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Pressebereich · Datenstudie

Bodenrichtwerte im Vogtlandkreis 2019–⁠2026: nominal +42,3 %, nach Abzug der Inflation +13,2 %

Seit 2022 sind die Werte zwar nominal um 8,3 Prozent gestiegen, nach Abzug der Inflation haben sie allerdings 7,2 Prozent verloren.

Text, Zahlen und Grafiken sind zur redaktionellen Verwendung freigegeben. Alle Angaben stammen aus derselben Berechnung wie die Studie.

437 vergleichbare Wohnzonen·2019–2026·Datenstand 03.11.2026·presse@grundradar.de
2019–2026 nominal+42,3 %Median aus 437 Zonen
2019–2026 nach Abzug der Inflation+13,2 %nach Verbraucherpreisindex
2022–2026 nach Abzug der Inflation-7,2 %jüngerer Zeitraum

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Gemeinden nominal und real

Vogtlandkreis: Nach Abzug der Inflation reichen die Gemeindewerte von +29,9 % in Bad Elster bis +1,8 % in Reichenbach im Vogtland

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Verlauf seit 2019

Vogtlandkreis: Von 2019 bis 2026 stieg der nominale Index der Wohn-Bodenrichtwerte um 42,2 Prozent. Die Verbraucherpreise stiegen um 25,7 Prozent

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Zwei Vergleichszeiträume

Vogtlandkreis: Nach Abzug der Inflation stiegen die Werte seit 2019 um 13,2 %, seit 2022 fielen sie um 7,2 %

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Karte der realen Veränderung

Vogtlandkreis: Nach Abzug der Inflation stiegen die Werte in allen 33 Gemeinden, von +1,8 % bis +29,9 %

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Vergleich mit den Nachbarn

Vogtlandkreis: Der vergleichbare Nachbar liegt bei +27,9 Prozent, der Vogtlandkreis bei +42,3 Prozent

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Pressemitteilung

Zum Abdruck freigegeben

Zwischen dem 01.01.2019 und dem 01.01.2026 stiegen die Wohn-Bodenrichtwerte der 437 vergleichbaren Bodenrichtwertzonen im Vogtlandkreis im Median um 42,3 Prozent. Das hat Grundradar aus den amtlichen Werten berechnet. Der Median ist die Mitte der nach Größe geordneten Veränderungen, bei gerader Anzahl der Durchschnitt der beiden mittleren Werte. Nominal bezeichnet die Veränderung ohne Berücksichtigung der Inflation. Real, also nach Abzug der Inflation von 25,7 Prozent, ergibt sich ein Zuwachs von 13,2 Prozent.

Die 437 verglichenen Bodenrichtwertzonen entsprechen 67,5 Prozent der 647 erfassten Wohn-Bodenrichtwertzonen von 2019 und 64,7 Prozent der 675 von 2026. Das Ergebnis beschreibt diesen Teil der erfassten Gebiete. Alle vergleichbaren Nachbarkreise lagen nominal unter dem Vogtlandkreis. Im Nachbarschaftsvergleich liegt der Vogtlandkreis nominal vor Landkreis Zwickau.

Nominal stiegen die Werte in 436 Bodenrichtwertzonen, in 0 Bodenrichtwertzonen sanken sie. In 1 Bodenrichtwertzone blieben sie unverändert. 322 Zonen lagen über der Inflation, 115 Zonen blieben hinter der Inflation zurück.

Die reale Zahl ist keine Differenz der beiden Prozentwerte. Ein beispielhafter Bodenrichtwert von 100 Euro je Quadratmeter im Jahr 2019 entspräche bei dieser Veränderung im Jahr 2026 nominal 142,3 Euro je Quadratmeter. Gleichzeitig kostet alles, was 2019 100 Euro gekostet hat, im Jahr 2026 bereits 125,7 Euro. Diese beiden Beträge werden nicht voneinander abgezogen, sondern durcheinander geteilt. 142,3 geteilt durch 125,7 ergibt einen realen Zuwachs von 13,2 Prozent.

In 33 Gemeinden reicht die reale Veränderung von +29,9 Prozent in Bad Elster bis +1,8 Prozent in Reichenbach im Vogtland. Der Wert für Bad Elster beruht auf 15 vergleichbaren Bodenrichtwertzonen und damit auf einer kleinen Fallzahl. In keiner Gemeinde lag der Median unter der Inflation, einzelne Zonen blieben dahinter.

Im jüngeren Zeitraum 2022 bis 2026 betrug der Median der nominalen Wohnzonenveränderungen 8,3 Prozent. Dieser Zeitraum umfasst 474 Zonen. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 7,2 Prozent, und 432 Zonen blieben hinter der Inflation zurück. Der reale Index erreichte seinen Höchststand 2022 bei 120,3 und liegt seither darunter.

Für diesen Datenstand liegt keine Aufteilung nach amtlichen Quellenklassen vor.

Textbausteine zum Übernehmen

Die Bausteine stehen für sich und nennen ihren Zeitraum, sodass sie ohne den umgebenden Text abgedruckt werden können.

