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Pressebereich · Datenstudie

Bodenrichtwerte im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt 2017–⁠2026: nominal +37,5 %, nach Abzug der Inflation +6,5 %

Seit 2022 sind die Werte zwar nominal um 12,5 Prozent gestiegen, nach Abzug der Inflation haben sie allerdings 3,6 Prozent verloren.

Text, Zahlen und Grafiken sind zur redaktionellen Verwendung freigegeben. Alle Angaben stammen aus derselben Berechnung wie die Studie.

146 vergleichbare Wohnzonen·2017–2026·Datenstand 09.10.2026·presse@grundradar.de
2017–2026 nominal+37,5 %Median aus 146 Zonen
2017–2026 nach Abzug der Inflation+6,5 %nach Verbraucherpreisindex
2022–2026 nach Abzug der Inflation-3,6 %jüngerer Zeitraum

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Gemeinden nominal und real

Landkreis Saalfeld-Rudolstadt: Nach Abzug der Inflation reichen die Gemeindewerte von +66,8 % in Kaulsdorf bis -19,5 % in Allendorf

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Verlauf seit 2015

Landkreis Saalfeld-Rudolstadt: Von 2015 bis 2026 stieg der nominale Index der Wohn-Bodenrichtwerte um 42,9 Prozent. Die Verbraucherpreise stiegen um 31,9 Prozent

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Drei Vergleichszeiträume

Landkreis Saalfeld-Rudolstadt: Nach Abzug der Inflation stiegen die Werte seit 2017 um 6,5 % und seit 2015 um 8,3 %, seit 2022 fielen sie um 3,6 %

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Karte der realen Veränderung

Landkreis Saalfeld-Rudolstadt: Nach Abzug der Inflation liegen 5 der 15 Gemeinden unter null, die Werte reichen von -19,5 % bis +66,8 %

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Vergleich mit den Nachbarn

Landkreis Saalfeld-Rudolstadt: Der vergleichbare Nachbar liegt bei +52,4 Prozent, der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt bei +37,5 Prozent

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Pressemitteilung

Zum Abdruck freigegeben

Zwischen dem 01.01.2017 und dem 01.01.2026 stiegen die Wohn-Bodenrichtwerte der 146 vergleichbaren Bodenrichtwertzonen im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt im Median um 37,5 Prozent. Das hat Grundradar aus den amtlichen Werten berechnet. Der Median ist die Mitte der nach Größe geordneten Veränderungen, bei gerader Anzahl der Durchschnitt der beiden mittleren Werte. Nominal bezeichnet die Veränderung ohne Berücksichtigung der Inflation. Real, also nach Abzug der Inflation von 29,1 Prozent, ergibt sich ein Zuwachs von 6,5 Prozent.

Die 146 verglichenen Bodenrichtwertzonen entsprechen 70,9 Prozent der 206 erfassten Wohn-Bodenrichtwertzonen von 2017 und 85,9 Prozent der 170 von 2026. Das Ergebnis beschreibt diesen Teil der erfassten Gebiete. Bei allen vergleichbaren Nachbarkreisen war der nominale Median der Zonenveränderungen höher als bei dem Landkreis Saalfeld-Rudolstadt. Im Nachbarschaftsvergleich liegt der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt nominal hinter Landkreis Sonneberg.

Nominal stiegen die Werte in 144 Bodenrichtwertzonen, in 0 Bodenrichtwertzonen sanken sie. In 2 Bodenrichtwertzonen blieben sie unverändert. 100 Zonen lagen über der Inflation, 46 Zonen blieben hinter der Inflation zurück.

Die reale Zahl ist keine Differenz der beiden Prozentwerte. Ein beispielhafter Bodenrichtwert von 100 Euro je Quadratmeter im Jahr 2017 entspräche bei dieser Veränderung im Jahr 2026 nominal 137,5 Euro je Quadratmeter. Gleichzeitig kostet alles, was 2017 100 Euro gekostet hat, im Jahr 2026 bereits 129,1 Euro. Diese beiden Beträge werden nicht voneinander abgezogen, sondern durcheinander geteilt. 137,5 geteilt durch 129,1 ergibt einen realen Zuwachs von 6,5 Prozent.

