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Bereich Grundreport · 02 von 08

Unterlagen und Behörden

Sie bekommen eine konkrete Liste: welche Dokumente Sie vom Verkäufer verlangen und welche Behörde welche Frage klärt. So bleibt vor dem Notartermin nichts offen.

Das Grundbuch ist nach § 12 GBO nicht öffentlich; Eigentümer, Lasten und eingetragene Rechte zeigt der Grundreport deshalb nicht. Stattdessen sagt er Ihnen, welche Unterlagen Sie beim Verkäufer anfordern und welche Stelle Sie selbst kontaktieren. Die Flurstücksgeometrie aus ALKIS und die physische Straßenanbindung prüfen wir direkt.
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Was wir in diesem Abschnitt prüfen

4 Schichten, ein Grundstück.

01

Flurstück-Identität

Lage, Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer aus dem amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS).

02

Anbindung an eine öffentliche Straße

Ob das Flurstück physisch an einer befahrbaren Straße liegt. Fehlt die Anbindung, ist ein Notwegerecht (§ 917 BGB) zu prüfen.

03

Grundbuch-Unterlagen anfordern

Welche Auszüge Sie beim Verkäufer oder Grundbuchamt verlangen (§ 12 GBO: nicht frei einsehbar).

04

Behörden-Kontaktliste

Bauamt, Katasteramt, Untere Denkmalbehörde und Umweltamt: wer wofür zuständig ist.

Datenquellen

Woher wir das wissen – und warum es wichtig ist.

Jede Schicht in diesem Abschnitt hat eine Quelle. Wir zeigen, was wir daraus nutzen, welchen Status die Schicht hat und was das für Käufer bedeutet.

Amtliches Liegenschaftskataster (ALKIS)GRÜN
Was wir nutzen

Die amtliche Flurstücksgeometrie und die Kennung (Gemarkung, Flur, Flurstück) in den live abgedeckten Ländern; Bayern bleibt in Vorbereitung, Hamburg zunächst als Punktnachweis.

Warum das wichtig ist

Sie erkennen, ob das geprüfte Flurstück tatsächlich gemeint ist, nicht eine ähnliche Nummer in der Nachbargemarkung.

Straßenanbindung (OpenStreetMap-Straßenlinien)GRÜN
Was wir nutzen

Den Abstand des Flurstücks zur nächsten befahrbaren öffentlichen Straße, zur Laufzeit berechnet. Nur die physische Lage, kein eingetragenes Wegerecht.

Warum das wichtig ist

Fehlt die direkte Anbindung, kann ein Notwegerecht (§ 917 BGB) oder eine Baulast nötig sein. Das ist ein erheblicher Kosten- und Risikofaktor.

GrundbuchNicht öffentlich
Was wir nutzen

Wir zeigen es nicht. Eingetragene Eigentümer, Lasten, Hypotheken sowie Wege- und Leitungsrechte stehen im Grundbuch und sind nach § 12 GBO nur mit berechtigtem Interesse einsehbar.

Warum das wichtig ist

Diese Eintragungen entscheiden über Belastungen. Den aktuellen Auszug müssen Sie beim Verkäufer anfordern.

Was Sie entscheiden

Fragen, die dieser Abschnitt klärt.

Welche Unterlagen verlangen Sie vom Verkäufer (aktueller Grundbuchauszug, Baulastenverzeichnis, Altlastenauskunft)?

Liegt das Grundstück direkt an einer öffentlichen Straße, oder ist ein Notwegerecht (§ 917 BGB) zu klären?

Welche Behörde kontaktieren Sie für Baurecht, Denkmalschutz oder Bodenschutz?

Beispiel aus dem Grundreport

So sieht dieser Abschnitt im Grundreport aus.

Ausschnitt „Unterlagen und Behörden“ aus einem Beispielbericht.

Beispiel
Unterlagen und BehördenCheckliste – drei Punkte offen
Flurstücksnachweis (ALKIS)vorhanden
Straßenanbindungdirekt an öffentlicher Straße
Aktueller Grundbuchauszugbeim Verkäufer anfordern
Baulastenverzeichnisbei der Bauaufsicht anfragen

Beispielwerte, illustrativ.

Im vollständigen Grundreport steht hier die Flurstücks-Identität aus ALKIS, die geprüfte Straßenanbindung und eine abhakbare Liste der Unterlagen und Ämter. Der Abschnitt kennzeichnet, was wir selbst geprüft haben und was Sie selbst anfordern müssen.

Beispielwerte, illustrativ. Grundbuch-Inhalte zeigen wir nicht (§ 12 GBO).
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