Quellenangabe
Grundradar (2026): Amtliche Wohn-Bodenrichtwerte im Vogtlandkreis 2019–2026: die Entwicklung nach Abzug der Inflation. Datenstand 03.11.2026. https://grundradar.de/recherche/bodenrichtwert-entwicklung/sachsen/vogtlandkreis-2019-2026

Gemeindeabsätze

Der jeweilige Absatz nennt die eigene Gemeinde, die Stichtage und die Zahl der verglichenen Zonen. Absätze mit kleiner Fallzahl sind sichtbar gekennzeichnet.

Kleine Fallzahl · 7 ZonenAdorf/Vogtl.
Grundradar berechnet für Adorf/Vogtl. zwischen 01.01.2019 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +34,3 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 6,8 Prozent. Die Berechnung umfasst 7 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
GemeindeabsatzAuerbach/Vogtl.
Grundradar berechnet für Auerbach/Vogtl. zwischen 01.01.2019 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +59,8 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 27,2 Prozent. Die Berechnung umfasst 34 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
Kleine Fallzahl · 5 ZonenBad Brambach
Grundradar berechnet für Bad Brambach zwischen 01.01.2019 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +52,4 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 21,2 Prozent. Die Berechnung umfasst 5 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 15 ZonenBad Elster
Grundradar berechnet für Bad Elster zwischen 01.01.2019 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +63,3 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 29,9 Prozent. Die Berechnung umfasst 15 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 1 ZoneBergen
Grundradar berechnet für Bergen zwischen 01.01.2019 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +48,7 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 18,3 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 1 ZoneBösenbrunn
Grundradar berechnet für Bösenbrunn zwischen 01.01.2019 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +41,2 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 12,3 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 5 ZonenEllefeld
Grundradar berechnet für Ellefeld zwischen 01.01.2019 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +60,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 27,3 Prozent. Die Berechnung umfasst 5 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
GemeindeabsatzElsterberg
Grundradar berechnet für Elsterberg zwischen 01.01.2019 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +38,1 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 9,9 Prozent. Die Berechnung umfasst 21 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
Kleine Fallzahl · 17 ZonenFalkenstein/Vogtl.
Grundradar berechnet für Falkenstein/Vogtl. zwischen 01.01.2019 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +38,2 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 10,0 Prozent. Die Berechnung umfasst 17 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 5 ZonenGrünbach
Grundradar berechnet für Grünbach zwischen 01.01.2019 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +51,9 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 20,8 Prozent. Die Berechnung umfasst 5 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 4 ZonenHeinsdorfergrund
Grundradar berechnet für Heinsdorfergrund zwischen 01.01.2019 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +49,2 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 18,7 Prozent. Die Berechnung umfasst 4 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 12 ZonenKlingenthal
Grundradar berechnet für Klingenthal zwischen 01.01.2019 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +28,9 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 2,5 Prozent. Die Berechnung umfasst 12 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 18 ZonenLengenfeld
Grundradar berechnet für Lengenfeld zwischen 01.01.2019 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +52,6 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 21,4 Prozent. Die Berechnung umfasst 18 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 6 ZonenLimbach
Grundradar berechnet für Limbach zwischen 01.01.2019 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +28,2 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 2,0 Prozent. Die Berechnung umfasst 6 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 8 ZonenMarkneukirchen
Grundradar berechnet für Markneukirchen zwischen 01.01.2019 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +46,1 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 16,2 Prozent. Die Berechnung umfasst 8 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 1 ZoneMühlental
Grundradar berechnet für Mühlental zwischen 01.01.2019 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +55,6 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 23,8 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 10 ZonenMuldenhammer
Grundradar berechnet für Muldenhammer zwischen 01.01.2019 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +37,3 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 9,2 Prozent. Die Berechnung umfasst 10 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 7 ZonenNetzschkau
Grundradar berechnet für Netzschkau zwischen 01.01.2019 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +42,9 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 13,7 Prozent. Die Berechnung umfasst 7 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 3 ZonenNeuensalz
Grundradar berechnet für Neuensalz zwischen 01.01.2019 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +45,5 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 15,7 Prozent. Die Berechnung umfasst 3 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 6 ZonenNeumark
Grundradar berechnet für Neumark zwischen 01.01.2019 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +57,7 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 25,5 Prozent. Die Berechnung umfasst 6 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 1 ZoneNeustadt/Vogtl.
Grundradar berechnet für Neustadt/Vogtl. zwischen 01.01.2019 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +33,3 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 6,1 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 10 ZonenOelsnitz/Vogtl.
Grundradar berechnet für Oelsnitz/Vogtl. zwischen 01.01.2019 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +33,3 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 6,0 Prozent. Die Berechnung umfasst 10 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 9 ZonenPausa-Mühltroff
Grundradar berechnet für Pausa-Mühltroff zwischen 01.01.2019 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +42,3 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 13,2 Prozent. Die Berechnung umfasst 9 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
GemeindeabsatzPlauen
Grundradar berechnet für Plauen zwischen 01.01.2019 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +30,6 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 3,9 Prozent. Die Berechnung umfasst 102 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
Kleine Fallzahl · 6 ZonenPöhl
Grundradar berechnet für Pöhl zwischen 01.01.2019 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +55,8 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 23,9 Prozent. Die Berechnung umfasst 6 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
GemeindeabsatzReichenbach im Vogtland
Grundradar berechnet für Reichenbach im Vogtland zwischen 01.01.2019 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +28,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 1,8 Prozent. Die Berechnung umfasst 55 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
Kleine Fallzahl · 12 ZonenRodewisch
Grundradar berechnet für Rodewisch zwischen 01.01.2019 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +44,6 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 15,0 Prozent. Die Berechnung umfasst 12 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 12 ZonenRosenbach/Vogtl.
Grundradar berechnet für Rosenbach/Vogtl. zwischen 01.01.2019 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +48,3 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 18,0 Prozent. Die Berechnung umfasst 12 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 10 ZonenSchöneck/Vogtl.
Grundradar berechnet für Schöneck/Vogtl. zwischen 01.01.2019 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +31,3 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 4,5 Prozent. Die Berechnung umfasst 10 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 2 ZonenSteinberg
Grundradar berechnet für Steinberg zwischen 01.01.2019 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +46,5 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 16,6 Prozent. Die Berechnung umfasst 2 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 1 ZoneTheuma
Grundradar berechnet für Theuma zwischen 01.01.2019 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +50,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 19,3 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 18 ZonenTreuen
Grundradar berechnet für Treuen zwischen 01.01.2019 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +57,2 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 25,1 Prozent. Die Berechnung umfasst 18 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 13 ZonenWeischlitz
Grundradar berechnet für Weischlitz zwischen 01.01.2019 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +40,6 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 11,9 Prozent. Die Berechnung umfasst 13 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.

