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Datenstudie · Amtliche Bodenrichtwerte · Hochtaunuskreis

Amtliche Wohn-Bodenrichtwerte im Hochtaunuskreis 2020–2024: die Entwicklung nach Abzug der Inflation

BORIS Hessen · 334 vergleichbare Zonen

Zwischen dem 01.01.2020 und dem 01.01.2024 stiegen die Wohn-Bodenrichtwerte der 334 vergleichbaren Bodenrichtwertzonen im Hochtaunuskreis im Median um 11,1 Prozent. Das hat Grundradar aus den amtlichen Werten berechnet. Der Median ist die Mitte der nach Größe geordneten Veränderungen, bei gerader Anzahl der Durchschnitt der beiden mittleren Werte. Nominal bezeichnet die Veränderung ohne Berücksichtigung der Inflation. Real, also nach Abzug der Inflation von 17,8 Prozent, ergibt sich ein Rückgang um 5,7 Prozent.

20202024 nominal+11,1 %Median aus 334 Zonen
20202024 nach Abzug der Inflation-5,7 %nach Verbraucherpreisindex
20222024 nach Abzug der Inflation-10,5 %jüngerer Zeitraum

Zahlen, Tabellen und Grafiken dieser Auswertung dürfen mit der Quellenangabe „Grundradar, grundradar.de“ zitiert und abgedruckt werden. Druckfähige Dateien, die Pressemitteilung und die Namensnennungen der amtlichen Eingangsdaten stehen im Pressebereich.

Das Wichtigste im Überblick

  • Die reale Zahl ist keine Differenz der beiden Prozentwerte, sondern ihr Verhältnis: Die Werte werden nicht voneinander abgezogen, sondern durcheinander geteilt. Ein beispielhafter Bodenrichtwert von 100 Euro je Quadratmeter im Jahr 2020 entspräche bei dieser Veränderung im Jahr 2024 nominal 111,1 Euro je Quadratmeter. Gleichzeitig kostet alles, was 2020 100 Euro gekostet hat, im Jahr 2024 bereits 117,8 Euro. 111,1 geteilt durch 117,8 ergibt einen realen Rückgang um 5,7 Prozent.

  • Unter den 26 Kreisen und kreisfreien Städten in Hessen, für die dieselbe Rechnung möglich ist, liegt der Hochtaunuskreis auf Rang 20.

  • Die Obergrenze des schwächsten Zehntels der nominalen Wohnzonenveränderungen liegt bei 0,0 Prozent. Die Untergrenze des stärksten Zehntels liegt bei 27,2 Prozent. Einzelne Veränderungen können unter dem ersten oder über dem zweiten Grenzwert liegen. Die Inflation ist in diesen Zahlen nicht abgezogen.

  • Im jüngeren Zeitraum 2022 bis 2024 beträgt die nominale Veränderung 0,0 Prozent, nach Abzug der Inflation sind es -10,5 Prozent. Nach Abzug der Inflation weist dieser Zeitraum damit in dieselbe Richtung wie der Hauptzeitraum 2020 bis 2024.

Abbildung 1 · Verlauf

Hochtaunuskreis: Von 2020 bis 2024 stieg der nominale Index der Wohn-Bodenrichtwerte um 11,1 Prozent. Die Verbraucherpreise stiegen um 17,8 Prozent

Grundradar-Berechnung: Index der Wohn-Bodenrichtwerte aus 334 durchgehend zugeordneten Zonen. Beobachtete Jahre: 2020, 2022, 2024. Der Verlauf beginnt 2020. Der Grund: Eine durchgehende Linie erfordert für jedes beobachtete Jahr einen Wert je Bodenrichtwertzone. Das erfüllen 334 Zonen. 2020 dient als Basisjahr mit dem Indexwert 100.
Im realen Index ist der Verbraucherpreisindex für Deutschland herausgerechnet. Die veröffentlichte Kennzahl für 2020 bis 2024 beruht auf 334 Bodenrichtwertzonen. Das sind 94,1 Prozent aller Zonen des Jahres 2020.
Datentabelle zu dieser Abbildung
Indexwerte der Wohn-Bodenrichtwerte und der Verbraucherpreise, 2020 bis 2024. 2020 dient als Basisjahr mit dem Indexwert 100.
JahrNominalRealVerbraucherpreise
2020100100100
2022111,1105,4105,4
2024111,194,3117,8
Quelle: BORIS Hessen (§ 17 Abs. 4 BauGB-AV Hessen); Quelle: Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation, Bodenrichtwerte Hessen, Daten bearbeitet.; Destatis-Verbraucherpreisindex; Berechnung Grundradar · Datenstand 09.09.2026SVGPNG

