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Datenstudie · Amtliche Bodenrichtwerte · Main-Taunus-Kreis

Amtliche Wohn-Bodenrichtwerte im Main-Taunus-Kreis 2020–⁠2026: die Entwicklung nach Abzug der Inflation

BORIS Hessen · 183 vergleichbare Zonen

Zwischen dem 01.01.2020 und dem 01.01.2026 stiegen die Wohn-Bodenrichtwerte der 183 vergleichbaren Bodenrichtwertzonen im Main-Taunus-Kreis im Median um 10,0 Prozent. Das hat Grundradar aus den amtlichen Werten berechnet. Der Median ist die Mitte der nach Größe geordneten Veränderungen, bei gerader Anzahl der Durchschnitt der beiden mittleren Werte. Nominal bezeichnet die Veränderung ohne Berücksichtigung der Inflation. Real, also nach Abzug der Inflation von 23,0 Prozent, ergibt sich ein Rückgang um 10,6 Prozent.

2020–2026 nominal+10,0 %Median aus 183 Zonen
2020–2026 nach Abzug der Inflation-10,6 %nach Verbraucherpreisindex
2022–2026 nach Abzug der Inflation-14,3 %jüngerer Zeitraum

Zahlen, Tabellen und Grafiken dieser Auswertung dürfen mit der Quellenangabe „Grundradar, grundradar.de“ zitiert und abgedruckt werden. Druckfähige Dateien, die Pressemitteilung und die Namensnennungen der amtlichen Eingangsdaten stehen im Pressebereich.

Das Wichtigste im Überblick

  • Die reale Zahl ist keine Differenz der beiden Prozentwerte, sondern ihr Verhältnis: Die Werte werden nicht voneinander abgezogen, sondern durcheinander geteilt. Ein beispielhafter Bodenrichtwert von 100 Euro je Quadratmeter im Jahr 2020 entspräche bei dieser Veränderung im Jahr 2026 nominal 110,0 Euro je Quadratmeter. Gleichzeitig kostet alles, was 2020 100 Euro gekostet hat, im Jahr 2026 bereits 123,0 Euro. 110,0 geteilt durch 123,0 ergibt einen realen Rückgang um 10,6 Prozent.

  • Unter den 26 Kreisen und kreisfreien Städten in Hessen, für die dieselbe Rechnung möglich ist, liegt der Main-Taunus-Kreis auf Rang 23.

  • Die Obergrenze des schwächsten Zehntels der nominalen Wohnzonenveränderungen liegt bei 5,3 Prozent. Die Untergrenze des stärksten Zehntels liegt bei 17,6 Prozent. Einzelne Veränderungen können unter dem ersten oder über dem zweiten Grenzwert liegen. Die Inflation ist in diesen Zahlen nicht abgezogen.

  • Im jüngeren Zeitraum 2022 bis 2026 beträgt die nominale Veränderung 0,0 Prozent, nach Abzug der Inflation sind es -14,3 Prozent. Nach Abzug der Inflation weist dieser Zeitraum damit in dieselbe Richtung wie der Hauptzeitraum 2020 bis 2026.

Abbildung 1 · Verlauf

Main-Taunus-Kreis: Von 2020 bis 2026 stieg der nominale Index der Wohn-Bodenrichtwerte um 10,0 Prozent. Die Verbraucherpreise stiegen um 23,0 Prozent

Grundradar-Berechnung: Index der Wohn-Bodenrichtwerte aus 182 durchgehend zugeordneten Zonen. Beobachtete Jahre: 2020, 2022, 2024, 2026. Der Verlauf beginnt 2020. Der Grund: Eine durchgehende Linie erfordert für jedes beobachtete Jahr einen Wert je Bodenrichtwertzone. Das erfüllen 182 Zonen, eine andere Auswahl als die 183 Zonen des Hauptzeitraums. 2020 dient als Basisjahr mit dem Indexwert 100.
Im realen Index ist der Verbraucherpreisindex für Deutschland herausgerechnet. Die veröffentlichte Kennzahl für 2020 bis 2026 beruht auf 183 Bodenrichtwertzonen und damit auf einer anderen Auswahl. Das sind 92,4 Prozent aller Zonen des Jahres 2020.
Datentabelle zu dieser Abbildung
Indexwerte der Wohn-Bodenrichtwerte und der Verbraucherpreise, 2020 bis 2026. 2020 dient als Basisjahr mit dem Indexwert 100.
JahrNominalRealVerbraucherpreise
2020100100100
2022109,9104,2105,4
2024109,993,2117,8
202611089,4123
Quelle: BORIS Hessen (§ 17 Abs. 4 BauGB-AV Hessen); Quelle: Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation, Bodenrichtwerte Hessen, Daten bearbeitet.; Destatis-Verbraucherpreisindex; Berechnung Grundradar · Datenstand 28.09.2026SVGPNG

