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Pressebereich · Datenstudie

Bodenrichtwerte im Landkreis Weimarer Land 2017–⁠2024: nominal +42,9 %, nach Abzug der Inflation +15,5 %

Seit 2022 sind die Werte zwar nominal unverändert geblieben, nach Abzug der Inflation haben sie allerdings 10,5 Prozent verloren.

Text, Zahlen und Grafiken sind zur redaktionellen Verwendung freigegeben. Alle Angaben stammen aus derselben Berechnung wie die Studie.

217 vergleichbare Wohnzonen·2017–2024·Datenstand 09.10.2026·presse@grundradar.de
2017–2024 nominal+42,9 %Median aus 217 Zonen
2017–2024 nach Abzug der Inflation+15,5 %nach Verbraucherpreisindex
2022–2024 nach Abzug der Inflation-10,5 %jüngerer Zeitraum

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Gemeinden nominal und real

Landkreis Weimarer Land: Nach Abzug der Inflation reichen die Gemeindewerte von +50,5 % in Niedertrebra bis -19,1 % in Eberstedt

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Verlauf seit 2015

Landkreis Weimarer Land: Von 2015 bis 2024 stieg der nominale Index der Wohn-Bodenrichtwerte um 66,7 Prozent. Die Verbraucherpreise stiegen um 26,3 Prozent

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Drei Vergleichszeiträume

Landkreis Weimarer Land: Nach Abzug der Inflation stiegen die Werte seit 2017 um 15,5 % und seit 2015 um 31,9 %, seit 2022 fielen sie um 10,5 %

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Karte der realen Veränderung

Landkreis Weimarer Land: Nach Abzug der Inflation liegen 2 der 23 Gemeinden unter null, die Werte reichen von -19,1 % bis +50,5 %

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Vergleich mit den Nachbarn

Landkreis Weimarer Land: Die 7 vergleichbaren Nachbarn reichen von +33,3 bis +120,7 Prozent, der Landkreis Weimarer Land liegt bei +42,9 Prozent

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Pressemitteilung

Zum Abdruck freigegeben

Zwischen dem 01.01.2017 und dem 01.01.2024 stiegen die Wohn-Bodenrichtwerte der 217 vergleichbaren Bodenrichtwertzonen im Landkreis Weimarer Land im Median um 42,9 Prozent. Das hat Grundradar aus den amtlichen Werten berechnet. Der Median ist die Mitte der nach Größe geordneten Veränderungen, bei gerader Anzahl der Durchschnitt der beiden mittleren Werte. Nominal bezeichnet die Veränderung ohne Berücksichtigung der Inflation. Real, also nach Abzug der Inflation von 23,7 Prozent, ergibt sich ein Zuwachs von 15,5 Prozent.

Der Landkreis Weimarer Land lag in Thüringen auf Rang 6 von 22 vergleichbaren Einheiten. Der Median dieser 22 Einheiten liegt 9,4 Prozentpunkte darunter. Im Nachbarschaftsvergleich liegt der Landkreis Weimarer Land auf Rang 5 von 8 Einheiten, den Kreis selbst eingerechnet. Unter den 7 vergleichbaren Nachbareinheiten liegen 4 nominal höher und liegen 3 nominal niedriger.

Nominal stiegen die Werte in 214 Bodenrichtwertzonen, in 0 Bodenrichtwertzonen sanken sie. In 3 Bodenrichtwertzonen blieben sie unverändert. 183 Zonen lagen über der Inflation, 34 Zonen blieben hinter der Inflation zurück.

Die reale Zahl ist keine Differenz der beiden Prozentwerte. Ein beispielhafter Bodenrichtwert von 100 Euro je Quadratmeter im Jahr 2017 entspräche bei dieser Veränderung im Jahr 2024 nominal 142,9 Euro je Quadratmeter. Gleichzeitig kostet alles, was 2017 100 Euro gekostet hat, im Jahr 2024 bereits 123,7 Euro. Diese beiden Beträge werden nicht voneinander abgezogen, sondern durcheinander geteilt. 142,9 geteilt durch 123,7 ergibt einen realen Zuwachs von 15,5 Prozent.