Nominal und nach Abzug der Inflation: Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte im Hochtaunuskreis zwischen 2020 und 2024

Abbildung 2 · Zeiträume

Hochtaunuskreis: Nach Abzug der Inflation fielen die Werte seit 2020 um 5,7 % und seit 2022 um 10,5 %

Grundradar-Berechnung: Mediane der Veränderungen vergleichbarer Wohn-Bodenrichtwertzonen. Vergleichszeiträume: 2020–2024, 2022–2024. Die Grafik zeigt beide Zeiträume als Veränderungsraten, nicht als Bodenrichtwerte in Euro. Der Grund: Die Hauptkennzahl wird aus den Veränderungen jeder einzelnen Zone berechnet, nicht aus einem Euro-Durchschnitt.
Jeder Zeitraum verwendet seine eigenen Zonen: 334 und 346 Zonen. Die Werte sind deshalb nicht ineinander umrechenbar.
Datentabelle zu dieser Abbildung
Veränderung der Wohn-Bodenrichtwerte in zwei Vergleichszeiträumen, nominal und nach Abzug der Inflation.
ZeitraumZonenNominalRealInflation
2020–2024334+11,1 %-5,7 %+17,8 %
2022–20243460,0 %-10,5 %+11,8 %
Quelle: BORIS Hessen (§ 17 Abs. 4 BauGB-AV Hessen); Quelle: Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation, Bodenrichtwerte Hessen, Daten bearbeitet.; Destatis-Verbraucherpreisindex; Berechnung Grundradar · Datenstand 09.09.2026SVGPNG

Ausgewertet werden ausschließlich Wohnzonen: Flächen, die der Gutachterausschuss als Wohnbaufläche führt. Acker- und Waldflächen, Gewerbe- und Sonderflächen bleiben in jeder Zahl dieser Studie außen vor.

Ein Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für eine ganze Bodenrichtwertzone, kurz Zone, den der Gutachterausschuss aus der Kaufpreissammlung ableitet (§ 196 Abs. 1 BauGB). Er ist weder ein Kaufpreis noch der Verkehrswert eines einzelnen Grundstücks. Wofür er im Einzelnen gilt und wofür nicht, steht in der Methodik dieser Studienreihe. Wie die Kennzahl daraus berechnet wird, steht im Abschnitt Methodik am Ende dieser Seite.

Zur Einordnung des Preisniveaus: Der Median der 334 ausgewerteten Zonen lag 2020 bei 650,0 €/m² und 2024 bei 775,0 €/m². Ihr prozentualer Unterschied ist eine andere Kennzahl als der Median der einzelnen Veränderungen. Was ein bestimmtes Grundstück kostet, lässt sich daraus nicht ableiten.

Zum Lesen der Grafik

  • Der reale Index erreichte seinen Höchststand 2022 bei 105,4. Seither liegt er darunter: Nominal blieben die Werte bei 111,1, während die Verbraucherpreise um 11,8 Prozent zulegten.
  • Für 2024 ist der nominale Index auf eine Nachkommastelle genauso hoch wie beim jeweils vorherigen beobachteten Datenstand. Einzelne Bodenrichtwerte können sich trotzdem verändert haben. Aus dem Index folgt keine Aussage über Beschlüsse des Gutachterausschusses.
  • Für 2021 und 2023 enthält der ausgewertete Datenauszug keine Wohn-Bodenrichtwerte. Die Linie verbindet die vorhandenen Datenstände über diese Jahre hinweg. Für die Zwischenzeit liegt damit keine Beobachtung vor.

Die Gemeindewerte im Hochtaunuskreis reichen 2020 bis 2024 nach Abzug der Inflation von -15,1 % bis +9,9 %, in 10 Gemeinden schwächer als die Inflation

Abbildung 3 · Gemeinden

Hochtaunuskreis: Nach Abzug der Inflation reichen die Gemeindewerte von +9,9 % in Friedrichsdorf bis -15,1 % in Weilrod

