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Gemeinde · Landkreis Tuttlingen Tuttlingen · Baden-Württemberg

Bodenrichtwert Hausen ob Verena

Bodenrichtwerte in Hausen ob Verena liegen mit einem Median von 90 €/m² über Wohnbauland aus 7 Richtwertzonen vor. Die Daten von Gutachterausschüsse Baden-Württemberg werden hier zu Informationszwecken dargestellt; Originalquelle: https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/. Der Wert bleibt ein zonaler Lagewert aus 19 Richtwertzonen. Für die Kaufentscheidung zählt anschließend die konkrete Zone mit Lage, Zuschnitt und Nutzungsart.

So lesen Sie den Wert. Bodenrichtwert-Eckdaten in Hausen ob Verena: 7 Richtwertzonen, Median 90 €/m² über Wohnbauland, 50-Prozent-Band 60–115 €/m². Die Angaben von Gutachterausschüsse Baden-Württemberg werden hier zu Informationszwecken unter Verweis auf https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/ gespiegelt.
Kennzahlen

Wohnbauland

90 €/m²

Rang Wohnbauland

17 von 35

Median

30 €/m²

Zonen

19

Stichtag

01.01.2026

Preisbild in der Gemeinde

In Hausen ob Verena stützt sich die Auswertung auf eine Zonenzahl von 19. Der Median-Bodenrichtwert liegt bei 30 €/m².

Minimum

0,6 €/m²

25 %-Quantil

4,1 €/m²

Median

30 €/m²

75 %-Quantil

85 €/m²

Maximum

150 €/m²

Wohnbauland liegt in dieser Auswertung bei 90 €/m². Der Gemeinde-Median umfasst alle Nutzungsarten, also auch Acker, Gewerbe, Mischnutzung oder Wald.

Verteilung nach Wert-Klasse · Anteil der 19 Zonen

unter 150 €94,7 %
150–350 €5,3 %
350–700 €0 %
700–1.200 €0 %
1.200–2.500 €0 %
über 2.500 €0 %

Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 19 amtliche Zonen. Werte sind eingeschränkt belastbar, weil die Zonenzahl gering ist; es handelt sich nicht um eine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.

Daten Gutachterausschüsse Baden-Württemberg, Lizenz nur nach Genehmigung der Quelle.Quelle öffnenBORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRW

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Nutzungsarten in Hausen ob Verena

Hausen ob Verena verteilt die Bodenrichtwertzonen über mehrere Nutzungsarten, ohne dass eine davon 60 % erreicht.

Wohnen7 Zonen · 36,8 %90 €/m²
Gewerbe5 Zonen · 26,3 %30 €/m²
Acker4 Zonen · 21,1 %2,1 €/m²
Mischnutzung2 Zonen · 10,5 %55 €/m²
Wald1 Zone · 5,3 %0,6 €/m²
Einordnung im Landkreis Tuttlingen anzeigen

Einordnung im Landkreis Tuttlingen

Innerhalb des Landkreises Tuttlingen liegt Hausen ob Verena auf Position 20 der 35 Gemeinden. Median 30 €/m².

Hausen ob Verena

30 €/m²

Gemeinde-Median

Tuttlingen

40 €/m²

Median Landkreis

Abweichung

−25 %

unter dem Kreisniveau

Vergleichbare Gemeinden im Landkreis Tuttlingen anzeigen
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Datenstand und Quelle anzeigen

Datenstand und Quelle

Datenstand in Hausen ob Verena: Stichtag 01.01.2026, Lizenzhinweis nicht ausgewiesen. Die Veröffentlichung von Gutachterausschüsse Baden-Württemberg wird hier zu Informationszwecken dargestellt; Originalquelle: https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/.

Karte

Richtwertzone für Hausen ob Verena am konkreten Grundstück prüfen

Die Gemeinde-Seite fasst 19 Zonenzusammen. Maßgeblich bleibt die Zone an der Adresse oder am Flurstück.

