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Grundsteuer-Hebesatz 2025

Grundsteuer-Hebesatz im Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis: Grundsteuer B Median 465% (2025)

Die Grundsteuer B wird hier über den Hebesatz erklärt und rechtlich nach dem Bundesmodell mit optional differenziertem Hebesatz B eingeordnet.

Faktenüberblick

Median Hebesatz B: 465%

Der Landkreis umfasst 137 Gemeinden. Min 0%, Max 545%.

Gemeinden

137

mit Hebesatz

137

BL-Median

465%

Perzentil im Bundesland

62%

Spannweite

Günstigste und teuerste Gemeinden

Die Extremwerte zeigen, wie stark die kommunalen Hebesätze innerhalb desselben Landkreises auseinanderlaufen.

Günstigste Gemeinden

  • Bergenhausen0%
  • Rayerschied0%
  • Riegenroth0%

Teuerste Gemeinden

  • Sankt Goar, Stadt545%
  • Emmelshausen, Stadt525%
  • Boppard, Stadt524%
Grundsteuer-Rechner

Landkreis-Median als Startwert

Berechnen Sie einen Bundesmodell-Wert mit dem Landkreis-Median und eigenem Bodenwert.

Eingaben

Bundesmodell mit offenen Annahmen

Hinweis
Für ein belastbares Bundesmodell-Ergebnis reichen Grundstücksfläche und Bodenrichtwert allein nicht aus. Deshalb fragt der Rechner bei bebauten Wohngrundstücken zusätzlich Wohnfläche, Baujahr und Mietniveaustufe ab.
Achtung
Nordrhein-Westfalen weicht beim Grundsteuerrecht vom hier gerechneten Bundesmodell ab oder nutzt landesrechtliche Sonderregeln, zum Beispiel bei der Steuermesszahl oder bei differenzierenden kommunalen Wohn- und Nichtwohn-Hebesätzen. Das Ergebnis dient dort nur als Vergleichswert.

Ergebnis

Jährliche Grundsteuer

Grundsteuerwert
303.913,20 €
Bundesmodell mit Mindestwertprüfung
Steuermessbetrag
94,21 €
0,31 ‰ auf den Grundsteuerwert
Jährliche Grundsteuer
438,09 €
mit Hebesatz 465 %
Miete pro m²
6,88 €
Anlage 39, Stufe 3
Restnutzungsdauer
63 Jahre
Hauptfeststellung 2022

Für Ein- und Zweifamilienhäuser wurde der Bodenwert mit dem Größenkoeffizienten 0,95 aus Anlage 36 berücksichtigt.

Alle Gemeinden im Landkreis

Hebesatz A, B, C und Gewerbesteuer

Die Tabelle nutzt die aktuelle Destatis-Zeile je Gemeinde und verlinkt direkt auf die Gemeinde-Seite.