Grundradar-Berechnung: Mediane der Veränderungen vergleichbarer Wohn-Bodenrichtwertzonen. Stichtage: 01.01.2020 bis 01.01.2024. Für jede Gemeinde zeigt der grüne Punkt die nominale, der orange Punkt die um die Inflation bereinigte Veränderung. Beide Werte sind der Median der einzelnen Zonenveränderungen, nicht die Veränderung zwischen zwei Median-Bodenrichtwerten. 334 Wohn-Bodenrichtwertzonen mit eindeutiger Lagezuordnung, 01.01.2020 bis 01.01.2024.
Die gestrichelten Linien markieren den Kreiswert von +11,1 % nominal und -5,7 % nach Abzug der Inflation. Beide Werte sind Mediane über alle 334 Zonen und deshalb nicht identisch mit dem Median der 13 Gemeindewerte; dieser beträgt +10,8 %. In 10 Gemeinden blieb der Median hinter der Inflation zurück.
Datentabelle zu dieser Abbildung
Veränderung der Wohn-Bodenrichtwerte je Gemeinde, nominal und nach Abzug der Inflation, 01.01.2020 bis 01.01.2024.
GemeindeZonenNominalReal
Friedrichsdorf17+29,5 %+9,9 %
Königstein im Taunus18+20,8 %+2,6 %
Schmitten im Taunus30+19,7 %+1,6 %
Bad Homburg v. d. Höhe63+12,5 %-4,5 %
Oberursel (Taunus)73+11,5 %-5,3 %
Glashütten10+11,4 %-5,4 %
Neu-Anspach15+10,8 %-6,0 %
Steinbach (Taunus)8+10,3 %-6,4 %
Grävenwiesbach13+9,1 %-7,4 %
Usingen16+6,7 %-9,5 %
Wehrheim15+5,6 %-10,4 %
Kronberg im Taunus27+5,5 %-10,5 %
Weilrod290,0 %-15,1 %
Quelle: BORIS Hessen (§ 17 Abs. 4 BauGB-AV Hessen); Quelle: Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation, Bodenrichtwerte Hessen, Daten bearbeitet.; Destatis-Verbraucherpreisindex; Berechnung Grundradar · Datenstand 09.09.2026SVGPNG

Die Rangfolge zeigt, wie weit die Gemeindewerte auseinanderliegen, aber nicht, ob die stärkeren und die schwächeren jeweils benachbart sind. Die Karte trägt dieselben Gemeindewerte räumlich auf.

Abbildung 4 · Karte

Hochtaunuskreis: Nach Abzug der Inflation liegen 10 der 13 Gemeinden unter null, die Werte reichen von -15,1 % bis +9,9 %

Grundradar-Berechnung: Mediane der Veränderungen vergleichbarer Wohn-Bodenrichtwertzonen. Stichtage: 01.01.2020 bis 01.01.2024. Median der um die Inflation bereinigten Zonenveränderungen je Gemeinde. Die Farbe zeigt das Vorzeichen, die Sättigung den Abstand zu null. 334 Wohn-Bodenrichtwertzonen mit eindeutiger Lagezuordnung, 01.01.2020 bis 01.01.2024.
Die Karte zeigt Mediane ganzer Gemeinden, nicht das Preisniveau einzelner Grundstücke. Die Gemeinden Friedrichsdorf (17 Bodenrichtwertzonen), Königstein im Taunus (18 Bodenrichtwertzonen), Glashütten (10 Bodenrichtwertzonen), Neu-Anspach (15 Bodenrichtwertzonen), Steinbach (Taunus) (8 Bodenrichtwertzonen) und 3 weitere beruhen jeweils auf weniger als 20 vergleichbaren Zonen und werden als kleine Fallzahl gekennzeichnet. Unter 20 vergleichbaren Zonen weisen wir den Gemeindewert weiterhin aus, kennzeichnen ihn aber als kleine Fallzahl: Er beruht auf so wenigen Zonen, dass einzelne Zonen den Median verschieben können. Warum eine Gemeinde besser oder schlechter abschneidet, lässt sich aus diesen Daten nicht ableiten.
Datentabelle zu dieser Abbildung
Veränderung der Wohn-Bodenrichtwerte nach Abzug der Inflation je Gemeinde mit amtlichem Gemeindeschlüssel, 01.01.2020 bis 01.01.2024.
GemeindeGemeindeschlüsselReal
Friedrichsdorf06434002+9,9 %
Königstein im Taunus06434005+2,6 %
Schmitten im Taunus06434009+1,6 %
Bad Homburg v. d. Höhe06434001-4,5 %
Oberursel (Taunus)06434008-5,3 %
Glashütten06434003-5,4 %
Neu-Anspach06434007-6,0 %
Steinbach (Taunus)06434010-6,4 %
Grävenwiesbach06434004-7,4 %
Usingen06434011-9,5 %
Wehrheim06434012-10,4 %
Kronberg im Taunus06434006-10,5 %
Weilrod06434013-15,1 %
Quelle: BORIS Hessen (§ 17 Abs. 4 BauGB-AV Hessen); Quelle: Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation, Bodenrichtwerte Hessen, Daten bearbeitet.; Destatis-Verbraucherpreisindex; Berechnung Grundradar; © BKG (2025) dl-de/by-2-0 · Datenstand 09.09.2026SVGPNG

