung ausgelöst haben. Auch Inflation, Zinsen, Baulandangebot, Nachfrage und lokale Planung werden nicht als Ursachen getrennt.
  • Wir bilden den Median über alle eingeschlossenen Zonen; jede Zone zählt dabei gleich viel. Große und kleine Zonen sowie Zonen mit vielen oder wenigen Grundstücken erhalten dasselbe Gewicht. Die Überprüfung auf Gemeindeebene verändert diese Gewichtung, bestätigt aber nur die Größenordnung des Ergebnisses.
  • Die Auswertung umfasst 80 der 87 Gemeinden des Kreises. Die folgenden Angaben betreffen ausschließlich die als Wohnbauland ausgewählten Werte im untersuchten Datenauszug für 2022 bis 2026.
  • Ditscheid: Für die beiden Stichtage ließ sich anhand der Zonennummern keine eindeutige Zuordnung herstellen. Daraus folgt nicht, dass sich die Grenzen der Bodenrichtwertzonen geändert haben.
  • Einig: Im Datenauszug sind für die untersuchten Jahre keine als Wohnbauland ausgewählten Bodenrichtwerte enthalten.
  • Lind: Im Datenauszug sind für die untersuchten Jahre keine als Wohnbauland ausgewählten Bodenrichtwerte enthalten.
  • Nachtsheim: Wohn-Bodenrichtwerte sind im Datenauszug zuletzt für 2022 enthalten, nicht für den Endstichtag.
  • Nörtershausen: Im Datenauszug sind für die untersuchten Jahre keine als Wohnbauland ausgewählten Bodenrichtwerte enthalten.
  • Sankt Johann: Im Datenauszug sind für die untersuchten Jahre keine als Wohnbauland ausgewählten Bodenrichtwerte enthalten.
  • Welschenbach: Im Datenauszug sind für die untersuchten Jahre keine als Wohnbauland ausgewählten Bodenrichtwerte enthalten.
  • Der Vergleich mit anderen Kreisen ist auf 2022 und 2026 sowie kompatible Datenbestände beschränkt. Die 34 geeigneten Einheiten aus Rheinland-Pfalz bilden daher keine vollständige Bundesstichprobe.
Methodik, Quellen und Presse

Methodik, Quellen und Presse

Welche Zonen als Wohnzonen gelten

Die Länder benennen die Nutzung einer Bodenrichtwertzone unterschiedlich. Vor der Auswertung ordnen wir diese Angaben zehn einheitlichen Klassen zu und schließen davon allein die Nutzung „wohnen“ ein, also die Zonen, deren amtliche Art der Nutzung dem Wohnen zugeordnet ist. Der veröffentlichte Methodik-Datensatz enthält Ergebnisse und Quellenangaben. Eine vollständige Zuordnung aller amtlichen Nutzungsangaben zu diesen Klassen enthält er nicht.

Entwicklungszustand: nicht berücksichtigt
Diese Auswertung berücksichtigt den Entwicklungszustand nicht. Sie kann deshalb nicht unterscheiden, ob eine dem Wohnen zugeordnete Zone baureifes Land, Rohbauland oder Bauerwartungsland ist. Welche vier Entwicklungszustände § 3 ImmoWertV unterscheidet und was § 3 Abs. 5 ImmoWertV daneben als sonstige Flächen führt, steht in der Methodik dieser Studienreihe.
Beitragsrechtlicher Zustand: nicht berücksichtigt
Für baureifes Land ist er zusätzlich zum Entwicklungszustand und zur Art der Nutzung darzustellen (§ 16 Abs. 2 ImmoWertV). Diese Auswertung berücksichtigt ihn nicht. Ob die genannten Werte erschließungsbeitragsfrei oder -pflichtig gelten, weisen wir deshalb nicht aus.
Wo wir den Entwicklungszustand berücksichtigen
Dort prüfen wir ihn vor der Art der Nutzung, und Bauerwartungs- sowie Rohbauland bleiben außen vor.