In 15 Gemeinden reicht die reale Veränderung von +66,8 Prozent in Kaulsdorf bis -19,5 Prozent in Allendorf. Der Wert für Kaulsdorf beruht auf 8 vergleichbaren Bodenrichtwertzonen und damit auf einer kleinen Fallzahl. Der Wert für Allendorf beruht auf 1 vergleichbarer Bodenrichtwertzone und damit auf einer kleinen Fallzahl. 5 Gemeinden blieben hinter der Inflation zurück.

Im jüngeren Zeitraum 2022 bis 2026 betrug der Median der nominalen Wohnzonenveränderungen 12,5 Prozent. Dieser Zeitraum umfasst 167 Zonen. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 3,6 Prozent, und 112 Zonen blieben hinter der Inflation zurück. Der reale Index erreichte seinen Höchststand 2022 bei 112,1 und liegt seither darunter.

Über den langen Zeitraum 2015 bis 2026 betrug der Median der nominalen Wohnzonenveränderungen 42,9 Prozent. Dieser Zeitraum umfasst 142 Zonen. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 8,3 Prozent. Diese 142 Zonen sind 52,6 Prozent aller Zonen des Jahres 2015; die übrigen erfassten Zonen gehen in diesen Vergleich nicht ein. Wir zeigen diesen längeren Verlauf nur zur Einordnung, für den Vergleich zwischen Kreisen und kreisfreien Städten verwenden wir ihn nicht.

Für diesen Datenstand liegt keine Aufteilung nach amtlichen Quellenklassen vor.

Textbausteine zum Übernehmen

Die Bausteine stehen für sich und nennen ihren Zeitraum, sodass sie ohne den umgebenden Text abgedruckt werden können.

Quellenangabe
Grundradar (2026): Amtliche Wohn-Bodenrichtwerte im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt 2017–2026: die Entwicklung nach Abzug der Inflation. Datenstand 09.10.2026. https://grundradar.de/recherche/bodenrichtwert-entwicklung/thueringen/saalfeld-rudolstadt-2017-2026

Gemeindeabsätze

Der jeweilige Absatz nennt die eigene Gemeinde, die Stichtage und die Zahl der verglichenen Zonen. Absätze mit kleiner Fallzahl sind sichtbar gekennzeichnet.

Kleine Fallzahl · 1 ZoneAllendorf
Grundradar berechnet für Allendorf zwischen 01.01.2017 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +4,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 19,5 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 9 ZonenBad Blankenburg
Grundradar berechnet für Bad Blankenburg zwischen 01.01.2017 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +34,3 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 4,0 Prozent. Die Berechnung umfasst 9 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 1 ZoneCursdorf
Grundradar berechnet für Cursdorf zwischen 01.01.2017 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +16,7 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 9,6 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 8 ZonenKaulsdorf
Grundradar berechnet für Kaulsdorf zwischen 01.01.2017 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +115,3 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 66,8 Prozent. Die Berechnung umfasst 8 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 11 ZonenKönigsee
Grundradar berechnet für Königsee zwischen 01.01.2017 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +52,2 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 17,8 Prozent. Die Berechnung umfasst 11 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 2 ZonenLehesten
Grundradar berechnet für Lehesten zwischen 01.01.2017 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +49,3 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 15,6 Prozent. Die Berechnung umfasst 2 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 5 ZonenLeutenberg
Grundradar berechnet für Leutenberg zwischen 01.01.2017 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +80,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 39,4 Prozent. Die Berechnung umfasst 5 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 1 ZoneProbstzella
Grundradar berechnet für Probstzella zwischen 01.01.2017 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +8,6 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 15,9 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
GemeindeabsatzRudolstadt
Grundradar berechnet für Rudolstadt zwischen 01.01.2017 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +41,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 9,2 Prozent. Die Berechnung umfasst 36 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
GemeindeabsatzSaalfeld/Saale
Grundradar berechnet für Saalfeld/Saale zwischen 01.01.2017 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +35,3 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 4,8 Prozent. Die Berechnung umfasst 39 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
Kleine Fallzahl · 1 ZoneSchwarzatal
Grundradar berechnet für Schwarzatal zwischen 01.01.2017 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +20,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 7,1 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 1 ZoneSchwarzburg
Grundradar berechnet für Schwarzburg zwischen 01.01.2017 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +50,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 16,2 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 1 ZoneSitzendorf
Grundradar berechnet für Sitzendorf zwischen 01.01.2017 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +75,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 35,5 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 5 ZonenUhlstädt-Kirchhasel
Grundradar berechnet für Uhlstädt-Kirchhasel zwischen 01.01.2017 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +11,1 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 14,0 Prozent. Die Berechnung umfasst 5 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
GemeindeabsatzUnterwellenborn
Grundradar berechnet für Unterwellenborn zwischen 01.01.2017 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +42,9 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 10,6 Prozent. Die Berechnung umfasst 25 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.

