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Grundreport-Bereich · 02 von 08

Unterlagen und Behörden

Sie bekommen eine konkrete Liste: welche Dokumente Sie vom Verkäufer verlangen und welche Behörde welche Frage klärt. So bleibt vor dem Notartermin nichts offen.

Das Grundbuch ist nach § 12 GBO nicht öffentlich; Eigentümer, Lasten und eingetragene Rechte zeigt der Grundreport deshalb nicht. Stattdessen sagt er Ihnen, welche Unterlagen Sie beim Verkäufer anfordern und welche Stelle Sie selbst kontaktieren. Die Flurstücksgeometrie aus ALKIS und die physische Straßenanbindung prüfen wir direkt.
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Was der Prüfbereich abdeckt

4 Schichten für ein Grundstück.

01

Flurstück-Identität

Lage, Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer aus dem amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS).

02

Anbindung an eine öffentliche Straße

Ob das Flurstück physisch an einer befahrbaren Straße liegt. Fehlt die Anbindung, ist ein Notwegerecht (§ 917 BGB) zu prüfen.

03

Grundbuch-Unterlagen anfordern

Welche Auszüge Sie beim Verkäufer oder Grundbuchamt verlangen (§ 12 GBO: nicht frei einsehbar).

04

Behörden-Kontaktliste

Bauamt, Katasteramt, Untere Denkmalbehörde und Umweltamt: wer wofür zuständig ist.

Datenquellen

Welche Datenquellen wir für die Grundstücksprüfung nutzen.

Jede Datenquelle im Prüfbereich hat einen Status: verfügbar, in Vorbereitung oder nur als Hinweis. Der Grundreport kennzeichnet diesen Status und nennt Quelle, Stichtag oder Datenstand für die Kaufprüfung.

Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS)GRÜN
Was wir nutzen

Die amtliche Flurstücksgeometrie und die Kennung (Gemarkung, Flur, Flurstück) in den derzeit abgedeckten Ländern. Bayern bleibt in Vorbereitung. Hamburg ist zunächst als Punktnachweis verfügbar.

Warum das wichtig ist

Sie erkennen, ob das geprüfte Flurstück tatsächlich gemeint ist, nicht eine ähnliche Nummer in der Nachbargemarkung.

Straßenanbindung (OpenStreetMap-Straßenlinien)GRÜN
Was wir nutzen

Wir berechnen den Abstand des Flurstücks zur nächsten befahrbaren öffentlichen Straße während der Prüfung. Die Angabe beschreibt nur die physische Lage. Ein eingetragenes Wegerecht prüfen wir nicht.

Warum das wichtig ist

Fehlt die direkte Anbindung, kann ein Notwegerecht (§ 917 BGB) oder eine Baulast nötig sein. Das ist ein erheblicher Kosten- und Risikofaktor.

Grundbuch (nicht öffentlich nach § 12 GBO)Nicht öffentlich
Was wir nutzen

Wir zeigen es nicht. Eingetragene Eigentümer, Lasten, Hypotheken sowie Wege- und Leitungsrechte stehen im Grundbuch und sind nach § 12 GBO nur mit berechtigtem Interesse einsehbar.

Warum das wichtig ist

Diese Eintragungen entscheiden über Belastungen. Den aktuellen Auszug müssen Sie beim Verkäufer anfordern.

Was Sie vor dem Kauf klären

Prüffragen aus diesem Abschnitt.

Welche Unterlagen verlangen Sie vom Verkäufer (aktueller Grundbuchauszug, Baulastenverzeichnis, Altlastenauskunft)?

Liegt das Grundstück direkt an einer öffentlichen Straße, oder ist ein Notwegerecht (§ 917 BGB) zu klären?

Welche Behörde kontaktieren Sie für Baurecht, Denkmalschutz oder Bodenschutz?

Beispielabschnitt

Wie dieser Prüfbereich im Grundreport aussieht.

Der Beispielbericht zeigt den Bereich „Unterlagen und Behörden“ mit Beispielwerten und Status.

Beispiel
Unterlagen und BehördenCheckliste – drei Punkte offen
Flurstücksnachweis (ALKIS)vorhanden
Straßenanbindungdirekt an öffentlicher Straße
Aktueller Grundbuchauszugbeim Verkäufer anfordern
Baulastenverzeichnisbei der Bauaufsicht anfragen

Die Beispielwerte dienen nur der Darstellung. Ihr Grundreport beruht auf den verfügbaren amtlichen Daten zum gewählten Grundstück, jeweils mit Quelle, Stichtag oder Datenstand.

Im vollständigen Grundreport steht hier die Flurstücks-Identität aus ALKIS, die geprüfte Straßenanbindung und eine abhakbare Liste der Unterlagen und Ämter. Der Abschnitt kennzeichnet, was wir selbst geprüft haben und was Sie selbst anfordern müssen.

Beispielwerte, illustrativ. Grundbuch-Inhalte zeigen wir nicht (§ 12 GBO).
Beispielbericht ansehen

Starten Sie die Grundstücksprüfung für Ihr eigenes Grundstück.