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Pressebereich · Datenstudie

Bodenrichtwerte im Kreis Pinneberg 2019–⁠2026: nominal +38,2 %, nach Abzug der Inflation +9,9 %

Seit 2024 sind die Werte zwar nominal unverändert geblieben, nach Abzug der Inflation haben sie allerdings 4,2 Prozent verloren.

Text, Zahlen und Grafiken sind zur redaktionellen Verwendung freigegeben. Alle Angaben stammen aus derselben Berechnung wie die Studie.

48 vergleichbare Wohnzonen·2019–2026·Datenstand 27.10.2026·presse@grundradar.de
2019–2026 nominal+38,2 %Median aus 48 Zonen
2019–2026 nach Abzug der Inflation+9,9 %nach Verbraucherpreisindex
2024–2026 nach Abzug der Inflation-4,2 %jüngerer Zeitraum

Honorarfreie Grafiken

  • Jede Grafik nennt Quelle, Zeitraum und Zonenzahl bereits im Bild.
  • Die PNG-Dateien sind 2.400 Pixel breit und damit für den Druck geeignet.
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Gemeinden nominal und real

Kreis Pinneberg: Nach Abzug der Inflation reichen die Gemeindewerte von +62,7 % in Brande-Hörnerkirchen bis -20,4 % in Halstenbek

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Verlauf seit 2019

Kreis Pinneberg: Von 2019 bis 2026 stieg der nominale Index der Wohn-Bodenrichtwerte um 47,4 Prozent. Die Verbraucherpreise stiegen um 25,7 Prozent

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Zwei Vergleichszeiträume

Kreis Pinneberg: Nach Abzug der Inflation stiegen die Werte seit 2019 um 9,9 %, seit 2024 fielen sie um 4,2 %

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Karte der realen Veränderung

Kreis Pinneberg: Nach Abzug der Inflation liegen 8 der 28 Gemeinden unter null, die Werte reichen von -20,4 % bis +62,7 %

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Pressemitteilung

Zum Abdruck freigegeben

Zwischen dem 01.01.2019 und dem 01.01.2026 stiegen die Wohn-Bodenrichtwerte der 48 vergleichbaren Bodenrichtwertzonen im Kreis Pinneberg im Median um 38,2 Prozent. Das hat Grundradar aus den amtlichen Werten berechnet. Der Median ist die Mitte der nach Größe geordneten Veränderungen, bei gerader Anzahl der Durchschnitt der beiden mittleren Werte. Nominal bezeichnet die Veränderung ohne Berücksichtigung der Inflation. Real, also nach Abzug der Inflation von 25,7 Prozent, ergibt sich ein Zuwachs von 9,9 Prozent.

Die 48 verglichenen Bodenrichtwertzonen entsprechen 70,6 Prozent der 68 erfassten Wohn-Bodenrichtwertzonen von 2019 und 69,6 Prozent der 69 von 2026. Das Ergebnis beschreibt diesen Teil der erfassten Gebiete. In Schleswig-Holstein liegen die Rechte an den Bodenrichtwerten bei den 15 Gutachterausschüssen, und der Gutachterausschuss im Kreis Pinneberg hat der Veröffentlichung dieser Auswertung zugestimmt. Die Studie zeigt deshalb nur Bodenrichtwerte aus dem Kreis Pinneberg und vergleicht ihn weder mit seinen Nachbarn noch mit anderen Kreisen und kreisfreien Städten des Landes.

Nominal stiegen die Werte in 42 Bodenrichtwertzonen, in 0 Bodenrichtwertzonen sanken sie. In 6 Bodenrichtwertzonen blieben sie unverändert. 32 Zonen lagen über der Inflation, 16 Zonen blieben hinter der Inflation zurück.

