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Gemeinde · Grundsteuer B · Stichtag 30.06.2025
Bundesmodell

Grundsteuer-Hebesatz in Wahlbach

Für Grundsteuer B setzt die Gemeinde in Wahlbach 2025 ausstehend an (Quelle: Destatis, Stichtag 30.06.2025). Dieser Hebesatz multipliziert den Grundsteuermessbetrag aus Ihrem Bescheid. Der Vergleich mit Kreis- und Landesmedian steht darunter. Er beschreibt die kommunale Belastung, nicht den Grundstückswert.

Quelle: Destatis – Realsteuerhebesätze · Datenjahr 2025 · Stichtag 30.06.2025
Grundsteuer B 20252025
ausstehend

Hebesatz B für Wohngrundstücke.

Median im Rhein-Hunsrück-Kreis465 %
Median in Rheinland-Pfalz465 %
Median in Deutschland395 %
Hebesatz = kommunaler Faktor, kein Steuerbescheid
Grundsteuer B 2025ausstehendHebesatz Wohngrundstücke
Abweichung vom Kreismediankeine AngabeRhein-Hunsrück-Kreis: 465 %
Abweichung vom Landesmediankeine AngabeRheinland-Pfalz: 465 %
Rang im Rhein-Hunsrück-Kreiskeine AngabeVergleichswerte ausstehend
Datenjahr / Quelle2025Destatis · 30.06.2025
01 / 11Einordnung

Wie hoch ist Wahlbach im Vergleich?

Für Wahlbach liegt zum Datenjahr 2025 kein gemeldeter Hebesatz B vor. Ohne diesen Wert lässt sich Wahlbach weder im Rhein-Hunsrück-Kreis noch in Rheinland-Pfalzeinordnen. Den geltenden Satz beschließt der Gemeinderat in der Haushaltssatzung.

Hebesatz B im Vergleich · Wahlbach hervorgehoben
Median im Rhein-Hunsrück-Kreis465 %
Median in Rheinland-Pfalz465 %
Median in Deutschland395 %
Ein hoher Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine hohe Steuer. Entscheidend ist das Produkt aus Grundsteuermessbetrag und Hebesatz. Die Prozentangaben zählen jeweils die Gemeinden mit gemeldetem Hebesatz B. Die Abkürzung Pp. steht für Prozentpunkte.

Grundsteuer mit dem Hebesatz in Wahlbach berechnen

Der Rechner übernimmt den Hebesatz von ausstehend – Sie brauchen nur den Grundsteuermessbetrag aus Ihrem Bescheid.

Zum Grundsteuer-Rechner

Nachbargemeinden vergleichen

Alle Gemeinden im Rhein-Hunsrück-Kreis

Die nächstgelegenen Gemeinden mit ihrem eigenen Hebesatz B. So können Sie Wahlbach nicht nur gegen Kreis und Land halten, sondern gegen die direkte Nachbarschaft.

GemeindeHebesatz BEntfernungAbweichung von Wahlbach
Schnorbach465 %2 km
Altweidelbach465 %2 km
Rayerschiedausstehend2 km
Mörschbach465 %2 km
Benzweiler465 %3 km
Entfernung als Luftlinie zwischen Gemeindezentren. Jede Zeile führt zur Gemeinde-Seite.

Realsteuer-Hebesätze in Wahlbach

Die kommunalen Realsteuer-Hebesätze treffen unterschiedliche Grundstücksarten. Wer Wohneigentum hält, zahlt nahezu immer nach Hebesatz B.

HebesatzTrifftWert
Grundsteuer ALand- und forstwirtschaftliche Betriebe200 %
Grundsteuer BWohn- und Baugrundstücke (Eigentümer-Standardfall)ausstehend
Grundsteuer CBaureife, unbebaute Grundstücke (kommunal optional)nicht erhoben
GewerbesteuerErträge gewerblicher Betriebe (separate Realsteuer)330 %
Grundsteuer B ist der Eigentümer-Standardfall für Wohn- und Baugrundstücke. Grundsteuer C wird in Wahlbach nicht erhoben; die Gewerbesteuer betrifft Betriebe, nicht Wohneigentum.

Bodenrichtwert in Wahlbach prüfen

Der Hebesatz ist nur der kommunale Faktor. Für die Bewertung des Grundstücks zählt zusätzlich der Bodenwert beziehungsweise der Wertansatz im Bescheid – im Bundesmodell fließt er direkt in die Berechnung ein.

Der Wohnbauland-Median liegt in Wahlbach bei 55 €/m² (BORIS). Die Richtwertzonen zeigen, ob der im Bescheid angesetzte Bodenwert zur Lage Ihres Grundstücks passt.

Bodenrichtwert für Wahlbach öffnen

Welches Grundsteuer-Modell gilt in Rheinland-Pfalz?

BewertungBundesmodell

Rheinland-Pfalz wendet das Bundesmodell an – die Grundsteuer wird wertabhängig ermittelt, der Hebesatz B ist der kommunale Faktor für den Messbetrag.

Rechtsgrundlage: § 2 GrStHsGRP i. V. m. § 25 GrStG.