In 23 Gemeinden reicht die reale Veränderung von +50,5 Prozent in Niedertrebra bis -19,1 Prozent in Eberstedt. Der Wert für Niedertrebra beruht auf 2 vergleichbaren Bodenrichtwertzonen und damit auf einer kleinen Fallzahl. Der Wert für Eberstedt beruht auf 1 vergleichbarer Bodenrichtwertzone und damit auf einer kleinen Fallzahl. 2 Gemeinden blieben hinter der Inflation zurück.

Im jüngeren Zeitraum 2022 bis 2024 lag der Median der nominalen Wohnzonenveränderungen bei null. Dieser Zeitraum umfasst 259 Zonen. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 10,5 Prozent, und 256 Zonen blieben hinter der Inflation zurück. Der reale Index erreichte seinen Höchststand 2022 bei 141,6 und liegt seither darunter.

Über den langen Zeitraum 2015 bis 2024 betrug der Median der nominalen Wohnzonenveränderungen 66,7 Prozent. Dieser Zeitraum umfasst 209 Zonen. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 31,9 Prozent. Diese 209 Zonen sind 78,3 Prozent aller Zonen des Jahres 2024; die übrigen erfassten Zonen gehen in diesen Vergleich nicht ein. Wir zeigen diesen längeren Verlauf nur zur Einordnung, für den Vergleich zwischen Kreisen und kreisfreien Städten verwenden wir ihn nicht.

Für diesen Datenstand liegt keine Aufteilung nach amtlichen Quellenklassen vor.

Textbausteine zum Übernehmen

Die Bausteine stehen für sich und nennen ihren Zeitraum, sodass sie ohne den umgebenden Text abgedruckt werden können.

Quellenangabe
Grundradar (2026): Amtliche Wohn-Bodenrichtwerte im Landkreis Weimarer Land 2017–2024: die Entwicklung nach Abzug der Inflation. Datenstand 09.10.2026. https://grundradar.de/recherche/bodenrichtwert-entwicklung/thueringen/weimarer-land-2017-2024

Gemeindeabsätze

Der jeweilige Absatz nennt die eigene Gemeinde, die Stichtage und die Zahl der verglichenen Zonen. Absätze mit kleiner Fallzahl sind sichtbar gekennzeichnet.

Kleine Fallzahl · 18 ZonenAm Ettersberg
Grundradar berechnet für Am Ettersberg zwischen 01.01.2017 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +48,1 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 19,7 Prozent. Die Berechnung umfasst 18 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
GemeindeabsatzApolda
Grundradar berechnet für Apolda zwischen 01.01.2017 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +34,7 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 8,9 Prozent. Die Berechnung umfasst 48 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
GemeindeabsatzBad Berka
Grundradar berechnet für Bad Berka zwischen 01.01.2017 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +45,2 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 17,4 Prozent. Die Berechnung umfasst 30 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
GemeindeabsatzBad Sulza
Grundradar berechnet für Bad Sulza zwischen 01.01.2017 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +42,9 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 15,5 Prozent. Die Berechnung umfasst 25 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
Kleine Fallzahl · 3 ZonenBallstedt
Grundradar berechnet für Ballstedt zwischen 01.01.2017 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +20,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 3,0 Prozent. Die Berechnung umfasst 3 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 13 ZonenBlankenhain
Grundradar berechnet für Blankenhain zwischen 01.01.2017 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +42,9 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 15,5 Prozent. Die Berechnung umfasst 13 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 1 ZoneEberstedt
Grundradar berechnet für Eberstedt zwischen 01.01.2017 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von 0,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 19,1 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 4 ZonenEttersburg
Grundradar berechnet für Ettersburg zwischen 01.01.2017 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +65,7 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 34,0 Prozent. Die Berechnung umfasst 4 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 14 ZonenGrammetal
Grundradar berechnet für Grammetal zwischen 01.01.2017 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +46,4 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 18,4 Prozent. Die Berechnung umfasst 14 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 2 ZonenGroßheringen
Grundradar berechnet für Großheringen zwischen 01.01.2017 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +65,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 33,4 Prozent. Die Berechnung umfasst 2 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 3 ZonenGroßschwabhausen
Grundradar berechnet für Großschwabhausen zwischen 01.01.2017 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +66,7 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 34,8 Prozent. Die Berechnung umfasst 3 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 18 ZonenIlmtal-Weinstraße
Grundradar berechnet für Ilmtal-Weinstraße zwischen 01.01.2017 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +52,7 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 23,5 Prozent. Die Berechnung umfasst 18 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 2 ZonenKapellendorf
Grundradar berechnet für Kapellendorf zwischen 01.01.2017 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +62,5 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 31,4 Prozent. Die Berechnung umfasst 2 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 4 ZonenKlettbach
Grundradar berechnet für Klettbach zwischen 01.01.2017 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +42,6 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 15,4 Prozent. Die Berechnung umfasst 4 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 12 ZonenKranichfeld
Grundradar berechnet für Kranichfeld zwischen 01.01.2017 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +61,6 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 30,7 Prozent. Die Berechnung umfasst 12 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 2 ZonenMagdala
Grundradar berechnet für Magdala zwischen 01.01.2017 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +31,7 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 6,5 Prozent. Die Berechnung umfasst 2 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 5 ZonenMellingen
Grundradar berechnet für Mellingen zwischen 01.01.2017 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +46,2 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 18,2 Prozent. Die Berechnung umfasst 5 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 1 ZoneNauendorf
Grundradar berechnet für Nauendorf zwischen 01.01.2017 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +25,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 1,1 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 3 ZonenNeumark
Grundradar berechnet für Neumark zwischen 01.01.2017 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +66,7 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 34,8 Prozent. Die Berechnung umfasst 3 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 2 ZonenNiedertrebra
Grundradar berechnet für Niedertrebra zwischen 01.01.2017 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +86,1 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 50,5 Prozent. Die Berechnung umfasst 2 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 2 ZonenTonndorf
Grundradar berechnet für Tonndorf zwischen 01.01.2017 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +78,6 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 44,4 Prozent. Die Berechnung umfasst 2 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 3 ZonenUmpferstedt
Grundradar berechnet für Umpferstedt zwischen 01.01.2017 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +71,4 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 38,6 Prozent. Die Berechnung umfasst 3 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 2 ZonenWiegendorf
Grundradar berechnet für Wiegendorf zwischen 01.01.2017 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +30,5 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 5,5 Prozent. Die Berechnung umfasst 2 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.

