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Pressebereich · Datenstudie

Bodenrichtwerte im Landkreis Altenburger Land 2017–⁠2024: nominal +8,3 %, nach Abzug der Inflation -12,4 %

Text, Zahlen und Grafiken sind zur redaktionellen Verwendung freigegeben. Alle Angaben stammen aus derselben Berechnung wie die Studie.

346 vergleichbare Wohnzonen·2017–2024·Datenstand 09.10.2026·presse@grundradar.de
2017–2024 nominal+8,3 %Median aus 346 Zonen
2017–2024 nach Abzug der Inflation-12,4 %nach Verbraucherpreisindex
2022–2024 nach Abzug der Inflation-10,5 %jüngerer Zeitraum

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  • Die PNG-Dateien sind 2.400 Pixel breit und damit für den Druck geeignet.
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Gemeinden nominal und real

Landkreis Altenburger Land: Nach Abzug der Inflation reichen die Gemeindewerte von +5,7 % in Jonaswalde bis -14,9 % in Rositz

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Verlauf seit 2015

Landkreis Altenburger Land: Von 2015 bis 2024 stieg der nominale Index der Wohn-Bodenrichtwerte um 8,3 Prozent. Die Verbraucherpreise stiegen um 26,3 Prozent

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Drei Vergleichszeiträume

Landkreis Altenburger Land: Nach Abzug der Inflation fielen die Werte seit 2017 um 12,4 %, seit 2022 um 10,5 % und seit 2015 um 14,2 %

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Karte der realen Veränderung

Landkreis Altenburger Land: Nach Abzug der Inflation liegen 26 der 28 Gemeinden unter null, die Werte reichen von -14,9 % bis +5,7 %

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Vergleich mit den Nachbarn

Landkreis Altenburger Land: Der vergleichbare Nachbar liegt bei +9,0 Prozent, der Landkreis Altenburger Land bei +8,3 Prozent

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Pressemitteilung

Zum Abdruck freigegeben

Zwischen dem 01.01.2017 und dem 01.01.2024 stiegen die Wohn-Bodenrichtwerte der 346 vergleichbaren Bodenrichtwertzonen im Landkreis Altenburger Land im Median um 8,3 Prozent. Das hat Grundradar aus den amtlichen Werten berechnet. Der Median ist die Mitte der nach Größe geordneten Veränderungen, bei gerader Anzahl der Durchschnitt der beiden mittleren Werte. Nominal bezeichnet die Veränderung ohne Berücksichtigung der Inflation. Real, also nach Abzug der Inflation von 23,7 Prozent, ergibt sich ein Rückgang um 12,4 Prozent.

Der Landkreis Altenburger Land lag in Thüringen auf Rang 21 von 22 vergleichbaren Einheiten. Der Median dieser 22 Einheiten liegt 25,2 Prozentpunkte höher. Im Nachbarschaftsvergleich liegt der Landkreis Altenburger Land nominal hinter Landkreis Greiz.

Nominal stiegen die Werte in 322 Bodenrichtwertzonen, in 7 Bodenrichtwertzonen sanken sie. In 17 Bodenrichtwertzonen blieben sie unverändert. 45 Zonen lagen über der Inflation, 301 Zonen blieben hinter der Inflation zurück.

Die reale Zahl ist keine Differenz der beiden Prozentwerte. Ein beispielhafter Bodenrichtwert von 100 Euro je Quadratmeter im Jahr 2017 entspräche bei dieser Veränderung im Jahr 2024 nominal 108,3 Euro je Quadratmeter. Gleichzeitig kostet alles, was 2017 100 Euro gekostet hat, im Jahr 2024 bereits 123,7 Euro. Diese beiden Beträge werden nicht voneinander abgezogen, sondern durcheinander geteilt. 108,3 geteilt durch 123,7 ergibt einen realen Rückgang um 12,4 Prozent.

In 28 Gemeinden reicht die reale Veränderung von +5,7 Prozent in Jonaswalde bis -14,9 Prozent in Rositz. Der Wert für Jonaswalde beruht auf 1 vergleichbarer Bodenrichtwertzone und damit auf einer kleinen Fallzahl. Der Wert für Rositz beruht auf 8 vergleichbaren Bodenrichtwertzonen und damit auf einer kleinen Fallzahl. 26 Gemeinden blieben hinter der Inflation zurück.

Im jüngeren Zeitraum 2022 bis 2024 lag der Median der nominalen Wohnzonenveränderungen bei null. Dieser Zeitraum umfasst 359 Zonen. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 10,5 Prozent, und 338 Zonen blieben hinter der Inflation zurück.