Nominal und nach Abzug der Inflation: Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte im Main-Taunus-Kreis zwischen 2020 und 2026

Abbildung 2 · Zeiträume

Main-Taunus-Kreis: Nach Abzug der Inflation fielen die Werte seit 2020 um 10,6 % und seit 2022 um 14,3 %

Grundradar-Berechnung: Mediane der Veränderungen vergleichbarer Wohn-Bodenrichtwertzonen. Vergleichszeiträume: 2020–2026, 2022–2026. Die Grafik zeigt beide Zeiträume als Veränderungsraten, nicht als Bodenrichtwerte in Euro. Der Grund: Die Hauptkennzahl wird aus den Veränderungen jeder einzelnen Zone berechnet, nicht aus einem Euro-Durchschnitt.
Jeder Zeitraum verwendet seine eigenen Zonen: 183 und 193 Zonen. Die Werte sind deshalb nicht ineinander umrechenbar.
Datentabelle zu dieser Abbildung
Veränderung der Wohn-Bodenrichtwerte in zwei Vergleichszeiträumen, nominal und nach Abzug der Inflation.
ZeitraumZonenNominalRealInflation
2020–2026183+10,0 %-10,6 %+23,0 %
2022–20261930,0 %-14,3 %+16,7 %
Quelle: BORIS Hessen (§ 17 Abs. 4 BauGB-AV Hessen); Quelle: Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation, Bodenrichtwerte Hessen, Daten bearbeitet.; Destatis-Verbraucherpreisindex; Berechnung Grundradar · Datenstand 28.09.2026SVGPNG

Ausgewertet werden ausschließlich Wohnzonen: Flächen, die der Gutachterausschuss als Wohnbaufläche führt. Acker- und Waldflächen, Gewerbe- und Sonderflächen bleiben in jeder Zahl dieser Studie außen vor.

Ein Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für eine ganze Bodenrichtwertzone, kurz Zone, den der Gutachterausschuss aus der Kaufpreissammlung ableitet (§ 196 Abs. 1 BauGB). Er ist weder ein Kaufpreis noch der Verkehrswert eines einzelnen Grundstücks. Wofür er im Einzelnen gilt und wofür nicht, steht in der Methodik dieser Studienreihe. Wie die Kennzahl daraus berechnet wird, steht im Abschnitt Methodik am Ende dieser Seite.

Zur Einordnung des Preisniveaus: Der Median der 183 ausgewerteten Zonen lag 2020 bei 650,0 €/m² und 2026 bei 730,0 €/m². Ihr prozentualer Unterschied ist eine andere Kennzahl als der Median der einzelnen Veränderungen. Was ein bestimmtes Grundstück kostet, lässt sich daraus nicht ableiten.

Zum Lesen der Grafik

  • Der reale Index erreichte seinen Höchststand 2022 bei 104,2. Seither liegt er darunter: Nominal stiegen die Werte nur von 109,9 auf 110,0, während die Verbraucherpreise um 16,7 Prozent zulegten.
  • Für 2024 ist der nominale Index auf eine Nachkommastelle genauso hoch wie beim jeweils vorherigen beobachteten Datenstand. Einzelne Bodenrichtwerte können sich trotzdem verändert haben. Aus dem Index folgt keine Aussage über Beschlüsse des Gutachterausschusses.
  • Für 2021, 2023 und 2025 enthält der ausgewertete Datenauszug keine Wohn-Bodenrichtwerte. Die Linie verbindet die vorhandenen Datenstände über diese Jahre hinweg. Für die Zwischenzeit liegt damit keine Beobachtung vor.

Die Gemeindewerte im Main-Taunus-Kreis reichen 2020 bis 2026 nach Abzug der Inflation von -12,8 % bis -5,2 %, in 12 Gemeinden schwächer als die Inflation

Abbildung 3 · Gemeinden

Main-Taunus-Kreis: Nach Abzug der Inflation reichen die Gemeindewerte von -5,2 % in Hochheim am Main bis -12,8 % in Liederbach am Taunus

