Grundsteuer-Hebesatz in Wiesenfelden
Der Hebesatz B beträgt in Wiesenfelden im Datenjahr 2025 310 %. Er liegt 60 Prozentpunkte über dem Median der Gemeinde-Hebesätze B im Landkreis Straubing-Bogen von 250 %. Der Hebesatz B ist nicht die Höhe Ihrer Grundsteuer, sondern der Faktor, den die Gemeinde auf den Grundsteuermessbetrag anwendet. Ihre Jahressteuer ergibt sich aus Grundsteuermessbetrag × Hebesatz B ÷ 100 aus dem Bescheid; probieren Sie es im Rechner.
- Gegenüber Land
- +35 Pp.
- Median der Gemeinde-Hebesätze B in Bayern: 275 %
- Nachbargemeinde
- 280 %
- Falkenfels, 5 km entfernt
- Grundsteuer C
- nein
- Die Gemeinde erhebt keine Grundsteuer C
01 / 11Überblick+
Wie hoch ist der Hebesatz B in Wiesenfelden?
Für Grundsteuer B setzt die Gemeinde in Wiesenfelden 2025 310 % an (Quelle: Destatis, Stichtag 30.06.2025). Dieser Hebesatz multipliziert den Grundsteuermessbetrag aus Ihrem Bescheid. Gegenüber dem Kreis-Median beträgt die Abweichung +60 Prozentpunkte. Er beschreibt die kommunale Belastung, nicht den Grundstückswert.
Wie liegt der Hebesatz B in Wiesenfelden im Vergleich?
Der von Destatis veröffentlichte Hebesatz B beträgt in Wiesenfelden im Datenjahr 2025 310 %. Er liegt 60 Prozentpunkte über dem Median der Gemeinde-Hebesätze B im Landkreis Straubing-Bogen (250 %) und 35 Prozentpunkte über dem Median der Gemeinde-Hebesätze B in Bayern (275 %).
- Im Landkreis Straubing-Bogen
- 72,97 %der 37 Gemeinden liegen niedriger
- In Bayern
- 62,69 %der 2.056 Gemeinden im Land liegen niedriger
- Wiesenfelden310
- Median im Landkreis Straubing-Bogen250
- Median in Bayern275
Ein hoher Hebesatz B bedeutet nicht automatisch eine hohe Jahressteuer. Die Rechnung lautet Grundsteuermessbetrag × Hebesatz B ÷ 100. Die Prozentangaben vergleichen nur Gemeinden mit einem von Destatis veröffentlichten Hebesatz B im selben Datenjahr. Die Abkürzung Pp. steht für Prozentpunkte. Warum hier kein bundesweiter Vergleich steht: Bayern rechnet nach einem eigenen Ländermodell. Der Grundsteuermessbetrag entsteht dort auf einem anderen Weg als im Bundesmodell, dem die meisten Länder folgen. Ein Hebesatz aus Bayern und ein Hebesatz aus einem Bundesmodell-Land messen deshalb nicht dasselbe. Aussagekräftig bleibt der Vergleich im Landkreis Straubing-Bogen und innerhalb von Bayern.
Der Rechner übernimmt den Hebesatz von 310 %. Sie brauchen nur den Grundsteuermessbetrag aus Ihrem Bescheid. Zum Grundsteuer-Rechner
Wie hat sich der Hebesatz seit 2019 entwickelt?
Von Destatis veröffentlichter Hebesatz B in Wiesenfelden je Datenjahr. Die Werte ab 2025 lassen sich mit den Jahren davor nur eingeschränkt vergleichen: Zum Reformjahr 2025 wurde die Bewertung umgestellt, und viele Gemeinden haben ihren Hebesatz aufkommensneutral angepasst.
Datenstand 30.06.2025. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Realsteuerhebesätze.
| 2025 | 310 % |
| 2024 | 350 % |
| 2023 | 350 % |
| 2022 | 350 % |
| 2021 | 350 % |
| 2020 | 350 % |
| 2019 | 350 % |
Wie schneiden die Nachbargemeinden ab?
Die nächstgelegenen Gemeinden mit gemeldetem Hebesatz B. So können Sie Wiesenfelden nicht nur gegen Kreis und Land halten, sondern gegen die direkte Nachbarschaft.
| Falkenfels | 280 % | 5 km | −30 Pp. |
| Rattiszell | 200 % | 6 km | −110 Pp. |
| Rettenbach | 310 % | 7 km | ±0 Pp. |
| Ascha | 350 % | 8 km | +40 Pp. |
| Stallwang | 200 % | 8 km | −110 Pp. |
Die Entfernung ist die Luftlinie zwischen den Gemeindezentren. Ein negativer Wert kennzeichnet einen niedrigeren Hebesatz B als in Wiesenfelden. Öffnen Sie eine Gemeinde, um Datenjahr und Quelle zu prüfen. Alle Gemeinden im Landkreis Straubing-Bogen
Welche Realsteuer-Hebesätze gelten in Wiesenfelden?
