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Kreis Pinneberg: Nach Abzug der Inflation reichen die Gemeindewerte von +62,7 % in Brande-Hörnerkirchen bis -20,4 % in Halstenbek
PNGSVGKreis Pinneberg: Von 2019 bis 2026 stieg der nominale Index der Wohn-Bodenrichtwerte um 47,4 Prozent. Die Verbraucherpreise stiegen um 25,7 Prozent
PNGSVGPressemitteilung
Pressemitteilung vom 27.10.2026
Zwischen dem 01.01.2019 und dem 01.01.2026 stiegen die Wohn-Bodenrichtwerte der 48 vergleichbaren Bodenrichtwertzonen im Kreis Pinneberg im Median um 38,2 Prozent. Das hat Grundradar aus den amtlichen Werten berechnet. Der Median ist die Mitte der nach Größe geordneten Veränderungen, bei gerader Anzahl der Durchschnitt der beiden mittleren Werte. Nominal bezeichnet die Veränderung ohne Berücksichtigung der Inflation. Real, also nach Abzug der Inflation von 25,7 Prozent, ergibt sich ein Zuwachs von 9,9 Prozent.
Die 48 verglichenen Bodenrichtwertzonen entsprechen 70,6 Prozent der 68 erfassten Wohn-Bodenrichtwertzonen von 2019 und 69,6 Prozent der 69 von 2026. Das Ergebnis beschreibt diesen Teil der erfassten Gebiete. In Schleswig-Holstein liegen die Rechte an den Bodenrichtwerten bei den 15 Gutachterausschüssen, und der Gutachterausschuss im Kreis Pinneberg hat der Veröffentlichung dieser Auswertung zugestimmt. Die Studie zeigt deshalb nur Bodenrichtwerte aus dem Kreis Pinneberg und vergleicht ihn weder mit seinen Nachbarn noch mit anderen Kreisen und kreisfreien Städten des Landes.
Nominal stiegen die Werte in 42 Bodenrichtwertzonen, in 0 Bodenrichtwertzonen sanken sie. In 6 Bodenrichtwertzonen blieben sie unverändert. 32 Zonen lagen über der Inflation, 16 Zonen blieben hinter der Inflation zurück.
Die reale Zahl ist keine Differenz der beiden Prozentwerte. Ein beispielhafter Bodenrichtwert von 100 Euro je Quadratmeter im Jahr 2019 entspräche bei dieser Veränderung im Jahr 2026 nominal 138,2 Euro je Quadratmeter. Gleichzeitig kostet alles, was 2019 100 Euro gekostet hat, im Jahr 2026 bereits 125,7 Euro. Diese beiden Beträge werden nicht voneinander abgezogen, sondern durcheinander geteilt. 138,2 geteilt durch 125,7 ergibt einen realen Zuwachs von 9,9 Prozent.
In 28 Gemeinden reicht die reale Veränderung von +62,7 Prozent in Brande-Hörnerkirchen bis -20,4 Prozent in Halstenbek. Der Wert für Brande-Hörnerkirchen beruht auf 1 vergleichbarer Bodenrichtwertzone und damit auf einer kleinen Fallzahl. Der Wert für Halstenbek beruht auf 2 vergleichbaren Bodenrichtwertzonen und damit auf einer kleinen Fallzahl. 8 Gemeinden blieben hinter der Inflation zurück.
Im jüngeren Zeitraum 2024 bis 2026 lag der Median der nominalen Wohnzonenveränderungen bei null. Dieser Zeitraum umfasst 48 Zonen. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 4,2 Prozent, und 39 Zonen blieben hinter der Inflation zurück. Der reale Index erreichte seinen Höchststand 2022 bei 129,8 und liegt seither darunter.
Für diesen Datenstand liegt keine Aufteilung nach amtlichen Quellenklassen vor.
Textbausteine zum Übernehmen
Die Bausteine stehen für sich und nennen ihren Zeitraum, sodass sie ohne den umgebenden Text abgedruckt werden können.
Gemeindeabsätze
Der jeweilige Absatz nennt die eigene Gemeinde, die Stichtage und die Zahl der verglichenen Zonen. Absätze mit kleiner Fallzahl sind sichtbar gekennzeichnet.