Datenstand und Quelle

Quelle
BORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRW
Zonen
19 Richtwertzonen
Landesquelle öffnen

Der direkte Landesdienst kann zusätzliche Zonenattribute, Kartenlayer oder Nutzungsarten ausweisen. Grundradar fasst die veröffentlichten Werte für Vergleich, Suche und Rechner zusammen.

Für eine erste Orientierung zu Schutzgebieten nutzen Sie die Naturschutz-Prüfung. Sie bleibt bewusst die einzelne Fachfrage zu NSG, LSG und FFH.

Grundsteuer-Hebesatz in Hausen ob Verena anzeigen

Grundsteuer-Hebesatz in Hausen ob Verena

Grundsteuer

Grundsteuer-Hebesatz für Hausen ob Verena

Der Hebesatz B verbindet den Bodenwert mit der jährlichen Grundsteuer. Die Beispielrechnung nutzt 500 m² und den medianen Bodenrichtwert für Wohnbauland in dieser Gemeinde.

BW Bodenwertmodell

Grundsteuer-Hebesatz öffnen
Hebesatz B
270 %

Mehr zu Hebesatz, Reformmodell und Vergleich finden Sie auf der verknüpften Grundsteuer-Seite.

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Häufige Fragen zu Hausen ob Verena anzeigen

Häufige Fragen zu Hausen ob Verena

Häufige Fragen zu Bodenrichtwerten in Hausen ob Verena

Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Hausen ob Verena?

Die Werte beziehen sich auf den Stichtag 01.01.2026. Der amtliche Median-Bodenrichtwert in Hausen ob Verena beträgt 30 €/m² bei 19 Richtwertzonen. Diese Einordnung nutzt die Veröffentlichung von Gutachterausschüsse Baden-Württemberg zu Informationszwecken und verweist auf https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/.

Wie viele Richtwertzonen gibt es in Hausen ob Verena?

Die Zahl der amtlichen Bodenrichtwertzonen in Hausen ob Verena beträgt 19. Der Median-Bodenrichtwert liegt bei 30 €/m², Stichtag 01.01.2026.

Welche Nutzungsart ist in Hausen ob Verena am häufigsten vertreten?

Unter den Bodenrichtwertzonen in Hausen ob Verena stellt Wohnen die größte Gruppe. Für ein einzelnes Grundstück zählt die Nutzungsart der eigenen Zone.

Wie ist der Grundstückspreis pro qm in Hausen ob Verena einzuordnen?

Der Bodenrichtwert in Hausen ob Verena liegt bei 30 €/m², der Median des Landkreises Tuttlingen bei 40 €/m². Die Differenz ergibt sich aus Lage, Nutzung und Zonenstruktur.

Warum ist der Bodenrichtwert nicht der Kaufpreis meines Grundstücks?

Bodenrichtwerte spiegeln das Niveau einer Richtwertzone, nicht den Kaufpreis eines bestimmten Grundstücks. Eine individuelle Verkehrswertermittlung im Sinne von § 194 BauGB nach den Verfahren der ImmoWertV bleibt erforderlich.

Wann blendet Grundradar Verteilungen in Hausen ob Verena aus?

Bei wenigen Bodenrichtwertzonen reduziert sich die Auswertung in Hausen ob Verena auf Median, Stichtag und Quelle; Detailverteilungen werden erst ab einer Mindest-Zonenzahl ausgewiesen.

Methodik und Rechtsgrundlage anzeigen

Methodik und Rechtsgrundlage

Auf Gemeindeebene beruht der ausgewiesene Bodenrichtwert auf § 196 BauGB und der landesrechtlichen Gutachterausschussverordnung.

Für Baden-Württemberg stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.

Dominante Nutzungsart: Wohnen. Stichtag: 01.01.2026. Quelle: BORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRW.

Bodenrichtwerte in Baden-Württemberg im Überblick · Quellen und Lizenzen

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