Die reale Zahl ist keine Differenz der beiden Prozentwerte. Ein beispielhafter Bodenrichtwert von 100 Euro je Quadratmeter im Jahr 2019 entspräche bei dieser Veränderung im Jahr 2026 nominal 138,2 Euro je Quadratmeter. Gleichzeitig kostet alles, was 2019 100 Euro gekostet hat, im Jahr 2026 bereits 125,7 Euro. Diese beiden Beträge werden nicht voneinander abgezogen, sondern durcheinander geteilt. 138,2 geteilt durch 125,7 ergibt einen realen Zuwachs von 9,9 Prozent.

In 28 Gemeinden reicht die reale Veränderung von +62,7 Prozent in Brande-Hörnerkirchen bis -20,4 Prozent in Halstenbek. Der Wert für Brande-Hörnerkirchen beruht auf 1 vergleichbarer Bodenrichtwertzone und damit auf einer kleinen Fallzahl. Der Wert für Halstenbek beruht auf 2 vergleichbaren Bodenrichtwertzonen und damit auf einer kleinen Fallzahl. 8 Gemeinden blieben hinter der Inflation zurück.

Im jüngeren Zeitraum 2024 bis 2026 lag der Median der nominalen Wohnzonenveränderungen bei null. Dieser Zeitraum umfasst 48 Zonen. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 4,2 Prozent, und 39 Zonen blieben hinter der Inflation zurück. Der reale Index erreichte seinen Höchststand 2022 bei 129,8 und liegt seither darunter.

Für diesen Datenstand liegt keine Aufteilung nach amtlichen Quellenklassen vor.

Textbausteine zum Übernehmen

Die Bausteine stehen für sich und nennen ihren Zeitraum, sodass sie ohne den umgebenden Text abgedruckt werden können.

Quellenangabe
Grundradar (2026): Amtliche Wohn-Bodenrichtwerte im Kreis Pinneberg 2019–2026: die Entwicklung nach Abzug der Inflation. Datenstand 27.10.2026. https://grundradar.de/recherche/bodenrichtwert-entwicklung/schleswig-holstein/pinneberg-2019-2026

Gemeindeabsätze

Der jeweilige Absatz nennt die eigene Gemeinde, die Stichtage und die Zahl der verglichenen Zonen. Absätze mit kleiner Fallzahl sind sichtbar gekennzeichnet.