Über den langen Zeitraum 2015 bis 2024 betrug der Median der nominalen Wohnzonenveränderungen 8,3 Prozent. Dieser Zeitraum umfasst 344 Zonen. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 14,2 Prozent. Wir zeigen diesen längeren Verlauf nur zur Einordnung, für den Vergleich zwischen Kreisen und kreisfreien Städten verwenden wir ihn nicht.

Für diesen Datenstand liegt keine Aufteilung nach amtlichen Quellenklassen vor.

Textbausteine zum Übernehmen

Die Bausteine stehen für sich und nennen ihren Zeitraum, sodass sie ohne den umgebenden Text abgedruckt werden können.

Quellenangabe
Grundradar (2026): Amtliche Wohn-Bodenrichtwerte im Landkreis Altenburger Land 2017–2024: die Entwicklung nach Abzug der Inflation. Datenstand 09.10.2026. https://grundradar.de/recherche/bodenrichtwert-entwicklung/thueringen/altenburger-land-2017-2024

Gemeindeabsätze

Der jeweilige Absatz nennt die eigene Gemeinde, die Stichtage und die Zahl der verglichenen Zonen. Absätze mit kleiner Fallzahl sind sichtbar gekennzeichnet.

GemeindeabsatzAltenburg
Grundradar berechnet für Altenburg zwischen 01.01.2017 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +6,7 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 13,7 Prozent. Die Berechnung umfasst 65 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
Kleine Fallzahl · 3 ZonenFockendorf
Grundradar berechnet für Fockendorf zwischen 01.01.2017 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +21,6 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 1,6 Prozent. Die Berechnung umfasst 3 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 3 ZonenGerstenberg
Grundradar berechnet für Gerstenberg zwischen 01.01.2017 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +8,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 12,7 Prozent. Die Berechnung umfasst 3 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 5 ZonenGöhren
Grundradar berechnet für Göhren zwischen 01.01.2017 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +6,7 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 13,7 Prozent. Die Berechnung umfasst 5 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 3 ZonenGöllnitz
Grundradar berechnet für Göllnitz zwischen 01.01.2017 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +15,4 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 6,7 Prozent. Die Berechnung umfasst 3 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 2 ZonenGöpfersdorf
Grundradar berechnet für Göpfersdorf zwischen 01.01.2017 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +9,2 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 11,7 Prozent. Die Berechnung umfasst 2 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 15 ZonenGößnitz
Grundradar berechnet für Gößnitz zwischen 01.01.2017 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +6,7 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 13,7 Prozent. Die Berechnung umfasst 15 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 1 ZoneHaselbach
Grundradar berechnet für Haselbach zwischen 01.01.2017 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +10,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 11,0 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 1 ZoneHeukewalde
Grundradar berechnet für Heukewalde zwischen 01.01.2017 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +15,4 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 6,7 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 2 ZonenHeyersdorf
Grundradar berechnet für Heyersdorf zwischen 01.01.2017 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +7,7 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 12,9 Prozent. Die Berechnung umfasst 2 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 1 ZoneJonaswalde
Grundradar berechnet für Jonaswalde zwischen 01.01.2017 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +30,8 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 5,7 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 5 ZonenKriebitzsch
Grundradar berechnet für Kriebitzsch zwischen 01.01.2017 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +8,3 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 12,4 Prozent. Die Berechnung umfasst 5 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 8 ZonenLangenleuba-Niederhain
Grundradar berechnet für Langenleuba-Niederhain zwischen 01.01.2017 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +8,3 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 12,4 Prozent. Die Berechnung umfasst 8 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 7 ZonenLöbichau
Grundradar berechnet für Löbichau zwischen 01.01.2017 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +8,3 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 12,4 Prozent. Die Berechnung umfasst 7 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 4 ZonenLödla
Grundradar berechnet für Lödla zwischen 01.01.2017 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +8,7 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 12,1 Prozent. Die Berechnung umfasst 4 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 11 ZonenLucka
Grundradar berechnet für Lucka zwischen 01.01.2017 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +13,2 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 8,5 Prozent. Die Berechnung umfasst 11 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 3 ZonenMehna
Grundradar berechnet für Mehna zwischen 01.01.2017 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +6,7 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 13,7 Prozent. Die Berechnung umfasst 3 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
GemeindeabsatzMeuselwitz
Grundradar berechnet für Meuselwitz zwischen 01.01.2017 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +10,7 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 10,5 Prozent. Die Berechnung umfasst 32 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
Kleine Fallzahl · 4 ZonenMonstab
Grundradar berechnet für Monstab zwischen 01.01.2017 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +10,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 11,0 Prozent. Die Berechnung umfasst 4 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
GemeindeabsatzNobitz
Grundradar berechnet für Nobitz zwischen 01.01.2017 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +8,7 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 12,1 Prozent. Die Berechnung umfasst 50 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
Kleine Fallzahl · 5 ZonenPonitz
Grundradar berechnet für Ponitz zwischen 01.01.2017 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +7,1 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 13,4 Prozent. Die Berechnung umfasst 5 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 3 ZonenPosterstein
Grundradar berechnet für Posterstein zwischen 01.01.2017 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +12,5 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 9,0 Prozent. Die Berechnung umfasst 3 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 8 ZonenRositz
Grundradar berechnet für Rositz zwischen 01.01.2017 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +5,3 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 14,9 Prozent. Die Berechnung umfasst 8 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
GemeindeabsatzSchmölln
Grundradar berechnet für Schmölln zwischen 01.01.2017 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +7,7 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 12,9 Prozent. Die Berechnung umfasst 71 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
Kleine Fallzahl · 13 ZonenStarkenberg
Grundradar berechnet für Starkenberg zwischen 01.01.2017 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +10,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 11,0 Prozent. Die Berechnung umfasst 13 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 2 ZonenThonhausen
Grundradar berechnet für Thonhausen zwischen 01.01.2017 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +23,8 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 0,2 Prozent. Die Berechnung umfasst 2 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 9 ZonenTreben
Grundradar berechnet für Treben zwischen 01.01.2017 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +8,3 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 12,4 Prozent. Die Berechnung umfasst 9 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 10 ZonenWindischleuba
Grundradar berechnet für Windischleuba zwischen 01.01.2017 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +8,3 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 12,4 Prozent. Die Berechnung umfasst 10 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.