Die Hebesätze A, B und C gelten für unterschiedliche Arten von Grundbesitz. Für Wohn- und Baugrundstücke ist regelmäßig der Hebesatz B maßgeblich. Die Gewerbesteuer ist eine separate Realsteuer für Betriebe.
- Grundsteuer A
- 310 %Land- und forstwirtschaftliche Betriebe
- Grundsteuer B
- 310 %Wohn- und Baugrundstücke
- Grundsteuer C
- nicht gemeldetBaureife unbebaute Grundstücke, wenn die Gemeinde Grundsteuer C erhebt
- Gewerbesteuer
- 400 %Gewerbliche Betriebe, separate Realsteuer
Grundsteuer B gilt regelmäßig für Wohn- und Baugrundstücke. Grundsteuer C kann baureife unbebaute Grundstücke betreffen, wenn die Gemeinde sie erhebt. Die Gewerbesteuer betrifft Betriebe und ist keine Grundsteuer.
Bodenrichtwert in Wiesenfelden prüfen
Der Hebesatz ist nur der kommunale Faktor. In Bayern entsteht der Grundsteuermessbetrag aus Fläche und Nutzung, nicht aus dem Bodenwert. Für den Kaufpreis bleibt der Bodenrichtwert trotzdem die amtliche Referenz der Lage.
Die amtlichen Richtwertzonen zeigen das Preisniveau der Lage; für die Grundsteuer spielt der Bodenwert in diesem Modell keine Rolle.
Bodenrichtwert im Landkreis Straubing-Bogen öffnenWelches Grundsteuer-Modell gilt in Bayern?
In Bayern gilt ein eigenes Ländermodell: Bayerisches Flächenmodell. Der Hebesatz B bleibt der kommunale Faktor, mit dem die Gemeinde den Messbetrag multipliziert.
Rechtsgrundlage: § 2 und § 5 BayGrStG.
Grundsteuerbescheid prüfen: drei Schritte
- 1Grundsteuermessbetrag im Bescheid prüfenDer Messbescheid des Finanzamts nennt den Messbetrag; in diesem Modell entsteht er aus Fläche und Nutzung, nicht aus dem Bodenwert.Richtwertzonen ansehen
- 2Hebesatz der Gemeinde abgleichenDer von Destatis veröffentlichte Hebesatz B beträgt in Wiesenfelden im Datenjahr 2025 310 %. Rechnen Sie Grundsteuermessbetrag × Hebesatz B ÷ 100.Zum Rechner
- 3Fristen kennenGegen den Bescheid ist der Einspruch nach § 347 AO möglich; die Frist beträgt regelmäßig einen Monat nach Bekanntgabe (§ 355 Abs. 1 AO).Grundsteuer-Ratgeber lesen
Was die Karte in Wiesenfelden zeigt
Jeder Link öffnet die Karte mit einer Ebene. Geben Sie dort eine Adresse ein oder klicken Sie auf ein Flurstück, um zu sehen, was die Ebene an dieser Stelle angibt.
- Eigentümerquote in Wiesenfelden auf der KarteMehr zur Ebene Eigentümerquote
- Nettokaltmiete in Wiesenfelden auf der KarteMehr zur Ebene Nettokaltmiete
- Hochwasser in Wiesenfelden auf der Karte
- Lärm in Wiesenfelden auf der KarteMehr zur Ebene Lärm
- Leerstand in Wiesenfelden auf der KarteMehr zur Ebene Leerstand
Häufige Fragen zum Hebesatz in Wiesenfelden
Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz B in Wiesenfelden?
Der Hebesatz B liegt 2025 bei 310 %. Der Vergleich mit 350 % im Jahr 2024 führt allerdings in die Irre: Zum Reformjahr 2025 wurde die Bewertung umgestellt, die Messbeträge sind andere, und viele Gemeinden haben ihren Hebesatz aufkommensneutral angepasst. Er ist der kommunale Faktor, den die Gemeinde auf den Grundsteuermessbetrag anwendet.
Was bedeutet ein Hebesatz von 310 %?
Der Grundsteuermessbetrag wird mit 3,10 multipliziert. Bei einem Messbetrag von 100 Euro sind das 310 Euro Grundsteuer im Jahr. Werte über 100 % sind deshalb normal, denn der Hebesatz ist kein Steuersatz auf den Grundstückswert, sondern der kommunale Faktor für den Messbetrag.