Grundradar-Berechnung: Mediane der Veränderungen vergleichbarer Wohn-Bodenrichtwertzonen. Stichtage: 01.01.2020 bis 01.01.2026. Für jede Gemeinde zeigt der grüne Punkt die nominale, der orange Punkt die um die Inflation bereinigte Veränderung. Beide Werte sind der Median der einzelnen Zonenveränderungen, nicht die Veränderung zwischen zwei Median-Bodenrichtwerten. 183 Wohn-Bodenrichtwertzonen mit eindeutiger Lagezuordnung, 01.01.2020 bis 01.01.2026.
Die gestrichelten Linien markieren den Kreiswert von +10,0 % nominal und -10,6 % nach Abzug der Inflation. Beide Werte sind Mediane über alle 183 Zonen und deshalb nicht identisch mit dem Median der 12 Gemeindewerte; dieser beträgt +9,9 %. In 12 Gemeinden blieb der Median hinter der Inflation zurück.
Datentabelle zu dieser Abbildung
Veränderung der Wohn-Bodenrichtwerte je Gemeinde, nominal und nach Abzug der Inflation, 01.01.2020 bis 01.01.2026.
GemeindeZonenNominalReal
Hochheim am Main10+16,7 %-5,2 %
Eppstein22+15,3 %-6,3 %
Flörsheim am Main13+11,6 %-9,3 %
Kriftel6+10,3 %-10,4 %
Bad Soden am Taunus29+10,0 %-10,6 %
Sulzbach (Taunus)10+10,0 %-10,6 %
Schwalbach am Taunus9+9,9 %-10,7 %
Kelkheim (Taunus)27+9,7 %-10,9 %
Hattersheim am Main17+9,6 %-10,9 %
Hofheim am Taunus23+9,3 %-11,2 %
Eschborn8+7,5 %-12,7 %
Liederbach am Taunus9+7,4 %-12,8 %
Quelle: BORIS Hessen (§ 17 Abs. 4 BauGB-AV Hessen); Quelle: Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation, Bodenrichtwerte Hessen, Daten bearbeitet.; Destatis-Verbraucherpreisindex; Berechnung Grundradar · Datenstand 28.09.2026SVGPNG

Die Rangfolge zeigt, wie weit die Gemeindewerte auseinanderliegen, aber nicht, ob die stärkeren und die schwächeren jeweils benachbart sind. Die Karte trägt dieselben Gemeindewerte räumlich auf.

Abbildung 4 · Karte

Main-Taunus-Kreis: Nach Abzug der Inflation liegen 12 der 12 Gemeinden unter null, die Werte reichen von -12,8 % bis -5,2 %

Grundradar-Berechnung: Mediane der Veränderungen vergleichbarer Wohn-Bodenrichtwertzonen. Stichtage: 01.01.2020 bis 01.01.2026. Median der um die Inflation bereinigten Zonenveränderungen je Gemeinde. Die Farbe zeigt das Vorzeichen, die Sättigung den Abstand zu null. 183 Wohn-Bodenrichtwertzonen mit eindeutiger Lagezuordnung, 01.01.2020 bis 01.01.2026.
Die Karte zeigt Mediane ganzer Gemeinden, nicht das Preisniveau einzelner Grundstücke. Die Gemeinden Hochheim am Main (10 Bodenrichtwertzonen), Flörsheim am Main (13 Bodenrichtwertzonen), Kriftel (6 Bodenrichtwertzonen), Sulzbach (Taunus) (10 Bodenrichtwertzonen), Schwalbach am Taunus (9 Bodenrichtwertzonen) und 3 weitere beruhen jeweils auf weniger als 20 vergleichbaren Zonen und werden als kleine Fallzahl gekennzeichnet. Unter 20 vergleichbaren Zonen weisen wir den Gemeindewert weiterhin aus, kennzeichnen ihn aber als kleine Fallzahl: Er beruht auf so wenigen Zonen, dass einzelne Zonen den Median verschieben können. Warum eine Gemeinde besser oder schlechter abschneidet, lässt sich aus diesen Daten nicht ableiten.
Datentabelle zu dieser Abbildung
Veränderung der Wohn-Bodenrichtwerte nach Abzug der Inflation je Gemeinde mit amtlichem Gemeindeschlüssel, 01.01.2020 bis 01.01.2026.
GemeindeGemeindeschlüsselReal
Hochheim am Main06436006-5,2 %
Eppstein06436002-6,3 %
Flörsheim am Main06436004-9,3 %
Kriftel06436009-10,4 %
Bad Soden am Taunus06436001-10,6 %
Sulzbach (Taunus)06436012-10,6 %
Schwalbach am Taunus06436011-10,7 %
Kelkheim (Taunus)06436008-10,9 %
Hattersheim am Main06436005-10,9 %
Hofheim am Taunus06436007-11,2 %
Eschborn06436003-12,7 %
Liederbach am Taunus06436010-12,8 %
Quelle: BORIS Hessen (§ 17 Abs. 4 BauGB-AV Hessen); Quelle: Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation, Bodenrichtwerte Hessen, Daten bearbeitet.; Destatis-Verbraucherpreisindex; Berechnung Grundradar; © BKG (2025) dl-de/by-2-0 · Datenstand 28.09.2026SVGPNG

Den höchsten realen Wert weist Hochheim am Main mit -5,2 % aus, den niedrigsten Liederbach am Taunus mit -12,8 %. In 12 Gemeinden blieb der Median hinter der Inflation zurück.