Den höchsten realen Wert weist Friedrichsdorf mit +9,9 % aus, den niedrigsten Weilrod mit -15,1 %. In 10 Gemeinden blieb der Median hinter der Inflation zurück.

Kleine Fallzahl. Friedrichsdorf (17 Bodenrichtwertzonen), Glashütten (10 Bodenrichtwertzonen), Grävenwiesbach (13 Bodenrichtwertzonen), Königstein im Taunus (18 Bodenrichtwertzonen), Neu-Anspach (15 Bodenrichtwertzonen) und 3 weitere Gemeinden liegen jeweils unter der Schwelle von 20 vergleichbaren Zonen.

Wie genau sind die Gemeindewerte?

Die Gemeindewerte sind Mediane aus 8 bis 73 Zonen. Daraus folgt:

  • Die Mediane beschreiben die erfassten Bodenrichtwertzonen. Bei kleinen Fallzahlen können einzelne Zonen den Gemeindewert deutlich verändern.
  • Die zugeordneten Zonen sind keine Zufallsstichprobe. Wie sich fehlende Zonen auf den Gemeindewert auswirken würden, lässt sich daraus nicht bestimmen.

Nachbarn und Landesvergleich: der Hochtaunuskreis 2020 bis 2024

Abbildung 5 · Einordnung

Hochtaunuskreis: Die 6 vergleichbaren Nachbarn reichen von +5,3 bis +15,8 Prozent, der Hochtaunuskreis liegt bei +11,1 Prozent

Grundradar-Berechnung: Mediane der Veränderungen vergleichbarer Wohn-Bodenrichtwertzonen. Stichtage: 01.01.2020 bis 01.01.2024. Nominale Veränderung im Hauptzeitraum 2020 bis 2024. Verglichen werden Kreise und kreisfreie Städte mit denselben Stichtagen und ausreichender Abdeckung; die kreisfreien Städte sind als solche gekennzeichnet.
Der Hochtaunuskreis liegt auf Rang 20 von 26 Einheiten in Hessen, für die vergleichbare Daten vorliegen; deren Median beträgt +15,2 %. Kein angrenzender Kreis ist vom Vergleich ausgeschlossen.
Datentabelle zu dieser Abbildung
Nominale Veränderung der Wohn-Bodenrichtwerte im Hochtaunuskreis und bei den vergleichbaren Nachbarn, 01.01.2020 bis 01.01.2024.
Kreis oder kreisfreie StadtZonenNominal
Rheingau-Taunus-Kreis453+15,8 %
Wetteraukreis591+15,6 %
Limburg-Weilburg359+15,4 %
Lahn-Dill-Kreis633+14,6 %
Hochtaunuskreis334+11,1 %
Main-Taunus-Kreis184+9,9 %
Frankfurt am Main (Stadt)566+5,3 %
Quelle: BORIS Hessen (§ 17 Abs. 4 BauGB-AV Hessen); Berechnung Grundradar · Datenstand 09.09.2026SVGPNG

An den Hochtaunuskreis grenzen 6 Kreise und kreisfreie Städte, alle erfüllen die Vergleichskriterien. Darunter ist die kreisfreie Stadt Frankfurt am Main.

  • Gebiete, die sich nur in einem einzigen Punkt berühren, zählen nicht als Nachbarn. Kein angrenzender Kreis ist vom Vergleich ausgeschlossen.
  • Mit +11,1 % liegt der Hochtaunuskreis über der Entwicklung in Frankfurt am Main und im Main-Taunus-Kreis, aber unter der Entwicklung aller übrigen Nachbarn.
  • Unter den 26 Kreisen und kreisfreien Städten in Hessen, für die vergleichbare Daten vorliegen, liegt der Hochtaunuskreis auf Rang 20. Der Median dieser 26 Einheiten beträgt +15,2 % und liegt damit 4,1 Prozentpunkte höher.
  • Die Rangfolge ordnet die berechneten Mediane der erfassten Wohn-Bodenrichtwertzonen. Sie ist kein Nachweis statistisch gesicherter Unterschiede und sagt nicht, ob dieselbe Reihenfolge bei vollständig erfassten Zonen bestehen bliebe.
  • Den höchsten nominalen Median der Wohnzonenveränderungen unter den vergleichbaren Nachbarn von 2020 bis 2024 weist Rheingau-Taunus-Kreis mit +15,8 % aus. Die Berechnung beruht auf 453 vergleichbaren Bodenrichtwertzonen. Der ausgewiesene Anteil von 96,2 Prozent beschreibt die erfassten Zonen, nicht die Kreisfläche oder eine repräsentative Stichprobe.
  • Ein Bundeswert wird daraus nicht abgeleitet, weil nicht alle Länder vergleichbare offene Jahrgänge bereitstellen.