Kleine Fallzahl · 1 ZoneAppen
Grundradar berechnet für Appen zwischen 01.01.2019 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +30,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 3,4 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 1 ZoneBokholt-Hanredder
Grundradar berechnet für Bokholt-Hanredder zwischen 01.01.2019 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +56,3 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 24,3 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 1 ZoneBorstel-Hohenraden
Grundradar berechnet für Borstel-Hohenraden zwischen 01.01.2019 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +52,2 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 21,1 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 1 ZoneBrande-Hörnerkirchen
Grundradar berechnet für Brande-Hörnerkirchen zwischen 01.01.2019 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +104,5 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 62,7 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 1 ZoneEllerbek
Grundradar berechnet für Ellerbek zwischen 01.01.2019 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +42,9 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 13,7 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 1 ZoneEllerhoop
Grundradar berechnet für Ellerhoop zwischen 01.01.2019 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +32,4 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 5,3 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 4 ZonenElmshorn
Grundradar berechnet für Elmshorn zwischen 01.01.2019 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +45,8 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 16,0 Prozent. Die Berechnung umfasst 4 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 2 ZonenHalstenbek
Grundradar berechnet für Halstenbek zwischen 01.01.2019 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von 0,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 20,4 Prozent. Die Berechnung umfasst 2 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 2 ZonenHasloh
Grundradar berechnet für Hasloh zwischen 01.01.2019 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +60,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 27,3 Prozent. Die Berechnung umfasst 2 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 1 ZoneHeidgraben
Grundradar berechnet für Heidgraben zwischen 01.01.2019 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +66,7 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 32,6 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 1 ZoneHeist
Grundradar berechnet für Heist zwischen 01.01.2019 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +48,6 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 18,3 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 1 ZoneHemdingen
Grundradar berechnet für Hemdingen zwischen 01.01.2019 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +46,2 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 16,3 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 1 ZoneHetlingen
Grundradar berechnet für Hetlingen zwischen 01.01.2019 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +50,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 19,3 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 1 ZoneHolm
Grundradar berechnet für Holm zwischen 01.01.2019 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +60,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 27,3 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 1 ZoneKlein Nordende
Grundradar berechnet für Klein Nordende zwischen 01.01.2019 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +30,4 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 3,8 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 1 ZoneKlein Offenseth-Sparrieshoop
Grundradar berechnet für Klein Offenseth-Sparrieshoop zwischen 01.01.2019 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +25,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 0,5 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 1 ZoneKölln-Reisiek
Grundradar berechnet für Kölln-Reisiek zwischen 01.01.2019 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +19,6 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 4,9 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 1 ZoneKummerfeld
Grundradar berechnet für Kummerfeld zwischen 01.01.2019 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +45,8 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 16,0 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 1 ZoneMoorrege
Grundradar berechnet für Moorrege zwischen 01.01.2019 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +66,7 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 32,6 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 8 ZonenPinneberg
Grundradar berechnet für Pinneberg zwischen 01.01.2019 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +22,9 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 2,2 Prozent. Die Berechnung umfasst 8 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 1 ZonePrisdorf
Grundradar berechnet für Prisdorf zwischen 01.01.2019 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +63,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 29,7 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 2 ZonenQuickborn
Grundradar berechnet für Quickborn zwischen 01.01.2019 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +64,1 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 30,5 Prozent. Die Berechnung umfasst 2 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 5 ZonenRellingen
Grundradar berechnet für Rellingen zwischen 01.01.2019 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +38,2 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 9,9 Prozent. Die Berechnung umfasst 5 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 1 ZoneSchenefeld
Grundradar berechnet für Schenefeld zwischen 01.01.2019 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +41,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 12,2 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 1 ZoneTangstedt
Grundradar berechnet für Tangstedt zwischen 01.01.2019 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +25,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 0,5 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 2 ZonenTornesch
Grundradar berechnet für Tornesch zwischen 01.01.2019 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +25,4 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 0,2 Prozent. Die Berechnung umfasst 2 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 2 ZonenUetersen
Grundradar berechnet für Uetersen zwischen 01.01.2019 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +18,2 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 6,0 Prozent. Die Berechnung umfasst 2 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 2 ZonenWedel
Grundradar berechnet für Wedel zwischen 01.01.2019 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +22,1 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 2,9 Prozent. Die Berechnung umfasst 2 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.

Fragen an Ihren Gutachterausschuss

Die ausgewerteten Werte hat der für den Kreis Pinneberg zuständige Gutachterausschuss für Grundstückswerte ermittelt und beschlossen. Zuschnitt, Begründung und Beschlusslage einzelner Bodenrichtwertzonen kann allein seine Geschäftsstelle erläutern; Grundradar wertet die veröffentlichten Werte aus und spricht nicht für den Ausschuss. Die Antworten kennt deshalb nur der Ausschuss; die Zahlen, auf die sich die folgenden Fragen stützen, stehen in der Studie. Die drei Fragen sind ein Anstoß für die lokale Einordnung.

  1. Warum blieben Halstenbek, Klein Offenseth-Sparrieshoop, Kölln-Reisiek, Pinneberg, Tangstedt, Tornesch, Uetersen und Wedel hinter der Inflation zurück?Ausgangspunkt: Gemeindetabelle, reale Veränderung
  2. Wie erklärt sich der Unterschied der Gemeindewerte von -20,4 Prozent bis +62,7 Prozent?Ausgangspunkt: Gemeindetabelle, reale Veränderung
  3. Der Median der vergleichbaren Wohn-Bodenrichtwertzonen stieg von 300,0 €/m² (01.01.2019) auf 400,0 €/m² (01.01.2026). Was hat diesen Anstieg getragen?Ausgangspunkt: Preisniveau der Vergleichsgruppe an beiden Stichtagen