Fragen an Ihren Gutachterausschuss
Die ausgewerteten Werte hat der für den Kreis Pinneberg zuständige Gutachterausschuss für Grundstückswerte ermittelt und beschlossen. Zuschnitt, Begründung und Beschlusslage einzelner Bodenrichtwertzonen kann allein seine Geschäftsstelle erläutern; Grundradar wertet die veröffentlichten Werte aus und spricht nicht für den Ausschuss. Die Antworten kennt deshalb nur der Ausschuss; die Zahlen, auf die sich die folgenden Fragen stützen, stehen in der Studie. Die drei Fragen sind ein Anstoß für die lokale Einordnung.
- Warum blieben Halstenbek, Klein Offenseth-Sparrieshoop, Kölln-Reisiek, Pinneberg, Tangstedt, Tornesch, Uetersen und Wedel hinter der Inflation zurück?Ausgangspunkt: Gemeindetabelle, reale Veränderung
- Wie erklärt sich der Unterschied der Gemeindewerte von -20,4 Prozent bis +62,7 Prozent?Ausgangspunkt: Gemeindetabelle, reale Veränderung
- Der Median der vergleichbaren Wohn-Bodenrichtwertzonen stieg von 300,0 €/m² (01.01.2019) auf 400,0 €/m² (01.01.2026). Was hat diesen Anstieg getragen?Ausgangspunkt: Preisniveau der Vergleichsgruppe an beiden Stichtagen
Daten und Dokumente
Methodischer Hinweis
- Stichtage und Quellen. Die Angaben beziehen sich auf die Stichtage 01.01.2019 und 01.01.2026. Datenstand der Auswertung ist der 27.10.2026. Quelle der Wohn-Bodenrichtwerte ist BORIS Schleswig-Holstein über DigitalerAtlasNord. Der Verbraucherpreisindex stammt vom Statistischen Bundesamt (Destatis).
- Amtliche Werte und eigene Auswertung. Quelle: Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Pinneberg – Digitaler Atlas Nord. Wir verwenden die Bodenrichtwerte zu den Stichtagen 31.12.2018, 31.12.2020, 01.01.2022, 01.01.2024 und 01.01.2026 und haben sie am 27.10.2026 abgerufen. Überall sonst führt die Studie einen Bodenrichtwert zum 31. Dezember unter dem 1. Januar des folgenden Jahres, wie es die Studienreihe auch in anderen Bundesländern hält. So erscheint der Stichtag 31.12.2018 als 01.01.2019. Diese Auswertung ist eine eigene Analyse von Grundradar. Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Pinneberg hat sie weder erstellt noch fachlich geprüft. Unverändert vom Gutachterausschuss übernommen sind nur die Bodenrichtwerte der einzelnen Bodenrichtwertzonen in Euro je Quadratmeter, wie sie im CSV-Download (Spalten start_eur_m2 und ende_eur_m2) und im Reproduktionsdatensatz stehen. Alles andere stammt von Grundradar: die Mediane, die prozentualen Veränderungen vor und nach Abzug der Inflation, die Angaben für einzelne Gemeinden, die Grafiken, die Farben der Karte und jede Deutung im Text. Wir vergleichen den Wert einer Bodenrichtwertzone an zwei Stichtagen nur dann, wenn sie an beiden dieselbe amtliche Nummer trägt, prüfen dabei aber nicht, ob ihre Grenze gleich geblieben ist. Weil sich neben der Grenze auch die Merkmale ändern können, für die ein Bodenrichtwert gilt, sind Veränderungen der Mediane nicht ohne Weiteres mit einer entsprechenden Entwicklung der Bodenpreise gleichzusetzen.
- Welche Zonen in die Auswertung kommen. In die Auswertung kommen nur positive Wohn-Bodenrichtwerte, die an beiden Stichtagen dieselbe Nummer des Gutachterausschusses tragen. Die beiden Zeiträume haben jeweils ihre eigenen Zonen. Ergebnisse der Zeiträume rechnen wir nicht ineinander um.