Kleine Fallzahl. Eschborn (8 Bodenrichtwertzonen), Flörsheim am Main (13 Bodenrichtwertzonen), Hattersheim am Main (17 Bodenrichtwertzonen), Hochheim am Main (10 Bodenrichtwertzonen), Kriftel (6 Bodenrichtwertzonen) und 3 weitere Gemeinden liegen jeweils unter der Schwelle von 20 vergleichbaren Zonen.

Wie genau sind die Gemeindewerte?

Die Gemeindewerte sind Mediane aus 6 bis 29 Zonen. Daraus folgt:

  • Die Mediane beschreiben die erfassten Bodenrichtwertzonen. Bei kleinen Fallzahlen können einzelne Zonen den Gemeindewert deutlich verändern.
  • Die zugeordneten Zonen sind keine Zufallsstichprobe. Wie sich fehlende Zonen auf den Gemeindewert auswirken würden, lässt sich daraus nicht bestimmen.

Nachbarn und Landesvergleich: der Main-Taunus-Kreis 2020 bis 2026

Abbildung 5 · Einordnung

Main-Taunus-Kreis: Die 5 vergleichbaren Nachbarn reichen von +5,2 bis +36,4 Prozent, der Main-Taunus-Kreis liegt bei +10,0 Prozent

Grundradar-Berechnung: Mediane der Veränderungen vergleichbarer Wohn-Bodenrichtwertzonen. Stichtage: 01.01.2020 bis 01.01.2026. Nominale Veränderung im Hauptzeitraum 2020 bis 2026. Verglichen werden Kreise und kreisfreie Städte mit denselben Stichtagen und ausreichender Abdeckung; die kreisfreien Städte sind als solche gekennzeichnet.
Der Main-Taunus-Kreis liegt auf Rang 23 von 26 Einheiten in Hessen, für die vergleichbare Daten vorliegen; deren Median beträgt +16,8 %. Kein angrenzender Kreis ist vom Vergleich ausgeschlossen.
Datentabelle zu dieser Abbildung
Nominale Veränderung der Wohn-Bodenrichtwerte im Main-Taunus-Kreis und bei den vergleichbaren Nachbarn, 01.01.2020 bis 01.01.2026.
Kreis oder kreisfreie StadtZonenNominal
Landkreis Groß-Gerau79+36,4 %
Rheingau-Taunus-Kreis448+16,0 %
Wiesbaden (Stadt)127+15,8 %
Hochtaunuskreis305+12,2 %
Main-Taunus-Kreis183+10,0 %
Frankfurt am Main (Stadt)556+5,2 %
Quelle: BORIS Hessen (§ 17 Abs. 4 BauGB-AV Hessen); Berechnung Grundradar · Datenstand 28.09.2026SVGPNG

An den Main-Taunus-Kreis grenzen 5 Kreise und kreisfreie Städte, alle erfüllen die Vergleichskriterien. Darunter sind die kreisfreien Städte Frankfurt am Main und Wiesbaden.

  • Gebiete, die sich nur in einem einzigen Punkt berühren, zählen nicht als Nachbarn. Kein angrenzender Kreis ist vom Vergleich ausgeschlossen.
  • Mit +10,0 % liegt der Main-Taunus-Kreis über der Entwicklung in Frankfurt am Main, aber unter der Entwicklung aller übrigen Nachbarn.
  • Unter den 26 Kreisen und kreisfreien Städten in Hessen, für die vergleichbare Daten vorliegen, liegt der Main-Taunus-Kreis auf Rang 23. Der Median dieser 26 Einheiten beträgt +16,8 % und liegt damit 6,8 Prozentpunkte höher.
  • Die Rangfolge ordnet die berechneten Mediane der erfassten Wohn-Bodenrichtwertzonen. Sie ist kein Nachweis statistisch gesicherter Unterschiede und sagt nicht, ob dieselbe Reihenfolge bei vollständig erfassten Zonen bestehen bliebe.
  • Den höchsten nominalen Median der Wohnzonenveränderungen unter den vergleichbaren Nachbarn von 2020 bis 2026 weist Landkreis Groß-Gerau mit +36,4 % aus. Die Berechnung beruht auf 79 vergleichbaren Bodenrichtwertzonen. Der ausgewiesene Anteil von 76,0 Prozent beschreibt die erfassten Zonen, nicht die Kreisfläche oder eine repräsentative Stichprobe.
  • Ein Bundeswert wird daraus nicht abgeleitet, weil nicht alle Länder vergleichbare offene Jahrgänge bereitstellen.