Was diese Auswertung im Hochtaunuskreis nicht zeigt

  • Ein Bodenrichtwert gilt für eine ganze Zone und ersetzt keine Wertermittlung für ein einzelnes Grundstück. Er bezieht sich auf ein gedachtes, unbebautes Bodenrichtwertgrundstück mit den für die Zone typischen Merkmalen.

    Für die Abgrenzung der Zone gilt eine gesetzliche Vorgabe: Lagebedingte Wertunterschiede zum Bodenrichtwertgrundstück dürfen grundsätzlich nicht mehr als 30 Prozent betragen (§ 15 Abs. 1 Satz 2 ImmoWertV). Das betrifft die Grundstücke, für die der Bodenrichtwert gelten soll. Verglichen wird jeweils mit dem gedachten Grundstück, nicht zwischen zwei beliebigen Grundstücken der Zone. Zwischen diesen kann der Unterschied größer sein.

    Abweichende Merkmale einzelner Grundstücke bleiben bei der Abgrenzung außer Betracht (§ 15 Abs. 1 Satz 3 ImmoWertV). Aus der Vorgabe folgt deshalb keine Obergrenze dafür, wie weit der Wert eines bestimmten Grundstücks vom Bodenrichtwert abweichen darf.

    Für einzelne Grundstücke oder Grundstücksteile mit abweichender Nutzung oder Qualität gilt der Bodenrichtwert auch innerhalb der Zone nicht. Dazu zählen etwa Grün-, Wald-, Wasser-, Verkehrs- und Gemeinbedarfsflächen (§ 15 Abs. 2 ImmoWertV).

    Den Zustand der Gebäude bildet der Bodenrichtwert nicht ab, weil er sich auf ein unbebautes Grundstück bezieht (§ 13 Abs. 2 ImmoWertV). Privatrechtliche, öffentlich-rechtliche und tatsächliche Besonderheiten einzelner Grundstücke gehören nicht zu den Merkmalen des gedachten Grundstücks (§ 16 Abs. 1 ImmoWertV). Grundstücksgröße und Grundstückstiefe sind dagegen darzustellen, soweit sie den Wert beeinflussen (§ 16 Abs. 2 Satz 2 ImmoWertV).

    Für welche Flächen innerhalb einer Zone er ausdrücklich nicht gilt, steht in der Methodik dieser Studienreihe.
  • Die Studie wertet von den Gutachterausschüssen ermittelte und beschlossene Bodenrichtwerte aus, keine einzelnen Kaufverträge. Deshalb kann sie nicht feststellen, welche Verkäufe oder welche Entscheidungen der Gutachterausschüsse eine Veränderung ausgelöst haben. Auch Inflation, Zinsen, Baulandangebot, Nachfrage und lokale Planung werden nicht als Ursachen getrennt.
  • Wir bilden den Median über alle eingeschlossenen Zonen; jede Zone zählt dabei gleich viel. Große und kleine Zonen sowie Zonen mit vielen oder wenigen Grundstücken erhalten dasselbe Gewicht. Die Überprüfung auf Gemeindeebene verändert diese Gewichtung, bestätigt aber nur die Größenordnung des Ergebnisses.
  • Der Vergleich mit anderen Kreisen ist auf 2020 und 2024 sowie kompatible Datenbestände beschränkt. Die 26 geeigneten Einheiten aus Hessen bilden daher keine vollständige Bundesstichprobe.
Methodik, Quellen und Presse

Methodik, Quellen und Presse

Welche Zonen als Wohnzonen gelten

Die Länder benennen die Nutzung einer Bodenrichtwertzone unterschiedlich. Vor der Auswertung ordnen wir diese Angaben zehn einheitlichen Klassen zu und schließen davon allein die Nutzung „wohnen“ ein, also die Zonen, deren amtliche Art der Nutzung dem Wohnen zugeordnet ist. Der veröffentlichte Methodik-Datensatz enthält Ergebnisse und Quellenangaben. Eine vollständige Zuordnung aller amtlichen Nutzungsangaben zu diesen Klassen enthält er nicht.

