1 Schicht für ein Grundstück.
Verhandlungspunkte
Die Befunde, die Sie vor dem Kaufvertrag mit dem Verkäufer besprechen sollten. Zu jedem Punkt steht, ob es um eine Unterlage, eine Bedingung oder Kosten geht.
Für die Verhandlungspunkte fragt der Bericht keine eigene Quelle ab. Er übernimmt die Befunde aus den übrigen Abschnitten und verweist bei jedem Punkt auf den Abschnitt, aus dem er stammt. Nennt dieser Abschnitt einen Kennwert, etwa den Bodenrichtwert mit Stichtag, führt die Liste ihn mit auf.
Solange der Kaufvertrag nicht beurkundet ist, lassen sich Preis, Unterlagen und Bedingungen noch verhandeln. Eine Unterlage fordern Sie beim Verkäufer oder bei einer Behörde an. Eine Bedingung muss erfüllt sein, bevor Sie zusagen, und Kosten rechnen Sie in Ihr Angebot ein.
Gehen Sie die Punkte vor dem Gespräch mit dem Verkäufer durch und notieren Sie zu jedem, welche Antwort oder welches Dokument Sie erwarten. Ein offener Punkt allein begründet keinen Preisnachlass, wohl aber die Bitte um einen Nachweis. Wie eine Bedingung im Kaufvertrag formuliert wird, besprechen Sie mit dem Notar.
Welche Datenquellen wir für die Grundstücksprüfung nutzen.
Jede Datenquelle im Prüfbereich hat einen Status: verfügbar, in Vorbereitung oder nur als Hinweis. Der Grundreport kennzeichnet diesen Status und nennt Quelle, Stichtag oder Datenstand für die Kaufprüfung.
Die Befunde der einzelnen Abschnitte mit ihrem Status. Aus ihnen entstehen der Überblick am Anfang und die Verhandlungspunkte am Ende des Berichts.
Jeder Punkt im Überblick verweist auf seinen Abschnitt. Dort steht, auf welche Quelle er sich stützt.
Prüffragen aus diesem Abschnitt.
Welche Befunde sollten vor dem Kauf geklärt werden, und bei wem?
Welche Punkte besprechen Sie vor dem Notartermin mit dem Verkäufer?
Lohnt sich ein zusätzliches Fachgutachten für einen einzelnen Befund?

