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grundradar
Grundreport-Bereich · 03 von 08

Bodenrichtwert-Einordnung

Sie sehen, ob der aufgerufene Kaufpreis zur amtlichen Bodenrichtwertzone passt, wie sich der Wert seit 2010 entwickelt hat und welche laufende Grundsteuer die Gemeinde verlangt.

Der Bodenrichtwert ist ein zonaler Orientierungswert nach § 196 BauGB, kein Wert für genau Ihr Flurstück. Der Grundreport zeigt den Wert der Zone, seinen Verlauf seit 2010 und die zugehörige Nutzungsart. Die Daten stammen aus dem amtlichen Bodenrichtwert-Informationssystem (BORIS) und sind derzeit für 14 von 16 Bundesländern verfügbar.
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Was der Prüfbereich abdeckt

4 Schichten für ein Grundstück.

01

Zonaler Bodenrichtwert

Der amtliche Richtwert der Zone in €/m² (§ 196 BauGB), mit Stichtag.

02

Verlauf seit 2010

Die Entwicklung des Zonenwerts über die verfügbaren Stichtage.

03

Einordnung in die Umgebung

Der Wert im Vergleich zur Nutzungsart (Wohnen, Gewerbe, gemischt) und zu Nachbarzonen.

04

Grundsteuer-Hebesatz der Gemeinde

Der aktuelle Hebesatz der Grundsteuer B und sein Verlauf 2019 bis 2025.

Datenquellen

Welche Datenquellen wir für die Grundstücksprüfung nutzen.

Jede Datenquelle im Prüfbereich hat einen Status: verfügbar, in Vorbereitung oder nur als Hinweis. Der Grundreport kennzeichnet diesen Status und nennt Quelle, Stichtag oder Datenstand für die Kaufprüfung.

Bodenrichtwert-Informationssystem (BORIS-D, mit Stichtag und Nutzungsart)GRÜN
Was wir nutzen

Den zonalen Bodenrichtwert in €/m² mit Stichtag, Nutzungsart und Verlauf seit 2010 für 14 von 16 Bundesländern. Bayern ist nicht abgedeckt; Baden-Württemberg derzeit nur als aktuelle Anzeige ohne flächige Historie vor 2019.

Warum das wichtig ist

Sie erkennen, ob der Kaufpreis zur Zone passt. Das ist die Grundlage jeder Preisverhandlung.

Grundsteuer-Hebesatz (Statistisches Bundesamt / Regionaldatenbank)GRÜN
Was wir nutzen

Den Hebesatz der Grundsteuer B der Gemeinde und seinen Verlauf 2019 bis 2025, bundesweit auf Gemeindeebene.

Warum das wichtig ist

Der Hebesatz bestimmt die laufende Steuerlast nach dem Kauf; zwischen Gemeinden liegen Hunderte Prozentpunkte.

Was Sie vor dem Kauf klären

Prüffragen aus diesem Abschnitt.

Passt der aufgerufene Kaufpreis zum amtlichen Bodenrichtwert der Zone?

Ist der Wert seit 2010 gestiegen oder gefallen, und wie verhandeln Sie damit?

Wie hoch ist die laufende Grundsteuer in dieser Gemeinde?

Beispielabschnitt

Wie dieser Prüfbereich im Grundreport aussieht.

Der Beispielbericht zeigt den Bereich „Bodenrichtwert-Einordnung“ mit Beispielwerten und Status.

Beispiel
Bodenrichtwert-EinordnungIm Rahmen der Zone
Bodenrichtwert (Wohnen, Stichtag 01.01.2024)320 €/m²
Verlauf 2014 → 2024185 → 320 €/m²
Nutzungsart der ZoneWohnen (W)
Hebesatz der Grundsteuer B (2025)480 %

Die Beispielwerte dienen nur der Darstellung. Ihr Grundreport beruht auf den verfügbaren amtlichen Daten zum gewählten Grundstück, jeweils mit Quelle, Stichtag oder Datenstand.

Im vollständigen Grundreport steht hier der zonale Bodenrichtwert mit Stichtag, ein Verlaufsdiagramm seit 2010, die Nutzungsart der Zone und der Grundsteuer-Hebesatz der Gemeinde. Das ist stets nur ein Orientierungswert für die Zone, nicht der Wert Ihres Flurstücks.

Beispielwerte, illustrativ. Der Bodenrichtwert gilt zonal (§ 196 BauGB), nicht parzellenscharf.
Beispielbericht ansehen

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