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Bad Überkingen

Median

3 €/m²

Richtwertzonen

5

Stichtag

01.01.2025

Bodenrichtwert

Bodenrichtwert Bad Überkingen

Der Bodenrichtwert in Bad Überkingen liegt im Median bei 3 €/m². Grundlage sind 5 amtliche Richtwertzonen von Gutachterausschüsse Baden-Württemberg, die auf dieser Seite zu Informationszwecken mit Verweis auf https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/ erscheinen.

Lizenzhinweis

Lizenzbeschränkte Darstellung

Diese Daten stammen vom Gutachterausschüsse Baden-Württemberg und werden unter der Lizenz keine Angabe zu Informationszwecken dargestellt.

BORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRW
eingeschränkt nutzbarStichtag 01.01.2025

Die amtlichen Bodenrichtwerte in Bad Überkingen umfassen 5 Zonen mit einem Median von 3 €/m². Der Datenstand von Gutachterausschüsse Baden-Württemberg wird hier zu Informationszwecken eingeordnet; Ursprungsportal: https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/.

KennzahlWertQuelle
Richtwertzonen5BORIS
Median3 €/m²BORIS
Landkreis-Median3 €/m²BORIS
Stichtag01.01.2025Landesquelle

Bad Überkingen belegt im Bodenrichtwert-Vergleich des Landkreises Göppingen Rang 24 von 29.

Preisverteilung der Richtwertzonen

Bei 5 Bodenrichtwertzonen in Bad Überkingen bleibt die Verteilung kompakt: Median 3 €/m², 25er-Perzentil 2 €/m².

Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 5 amtliche Zonen. Werte sind eingeschränkt belastbar, weil die Zonenzahl gering ist; es handelt sich nicht um eine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.

Minimum

2 €/m²

Perzentil 25

2 €/m²

Median

3 €/m²

Perzentil 75

3 €/m²

Nutzungsarten in Bad Überkingen

In Bad Überkingen überwiegen Acker, Grünland und Wald mit zusammen 80 %. Das beschreibt vor allem die Nutzungsstruktur der ausgewerteten Zonen.

Grünland

2

Richtwertzonen

Acker

1

Richtwertzonen

Wald

1

Richtwertzonen

Sonder

1

Richtwertzonen

Grundsteuer

Grundsteuer-Hebesatz für Bad Überkingen

Der Hebesatz B verbindet den Bodenwert mit der jährlichen Grundsteuer. Die Beispielrechnung nutzt 500 m² Wohnen und den medianen Bodenrichtwert dieser Gemeinde.

BW Bodenwertmodell

Grundsteuer-Hebesatz öffnen
Hebesatz B
330 %
Beispiel für 500 m² Wohnen
≈ 1 €
Jahressteuer bei medianem Bodenrichtwert
Preisleiste nach Nutzungsart
Bodenrichtwert-Leiste in Bad Überkingen: auswertbare Nutzungsklassen im Median.
Median Göppingen: 3 €/m²Median Göppingen 3 €/m²SonderSonder: 10 €/m²10 €/m²GrünlandGrünland: 3 €/m²3 €/m²AckerAcker: 2 €/m²2 €/m²WaldWald: 2 €/m²2 €/m²
Vergleich: Landkreis-Median als Referenz

Vergleich: Landkreis-Median als Referenz

Bad Überkingen

3 €/m²

5 Richtwertzonen

Göppingen

3 €/m²

29 Vergleichsgemeinden

Abweichung

16,7 %

gegenüber Landkreis-Median

Vergleich: Perzentil im Landkreis

Vergleich: Perzentil im Landkreis

Bad Überkingen steht auf Rang 24 von 29 Gemeinden mit auswertbarem Median.

Der Median von 3 €/m² wird gegen 29 Gemeinden im Landkreis eingeordnet; der Landkreis-Median liegt bei 3 €/m².

