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Pressebereich · Datenstudie

Bodenrichtwerte im Landkreis Sonneberg 2017–⁠2026: nominal +52,4 %, nach Abzug der Inflation +18,0 %

Text, Zahlen und Grafiken sind zur redaktionellen Verwendung freigegeben. Alle Angaben stammen aus derselben Berechnung wie die Studie.

40 vergleichbare Wohnzonen·2017–2026·Datenstand 09.10.2026·presse@grundradar.de
2017–2026 nominal+52,4 %Median aus 40 Zonen
2017–2026 nach Abzug der Inflation+18,0 %nach Verbraucherpreisindex
2022–2026 nach Abzug der Inflation+3,2 %jüngerer Zeitraum

Honorarfreie Grafiken

  • Jede Grafik nennt Quelle, Zeitraum und Zonenzahl bereits im Bild.
  • Die PNG-Dateien sind 2.400 Pixel breit und damit für den Druck geeignet.
  • Die SVG-Dateien lassen sich ohne Qualitätsverlust vergrößern und verkleinern.
Gemeinden nominal und real

Landkreis Sonneberg: Nach Abzug der Inflation reichen die Gemeindewerte von +64,6 % in Steinach bis +4,0 % in Föritztal

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Verlauf seit 2015

Landkreis Sonneberg: Von 2015 bis 2026 stieg der nominale Index der Wohn-Bodenrichtwerte um 53,3 Prozent. Die Verbraucherpreise stiegen um 31,9 Prozent

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Drei Vergleichszeiträume

Landkreis Sonneberg: Nach Abzug der Inflation stiegen die Werte seit 2017 um 18,0 %, seit 2022 um 3,2 % und seit 2015 um 16,2 %

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Karte der realen Veränderung

Landkreis Sonneberg: Nach Abzug der Inflation stiegen die Werte in allen 6 Gemeinden, von +4,0 % bis +64,6 %

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Vergleich mit den Nachbarn

Landkreis Sonneberg: Der vergleichbare Nachbar liegt bei +37,5 Prozent, der Landkreis Sonneberg bei +52,4 Prozent

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Pressemitteilung

Zum Abdruck freigegeben

Zwischen dem 01.01.2017 und dem 01.01.2026 stiegen die Wohn-Bodenrichtwerte der 40 vergleichbaren Bodenrichtwertzonen im Landkreis Sonneberg im Median um 52,4 Prozent. Das hat Grundradar aus den amtlichen Werten berechnet. Der Median ist die Mitte der nach Größe geordneten Veränderungen, bei gerader Anzahl der Durchschnitt der beiden mittleren Werte. Nominal bezeichnet die Veränderung ohne Berücksichtigung der Inflation. Real, also nach Abzug der Inflation von 29,1 Prozent, ergibt sich ein Zuwachs von 18,0 Prozent.

Die 40 verglichenen Bodenrichtwertzonen entsprechen 76,9 Prozent der 52 erfassten Wohn-Bodenrichtwertzonen von 2017 und 88,9 Prozent der 45 von 2026. Das Ergebnis beschreibt diesen Teil der erfassten Gebiete. Alle vergleichbaren Nachbarkreise lagen nominal unter dem Landkreis Sonneberg. Im Nachbarschaftsvergleich liegt der Landkreis Sonneberg nominal vor Landkreis Saalfeld-Rudolstadt.

Nominal stiegen die Werte in 39 Bodenrichtwertzonen, in 1 Bodenrichtwertzone sanken sie. In 0 Bodenrichtwertzonen blieben sie unverändert. 33 Zonen lagen über der Inflation, 7 Zonen blieben hinter der Inflation zurück.

Die reale Zahl ist keine Differenz der beiden Prozentwerte. Ein beispielhafter Bodenrichtwert von 100 Euro je Quadratmeter im Jahr 2017 entspräche bei dieser Veränderung im Jahr 2026 nominal 152,4 Euro je Quadratmeter. Gleichzeitig kostet alles, was 2017 100 Euro gekostet hat, im Jahr 2026 bereits 129,1 Euro. Diese beiden Beträge werden nicht voneinander abgezogen, sondern durcheinander geteilt. 152,4 geteilt durch 129,1 ergibt einen realen Zuwachs von 18,0 Prozent.

In 6 Gemeinden reicht die reale Veränderung von +64,6 Prozent in Steinach bis +4,0 Prozent in Föritztal. Der Wert für Steinach beruht auf 3 vergleichbaren Bodenrichtwertzonen und damit auf einer kleinen Fallzahl. Der Wert für Föritztal beruht auf 7 vergleichbaren Bodenrichtwertzonen und damit auf einer kleinen Fallzahl. In keiner Gemeinde lag der Median unter der Inflation, einzelne Zonen blieben dahinter.

Im jüngeren Zeitraum 2022 bis 2026 betrug der Median der nominalen Wohnzonenveränderungen 20,4 Prozent. Dieser Zeitraum umfasst 44 Zonen. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 3,2 Prozent, und 20 Zonen blieben hinter der Inflation zurück. Der reale Index erreichte seinen Höchststand 2024 bei 120,6 und liegt seither darunter.