Fragen an Ihren Gutachterausschuss

Die ausgewerteten Werte hat der für den Landkreis Saalfeld-Rudolstadt zuständige Gutachterausschuss für Grundstückswerte ermittelt und beschlossen. Zuschnitt, Begründung und Beschlusslage einzelner Bodenrichtwertzonen kann allein seine Geschäftsstelle erläutern; Grundradar wertet die veröffentlichten Werte aus und spricht nicht für den Ausschuss. Die Antworten kennt deshalb nur der Ausschuss; die Zahlen, auf die sich die folgenden Fragen stützen, stehen in der Studie. Die drei Fragen sind ein Anstoß für die lokale Einordnung.

  1. Warum blieben Allendorf, Cursdorf, Probstzella, Schwarzatal und Uhlstädt-Kirchhasel hinter der Inflation zurück?Ausgangspunkt: Gemeindetabelle, reale Veränderung
  2. Warum lag der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt auf Rang 6 von 8 in Thüringen?Ausgangspunkt: Vergleich der geeigneten Kreise und kreisfreien Städte in Thüringen
  3. Der Median der vergleichbaren Wohn-Bodenrichtwertzonen stieg von 35,0 €/m² (01.01.2017) auf 50,0 €/m² (01.01.2026). Was hat diesen Anstieg getragen?Ausgangspunkt: Preisniveau der Vergleichsgruppe an beiden Stichtagen