Fragen an Ihren Gutachterausschuss

Die ausgewerteten Werte hat der für den Landkreis Altenburger Land zuständige Gutachterausschuss für Grundstückswerte ermittelt und beschlossen. Zuschnitt, Begründung und Beschlusslage einzelner Bodenrichtwertzonen kann allein seine Geschäftsstelle erläutern; Grundradar wertet die veröffentlichten Werte aus und spricht nicht für den Ausschuss. Die Antworten kennt deshalb nur der Ausschuss; die Zahlen, auf die sich die folgenden Fragen stützen, stehen in der Studie. Die drei Fragen sind ein Anstoß für die lokale Einordnung.

  1. Warum blieben Altenburg, Fockendorf, Gerstenberg, Göhren, Göllnitz, Göpfersdorf, Gößnitz, Haselbach, Heukewalde, Heyersdorf, Kriebitzsch, Langenleuba-Niederhain, Löbichau, Lödla, Lucka, Mehna, Meuselwitz, Monstab, Nobitz, Ponitz, Posterstein, Rositz, Schmölln, Starkenberg, Treben und Windischleuba hinter der Inflation zurück?Ausgangspunkt: Gemeindetabelle, reale Veränderung
  2. Warum lag der Landkreis Altenburger Land auf Rang 21 von 22 in Thüringen?Ausgangspunkt: Vergleich der geeigneten Kreise und kreisfreien Städte in Thüringen
  3. Der Median der vergleichbaren Wohn-Bodenrichtwertzonen stieg von 16,0 €/m² (01.01.2017) auf 19,0 €/m² (01.01.2024). Was hat diesen Anstieg getragen?Ausgangspunkt: Preisniveau der Vergleichsgruppe an beiden Stichtagen