Gemeinden im Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis
GemeindeGrundsteuer AGrundsteuer BGrundsteuer CGewerbesteuer
Bergenhausen345%0%nicht erhoben380%
Rayerschied0%0%nicht erhoben330%
Riegenroth0%0%nicht erhoben365%
Wahlbach200%0%nicht erhoben330%
Klosterkumbd300%200%nicht erhoben350%
Neuerkirch300%250%nicht erhoben360%
Badenhard300%365%nicht erhoben365%
Erbach300%365%nicht erhoben370%
Keidelheim300%365%nicht erhoben365%
Kludenbach300%365%nicht erhoben380%
Niederkumbd300%365%nicht erhoben365%
Pleizenhausen300%365%nicht erhoben365%
Wiebelsheim365%365%nicht erhoben385%
Dichtelbach345%400%nicht erhoben380%
Fronhofen320%400%nicht erhoben380%
Uhler330%440%nicht erhoben380%
Mühlpfad335%455%nicht erhoben400%
Alterkülz345%465%nicht erhoben380%
Altweidelbach345%465%nicht erhoben380%
Argenthal345%465%nicht erhoben380%
Belg375%465%nicht erhoben380%
Belgweiler345%465%nicht erhoben380%
Bell (Hunsrück)345%465%nicht erhoben380%
Beltheim345%465%nicht erhoben380%
Benzweiler345%465%nicht erhoben380%
Beulich345%465%nicht erhoben380%
Bickenbach345%465%nicht erhoben380%
Biebern345%465%nicht erhoben380%
Birkheim345%465%nicht erhoben380%
Braunshorn345%465%nicht erhoben380%
Bubach345%465%nicht erhoben380%
Buch345%465%nicht erhoben380%
Budenbach345%465%nicht erhoben380%
Damscheid345%465%nicht erhoben380%
Dickenschied345%465%nicht erhoben380%
Dillendorf350%465%nicht erhoben380%
Dommershausen345%465%nicht erhoben380%
Dörth345%465%nicht erhoben380%
Ellern (Hunsrück)345%465%nicht erhoben380%
Gehlweiler345%465%nicht erhoben380%
Gödenroth345%465%nicht erhoben380%
Gondershausen345%465%nicht erhoben380%
Halsenbach345%465%nicht erhoben380%
Hasselbach345%465%nicht erhoben380%
Hausbay345%465%nicht erhoben380%
Hecken345%465%nicht erhoben380%
Heinzenbach345%465%nicht erhoben380%
Henau345%465%nicht erhoben380%
Hirschfeld (Hunsrück)345%465%nicht erhoben380%
Hollnich345%465%nicht erhoben380%
Holzbach345%465%nicht erhoben380%
Horn345%465%nicht erhoben380%
Hungenroth345%465%nicht erhoben380%
Kappel345%465%nicht erhoben380%
Karbach345%465%nicht erhoben380%
Kastellaun, Stadt345%465%nicht erhoben405%
Kisselbach345%465%nicht erhoben380%
Korweiler345%465%nicht erhoben380%
Kratzenburg345%465%nicht erhoben380%
Külz (Hunsrück)345%465%nicht erhoben395%
Kümbdchen345%465%nicht erhoben380%
Lahr345%465%nicht erhoben380%
Laubach345%465%nicht erhoben380%
Laudert345%465%nicht erhoben380%
Laufersweiler345%465%nicht erhoben380%
Leiningen345%465%nicht erhoben380%
Liebshausen345%465%nicht erhoben380%
Lindenschied365%465%nicht erhoben435%
Lingerhahn345%465%nicht erhoben380%
Maisborn345%465%nicht erhoben380%
Maitzborn345%465%nicht erhoben385%
Mastershausen345%465%nicht erhoben380%
Mengerschied345%465%nicht erhoben380%
Mermuth345%465%nicht erhoben380%
Metzenhausen345%465%nicht erhoben415%
Michelbach345%465%nicht erhoben380%
Mörschbach345%465%nicht erhoben380%
Mörsdorf345%465%nicht erhoben380%
Mutterschied345%465%nicht erhoben380%
Nannhausen345%465%nicht erhoben380%
Ney345%465%nicht erhoben380%
Nieder Kostenz365%465%nicht erhoben380%
Niedersohren365%465%nicht erhoben380%
Niedert345%465%nicht erhoben400%
Niederweiler345%465%nicht erhoben380%
Norath345%465%nicht erhoben380%
Ober Kostenz345%465%nicht erhoben380%
Oberwesel, Stadt360%465%nicht erhoben380%
Ohlweiler345%465%nicht erhoben380%
Oppertshausen345%465%nicht erhoben380%
Perscheid345%465%nicht erhoben380%
Pfalzfeld345%465%nicht erhoben380%
Ravengiersburg345%465%nicht erhoben380%
Raversbeuren345%465%nicht erhoben380%
Reckershausen345%465%nicht erhoben380%
Reich345%465%nicht erhoben380%
Rheinböllen, Stadt345%465%nicht erhoben380%
Riesweiler345%465%nicht erhoben380%
Rödelhausen345%465%nicht erhoben400%
Rödern365%465%nicht erhoben380%
Rohrbach365%465%nicht erhoben380%
Roth345%465%nicht erhoben380%
Sargenroth345%465%nicht erhoben380%
Schlierschied345%465%nicht erhoben380%
Schnorbach345%465%nicht erhoben380%
Schönborn345%465%nicht erhoben380%
Schwall345%465%nicht erhoben380%
Schwarzen345%465%nicht erhoben380%
Simmern/ Hunsrück, Stadt345%465%nicht erhoben390%
Sohrschied345%465%nicht erhoben380%
Spesenroth345%465%nicht erhoben380%
Steinbach345%465%nicht erhoben380%
Thörlingen345%465%nicht erhoben380%
Tiefenbach345%465%nicht erhoben380%
Todenroth345%465%nicht erhoben380%
Unzenberg370%465%nicht erhoben395%
Utzenhain345%465%nicht erhoben380%
Womrath345%465%nicht erhoben380%
Woppenroth345%465%nicht erhoben390%
Würrich345%465%nicht erhoben380%
Wüschheim345%465%nicht erhoben380%
Zilshausen345%465%nicht erhoben380%
Bärenbach345%470%nicht erhoben391%
Büchenbeuren465%470%nicht erhoben402%
Dill430%470%nicht erhoben440%
Lautzenhausen345%470%nicht erhoben395%
Morshausen350%470%nicht erhoben385%
Hahn345%471%nicht erhoben397%
Sohren425%478%nicht erhoben402%
Urbar345%480%nicht erhoben385%
Wahlenau365%485%nicht erhoben400%
Gemünden390%490%nicht erhoben410%
Kirchberg (Hunsrück), Stadt375%495%nicht erhoben410%
Niederburg385%495%nicht erhoben390%
Boppard, Stadt345%524%nicht erhoben440%
Emmelshausen, Stadt345%525%nicht erhoben410%
Sankt Goar, Stadt420%545%nicht erhoben380%
Reform-Modell

Bundesmodell (RLP: optional differenzierter Hebesatz B) im Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis

Die Reform trennt Bewertungsmodell, Steuermesszahl und kommunalen Hebesatz. Der Hebesatz B bleibt der Vergleichswert für Wohn- und Baugrundstücke.

Diese Einordnung trennt Bewertungsmodell, Messbetrag und Hebesatz sauber voneinander.