Auswahl

Ausgangsbestand ist der aus den amtlichen Jahrgängen aufgebaute BORIS-Rheinland-Pfalz-Datenbestand. Im Reproduktionsdatensatz trägt er den Namen public.bodenrichtwerte_de. Eingeschlossen wird eine Zone, wenn sie alle vier Bedingungen erfüllt:

  • Jahrgang zwischen 2022 und 2026
  • Kreis-Code 07137
  • auf „wohnen“ vereinheitlichte Art der Nutzung
  • positiver Bodenrichtwert
Geeignete Zonen 2022
279
Geeignete Zonen 2026
293
Davon vergleichbar
276 Zonen, die an beiden Stichtagen dieselbe Nummer tragen
Abdeckung
98,9 Prozent bezogen auf 2022, 94,2 Prozent bezogen auf 2026
Veröffentlichte Abdeckung
94,2 Prozent, der niedrigere der beiden Werte

Hauptkennzahl

Vergleichsgruppe
Die 276 Wohnzonen, die 2022 und 2026 dieselbe Nummer tragen. Gemeint ist die Nummer, unter der der Gutachterausschuss die Zone führt, ergänzt um den Gemeinde- und den Gemarkungsschlüssel, damit gleiche Nummern verschiedener Gemeinden nicht verwechselt werden; wir nennen sie im Folgenden die kanonische Zonenkennung.
Hauptkennzahl
Der Median der Veränderungen dieser Zonen. Für jede Zone berechnen wir, um wie viel Prozent ihr Bodenrichtwert zwischen 2022 und 2026 gestiegen oder gefallen ist; der mittlere dieser 276 Werte ist die Hauptkennzahl. Die Veränderungen werden der Größe nach geordnet. Bei gerader Anzahl verwenden wir den Durchschnitt der beiden mittleren Werte. Mehrere Zonen können dieselbe Veränderung aufweisen.
änderung_z = (wert_2026 / wert_2022 - 1) × 100
hauptwert = Median(änderung_z)

Für die Hauptkennzahl vergleichen wir jede einbezogene Bodenrichtwertzone mit ihrem Wert am anderen Stichtag. Aus den prozentualen Veränderungen bilden wir den Median. Jede Bodenrichtwertzone zählt gleich viel, unabhängig von ihrer Fläche und der Zahl ihrer Grundstücke. Ein direkter Vergleich der beiden Preisniveaus würde etwas anderes messen: Zwischen den beiden Stichtagen sind 17 Zonen neu hinzugekommen und 3 weggefallen. Er würde diesen Wechsel mitzählen und damit auch messen, welche Gebiete neu dazugekommen und welche verschwunden sind, statt allein die Wertentwicklung. Das hat drei Folgen:

  • Jeder Zeitraum verwendet seine eigenen Zonen.
  • Die Ergebnisse der Zeiträume lassen sich nicht ineinander umrechnen.
  • Die beiden Medianwerte in Euro je Quadratmeter ergeben nicht die Hauptkennzahl.

Die inflationsbereinigte Veränderung wird ebenfalls für jede Zone vor der Medianbildung berechnet. Wir verwenden die nationalen Verbraucherpreisindex-Januarwerte, weil sie über alle Jahre gleich erhoben werden und keine regionalen Brüche enthalten. Sie sind auf 2020 als Basisjahr mit dem Indexwert 100 bezogen.

Zur Überprüfung berechnen wir zunächst für jede Gemeinde den Median ihrer Zonenveränderungen. Der Median dieser 80 Gemeindewerte beträgt +8,8 % und liegt damit 2,7 Prozentpunkte unter der über alle Zonen gebildeten Hauptkennzahl von +11,5 %. Der Unterschied entsteht, weil diese Betrachtung jede Gemeinde gleich gewichtet, unabhängig von der Zahl ihrer Zonen.