Daten und Dokumente

Methodischer Hinweis

  • Stichtage und Quellen. Die Angaben beziehen sich auf die Stichtage 01.01.2017 und 01.01.2024. Datenstand der Auswertung ist der 09.10.2026. Quelle der Wohn-Bodenrichtwerte ist BORIS Thüringen über BORIS-TH. Der Verbraucherpreisindex stammt vom Statistischen Bundesamt (Destatis).
  • Welche Zonen in die Auswertung kommen. In die Auswertung kommen nur positive Wohn-Bodenrichtwerte, die an beiden Stichtagen dieselbe Nummer des Gutachterausschusses tragen. Die drei Zeiträume haben jeweils ihre eigenen Zonen. Ergebnisse der Zeiträume rechnen wir nicht ineinander um.
  • Wie der Prozentwert entsteht. Der Prozentwert ist der Median der einzelnen Zonenveränderungen. Nominale und inflationsbereinigte Veränderungen werden je Zone vor der Medianbildung berechnet. Für die Inflationsbereinigung verwenden wir die nationalen Verbraucherpreisindex-Januarwerte, weil sie über alle Jahre gleich erhoben werden und keine regionalen Brüche enthalten.
  • Was ein Bodenrichtwert ist. Ein Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für den Boden, den der Gutachterausschuss aus der Kaufpreissammlung ableitet (§ 196 Abs. 1 BauGB). Er gilt jeweils für eine ganze Bodenrichtwertzone, kurz Zone: ein Gebiet, das nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmt. Angegeben wird er je Quadratmeter eines gedachten, unbebauten Grundstücks, dessen Merkmale mit den in der Zone vorherrschenden weitgehend übereinstimmen (§ 13 ImmoWertV). Er ist weder ein Kaufpreis noch der Verkehrswert eines einzelnen Grundstücks.
  • Kleine Fallzahlen. Gemeindeauswertungen mit weniger als 20 vergleichbaren Zonen kennzeichnen wir als kleine Fallzahl. Diese Kennzeichnung betrifft die einzelne Gemeindeauswertung. Die Mindestzahl von 20 Zonen ist das Veröffentlichungs- und Vergleichskriterium für den Kreis. So erhält eine Zahl mit wenigen Zonen nicht dieselbe Aussagekraft wie eine breit getragene Gemeindeauswertung.
  • Was die Hauptkennzahl misst. Die Hauptkennzahl der Studie beschreibt die vergleichbaren Zonen: 346 Wohn-Bodenrichtwertzonen, die an beiden Stichtagen dieselbe Nummer des Gutachterausschusses tragen. Nur für diese Grundgesamtheit lässt sich überhaupt eine Veränderung je Zone messen.
  • Was die Tabelle „Alle Wohnzonen je Stichtag“ zeigt. Die Tabelle „Alle Wohnzonen je Stichtag“ bezieht die zum jeweiligen Stichtag vorhandenen geeigneten Wohn-Bodenrichtwertzonen ein. Sie beantwortet damit, wie hoch der Median aller Zonen zum jeweiligen Stichtag lag. Die beiden Stichtagsmedianwerte dieser Tabelle ergeben ins Verhältnis gesetzt nicht die Hauptkennzahl: Jeder Stichtag umfasst andere Zonen, während die Hauptkennzahl aus der Veränderung jeder einzelnen Zone entsteht.
  • Vergleichszeitraum. Alle Prozentangaben nennen ihren Vergleichszeitraum.
Alle geeigneten Wohn-Bodenrichtwertzonen je Stichtag.
StichtagMedianVorhandene Zonen
01.01.201716,0 €/m²352
01.01.201917,0 €/m²355
01.01.202118,0 €/m²360
01.01.202219,0 €/m²364
01.01.202420,0 €/m²364

Rechte, Hinweise und Kontakt

Nutzungsrechte. Die Grafiken und Karten von Grundradar sind honorarfrei unter CC BY 4.0 nutzbar, mit der Quellenangabe „Grundradar, grundradar.de“. Für die amtlichen Bodenrichtwerte gilt folgende Nutzungsregel: Creative Commons Namensnennung 4.0 International (CC BY 4.0). Rechte der amtlichen Eingangsdaten bleiben unberührt.
Namensnennungen der Datenquellen. BORIS Thüringen · Creative Commons Namensnennung 4.0 International (CC BY 4.0) · © Daten der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte TH 2014–2024 / CC BY 4.0, https://www.gutachterausschuesse-th.de, https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/legalcode.de, Daten bearbeitet · © Statistisches Bundesamt (Destatis), Verbraucherpreisindex · © BKG (2025) dl-de/by-2-0.
Rückfragen und Korrekturen. Auf Anfrage stellen wir Zahlen für einzelne Gemeinden Ihres Verbreitungsgebiets bereit. Nennen Sie uns dazu bitte die betroffene Abbildung und Ihre Quelle.
Pressekontaktpresse@grundradar.deLukas Brunner. Presseanfragen beantworten wir werktags innerhalb von 24 Stunden.Studie öffnen

Über Grundradar

Grundradar (grundradar.de) führt amtliche Daten zu Grundstücken zusammen: Bodenrichtwerte, Grundsteuer-Hebesätze sowie Risikodaten zu Hochwasser, Starkregen und Altlasten. Die Angaben stammen aus offiziellen Quellen von Bund und Ländern und werden zu einer einzigen Auskunft pro Adresse gebündelt. Jeder Wert nennt Quelle und Stichtag.

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