Rechtsgrundlage: § 25 GrStG sowie § 2 GrStHsGRP (Grundsteuerhebesatzgesetz Rheinland-Pfalz); § 25 GrStG. In Ländermodell-Staaten erklärt dieser Abschnitt die abweichende Bemessungslogik; in Bundesmodell-Staaten steht die kommunale Hebesatzwirkung im Vordergrund.

Vergleich

Landkreis vs. Bundesland-Median

Der Landkreis-Median 465% steht dem Bundesland-Median 465% gegenüber.

Perzentil

Rang im Bundesland

Der Landkreis liegt im 62. Perzentil unter 2.299 vergleichbaren Gemeinde-Werten.

Nachbar-Landkreise

Vergleichbare Landkreise im Bundesland

Bis die Landkreis-Geometrie als eigener Nachbar-Index vorliegt, nutzt diese Liste nahe Vergleichsräume aus derselben Landes-Auswertung.

Stichtag-Trend

Jahresvergleich 2024 zu 2025

Die Landkreis-Sicht nutzt die aktuelle Destatis-Zeile je Gemeinde. Ein belastbarer gewichteter Trend folgt, sobald mehrere Jahresstände je Gemeinde vollständig sind.

Bodenrichtwert-Kreuzverweis

Bodenwert für die Steuer-Schätzung prüfen

Der Hebesatz erklärt nur den kommunalen Multiplikator. Für eine belastbare Rechnung brauchen Sie zusätzlich den Bodenwert oder den Messbescheid.

Bodenrichtwert im Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis öffnen
A/B/C-Vergleichsleiste

Grundsteuer A, B, C im Überblick

Grundsteuer B ist der Wohn- und Baugrundstücksanker. Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliche Betriebe; Grundsteuer C wird nur erhoben, wenn die Gemeinde sie ausdrücklich nutzt.

Grundsteuer AGrundsteuer BGrundsteuer C
Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Grundsteuer-Hebesatz im Landkreis

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz B im Landkreis?+

Der Hebesatz B ist der Prozentsatz, mit dem die Gemeinde den Grundsteuermessbetrag multipliziert.

Welche Gemeinde im Landkreis ist bei der Grundsteuer B am günstigsten?+

Der Gemeinderat beschließt den Hebesatz; die Verwaltung wendet ihn im Grundsteuerbescheid an.

Wer beschließt den Hebesatz B im Landkreis?+

Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliche Flächen, Grundsteuer B bebaute und unbebaute Grundstücke; Grundsteuer C kann zusätzlich auf baureife unbebaute Grundstücke erhoben werden.

Warum unterscheiden sich Hebesätze innerhalb eines Landkreises?+

Die Reform 2025 ändert die Bewertung; der Hebesatz bleibt der kommunale Multiplikator.

Wie nutze ich den Landkreis-Median für meine Schätzung?+

Für eine eigene Schätzung benötigen Sie Messbetrag, Grundstücksdaten und den örtlichen Hebesatz B.

Was ist der Unterschied zwischen Grundsteuer A, B und C?+

Der Grundsteuermessbetrag steht im Messbescheid des Finanzamts und wird mit dem Hebesatz multipliziert.

Welche Rolle spielt der Grundsteuermessbetrag?+

Ein niedriger Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine niedrige Steuer, wenn der Messbetrag hoch ist.

Wie aktuell sind die Landkreis-Daten?+

Bei Änderungen sollten Eigentümer den neuen Bescheid und den kommunalen Hebesatzbeschluss prüfen.

Wann wird die Grundsteuer fällig?+

Die amtliche Grundstücksabgabe wird in der Regel quartalsweise oder nach Gemeindeangabe gezahlt.

Kann ich gegen den Bescheid Einspruch einlegen?+

Ein Einspruch ist nach § 347 AO möglich; die Frist beträgt regelmäßig ein Monat nach Bekanntgabe (§ 355 AO). Prüfen Sie Datum und Rechtsbehelfsbelehrung.

Methodik und Datenstand
Methodik und Rechtsgrundlage

So wird die Landkreis-Übersicht berechnet

Median, Minimum und Maximum werden aus Gemeinde-Zeilen des aktuellen Destatis-Jahres aggregiert. Rechtsgrundlage für den Hebesatz ist § 25 GrStG. Für Rheinland-Pfalz gilt zusätzlich § 2 GrStHsGRP i. V. m. § 25 GrStG.

Datenstand

Quelle, Lizenz und Zuständigkeit

Quelle ist Destatis, Realsteuerhebesätze. Datenstand: 30.6.2025. Lizenz: DL-DE/BY-2.0.

Weitere Einordnung
Hinweis
Cat3-Erweiterung: Detailprüfungen zu Bescheid, Messbetrag und Grundstücksart folgen in der nächsten Ausbaustufe.
Hebesatz-Klassen

Histogramm nach sechs Klassen

137 Gemeinden werden in die Klassen unter 300%, 300-399%, 400-499%, 500-599%, 600-699% und ab 700% eingeordnet.

Landkreis-Kennzahlen

Median Hebesatz B: 465%

Gemeinden: 137

Datenstand: 30.6.2025