Alle Wohnzonen je Stichtag

Die Hauptkennzahl beschreibt die Vergleichsgruppe: nur für sie lässt sich überhaupt eine Veränderung je Zone messen. Diese Tabelle beschreibt einen anderen Bestand: alle geeigneten Wohn-Bodenrichtwertzonen, die zum jeweiligen Stichtag geführt wurden.

Median und Anzahl aller geeigneten Wohn-Bodenrichtwertzonen je Stichtag.
StichtagMedianVorhandene Zonen
01.01.2022170,0 €/m²279
01.01.2024170,0 €/m²287
01.01.2026190,0 €/m²293
  • Das Preisniveau je Gemeinde nennt die Bodenrichtwert-Übersicht für den Landkreis Mayen-Koblenz.
  • Für 2022 nennen beide Auswertungen denselben Median von 170,0 €/m²; das ist möglich, obwohl beide Auswertungen andere Zonen umfassen, und kein Widerspruch.
  • Die beiden Stichtagsmedianwerte dieser Tabelle ergeben ins Verhältnis gesetzt nicht die Hauptkennzahl, weil diese aus den Veränderungen jeder einzelnen Zone berechnet wird.

Verteilung der Zonenveränderungen

Verteilung der Zonenveränderungen im Hauptzeitraum 2022 bis 2026.
Anteil der ZonenNominale Veränderung
Die schwächsten zehn Prozent bis0,0 %
Das schwächste Viertel bis+5,5 %
Die Mitte (Median)+11,5 %
Das stärkste Viertel ab+14,6 %
Die stärksten zehn Prozent ab+17,9 %

Nominal stiegen die Werte in 236 Bodenrichtwertzonen, in 0 Bodenrichtwertzonen sanken sie. In 40 Bodenrichtwertzonen blieben sie unverändert. 32 Zonen stiegen stärker als die Inflation, 244 schwächer.

Siedlungs- und Dichtekontext

Die Zonen dieser Auswertung lassen sich nicht danach aufteilen, wie der Gutachterausschuss sie amtlich einordnet. Wie weit die Zonen auseinanderliegen, zeigt die Verteilung weiter oben: von 0,0 % im schwächsten bis +17,9 % im stärksten Zehntel.

Die Mindestzahl von 20 Zonen entscheidet über die Veröffentlichung. Diese Auswertung beruht auf 276 Zonen.

Abdeckung und Kontinuität

Kontinuität der Wohnzonen zwischen 2022 und 2026.
KategorieZonen
Exakte kanonische Treffer276
Stabile amtliche Zonenkennung bei veränderten Teilkennungen0
Neue amtliche Zonen17
Entfallene amtliche Zonen3
Nicht zugeordnete Zonen zwischen 01.01.2022 und 01.01.202620

Ein Fall, in dem die Nummer des Gutachterausschusses gleich blieb, während sich die Zahl der Teilbereiche änderte, trat in dieser Auswertung nicht auf.

Neue oder entfallene Zonen sowie unsichere Ähnlichkeitszuordnungen bleiben außerhalb der Hauptauswertung.

Vergleichskreise

Über die Veröffentlichung einer Kreisauswertung entscheiden diese Schwellen:

  • mindestens 20 übereinstimmende Zonen
  • Anteil zugeordneter Zonen am Anfangsstichtag mindestens 40,0 Prozent
  • mindestens 5 vertretene Gemeinden; für kreisfreie Städte gilt diese Bedingung nicht

Geprüft haben wir die Jahrgänge aus Rheinland-Pfalz; die Kriterien erfüllt haben Einheiten aus Rheinland-Pfalz.

Quellen und Lizenz

Die eigenständigen Ableitungen und Grafiken von Grundradar stehen unter CC BY 4.0 mit Quellenangabe „Grundradar, grundradar.de“. Rechte und Namensnennungspflichten der amtlichen Eingangsdaten bleiben davon unberührt.