Was diese Auswertung im Main-Taunus-Kreis nicht zeigt

  • Ein Bodenrichtwert gilt für eine ganze Zone und ersetzt keine Wertermittlung für ein einzelnes Grundstück. Er bezieht sich auf ein gedachtes, unbebautes Bodenrichtwertgrundstück mit den für die Zone typischen Merkmalen.

    Für die Abgrenzung der Zone gilt eine gesetzliche Vorgabe: Lagebedingte Wertunterschiede zum Bodenrichtwertgrundstück dürfen grundsätzlich nicht mehr als 30 Prozent betragen (§ 15 Abs. 1 Satz 2 ImmoWertV). Das betrifft die Grundstücke, für die der Bodenrichtwert gelten soll. Verglichen wird jeweils mit dem gedachten Grundstück, nicht zwischen zwei beliebigen Grundstücken der Zone. Zwischen diesen kann der Unterschied größer sein.

    Abweichende Merkmale einzelner Grundstücke bleiben bei der Abgrenzung außer Betracht (§ 15 Abs. 1 Satz 3 ImmoWertV). Aus der Vorgabe folgt deshalb keine Obergrenze dafür, wie weit der Wert eines bestimmten Grundstücks vom Bodenrichtwert abweichen darf.

    Für einzelne Grundstücke oder Grundstücksteile mit abweichender Nutzung oder Qualität gilt der Bodenrichtwert auch innerhalb der Zone nicht. Dazu zählen etwa Grün-, Wald-, Wasser-, Verkehrs- und Gemeinbedarfsflächen (§ 15 Abs. 2 ImmoWertV).

    Den Zustand der Gebäude bildet der Bodenrichtwert nicht ab, weil er sich auf ein unbebautes Grundstück bezieht (§ 13 Abs. 2 ImmoWertV). Privatrechtliche, öffentlich-rechtliche und tatsächliche Besonderheiten einzelner Grundstücke gehören nicht zu den Merkmalen des gedachten Grundstücks (§ 16 Abs. 1 ImmoWertV). Grundstücksgröße und Grundstückstiefe sind dagegen darzustellen, soweit sie den Wert beeinflussen (§ 16 Abs. 2 Satz 2 ImmoWertV).

    Für welche Flächen innerhalb einer Zone er ausdrücklich nicht gilt, steht in der Methodik dieser Studienreihe.
  • Die Studie wertet von den Gutachterausschüssen ermittelte und beschlossene Bodenrichtwerte aus, keine einzelnen Kaufverträge. Deshalb kann sie nicht feststellen, welche Verkäufe oder welche Entscheidungen der Gutachterausschüsse eine Veränderung ausgelöst haben. Auch Inflation, Zinsen, Baulandangebot, Nachfrage und lokale Planung werden nicht als Ursachen getrennt.
  • Wir bilden den Median über alle eingeschlossenen Zonen; jede Zone zählt dabei gleich viel. Große und kleine Zonen sowie Zonen mit vielen oder wenigen Grundstücken erhalten dasselbe Gewicht. Die Überprüfung auf Gemeindeebene verändert diese Gewichtung, bestätigt aber nur die Größenordnung des Ergebnisses.
  • Der Vergleich mit anderen Kreisen ist auf 2020 und 2026 sowie kompatible Datenbestände beschränkt. Die 26 geeigneten Einheiten aus Hessen bilden daher keine vollständige Bundesstichprobe.
Methodik, Quellen und Presse

Methodik, Quellen und Presse

Welche Zonen als Wohnzonen gelten

Die Länder benennen die Nutzung einer Bodenrichtwertzone unterschiedlich. Vor der Auswertung ordnen wir diese Angaben zehn einheitlichen Klassen zu und schließen davon allein die Nutzung „wohnen“ ein, also die Zonen, deren amtliche Art der Nutzung dem Wohnen zugeordnet ist. Der veröffentlichte Methodik-Datensatz enthält Ergebnisse und Quellenangaben. Eine vollständige Zuordnung aller amtlichen Nutzungsangaben zu diesen Klassen enthält er nicht.