Entwicklungszustand: im Datensatz nicht enthalten
Der offene Datensatz aus Hessen, den diese Auswertung verarbeitet, führt dieses Merkmal nicht mit. Ob eine dem Wohnen zugeordnete Zone baureifes Land, Rohbauland oder Bauerwartungsland ist, lässt sich hier nicht ablesen; die Auswertung trennt diese Entwicklungszustände deshalb nicht. Welche vier Entwicklungszustände § 3 ImmoWertV unterscheidet und was § 3 Abs. 5 ImmoWertV daneben als sonstige Flächen führt, steht in der Methodik dieser Studienreihe.
Beitragsrechtlicher Zustand: im Datensatz nicht enthalten
Für baureifes Land ist er zusätzlich zum Entwicklungszustand und zur Art der Nutzung darzustellen (§ 16 Abs. 2 ImmoWertV). Im offenen Datensatz steht er nicht; ob die genannten Werte erschließungsbeitragsfrei oder -pflichtig gelten, weisen wir deshalb nicht aus.
Länder, die den Entwicklungszustand mitliefern
Dort prüfen wir ihn vor der Art der Nutzung, und Bauerwartungs- sowie Rohbauland bleiben außen vor.

Auswahl

Ausgangsbestand ist der aus den amtlichen Jahrgängen aufgebaute BORIS-Hessen-Datenbestand. Im Reproduktionsdatensatz trägt er den Namen public.bodenrichtwerte_de. Eingeschlossen wird eine Zone, wenn sie alle vier Bedingungen erfüllt:

  • Jahrgang zwischen 2020 und 2024
  • Kreis-Code 06434
  • auf „wohnen“ vereinheitlichte Art der Nutzung
  • positiver Bodenrichtwert
Geeignete Zonen 2020
355
Geeignete Zonen 2024
365
Davon vergleichbar
334 Zonenpaare, anhand ihrer Fläche eindeutig zugeordnet
Abdeckung
94,1 Prozent bezogen auf 2020, 91,5 Prozent bezogen auf 2024
Veröffentlichte Abdeckung
94,1 Prozent, der Anteil des Startjahrgangs

Hauptkennzahl

Vergleichsgruppe
Die 334 Wohnzonen, deren Fläche sich zwischen 2020 und 2024 eindeutig zuordnen lässt.
Hauptkennzahl
Der Median der Veränderungen dieser Zonen. Für jede Zone berechnen wir, um wie viel Prozent ihr Bodenrichtwert zwischen 2020 und 2024 gestiegen oder gefallen ist; der mittlere dieser 334 Werte ist die Hauptkennzahl. Die Veränderungen werden der Größe nach geordnet. Bei gerader Anzahl verwenden wir den Durchschnitt der beiden mittleren Werte. Mehrere Zonen können dieselbe Veränderung aufweisen.
änderung_z = (wert_2024 / wert_2020 - 1) × 100
hauptwert = Median(änderung_z)

Für die Hauptkennzahl vergleichen wir jede einbezogene Bodenrichtwertzone mit ihrem Wert am anderen Stichtag. Aus den prozentualen Veränderungen bilden wir den Median. Jede Bodenrichtwertzone zählt gleich viel, unabhängig von ihrer Fläche und der Zahl ihrer Grundstücke. Ein direkter Vergleich der beiden Preisniveaus würde etwas anderes messen: Zwischen den beiden Stichtagen sind 31 Zonen neu hinzugekommen und 21 weggefallen. Er würde diesen Wechsel mitzählen und damit auch messen, welche Gebiete neu dazugekommen und welche verschwunden sind, statt allein die Wertentwicklung. Das hat drei Folgen:

  • Jeder Zeitraum verwendet seine eigenen Zonen.
  • Die Ergebnisse der Zeiträume lassen sich nicht ineinander umrechnen.
  • Die beiden Medianwerte in Euro je Quadratmeter ergeben nicht die Hauptkennzahl.

Die inflationsbereinigte Veränderung wird ebenfalls für jede Zone vor der Medianbildung berechnet. Wir verwenden die nationalen Verbraucherpreisindex-Januarwerte, weil sie über alle Jahre gleich erhoben werden und keine regionalen Brüche enthalten. Sie sind auf 2020 als Basisjahr mit dem Indexwert 100 bezogen.