Prüfsummen und Datenstand

Stichtag der ausgewerteten Werte: 01.01.2026. Abgerufen wurden die Daten am 10.10.2026.

Die vollständigen ausgewerteten Recheneingaben stehen im Reproduktionsdatensatz, erzeugt mit Extraktor-Version 10. Er enthält:

  • alle jährlichen Zielzeilen dieses Kreises
  • die Rohdaten der Randjahre
  • Gemeinde- und Nachbarschaftsdaten
  • die verwendeten Verbraucherpreisindex-Werte

Die Einordnungszeilen aller Kreise des geprüften Landes stehen als gemeinsame Vergleichsdatei bereit. Maschinenlesbare Kennzahlen, Quellenangaben und Prüfergebnisse stehen im JSON-Download. Die 276 Hauptzeilen mit den Stichtagen 01.01.2022 und 01.01.2026 stehen im CSV-Download.

Prüfsummen (SHA-256)
Destatis-Arbeitsmappe (Verbraucherpreisindex)
8c728e44fa400d762009fa34507a34e1fee3947641d2579484d7d040763b11f4
Reproduktionsdatensatz dieses Kreises
7c9a4f72d41ff25ddeec44fe3f7354bb92736c9cce4183bac7443263aa82d56b
Gemeinsame Vergleichsdatei
412f5a64085ff9da2e6b313f3fed75e5d6a1d1afd59a7bc605780c0b5edeb68a
Zitieren als: Grundradar (2026): Amtliche Wohn-Bodenrichtwerte im Landkreis Mayen-Koblenz 2022–2026: die Entwicklung nach Abzug der Inflation. Datenstand 10.10.2026. https://grundradar.de/recherche/bodenrichtwert-entwicklung/rheinland-pfalz/mayen-koblenz-2022-2026
Kontakt: presse@grundradar.de · Lizenz eigenständiger Grundradar-Grafiken: CC BY 4.0 · Eingangsdaten unter ihren jeweiligen amtlichen Lizenzen

Die Begriffe dieser Studie

Bodenrichtwert
Der durchschnittliche Lagewert für den Boden einer ganzen Zone, den der Gutachterausschuss aus den Kaufpreisen ableitet. Er ist kein Kaufpreis und nicht der Wert eines einzelnen Grundstücks.
Bodenrichtwertzone, kurz Zone
Ein Gebiet, das nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmt. Innerhalb einer Zone gilt derselbe Bodenrichtwert.
Gutachterausschuss
Das unabhängige Gremium, das die Bodenrichtwerte ermittelt und beschließt. Wie eine einzelne Zone zugeschnitten ist und warum, kann nur seine Geschäftsstelle erläutern.
Stichtag
Der Tag, für den ein Bodenrichtwert gilt. Diese Auswertung vergleicht den 01.01.2022 mit dem 01.01.2026.
Median
Der Wert in der Mitte der nach Größe geordneten Werte. Bei gerader Anzahl ist es der Durchschnitt der beiden mittleren Werte. Gleiche Werte sind möglich. Einzelne extreme Werte beeinflussen den Median meist weniger als den Durchschnitt aller Werte.
nominal und real
Nominal ist die Veränderung, wie sie im Bodenrichtwert steht. Real ist dieselbe Veränderung nach Abzug der Inflation.
Vergleichsgruppe
Die 276 Zonen, die sich über beide Stichtage verfolgen lassen. Nur für sie lässt sich überhaupt eine Veränderung je Zone messen.
Abdeckung
Der Anteil der Zonen eines Stichtags, der sich bis zum zweiten Stichtag verfolgen lässt. Für den Vergleich zwischen Kreisen setzen wir mindestens 40,0 Prozent der erfassten Wohnzonen des Anfangsstichtags voraus.
Hauptzeitraum und jüngerer Zeitraum
Die beiden Vergleiche dieser Studie: 2022 bis 2026, 2024 bis 2026. Jeder verwendet seine eigenen Zonen, deshalb rechnen wir sie nicht ineinander um.