Entwicklungszustand: nicht berücksichtigt
Diese Auswertung berücksichtigt den Entwicklungszustand nicht, obwohl die amtlichen Daten aus Hessen ihn mitführen. Sie kann deshalb nicht unterscheiden, ob eine dem Wohnen zugeordnete Zone baureifes Land, Rohbauland oder Bauerwartungsland ist. Welche vier Entwicklungszustände § 3 ImmoWertV unterscheidet und was § 3 Abs. 5 ImmoWertV daneben als sonstige Flächen führt, steht in der Methodik dieser Studienreihe.
Beitragsrechtlicher Zustand: nicht berücksichtigt
Für baureifes Land ist er zusätzlich zum Entwicklungszustand und zur Art der Nutzung darzustellen (§ 16 Abs. 2 ImmoWertV). Diese Auswertung berücksichtigt ihn nicht, obwohl die amtlichen Daten ihn mitführen. Ob die genannten Werte erschließungsbeitragsfrei oder -pflichtig gelten, weisen wir deshalb nicht aus.
Wo wir den Entwicklungszustand berücksichtigen
Dort prüfen wir ihn vor der Art der Nutzung, und Bauerwartungs- sowie Rohbauland bleiben außen vor.

Auswahl

Ausgangsbestand ist der aus den amtlichen Jahrgängen aufgebaute BORIS-Hessen-Datenbestand. Im Reproduktionsdatensatz trägt er den Namen public.bodenrichtwerte_de. Eingeschlossen wird eine Zone, wenn sie alle vier Bedingungen erfüllt:

  • Jahrgang zwischen 2020 und 2026
  • Kreis-Code 06436
  • auf „wohnen“ vereinheitlichte Art der Nutzung
  • positiver Bodenrichtwert

Die Bodenrichtwerte zum 01.01.2026 enthält der BORIS-Hessen-Datenbestand nicht. Sie stammen aus dem landesweiten Datenpaket der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation. Für sie gelten dieselben vier Bedingungen wie für die Werte der übrigen Jahre. Als Wohnen zählt dabei jede Zone, deren amtliche Art der Nutzung zu den Wohnbauflächen gehört. Auch ihre Zonen werden anhand ihrer Fläche denen der früheren Jahre zugeordnet. Die Werte für 2020, 2022 und 2024 stammen aus dem Datenbestand selbst. Am 28.09.2026 haben wir ihn mit dem amtlichen Datenpaket zum 01.01.2024 abgeglichen: Alle 34.125 hessischen Bodenrichtwerte dieses Stichtags sind in beiden enthalten, jeweils mit demselben Wert.

Geeignete Zonen 2020
198
Geeignete Zonen 2026
197
Davon vergleichbar
183 Zonenpaare, anhand ihrer Fläche eindeutig zugeordnet
Abdeckung
92,4 Prozent bezogen auf 2020, 92,9 Prozent bezogen auf 2026
Veröffentlichte Abdeckung
92,4 Prozent, der Anteil des Startjahrgangs

Hauptkennzahl

Vergleichsgruppe
Die 183 Wohnzonen, deren Fläche sich zwischen 2020 und 2026 eindeutig zuordnen lässt.
Hauptkennzahl
Der Median der Veränderungen dieser Zonen. Für jede Zone berechnen wir, um wie viel Prozent ihr Bodenrichtwert zwischen 2020 und 2026 gestiegen oder gefallen ist; der mittlere dieser 183 Werte ist die Hauptkennzahl. Die Veränderungen werden der Größe nach geordnet. Bei gerader Anzahl verwenden wir den Durchschnitt der beiden mittleren Werte. Mehrere Zonen können dieselbe Veränderung aufweisen.
änderung_z = (wert_2026 / wert_2020 - 1) × 100
hauptwert = Median(änderung_z)

Für die Hauptkennzahl vergleichen wir jede einbezogene Bodenrichtwertzone mit ihrem Wert am anderen Stichtag. Aus den prozentualen Veränderungen bilden wir den Median. Jede Bodenrichtwertzone zählt gleich viel, unabhängig von ihrer Fläche und der Zahl ihrer Grundstücke. Ein direkter Vergleich der beiden Preisniveaus würde etwas anderes messen: Zwischen den beiden Stichtagen sind 14 Zonen neu hinzugekommen und 15 weggefallen. Er würde diesen Wechsel mitzählen und damit auch messen, welche Gebiete neu dazugekommen und welche verschwunden sind, statt allein die Wertentwicklung. Das hat drei Folgen:

  • Jeder Zeitraum verwendet seine eigenen Zonen.
  • Die Ergebnisse der Zeiträume lassen sich nicht ineinander umrechnen.
  • Die beiden Medianwerte in Euro je Quadratmeter ergeben nicht die Hauptkennzahl.