Reicht der Hebesatz zur Berechnung der Grundsteuer?
Nein. Die jährliche Grundsteuer B ergibt sich aus Grundsteuermessbetrag × Hebesatz B ÷ 100. Den Messbetrag setzt das Finanzamt fest. Ohne ihn lässt sich der Zahlbetrag nicht bestimmen.
Wo finde ich den Grundsteuermessbetrag?
Der Grundsteuermessbetrag steht im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts, nicht im Grundsteuerbescheid der Gemeinde. Die Gemeinde wendet darauf den Hebesatz B an und teilt durch 100.
Warum kann der Nachbarort günstiger sein?
Jede Gemeinde beschließt ihren Hebesatz selbst. Rattiszell liegt bei 200 %, Stallwang liegt bei 200 % und damit niedriger als Wiesenfelden. Der Hebesatz spiegelt die kommunale Haushaltslage, nicht den Grundstückswert.
Warum ändern sich Hebesätze mit der Reform 2025?
Zum Reformjahr 2025 wurde die Bewertung umgestellt. Deshalb sind Hebesätze vor und nach 2025 nicht ohne den jeweiligen Grundsteuermessbetrag vergleichbar. Ein höherer Satz bedeutet nicht zwingend eine höhere Jahressteuer.
Wer legt den Hebesatz fest?
Die Gemeinde beschließt den Hebesatz B in der Haushaltssatzung oder Hebesatzsatzung (§ 25 GrStG). Im Grundsteuerbescheid wendet sie den Satz des Steuerjahres auf den Grundsteuermessbetrag an.
Kann ich gegen den Grundsteuerbescheid Einspruch einlegen?
Ja. Der Einspruch ist nach § 347 AO möglich; die Frist beträgt regelmäßig einen Monat nach Bekanntgabe (§ 355 Abs. 1 AO). Prüfen Sie Datum und Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid.
Methodik und Quellen
Der Hebesatz B ist der von der Gemeinde beschlossene Prozentsatz auf den Grundsteuermessbetrag. Die jährliche Grundsteuer B ergibt sich aus Grundsteuermessbetrag × Hebesatz B ÷ 100. Der Zahlbetrag steht im Grundsteuerbescheid.
- Kennzahl
- Hebesatz der Grundsteuer B
- Quelle
- Statistisches Bundesamt (Destatis), Realsteuerhebesätze
- Datenstand
- 30.06.2025, Datenjahr 2025
- Rechtsgrundlage
- § 2 und § 5 BayGrStG
- Berechnung
- Grundsteuer B = Grundsteuermessbetrag × Hebesatz B ÷ 100
- Verbindlich
- Zahlbetrag laut Grundsteuerbescheid
- Lizenz
- Datenlizenz Deutschland, Namensnennung 2.0 (DL-DE/BY-2.0)Nachnutzung mit Quellenangabe zulässig.
So kommt der Satz zustande. Die Gemeinde beschließt den Hebesatz B in der Haushaltssatzung oder Hebesatzsatzung. Destatis veröffentlicht den gemeldeten Satz. Die Gemeinde wendet ihn auf den vom Finanzamt festgesetzten Grundsteuermessbetrag an.
Zuständig: Gemeinde Wiesenfelden
Das Finanzamt setzt den Grundsteuermessbetrag im Grundsteuermessbescheid fest. Die Gemeinde Wiesenfelden wendet den Hebesatz B an und setzt den Zahlbetrag im Grundsteuerbescheid fest.
Finanzamt
Bewertung und Messbetrag
Fragen zu den Bewertungsgrundlagen und zum Grundsteuermessbetrag richten Sie an das Finanzamt.
Gemeindekasse Wiesenfelden
Hebesatz und Zahlbetrag
Zahlung, Fälligkeit, Stundung und Mahnungen laufen über die Gemeindekasse oder das Steueramt.
Die offizielle Kontaktadresse finden Sie auf der Website der Gemeinde Wiesenfelden oder im aktuellen Grundsteuerbescheid. Quelle des Hebesatzes B: Statistisches Bundesamt (Destatis), Realsteuerhebesätze. Datenjahr 2025. Datenstand 30.06.2025.
Der Hebesatz ist nur ein Teil der Entscheidung
Prüfen Sie das konkrete Grundstück und ordnen Sie Lage, Richtwert und vorliegende Risikohinweise ein.
Berechnen Sie Ihre Grundsteuer B mit dem Hebesatz in Wiesenfelden.
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