Grundsteuerbescheid prüfen: drei Schritte

1
Grundsteuermessbetrag im Bescheid prüfenDer Messbescheid des Finanzamts nennt den Messbetrag und den angesetzten Bodenwert – prüfen Sie, ob er zur Lage Ihrer Richtwertzone passt.Richtwertzonen ansehen
2
Hebesatz der Gemeinde abgleichenDer kommunale Hebesatz B beträgt in Wahlbach ausstehend. Rechnen Sie mit Ihren eigenen Werten nach.Zum Rechner
3
Fristen kennenGegen den Bescheid ist der Einspruch nach § 347 AO möglich; die Frist beträgt regelmäßig einen Monat nach Bekanntgabe (§ 355 Abs. 1 AO).Grundsteuer-Ratgeber lesen

Nächste Schritte

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Häufige Fragen zum Hebesatz in Wahlbach

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz B in Wahlbach?

Für Wahlbach meldet Destatis zum Datenjahr 2025 keinen Hebesatz B. Das bedeutet nicht, dass die Gemeinde keinen erhebt. Den geltenden Satz beschließt der Gemeinderat in der Haushaltssatzung, und er steht im letzten Grundsteuerbescheid.

Wie wird aus einem Hebesatz ein Betrag in Euro?

Der Hebesatz ist ein Prozentwert auf den Grundsteuermessbetrag. Bei einem Messbetrag von 100 Euro und einem Hebesatz von 400 % sind das 400 Euro Grundsteuer im Jahr. Werte über 100 % sind deshalb normal, denn der Hebesatz ist kein Steuersatz auf den Grundstückswert, sondern der kommunale Faktor für den Messbetrag.

Reicht der Hebesatz zur Berechnung der Grundsteuer?

Nein. Die jährliche Grundsteuer ergibt sich aus Grundsteuermessbetrag × Hebesatz ÷ 100. Den Messbetrag setzt das Finanzamt fest; ohne ihn lässt sich der Zahlbetrag nicht bestimmen.

Wo finde ich den Grundsteuermessbetrag?

Im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts – nicht im kommunalen Grundsteuerbescheid. Er ist die Grundlage, auf die der Hebesatz der Gemeinde angewandt wird.

Warum kann der Nachbarort günstiger sein?

Jede Gemeinde beschließt ihren Hebesatz selbst. Der Hebesatz spiegelt die kommunale Haushaltslage, nicht den Grundstückswert.

Was bedeutet ein differenzierter Hebesatz B?

Rheinland-Pfalz erlaubt seit 2025 getrennte Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke. Der ausgewiesene Satz von ausstehend gilt für Wohngrundstücke; Gewerbe oder baureife unbebaute Flächen können abweichen.

Wer legt den Hebesatz fest?

Der Gemeinderat beschließt den Hebesatz jährlich in der Haushaltssatzung (§ 25 GrStG). Die Verwaltung wendet ihn im Grundsteuerbescheid an.

Kann ich gegen den Grundsteuerbescheid Einspruch einlegen?

Ja. Der Einspruch ist nach § 347 AO möglich; die Frist beträgt regelmäßig einen Monat nach Bekanntgabe (§ 355 Abs. 1 AO). Prüfen Sie Datum und Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid.

Methodik und Quellen

Der Hebesatz B ist ein kommunaler Faktor. Die jährliche Grundsteuer ergibt sich aus Grundsteuermessbetrag × Hebesatz ÷ 100 – der verbindliche Zahlbetrag steht im Grundsteuerbescheid.

KennzahlHebesatz Grundsteuer B, kommunal
QuelleStatistisches Bundesamt (Destatis) · Realsteuerhebesätze
Datenstand30.06.2025 · Datenjahr 2025
Rechtsgrundlage§ 2 GrStHsGRP i. V. m. § 25 GrStG
BerechnungGrundsteuer = Messbetrag × Hebesatz ÷ 100
VerbindlichZahlbetrag laut Grundsteuerbescheid
Der Hebesatz wird vom Gemeinderat jährlich in der Haushaltssatzung beschlossen und auf den vom Finanzamt festgesetzten Grundsteuermessbetrag angewandt. Datenlizenz Deutschland (DL-DE/BY-2.0).

Zuständig: Gemeinde Wahlbach

Das Finanzamt setzt den Grundsteuermessbetrag fest (Bescheid 1). Die Gemeinde Wahlbach wendet den Hebesatz an und stellt den Grundsteuerbescheid mit dem Zahlbetrag aus (Bescheid 2).

FinanzamtBewertung und MessbetragBodenwert, Grundstücksfläche, Gebäudeart – Bewertungsfragen richten Sie an das Finanzamt.
Gemeindekasse WahlbachHebesatz und ZahlbetragZahlung, Fälligkeit, Stundung und Mahnungen laufen über die Gemeindekasse bzw. das Steueramt.
Die offizielle Kontaktadresse finden Sie auf der Website der Gemeinde Wahlbach oder im aktuellen Grundsteuerbescheid. Gemeinde-Kennzahlen: Hebesatz B 2025 ausstehend · Rhein-Hunsrück-Kreis · Datenstand 30.06.2025.

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