Die inflationsbereinigte Veränderung wird ebenfalls für jede Zone vor der Medianbildung berechnet. Wir verwenden die nationalen Verbraucherpreisindex-Januarwerte, weil sie über alle Jahre gleich erhoben werden und keine regionalen Brüche enthalten. Sie sind auf 2020 als Basisjahr mit dem Indexwert 100 bezogen.

Zur Überprüfung berechnen wir zunächst für jede Gemeinde den Median ihrer Zonenveränderungen. Der Median dieser 12 Gemeindewerte beträgt +9,9 % und liegt damit 0,1 Prozentpunkte unter der über alle Zonen gebildeten Hauptkennzahl von +10,0 %. Der Unterschied entsteht, weil diese Betrachtung jede Gemeinde gleich gewichtet, unabhängig von der Zahl ihrer Zonen.

Alle Wohnzonen je Stichtag

Die Hauptkennzahl beschreibt die Vergleichsgruppe: nur für sie lässt sich überhaupt eine Veränderung je Zone messen. Diese Tabelle beschreibt einen anderen Bestand: alle geeigneten Wohn-Bodenrichtwertzonen, die zum jeweiligen Stichtag geführt wurden.

Median und Anzahl aller geeigneten Wohn-Bodenrichtwertzonen je Stichtag.
StichtagMedianVorhandene Zonen
01.01.2020640,0 €/m²198
01.01.2022720,0 €/m²197
01.01.2024720,0 €/m²197
01.01.2026730,0 €/m²197
  • Das Preisniveau je Gemeinde nennt die Bodenrichtwert-Übersicht für den Main-Taunus-Kreis.
  • Weil beide Auswertungen andere Zonen umfassen, weicht der Median hier vom Median der Vergleichsgruppe ab: für 2020 nennt diese Tabelle 640,0 €/m² gegenüber 650,0 €/m² in der Vergleichsgruppe.
  • Die beiden Stichtagsmedianwerte dieser Tabelle ergeben ins Verhältnis gesetzt nicht die Hauptkennzahl, weil diese aus den Veränderungen jeder einzelnen Zone berechnet wird.

Verteilung der Zonenveränderungen

Verteilung der Zonenveränderungen im Hauptzeitraum 2020 bis 2026.
Anteil der ZonenNominale Veränderung
Die schwächsten zehn Prozent bis+5,3 %
Das schwächste Viertel bis+8,6 %
Die Mitte (Median)+10,0 %
Das stärkste Viertel ab+13,2 %
Die stärksten zehn Prozent ab+17,6 %

Nominal stiegen die Werte in 179 Bodenrichtwertzonen, in 0 Bodenrichtwertzonen sanken sie. In 4 Bodenrichtwertzonen blieben sie unverändert. 6 Zonen stiegen stärker als die Inflation, 177 schwächer.

Siedlungs- und Dichtekontext

Die Zonen dieser Auswertung lassen sich nicht danach aufteilen, wie der Gutachterausschuss sie amtlich einordnet. Wie weit die Zonen auseinanderliegen, zeigt die Verteilung weiter oben: von +5,3 % im schwächsten bis +17,6 % im stärksten Zehntel.

Über die Veröffentlichung dieser Auswertung entscheidet eine Mindestzahl von 20 vergleichbaren Zonen. Sie beruht auf 183.

Abdeckung und Kontinuität

Die Zonen wurden anhand ihrer Fläche zugeordnet, weil die amtlichen Zonennummern zwischen 2020 und 2026 neu vergeben wurden. Dieselbe Zone trägt an den beiden Stichtagen also keine gemeinsame Nummer.

Der gewählte Schwellenwert für die Flächenüberlappung beträgt 0,85. Dabei wird die gemeinsame Fläche ins Verhältnis zur Gesamtfläche beider Zonen gesetzt. Bei diesem Schwellenwert ergeben sich 183 eindeutige Paare. Bei 0,80 sind es 187 eindeutige Paare, bei 0,90 sind es 174 und bei 0,95 sind es 148.

Unter den Zuordnungen ab dem Schwellenwert 0,85 gab es keine Mehrdeutigkeit durch mehrere passende Gegenstücke. Das schließt Teilungen oder Zusammenlegungen außerhalb dieser Auswahl nicht aus.

Vergleichskreise

Über die Veröffentlichung einer Kreisauswertung entscheiden diese Schwellen:

  • mindestens 20 Zonenpaare, die sich über ihre Fläche eindeutig zuordnen lassen
  • Abdeckung des Startjahrgangs mindestens 40,0 Prozent

Geprüft haben wir die Jahrgänge aus Hessen; die Kriterien erfüllt haben Einheiten aus Hessen.