Zur Überprüfung berechnen wir zunächst für jede Gemeinde den Median ihrer Zonenveränderungen. Der Median dieser 13 Gemeindewerte beträgt +10,8 % und liegt damit 0,3 Prozentpunkte unter der über alle Zonen gebildeten Hauptkennzahl von +11,1 %. Der Unterschied entsteht, weil diese Betrachtung jede Gemeinde gleich gewichtet, unabhängig von der Zahl ihrer Zonen.

Alle Wohnzonen je Stichtag

Die Hauptkennzahl beschreibt die Vergleichsgruppe: nur für sie lässt sich überhaupt eine Veränderung je Zone messen. Diese Tabelle beschreibt einen anderen Bestand: alle geeigneten Wohn-Bodenrichtwertzonen, die zum jeweiligen Stichtag geführt wurden.

Median und Anzahl aller geeigneten Wohn-Bodenrichtwertzonen je Stichtag.
StichtagMedianVorhandene Zonen
01.01.2020675,0 €/m²355
01.01.2022790,0 €/m²362
01.01.2024790,0 €/m²365
  • Das Preisniveau je Gemeinde nennt die Bodenrichtwert-Übersicht für den Hochtaunuskreis.
  • Weil beide Auswertungen andere Zonen umfassen, weicht der Median hier vom Median der Vergleichsgruppe ab: für 2020 nennt diese Tabelle 675,0 €/m² gegenüber 650,0 €/m² in der Vergleichsgruppe.
  • Die beiden Stichtagsmedianwerte dieser Tabelle ergeben ins Verhältnis gesetzt nicht die Hauptkennzahl, weil diese aus den Veränderungen jeder einzelnen Zone berechnet wird.

Verteilung der Zonenveränderungen

Verteilung der Zonenveränderungen im Hauptzeitraum 2020 bis 2024.
Anteil der ZonenNominale Veränderung
Die schwächsten zehn Prozent bis0,0 %
Das schwächste Viertel bis+6,5 %
Die Mitte (Median)+11,1 %
Das stärkste Viertel ab+18,4 %
Die stärksten zehn Prozent ab+27,2 %

Nominal stiegen die Werte in 291 Bodenrichtwertzonen, in 1 Bodenrichtwertzone sanken sie. In 42 Bodenrichtwertzonen blieben sie unverändert. 89 Zonen stiegen stärker als die Inflation, 245 schwächer.

Siedlungs- und Dichtekontext

Die Zonen dieser Auswertung lassen sich nicht danach aufteilen, wie der Gutachterausschuss sie amtlich einordnet: Der Datensatz, der dieser Studie zugrunde liegt, enthält diese Angabe nicht. Wie weit die Zonen auseinanderliegen, zeigt die Verteilung weiter oben: von 0,0 % im schwächsten bis +27,2 % im stärksten Zehntel.

Über die Veröffentlichung dieser Auswertung entscheidet eine Mindestzahl von 20 vergleichbaren Zonen. Sie beruht auf 334.

Abdeckung und Kontinuität

Die Zonen wurden anhand ihrer Fläche zugeordnet, weil die amtlichen Zonennummern zwischen 2020 und 2024 neu vergeben wurden. Dieselbe Zone trägt an den beiden Stichtagen also keine gemeinsame Nummer.

Der gewählte Schwellenwert für die Flächenüberlappung beträgt 0,85. Dabei wird die gemeinsame Fläche ins Verhältnis zur Gesamtfläche beider Zonen gesetzt. Bei diesem Schwellenwert ergeben sich 334 eindeutige Paare. Bei 0,80 sind es 334 eindeutige Paare, bei 0,90 sind es 331 und bei 0,95 sind es 314.

Ab dem Schwellenwert 0,85 hatten 6 Ausgangszonen mehrere passende Gegenstücke am Endstichtag. Umgekehrt passten zu 6 Endzonen mehrere Ausgangszonen. Wegen dieser Mehrdeutigkeiten wurden 12 Zuordnungen ausgeschlossen. Diese Prüfung erfasst keine vollständige Geschichte der Zonengrenzen.

Vergleichskreise

Über die Veröffentlichung einer Kreisauswertung entscheiden diese Schwellen:

  • mindestens 20 Zonenpaare, die sich über ihre Fläche eindeutig zuordnen lassen
  • Abdeckung des Startjahrgangs mindestens 40,0 Prozent

Geprüft haben wir die Jahrgänge aus Hessen; die Kriterien erfüllt haben Einheiten aus Hessen.

