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Bereich Grundreport · 07 von 08

Schutzgebiete, Lärm und Radon

Sie sehen, ob Naturschutz- oder Trinkwasserschutzauflagen gelten, wie hoch der Umgebungslärm ist und ob die Lage ein Radon-Vorsorgegebiet ist.

Der Grundreport prüft die Lage gegen die amtlichen Schutzgebiete des Bundesamtes für Naturschutz (BfN), die Trinkwasserschutzzonen der Länder, den Umgebungslärm aus europäischen Daten (EU-Umgebungslärmrichtlinie) und die Radon-Vorsorge des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS). Alle vier Schichten werden pro Flurstück abgefragt.
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Was wir in diesem Abschnitt prüfen

4 Schichten, ein Grundstück.

01

Naturschutz (FFH, NSG, LSG)

Überschneidung mit Schutzgebieten oder Abstand zum nächsten.

02

Trinkwasserschutzzone

Ob die Lage in einer Trinkwasserschutzzone (I bis III) liegt.

03

Umgebungslärm

Die Lärmbelastung aus Verkehr und Industrie nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie.

04

Radon-Vorsorge

Ob die Lage in einem Radon-Vorsorgegebiet liegt und wie hoch das Radonpotenzial ist.

Datenquellen

Woher wir das wissen – und warum es wichtig ist.

Jede Schicht in diesem Abschnitt hat eine Quelle. Wir zeigen, was wir daraus nutzen, welchen Status die Schicht hat und was das für Käufer bedeutet.

Schutzgebiete (Bundesamt für Naturschutz, BfN)GRÜN
Was wir nutzen

Überschneidung mit Fauna-Flora-Habitat-, Natur- und Landschaftsschutzgebieten oder den Abstand zum nächsten, bundesweit harmonisiert.

Warum das wichtig ist

Schutzgebiete bringen Bau- und Nutzungsauflagen, teils bis zum Bauverbot.

Trinkwasserschutzgebiete (Landes-Wasserschutzdienste)GRÜN
Was wir nutzen

Ob die Lage in einer Schutzzone I bis III liegt. Zone I ist teils redigiert.

Warum das wichtig ist

In Schutzzonen gelten Beschränkungen für Bauen, Heizung und Versickerung.

Umgebungslärm (Europäische Umweltagentur, EU-Umgebungslärmrichtlinie)GRÜN
Was wir nutzen

Die Lärmbelastung aus Straße, Schiene, Flug und Industrie, als 100-m-Raster der europäischen Lärmkonturen. Die vollflächigen Konturen sind dem Grundreport vorbehalten.

Warum das wichtig ist

Dauerhafter Lärm mindert Wohnqualität und Wert; die Quelle entscheidet über mögliche Schutzmaßnahmen.

Radon-Vorsorge (Bundesamt für Strahlenschutz, BfS)GRÜN
Was wir nutzen

Ob die Lage in einem Radon-Vorsorgegebiet nach § 121 StrlSchG liegt und wie hoch das geologische Radonpotenzial ist, bundesweit.

Warum das wichtig ist

In Vorsorgegebieten können beim Neubau Radon-Schutzmaßnahmen erforderlich sein (§ 123 StrlSchG).

Was Sie entscheiden

Fragen, die dieser Abschnitt klärt.

Gelten Naturschutz- oder Trinkwasserschutzauflagen, die das Bauen einschränken?

Ist die Lärmbelastung dauerhaft hoch, und woher kommt sie?

Liegt die Lage in einem Radon-Vorsorgegebiet, das beim Neubau Schutzmaßnahmen verlangen kann?

Beispiel aus dem Grundreport

So sieht dieser Abschnitt im Grundreport aus.

Ausschnitt „Schutzgebiete, Lärm und Radon“ aus einem Beispielbericht.

Beispiel
Schutzgebiete, Lärm und RadonSchutz unauffällig, Lärm mittel
Naturschutzkeine Überschneidung (nächstes FFH ca. 1,3 km)
TrinkwasserschutzZone III
UmgebungslärmLden 58 dB (Straße)
Radonkein Vorsorgegebiet, Potenzial mittel

Beispielwerte, illustrativ.

Im vollständigen Grundreport steht hier die Naturschutz- und Trinkwasserschutzlage, die Umgebungslärmbelastung mit Quellenart und die Radon-Einstufung mit Potenzialklasse, jeweils mit Quelle und Stichtag.

Beispielwerte, illustrativ. Radon-Pflichten beim Neubau richten sich nach § 123 StrlSchG und können je nach Lage erforderlich sein.
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