Quellen und Lizenz

Die eigenständigen Ableitungen und Grafiken von Grundradar stehen unter CC BY 4.0 mit Quellenangabe „Grundradar, grundradar.de“. Rechte und Namensnennungspflichten der amtlichen Eingangsdaten bleiben davon unberührt.

Prüfsummen und Datenstand

Stichtag der ausgewerteten Werte: 01.01.2026. Abgerufen wurden die Daten am 28.09.2026.

Die vollständigen ausgewerteten Recheneingaben stehen im Reproduktionsdatensatz, erzeugt mit Extraktor-Version 7. Er enthält:

  • alle jährlichen Zielzeilen dieses Kreises
  • die Rohdaten der Randjahre
  • Gemeinde- und Nachbarschaftsdaten
  • die verwendeten Verbraucherpreisindex-Werte

Die Einordnungszeilen aller Kreise des geprüften Landes stehen als gemeinsame Vergleichsdatei bereit. Maschinenlesbare Kennzahlen, Quellenangaben und Prüfergebnisse stehen im JSON-Download. Die 183 Hauptzeilen mit den Stichtagen 01.01.2020 und 01.01.2026 stehen im CSV-Download.

Prüfsummen (SHA-256)
Datenmodell BORIS Hessen, Version WFS 2.0.0
a888ef88d5dea7048fb246d36329536a188485a28cc7186df702aa3135dab977
Landesweites Datenpaket der HVBG zum 01.01.2026 (ZIP-Datei)
b1625b8d570e59b07e5f588ac31efb567bd89a0b911f209dc5f436a7aeafd96a
Destatis-Arbeitsmappe (Verbraucherpreisindex)
8c728e44fa400d762009fa34507a34e1fee3947641d2579484d7d040763b11f4
Reproduktionsdatensatz dieses Kreises
99b86265aeba87a122f96a3f6f8f8690708eb67ec33274e5f103583a27f2720f
Gemeinsame Vergleichsdatei
b2aeb2478b69d9132a5008249609a4eeb13a8bdc90e30ec3f7b1157cfb42cce2
Zitieren als: Grundradar (2026): Amtliche Wohn-Bodenrichtwerte im Main-Taunus-Kreis 2020–2026: die Entwicklung nach Abzug der Inflation. Datenstand 28.09.2026. https://grundradar.de/recherche/bodenrichtwert-entwicklung/hessen/main-taunus-kreis-2020-2026
Kontakt: presse@grundradar.de · Lizenz eigenständiger Grundradar-Grafiken: CC BY 4.0 · Eingangsdaten unter ihren jeweiligen amtlichen Lizenzen

Die Begriffe dieser Studie

Bodenrichtwert
Der durchschnittliche Lagewert für den Boden einer ganzen Zone, den der Gutachterausschuss aus den Kaufpreisen ableitet. Er ist kein Kaufpreis und nicht der Wert eines einzelnen Grundstücks.
Bodenrichtwertzone, kurz Zone
Ein Gebiet, das nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmt. Innerhalb einer Zone gilt derselbe Bodenrichtwert.
Gutachterausschuss
Das unabhängige Gremium, das die Bodenrichtwerte ermittelt und beschließt. Wie eine einzelne Zone zugeschnitten ist und warum, kann nur seine Geschäftsstelle erläutern.
Stichtag
Der Tag, für den ein Bodenrichtwert gilt. Diese Auswertung vergleicht den 01.01.2020 mit dem 01.01.2026.
Median
Der Wert in der Mitte der nach Größe geordneten Werte. Bei gerader Anzahl ist es der Durchschnitt der beiden mittleren Werte. Gleiche Werte sind möglich. Einzelne extreme Werte beeinflussen den Median meist weniger als den Durchschnitt aller Werte.
nominal und real
Nominal ist die Veränderung, wie sie im Bodenrichtwert steht. Real ist dieselbe Veränderung nach Abzug der Inflation.
Vergleichsgruppe
Die 183 Zonen, die sich über beide Stichtage verfolgen lassen. Nur für sie lässt sich überhaupt eine Veränderung je Zone messen.
Abdeckung
Der Anteil der Zonen eines Stichtags, der sich bis zum zweiten Stichtag verfolgen lässt. Für den Vergleich zwischen Kreisen setzen wir mindestens 40,0 Prozent der erfassten Wohnzonen des Anfangsstichtags voraus.
Hauptzeitraum und jüngerer Zeitraum
Die beiden Vergleiche dieser Studie: 2020 bis 2026, 2022 bis 2026. Jeder verwendet seine eigenen Zonen, deshalb rechnen wir sie nicht ineinander um.