Quellen und Lizenz

Die eigenständigen Ableitungen und Grafiken von Grundradar stehen unter CC BY 4.0 mit Quellenangabe „Grundradar, grundradar.de“. Rechte und Namensnennungspflichten der amtlichen Eingangsdaten bleiben davon unberührt.

Prüfsummen und Datenstand

Stichtag der ausgewerteten Werte: 01.01.2024. Abgerufen wurden die Daten am 09.09.2026.

Die vollständigen ausgewerteten Recheneingaben stehen im Reproduktionsdatensatz, erzeugt mit Extraktor-Version 4. Er enthält:

  • alle jährlichen Zielzeilen dieses Kreises
  • die Rohdaten der Randjahre
  • Gemeinde- und Nachbarschaftsdaten
  • die verwendeten Verbraucherpreisindex-Werte

Die Einordnungszeilen aller Kreise des geprüften Landes stehen als gemeinsame Vergleichsdatei bereit. Maschinenlesbare Kennzahlen, Quellenangaben und Prüfergebnisse stehen im JSON-Download. Die 334 Hauptzeilen mit den Stichtagen 01.01.2020 und 01.01.2024 stehen im CSV-Download.

Prüfsummen (SHA-256)
Datenmodell BORIS Hessen, Version WFS 2.0.0
a888ef88d5dea7048fb246d36329536a188485a28cc7186df702aa3135dab977
Destatis-Arbeitsmappe (Verbraucherpreisindex)
8c728e44fa400d762009fa34507a34e1fee3947641d2579484d7d040763b11f4
Reproduktionsdatensatz dieses Kreises
8e5ee22362c2ad32b20584d51625f068837e113fd8112f4eaee40e8c5d32780c
Gemeinsame Vergleichsdatei
c18ecf1a83cac8b005572ab036d0a63337b943822a9d1627c10001e8a386fa68
Zitieren als: Grundradar (2026): Amtliche Wohn-Bodenrichtwerte im Hochtaunuskreis 20202024: die Entwicklung nach Abzug der Inflation. Datenstand 09.09.2026. https://grundradar.de/recherche/bodenrichtwert-entwicklung/hessen/hochtaunuskreis-2020-2024
Kontakt: presse@grundradar.de · Lizenz eigenständiger Grundradar-Grafiken: CC BY 4.0 · Eingangsdaten unter ihren jeweiligen amtlichen Lizenzen

Die Begriffe dieser Studie

Bodenrichtwert
Der durchschnittliche Lagewert für den Boden einer ganzen Zone, den der Gutachterausschuss aus den Kaufpreisen ableitet. Er ist kein Kaufpreis und nicht der Wert eines einzelnen Grundstücks.
Bodenrichtwertzone, kurz Zone
Ein Gebiet, das nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmt. Innerhalb einer Zone gilt derselbe Bodenrichtwert.
Gutachterausschuss
Das unabhängige Gremium, das die Bodenrichtwerte ermittelt und beschließt. Wie eine einzelne Zone zugeschnitten ist und warum, kann nur seine Geschäftsstelle erläutern.
Stichtag
Der Tag, für den ein Bodenrichtwert gilt. Diese Auswertung vergleicht den 01.01.2020 mit dem 01.01.2024.
Median
Der Wert in der Mitte der nach Größe geordneten Werte. Bei gerader Anzahl ist es der Durchschnitt der beiden mittleren Werte. Gleiche Werte sind möglich. Einzelne extreme Werte beeinflussen den Median meist weniger als den Durchschnitt aller Werte.
nominal und real
Nominal ist die Veränderung, wie sie im Bodenrichtwert steht. Real ist dieselbe Veränderung nach Abzug der Inflation.
Vergleichsgruppe
Die 334 Zonen, die sich über beide Stichtage verfolgen lassen. Nur für sie lässt sich überhaupt eine Veränderung je Zone messen.
Abdeckung
Der Anteil der Zonen eines Stichtags, der sich bis zum zweiten Stichtag verfolgen lässt. Für den Vergleich zwischen Kreisen setzen wir mindestens 40,0 Prozent der erfassten Wohnzonen des Anfangsstichtags voraus.
Hauptzeitraum und jüngerer Zeitraum
Die beiden Vergleiche dieser Studie: 2020 bis 2024, 2022 bis 2024. Jeder verwendet seine eigenen Zonen, deshalb rechnen wir sie nicht ineinander um.