Über den langen Zeitraum 2015 bis 2026 betrug der Median der nominalen Wohnzonenveränderungen 53,3 Prozent. Dieser Zeitraum umfasst 35 Zonen. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 16,2 Prozent. Diese 35 Zonen sind 77,8 Prozent aller Zonen des Jahres 2026; die übrigen erfassten Zonen gehen in diesen Vergleich nicht ein. Wir zeigen diesen längeren Verlauf nur zur Einordnung, für den Vergleich zwischen Kreisen und kreisfreien Städten verwenden wir ihn nicht.

Für diesen Datenstand liegt keine Aufteilung nach amtlichen Quellenklassen vor.

Textbausteine zum Übernehmen

Die Bausteine stehen für sich und nennen ihren Zeitraum, sodass sie ohne den umgebenden Text abgedruckt werden können.

Quellenangabe
Grundradar (2026): Amtliche Wohn-Bodenrichtwerte im Landkreis Sonneberg 2017–2026: die Entwicklung nach Abzug der Inflation. Datenstand 09.10.2026. https://grundradar.de/recherche/bodenrichtwert-entwicklung/thueringen/sonneberg-2017-2026

Gemeindeabsätze

Der jeweilige Absatz nennt die eigene Gemeinde, die Stichtage und die Zahl der verglichenen Zonen. Absätze mit kleiner Fallzahl sind sichtbar gekennzeichnet.

Kleine Fallzahl · 7 ZonenFöritztal
Grundradar berechnet für Föritztal zwischen 01.01.2017 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +34,3 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 4,0 Prozent. Die Berechnung umfasst 7 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 8 ZonenFrankenblick
Grundradar berechnet für Frankenblick zwischen 01.01.2017 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +43,8 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 11,3 Prozent. Die Berechnung umfasst 8 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 4 ZonenLauscha
Grundradar berechnet für Lauscha zwischen 01.01.2017 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +71,9 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 33,1 Prozent. Die Berechnung umfasst 4 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 10 ZonenNeuhaus am Rennweg
Grundradar berechnet für Neuhaus am Rennweg zwischen 01.01.2017 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +70,7 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 32,2 Prozent. Die Berechnung umfasst 10 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 8 ZonenSonneberg
Grundradar berechnet für Sonneberg zwischen 01.01.2017 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +57,3 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 21,8 Prozent. Die Berechnung umfasst 8 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 3 ZonenSteinach
Grundradar berechnet für Steinach zwischen 01.01.2017 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +112,5 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 64,6 Prozent. Die Berechnung umfasst 3 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.

Fragen an Ihren Gutachterausschuss

Die ausgewerteten Werte hat der für den Landkreis Sonneberg zuständige Gutachterausschuss für Grundstückswerte ermittelt und beschlossen. Zuschnitt, Begründung und Beschlusslage einzelner Bodenrichtwertzonen kann allein seine Geschäftsstelle erläutern; Grundradar wertet die veröffentlichten Werte aus und spricht nicht für den Ausschuss. Die Antworten kennt deshalb nur der Ausschuss; die Zahlen, auf die sich die folgenden Fragen stützen, stehen in der Studie. Die drei Fragen sind ein Anstoß für die lokale Einordnung.

  1. Warum reicht die reale Veränderung zwischen den Gemeinden von +4,0 Prozent bis +64,6 Prozent?Ausgangspunkt: Gemeindetabelle, reale Veränderung
  2. Warum lag der Landkreis Sonneberg auf Rang 3 von 8 in Thüringen?Ausgangspunkt: Vergleich der geeigneten Kreise und kreisfreien Städte in Thüringen
  3. Der Median der vergleichbaren Wohn-Bodenrichtwertzonen stieg von 21,0 €/m² (01.01.2017) auf 37,0 €/m² (01.01.2026). Was hat diesen Anstieg getragen?Ausgangspunkt: Preisniveau der Vergleichsgruppe an beiden Stichtagen