Fragen an Ihren Gutachterausschuss

Die ausgewerteten Werte hat der für den Landkreis Weimarer Land zuständige Gutachterausschuss für Grundstückswerte ermittelt und beschlossen. Zuschnitt, Begründung und Beschlusslage einzelner Bodenrichtwertzonen kann allein seine Geschäftsstelle erläutern; Grundradar wertet die veröffentlichten Werte aus und spricht nicht für den Ausschuss. Die Antworten kennt deshalb nur der Ausschuss; die Zahlen, auf die sich die folgenden Fragen stützen, stehen in der Studie. Die drei Fragen sind ein Anstoß für die lokale Einordnung.

  1. Warum blieben Ballstedt und Eberstedt hinter der Inflation zurück?Ausgangspunkt: Gemeindetabelle, reale Veränderung
  2. Warum lag der Landkreis Weimarer Land auf Rang 6 von 22 in Thüringen?Ausgangspunkt: Vergleich der geeigneten Kreise und kreisfreien Städte in Thüringen
  3. Der Median der vergleichbaren Wohn-Bodenrichtwertzonen stieg von 50,0 €/m² (01.01.2017) auf 65,0 €/m² (01.01.2024). Was hat diesen Anstieg getragen?Ausgangspunkt: Preisniveau der Vergleichsgruppe an beiden Stichtagen