Daten und Dokumente

Methodischer Hinweis

  • Stichtage und Quellen. Die Angaben beziehen sich auf die Stichtage 01.01.2019 und 01.01.2026. Datenstand der Auswertung ist der 27.10.2026. Quelle der Wohn-Bodenrichtwerte ist BORIS Schleswig-Holstein über DigitalerAtlasNord. Der Verbraucherpreisindex stammt vom Statistischen Bundesamt (Destatis).
  • Amtliche Werte und eigene Auswertung. Quelle: Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Pinneberg – Digitaler Atlas Nord. Wir verwenden die Bodenrichtwerte zu den Stichtagen 31.12.2018, 31.12.2020, 01.01.2022, 01.01.2024 und 01.01.2026 und haben sie am 27.10.2026 abgerufen. Überall sonst führt die Studie einen Bodenrichtwert zum 31. Dezember unter dem 1. Januar des folgenden Jahres, wie es die Studienreihe auch in anderen Bundesländern hält. So erscheint der Stichtag 31.12.2018 als 01.01.2019. Diese Auswertung ist eine eigene Analyse von Grundradar. Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Pinneberg hat sie weder erstellt noch fachlich geprüft. Unverändert vom Gutachterausschuss übernommen sind nur die Bodenrichtwerte der einzelnen Bodenrichtwertzonen in Euro je Quadratmeter, wie sie im CSV-Download (Spalten start_eur_m2 und ende_eur_m2) und im Reproduktionsdatensatz stehen. Alles andere stammt von Grundradar: die Mediane, die prozentualen Veränderungen vor und nach Abzug der Inflation, die Angaben für einzelne Gemeinden, die Grafiken, die Farben der Karte und jede Deutung im Text. Wir vergleichen den Wert einer Bodenrichtwertzone an zwei Stichtagen nur dann, wenn sie an beiden dieselbe amtliche Nummer trägt, prüfen dabei aber nicht, ob ihre Grenze gleich geblieben ist. Weil sich neben der Grenze auch die Merkmale ändern können, für die ein Bodenrichtwert gilt, sind Veränderungen der Mediane nicht ohne Weiteres mit einer entsprechenden Entwicklung der Bodenpreise gleichzusetzen.
  • Welche Zonen in die Auswertung kommen. In die Auswertung kommen nur positive Wohn-Bodenrichtwerte, die an beiden Stichtagen dieselbe Nummer des Gutachterausschusses tragen. Die beiden Zeiträume haben jeweils ihre eigenen Zonen. Ergebnisse der Zeiträume rechnen wir nicht ineinander um.
  • Wie der Prozentwert entsteht. Der Prozentwert ist der Median der einzelnen Zonenveränderungen. Nominale und inflationsbereinigte Veränderungen werden je Zone vor der Medianbildung berechnet. Für die Inflationsbereinigung verwenden wir die nationalen Verbraucherpreisindex-Januarwerte, weil sie über alle Jahre gleich erhoben werden und keine regionalen Brüche enthalten.
  • Was ein Bodenrichtwert ist. Ein Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für den Boden, den der Gutachterausschuss aus der Kaufpreissammlung ableitet (§ 196 Abs. 1 BauGB). Er gilt jeweils für eine ganze Bodenrichtwertzone, kurz Zone: ein Gebiet, das nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmt. Angegeben wird er je Quadratmeter eines gedachten, unbebauten Grundstücks, dessen Merkmale mit den in der Zone vorherrschenden weitgehend übereinstimmen (§ 13 ImmoWertV). Er ist weder ein Kaufpreis noch der Verkehrswert eines einzelnen Grundstücks.
  • Kleine Fallzahlen. Gemeindeauswertungen mit weniger als 20 vergleichbaren Zonen kennzeichnen wir als kleine Fallzahl. Diese Kennzeichnung betrifft die einzelne Gemeindeauswertung. Die Mindestzahl von 20 Zonen ist das Veröffentlichungs- und Vergleichskriterium für den Kreis. So erhält eine Zahl mit wenigen Zonen nicht dieselbe Aussagekraft wie eine breit getragene Gemeindeauswertung.
  • Was die Hauptkennzahl misst. Die Hauptkennzahl der Studie beschreibt die vergleichbaren Zonen: 48 Wohn-Bodenrichtwertzonen, die an beiden Stichtagen dieselbe Nummer des Gutachterausschusses tragen. Nur für diese Grundgesamtheit lässt sich überhaupt eine Veränderung je Zone messen.
  • Was die Tabelle „Alle Wohnzonen je Stichtag“ zeigt. Die Tabelle „Alle Wohnzonen je Stichtag“ bezieht die zum jeweiligen Stichtag vorhandenen geeigneten Wohn-Bodenrichtwertzonen ein. Sie beantwortet damit, wie hoch der Median aller Zonen zum jeweiligen Stichtag lag. Die beiden Stichtagsmedianwerte dieser Tabelle ergeben ins Verhältnis gesetzt nicht die Hauptkennzahl: Jeder Stichtag umfasst andere Zonen, während die Hauptkennzahl aus der Veränderung jeder einzelnen Zone entsteht.
  • Vergleichszeitraum. Alle Prozentangaben nennen ihren Vergleichszeitraum.
Alle geeigneten Wohn-Bodenrichtwertzonen je Stichtag.
StichtagMedianVorhandene Zonen
01.01.2019332,5 €/m²68
01.01.2021325,0 €/m²67
01.01.2022500,0 €/m²67
01.01.2024500,0 €/m²70
01.01.2026500,0 €/m²69