Daten und Dokumente

Methodischer Hinweis

  • Stichtage und Quellen. Die Angaben beziehen sich auf die Stichtage 01.01.2017 und 01.01.2026. Datenstand der Auswertung ist der 09.10.2026. Quelle der Wohn-Bodenrichtwerte ist BORIS Thüringen über BORIS-TH. Der Verbraucherpreisindex stammt vom Statistischen Bundesamt (Destatis).
  • Welche Zonen in die Auswertung kommen. In die Auswertung kommen nur positive Wohn-Bodenrichtwerte, die an beiden Stichtagen dieselbe Nummer des Gutachterausschusses tragen. Die drei Zeiträume haben jeweils ihre eigenen Zonen. Ergebnisse der Zeiträume rechnen wir nicht ineinander um.
  • Wie der Prozentwert entsteht. Der Prozentwert ist der Median der einzelnen Zonenveränderungen. Nominale und inflationsbereinigte Veränderungen werden je Zone vor der Medianbildung berechnet. Für die Inflationsbereinigung verwenden wir die nationalen Verbraucherpreisindex-Januarwerte, weil sie über alle Jahre gleich erhoben werden und keine regionalen Brüche enthalten.
  • Was ein Bodenrichtwert ist. Ein Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für den Boden, den der Gutachterausschuss aus der Kaufpreissammlung ableitet (§ 196 Abs. 1 BauGB). Er gilt jeweils für eine ganze Bodenrichtwertzone, kurz Zone: ein Gebiet, das nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmt. Angegeben wird er je Quadratmeter eines gedachten, unbebauten Grundstücks, dessen Merkmale mit den in der Zone vorherrschenden weitgehend übereinstimmen (§ 13 ImmoWertV). Er ist weder ein Kaufpreis noch der Verkehrswert eines einzelnen Grundstücks.
  • Kleine Fallzahlen. Gemeindeauswertungen mit weniger als 20 vergleichbaren Zonen kennzeichnen wir als kleine Fallzahl. Diese Kennzeichnung betrifft die einzelne Gemeindeauswertung. Die Mindestzahl von 20 Zonen ist das Veröffentlichungs- und Vergleichskriterium für den Kreis. So erhält eine Zahl mit wenigen Zonen nicht dieselbe Aussagekraft wie eine breit getragene Gemeindeauswertung.
  • Was die Hauptkennzahl misst. Die Hauptkennzahl der Studie beschreibt die vergleichbaren Zonen: 40 Wohn-Bodenrichtwertzonen, die an beiden Stichtagen dieselbe Nummer des Gutachterausschusses tragen. Nur für diese Grundgesamtheit lässt sich überhaupt eine Veränderung je Zone messen.
  • Was die Tabelle „Alle Wohnzonen je Stichtag“ zeigt. Die Tabelle „Alle Wohnzonen je Stichtag“ bezieht die zum jeweiligen Stichtag vorhandenen geeigneten Wohn-Bodenrichtwertzonen ein. Sie beantwortet damit, wie hoch der Median aller Zonen zum jeweiligen Stichtag lag. Die beiden Stichtagsmedianwerte dieser Tabelle ergeben ins Verhältnis gesetzt nicht die Hauptkennzahl: Jeder Stichtag umfasst andere Zonen, während die Hauptkennzahl aus der Veränderung jeder einzelnen Zone entsteht.
  • Vergleichszeitraum. Alle Prozentangaben nennen ihren Vergleichszeitraum.
Alle geeigneten Wohn-Bodenrichtwertzonen je Stichtag.
StichtagMedianVorhandene Zonen
01.01.201720,5 €/m²52
01.01.201922,0 €/m²53
01.01.202124,0 €/m²57
01.01.202228,0 €/m²58
01.01.202434,5 €/m²58
01.01.202637,0 €/m²45

Die nächste Aktualisierung folgt zum Stichtag 01.01.2028.

Bodenrichtwert-Übersicht mit der Bestandstabelle „Alle Zonen“ öffnen

Rechte, Hinweise und Kontakt

Nutzungsrechte. Die Grafiken und Karten von Grundradar sind honorarfrei unter CC BY 4.0 nutzbar, mit der Quellenangabe „Grundradar, grundradar.de“. Für die amtlichen Bodenrichtwerte gilt folgende Nutzungsregel: Creative Commons Namensnennung 4.0 International (CC BY 4.0). Rechte der amtlichen Eingangsdaten bleiben unberührt.
Namensnennungen der Datenquellen. BORIS Thüringen · Creative Commons Namensnennung 4.0 International (CC BY 4.0) · © Daten der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte TH 2014–2026 / CC BY 4.0, https://www.gutachterausschuesse-th.de, https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/legalcode.de, Daten bearbeitet · © Statistisches Bundesamt (Destatis), Verbraucherpreisindex · © BKG (2025) dl-de/by-2-0.
Rückfragen und Korrekturen. Auf Anfrage stellen wir Zahlen für einzelne Gemeinden Ihres Verbreitungsgebiets bereit. Nennen Sie uns dazu bitte die betroffene Abbildung und Ihre Quelle.
Pressekontaktpresse@grundradar.deLukas Brunner. Presseanfragen beantworten wir werktags innerhalb von 24 Stunden.Studie öffnen

Über Grundradar

Grundradar (grundradar.de) führt amtliche Daten zu Grundstücken zusammen: Bodenrichtwerte, Grundsteuer-Hebesätze sowie Risikodaten zu Hochwasser, Starkregen und Altlasten. Die Angaben stammen aus offiziellen Quellen von Bund und Ländern und werden zu einer einzigen Auskunft pro Adresse gebündelt. Jeder Wert nennt Quelle und Stichtag.

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Ausgewählte Auswertungen wie die vorliegende Studie veröffentlicht Grundradar mit offener Methodik und frei zugänglichen Rohdaten.

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