Daten und Dokumente

Methodischer Hinweis

  • Stichtage und Quellen. Die Angaben beziehen sich auf die Stichtage 01.01.2017 und 01.01.2024. Datenstand der Auswertung ist der 09.10.2026. Quelle der Wohn-Bodenrichtwerte ist BORIS Thüringen über BORIS-TH. Der Verbraucherpreisindex stammt vom Statistischen Bundesamt (Destatis).
  • Welche Zonen in die Auswertung kommen. In die Auswertung kommen nur positive Wohn-Bodenrichtwerte, die an beiden Stichtagen dieselbe Nummer des Gutachterausschusses tragen. Die drei Zeiträume haben jeweils ihre eigenen Zonen. Ergebnisse der Zeiträume rechnen wir nicht ineinander um.
  • Wie der Prozentwert entsteht. Der Prozentwert ist der Median der einzelnen Zonenveränderungen. Nominale und inflationsbereinigte Veränderungen werden je Zone vor der Medianbildung berechnet. Für die Inflationsbereinigung verwenden wir die nationalen Verbraucherpreisindex-Januarwerte, weil sie über alle Jahre gleich erhoben werden und keine regionalen Brüche enthalten.
  • Was ein Bodenrichtwert ist. Ein Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für den Boden, den der Gutachterausschuss aus der Kaufpreissammlung ableitet (§ 196 Abs. 1 BauGB). Er gilt jeweils für eine ganze Bodenrichtwertzone, kurz Zone: ein Gebiet, das nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmt. Angegeben wird er je Quadratmeter eines gedachten, unbebauten Grundstücks, dessen Merkmale mit den in der Zone vorherrschenden weitgehend übereinstimmen (§ 13 ImmoWertV). Er ist weder ein Kaufpreis noch der Verkehrswert eines einzelnen Grundstücks.
  • Kleine Fallzahlen. Gemeindeauswertungen mit weniger als 20 vergleichbaren Zonen kennzeichnen wir als kleine Fallzahl. Diese Kennzeichnung betrifft die einzelne Gemeindeauswertung. Die Mindestzahl von 20 Zonen ist das Veröffentlichungs- und Vergleichskriterium für den Kreis. So erhält eine Zahl mit wenigen Zonen nicht dieselbe Aussagekraft wie eine breit getragene Gemeindeauswertung.
  • Was die Hauptkennzahl misst. Die Hauptkennzahl der Studie beschreibt die vergleichbaren Zonen: 217 Wohn-Bodenrichtwertzonen, die an beiden Stichtagen dieselbe Nummer des Gutachterausschusses tragen. Nur für diese Grundgesamtheit lässt sich überhaupt eine Veränderung je Zone messen.
  • Was die Tabelle „Alle Wohnzonen je Stichtag“ zeigt. Die Tabelle „Alle Wohnzonen je Stichtag“ bezieht die zum jeweiligen Stichtag vorhandenen geeigneten Wohn-Bodenrichtwertzonen ein. Sie beantwortet damit, wie hoch der Median aller Zonen zum jeweiligen Stichtag lag. Die beiden Stichtagsmedianwerte dieser Tabelle ergeben ins Verhältnis gesetzt nicht die Hauptkennzahl: Jeder Stichtag umfasst andere Zonen, während die Hauptkennzahl aus der Veränderung jeder einzelnen Zone entsteht.
  • Vergleichszeitraum. Alle Prozentangaben nennen ihren Vergleichszeitraum.
Alle geeigneten Wohn-Bodenrichtwertzonen je Stichtag.
StichtagMedianVorhandene Zonen
01.01.201750,0 €/m²225
01.01.201955,0 €/m²232
01.01.202160,0 €/m²233
01.01.202260,0 €/m²266
01.01.202463,0 €/m²267

Rechte, Hinweise und Kontakt

Nutzungsrechte. Die Grafiken und Karten von Grundradar sind honorarfrei unter CC BY 4.0 nutzbar, mit der Quellenangabe „Grundradar, grundradar.de“. Für die amtlichen Bodenrichtwerte gilt folgende Nutzungsregel: Creative Commons Namensnennung 4.0 International (CC BY 4.0). Rechte der amtlichen Eingangsdaten bleiben unberührt.
Namensnennungen der Datenquellen. BORIS Thüringen · Creative Commons Namensnennung 4.0 International (CC BY 4.0) · © Daten der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte TH 2014–2024 / CC BY 4.0, https://www.gutachterausschuesse-th.de, https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/legalcode.de, Daten bearbeitet · © Statistisches Bundesamt (Destatis), Verbraucherpreisindex · © BKG (2025) dl-de/by-2-0.
Rückfragen und Korrekturen. Auf Anfrage stellen wir Zahlen für einzelne Gemeinden Ihres Verbreitungsgebiets bereit. Nennen Sie uns dazu bitte die betroffene Abbildung und Ihre Quelle.
Pressekontaktpresse@grundradar.deLukas Brunner. Presseanfragen beantworten wir werktags innerhalb von 24 Stunden.Studie öffnen

Über Grundradar

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