Die nächste Aktualisierung folgt zum Stichtag 01.01.2028.

Bodenrichtwert-Übersicht mit der Bestandstabelle „Alle Zonen“ öffnen

Rechte, Hinweise und Kontakt

Nutzungsrechte. Die Grafiken und Karten von Grundradar sind honorarfrei unter CC BY 4.0 nutzbar, mit der Quellenangabe „Grundradar, grundradar.de“. Für die amtlichen Bodenrichtwerte gilt folgende Nutzungsregel: mit Angabe von Quelle, Stichtagen und Abrufdatum, Zustimmung des Gutachterausschusses im Kreis Pinneberg vom 26.10.2026. Rechte der amtlichen Eingangsdaten bleiben unberührt.
Namensnennungen der Datenquellen. BORIS Schleswig-Holstein · mit Angabe von Quelle, Stichtagen und Abrufdatum, Zustimmung des Gutachterausschusses im Kreis Pinneberg vom 26.10.2026 · Quelle: Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Pinneberg – Digitaler Atlas Nord · © Statistisches Bundesamt (Destatis), Verbraucherpreisindex · © BKG (2025) dl-de/by-2-0.
Rückfragen und Korrekturen. Auf Anfrage stellen wir Zahlen für einzelne Gemeinden Ihres Verbreitungsgebiets bereit. Nennen Sie uns dazu bitte die betroffene Abbildung und Ihre Quelle.
Pressekontaktpresse@grundradar.deLukas Brunner. Presseanfragen beantworten wir werktags innerhalb von 24 Stunden.Studie öffnen

Über Grundradar

Grundradar (grundradar.de) führt amtliche Daten zu Grundstücken zusammen: Bodenrichtwerte, Grundsteuer-Hebesätze sowie Risikodaten zu Hochwasser, Starkregen und Altlasten. Die Angaben stammen aus offiziellen Quellen von Bund und Ländern und werden zu einer einzigen Auskunft pro Adresse gebündelt. Jeder Wert nennt Quelle und Stichtag.

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