Daten und Dokumente

Methodischer Hinweis

  • Stichtage und Quellen. Die Angaben beziehen sich auf die Stichtage 01.01.2017 und 01.01.2026. Datenstand der Auswertung ist der 09.10.2026. Quelle der Wohn-Bodenrichtwerte ist BORIS Thüringen über BORIS-TH. Der Verbraucherpreisindex stammt vom Statistischen Bundesamt (Destatis).
  • Welche Zonen in die Auswertung kommen. In die Auswertung kommen nur positive Wohn-Bodenrichtwerte, die an beiden Stichtagen dieselbe Nummer des Gutachterausschusses tragen. Die drei Zeiträume haben jeweils ihre eigenen Zonen. Ergebnisse der Zeiträume rechnen wir nicht ineinander um.
  • Wie der Prozentwert entsteht. Der Prozentwert ist der Median der einzelnen Zonenveränderungen. Nominale und inflationsbereinigte Veränderungen werden je Zone vor der Medianbildung berechnet. Für die Inflationsbereinigung verwenden wir die nationalen Verbraucherpreisindex-Januarwerte, weil sie über alle Jahre gleich erhoben werden und keine regionalen Brüche enthalten.
  • Was ein Bodenrichtwert ist. Ein Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für den Boden, den der Gutachterausschuss aus der Kaufpreissammlung ableitet (§ 196 Abs. 1 BauGB). Er gilt jeweils für eine ganze Bodenrichtwertzone, kurz Zone: ein Gebiet, das nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmt. Angegeben wird er je Quadratmeter eines gedachten, unbebauten Grundstücks, dessen Merkmale mit den in der Zone vorherrschenden weitgehend übereinstimmen (§ 13 ImmoWertV). Er ist weder ein Kaufpreis noch der Verkehrswert eines einzelnen Grundstücks.
  • Kleine Fallzahlen. Gemeindeauswertungen mit weniger als 20 vergleichbaren Zonen kennzeichnen wir als kleine Fallzahl. Diese Kennzeichnung betrifft die einzelne Gemeindeauswertung. Die Mindestzahl von 20 Zonen ist das Veröffentlichungs- und Vergleichskriterium für den Kreis. So erhält eine Zahl mit wenigen Zonen nicht dieselbe Aussagekraft wie eine breit getragene Gemeindeauswertung.
  • Was die Hauptkennzahl misst. Die Hauptkennzahl der Studie beschreibt die vergleichbaren Zonen: 146 Wohn-Bodenrichtwertzonen, die an beiden Stichtagen dieselbe Nummer des Gutachterausschusses tragen. Nur für diese Grundgesamtheit lässt sich überhaupt eine Veränderung je Zone messen.
  • Was die Tabelle „Alle Wohnzonen je Stichtag“ zeigt. Die Tabelle „Alle Wohnzonen je Stichtag“ bezieht die zum jeweiligen Stichtag vorhandenen geeigneten Wohn-Bodenrichtwertzonen ein. Sie beantwortet damit, wie hoch der Median aller Zonen zum jeweiligen Stichtag lag. Die beiden Stichtagsmedianwerte dieser Tabelle ergeben ins Verhältnis gesetzt nicht die Hauptkennzahl: Jeder Stichtag umfasst andere Zonen, während die Hauptkennzahl aus der Veränderung jeder einzelnen Zone entsteht.
  • Vergleichszeitraum. Alle Prozentangaben nennen ihren Vergleichszeitraum.
Alle geeigneten Wohn-Bodenrichtwertzonen je Stichtag.
StichtagMedianVorhandene Zonen
01.01.201735,0 €/m²206
01.01.201933,0 €/m²214
01.01.202135,0 €/m²222
01.01.202240,0 €/m²221
01.01.202448,0 €/m²203
01.01.202650,0 €/m²170

Die nächste Aktualisierung folgt zum Stichtag 01.01.2028.

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Rechte, Hinweise und Kontakt

Nutzungsrechte. Die Grafiken und Karten von Grundradar sind honorarfrei unter CC BY 4.0 nutzbar, mit der Quellenangabe „Grundradar, grundradar.de“. Für die amtlichen Bodenrichtwerte gilt folgende Nutzungsregel: Creative Commons Namensnennung 4.0 International (CC BY 4.0). Rechte der amtlichen Eingangsdaten bleiben unberührt.
Namensnennungen der Datenquellen. BORIS Thüringen · Creative Commons Namensnennung 4.0 International (CC BY 4.0) · © Daten der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte TH 2014–2026 / CC BY 4.0, https://www.gutachterausschuesse-th.de, https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/legalcode.de, Daten bearbeitet · © Statistisches Bundesamt (Destatis), Verbraucherpreisindex · © BKG (2025) dl-de/by-2-0.
Rückfragen und Korrekturen. Auf Anfrage stellen wir Zahlen für einzelne Gemeinden Ihres Verbreitungsgebiets bereit. Nennen Sie uns dazu bitte die betroffene Abbildung und Ihre Quelle.
Pressekontaktpresse@grundradar.deLukas Brunner. Presseanfragen beantworten wir werktags innerhalb von 24 Stunden.Studie öffnen

Über Grundradar

Grundradar (grundradar.de) führt amtliche Daten zu Grundstücken zusammen: Bodenrichtwerte, Grundsteuer-Hebesätze sowie Risikodaten zu Hochwasser, Starkregen und Altlasten. Die Angaben stammen aus offiziellen Quellen von Bund und Ländern und werden zu einer einzigen Auskunft pro Adresse gebündelt. Jeder Wert nennt Quelle und Stichtag.

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