- Wie der Prozentwert entsteht. Der Prozentwert ist der Median der einzelnen Zonenveränderungen. Nominale und inflationsbereinigte Veränderungen werden je Zone vor der Medianbildung berechnet. Für die Inflationsbereinigung verwenden wir die nationalen Verbraucherpreisindex-Januarwerte, weil sie über alle Jahre gleich erhoben werden und keine regionalen Brüche enthalten.
- Was ein Bodenrichtwert ist. Ein Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für den Boden, den der Gutachterausschuss aus der Kaufpreissammlung ableitet (§ 196 Abs. 1 BauGB). Er gilt jeweils für eine ganze Bodenrichtwertzone, kurz Zone: ein Gebiet, das nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmt. Angegeben wird er je Quadratmeter eines gedachten, unbebauten Grundstücks, dessen Merkmale mit den in der Zone vorherrschenden weitgehend übereinstimmen (§ 13 ImmoWertV). Er ist weder ein Kaufpreis noch der Verkehrswert eines einzelnen Grundstücks.
- Kleine Fallzahlen. Gemeindeauswertungen mit weniger als 20 vergleichbaren Zonen kennzeichnen wir als kleine Fallzahl. Diese Kennzeichnung betrifft die einzelne Gemeindeauswertung. Die Mindestzahl von 20 Zonen ist das Veröffentlichungs- und Vergleichskriterium für den Kreis. So erhält eine Zahl mit wenigen Zonen nicht dieselbe Aussagekraft wie eine breit getragene Gemeindeauswertung.
- Was die Hauptkennzahl misst. Die Hauptkennzahl der Studie beschreibt die vergleichbaren Zonen: 48 Wohn-Bodenrichtwertzonen, die an beiden Stichtagen dieselbe Nummer des Gutachterausschusses tragen. Nur für diese Grundgesamtheit lässt sich überhaupt eine Veränderung je Zone messen.
- Was die Tabelle „Alle Wohnzonen je Stichtag“ zeigt. Die Tabelle „Alle Wohnzonen je Stichtag“ bezieht die zum jeweiligen Stichtag vorhandenen geeigneten Wohn-Bodenrichtwertzonen ein. Sie beantwortet damit, wie hoch der Median aller Zonen zum jeweiligen Stichtag lag. Die beiden Stichtagsmedianwerte dieser Tabelle ergeben ins Verhältnis gesetzt nicht die Hauptkennzahl: Jeder Stichtag umfasst andere Zonen, während die Hauptkennzahl aus der Veränderung jeder einzelnen Zone entsteht.
- Vergleichszeitraum. Alle Prozentangaben nennen ihren Vergleichszeitraum.
| Stichtag | Median | Vorhandene Zonen |
|---|---|---|
| 01.01.2019 | 332,5 €/m² | 68 |
| 01.01.2021 | 325,0 €/m² | 67 |
| 01.01.2022 | 500,0 €/m² | 67 |
| 01.01.2024 | 500,0 €/m² | 70 |
| 01.01.2026 | 500,0 €/m² | 69 |
Die nächste Aktualisierung folgt zum Stichtag 01.01.2028.
Bodenrichtwert-Übersicht mit der Bestandstabelle „Alle Zonen“ öffnen
Rechte, Hinweise und Kontakt
Über Grundradar
Grundradar (grundradar.de) führt amtliche Daten zu Grundstücken zusammen: Bodenrichtwerte, Grundsteuer-Hebesätze sowie Risikodaten zu Hochwasser, Starkregen und Altlasten. Die Angaben stammen aus offiziellen Quellen von Bund und Ländern und werden zu einer einzigen Auskunft pro Adresse gebündelt. Jeder Wert nennt Quelle und Stichtag.
Käufer, Eigentümer und Makler können damit kostenlos nachvollziehen, was die behördlichen Informationen über ein bestimmtes Grundstück aussagen.
Ausgewählte Auswertungen wie die vorliegende Studie veröffentlicht Grundradar mit offener Methodik und frei zugänglichen Rohdaten.
Grundradar ist gründergeführt und 2026 gestartet.