Vergleich: Richtwertzonen nach Nutzung

Vergleich: Richtwertzonen nach Nutzung

Nutzungsarten in Bad Überkingen
NutzungsartMedianp10p90Zonen
Sonder10 €/m²10 €/m²10 €/m²1
Grünland3 €/m²3 €/m²3 €/m²2
Acker2 €/m²2 €/m²2 €/m²1
Vergleich: Nachbargemeinden

Vergleich: Nachbargemeinden

Im Vergleich mit Nachbargemeinden im Landkreis Göppingen reichen die Bodenrichtwerte von 4 €/m² bis 25 €/m²; jede Gemeinde wird nach ihrem Median eingeordnet.

Nachbargemeinden zu Bad Überkingen
GemeindeMedianZonenStichtag
Eislingen/Fils25 €/m²1301.01.2026
Ebersbach an der Fils10 €/m²501.01.2026
Wangen5 €/m²301.01.2026
Gingen an der Fils4 €/m²601.01.2025
Göppingen4 €/m²3601.01.2026
Datenstand und Quellenhinweis

Datenstand und Quellenhinweis

Zum Stichtag 01.01.2025 weist Gutachterausschüsse Baden-Württemberg Bodenrichtwerte in Bad Überkingen aus. Die Daten werden hier zu Informationszwecken unter dem Hinweis keine Angabe und mit Verlinkung auf https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/ angezeigt.

In Bad Überkingen ist aktuell nur ein Stichtag dokumentiert. Mehrjährige Trends folgen, sobald der Gutachterausschuss eine Folgebewertung freigibt.

Quelle und Lizenz

BORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRW

Amtliche Quelle öffnen

Weiterführende Seiten

Häufige Fragen zu Bodenrichtwerten in Bad Überkingen

Häufige Fragen zu Bodenrichtwerten in Bad Überkingen

Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Bad Überkingen?+

Stichtag 01.01.2025: Der amtliche Median-Bodenrichtwert in Bad Überkingen beträgt 3 €/m² bei 5 Richtwertzonen. Diese Einordnung nutzt die Veröffentlichung von Gutachterausschüsse Baden-Württemberg zu Informationszwecken und verweist auf https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/.

Wie viele Richtwertzonen gibt es in Bad Überkingen?+

Die Auswertung in Bad Überkingen stützt sich auf 5 Richtwertzonen.

Welche Nutzungsart ist in Bad Überkingen am häufigsten vertreten?+

Beim Median-Bodenrichtwert in Bad Überkingen zeigt die Zonenkomposition vor allem Grünland als häufigste Nutzungsart. Der ausgewiesene Median bleibt eine Zusammenfassung aller Zonen.

Wie ist der Grundstückspreis pro qm in Bad Überkingen einzuordnen?+

Im Vergleich zum Landkreis Göppingen (3 €/m²) liegt der Bodenrichtwert in Bad Überkingen bei 3 €/m².

Warum ist der Bodenrichtwert nicht der Kaufpreis meines Grundstücks?+

Der Bodenrichtwert ist eine amtliche Orientierungsgröße ohne Kaufpreis-Charakter. Tatsächliche Grundstückspreise hängen von Lage, Bebaubarkeit und Markt ab.

Welche Rolle spielt der Bodenpreis in Bad Überkingen?+

Bei wenigen Bodenrichtwertzonen reduziert sich die Auswertung in Bad Überkingen auf Median, Stichtag und Quelle; Detailverteilungen werden erst ab einer Mindest-Zonenzahl ausgewiesen.

Warum ersetzt der Bodenrichtwert keine Grundstückspreis-Prüfung in Bad Überkingen?+

Der Bodenrichtwert ist ein zonaler Lagewert. Eine Grundstückspreis-Prüfung für Bad Überkingen muss das konkrete Grundstück, Baurecht, Erschließung und Marktlage zusätzlich bewerten.

Methodik und Rechtsgrundlage

Methodik und Rechtsgrundlage

Für Baden-Württemberg stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.

In Bad Überkingen stammen die Bodenrichtwerte vom Stichtag 01.01.2025; die Wertermittlung selbst folgt § 193 BauGB i. V. m. der ImmoWertV und liegt beim zuständigen Gutachterausschuss.

Bad Überkingen

Median

3 €/m²

Richtwertzonen

5

Landkreis-Median

3 €/m²

Stichtag

01.01.2025

Quelle und Lizenz

BORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRW

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