Fragen an Ihren Gutachterausschuss

Die ausgewerteten Werte hat der für den Vogtlandkreis zuständige Gutachterausschuss für Grundstückswerte ermittelt und beschlossen. Zuschnitt, Begründung und Beschlusslage einzelner Bodenrichtwertzonen kann allein seine Geschäftsstelle erläutern; Grundradar wertet die veröffentlichten Werte aus und spricht nicht für den Ausschuss. Die Antworten kennt deshalb nur der Ausschuss; die Zahlen, auf die sich die folgenden Fragen stützen, stehen in der Studie. Die drei Fragen sind ein Anstoß für die lokale Einordnung.

  1. Warum reicht die reale Veränderung zwischen den Gemeinden von +1,8 Prozent bis +29,9 Prozent?Ausgangspunkt: Gemeindetabelle, reale Veränderung
  2. Warum lag der Vogtlandkreis auf Rang 4 von 12 in Sachsen?Ausgangspunkt: Vergleich der geeigneten Kreise und kreisfreie Städte in Sachsen
  3. Der Median der vergleichbaren Wohn-Bodenrichtwertzonen stieg von 32,0 €/m² (01.01.2019) auf 47,0 €/m² (01.01.2026). Was hat diesen Anstieg getragen?Ausgangspunkt: Preisniveau der Vergleichsgruppe an beiden Stichtagen

Daten und Dokumente

Methodischer Hinweis

  • Stichtage und Quellen. Die Angaben beziehen sich auf die Stichtage 01.01.2019 und 01.01.2026. Datenstand der Auswertung ist der 03.11.2026. Quelle der Wohn-Bodenrichtwerte ist BORIS Sachsen über Geoportal Sachsen. Der Verbraucherpreisindex stammt vom Statistischen Bundesamt (Destatis).
  • Welche Zonen in die Auswertung kommen. In die Auswertung kommen nur positive Wohn-Bodenrichtwerte, die an beiden Stichtagen dieselbe Nummer des Gutachterausschusses tragen. Die beiden Zeiträume haben jeweils ihre eigenen Zonen. Ergebnisse der Zeiträume rechnen wir nicht ineinander um.
  • Wie der Prozentwert entsteht. Der Prozentwert ist der Median der einzelnen Zonenveränderungen. Nominale und inflationsbereinigte Veränderungen werden je Zone vor der Medianbildung berechnet. Für die Inflationsbereinigung verwenden wir die nationalen Verbraucherpreisindex-Januarwerte, weil sie über alle Jahre gleich erhoben werden und keine regionalen Brüche enthalten.
  • Was ein Bodenrichtwert ist. Ein Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für den Boden, den der Gutachterausschuss aus der Kaufpreissammlung ableitet (§ 196 Abs. 1 BauGB). Er gilt jeweils für eine ganze Bodenrichtwertzone, kurz Zone: ein Gebiet, das nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmt. Angegeben wird er je Quadratmeter eines gedachten, unbebauten Grundstücks, dessen Merkmale mit den in der Zone vorherrschenden weitgehend übereinstimmen (§ 13 ImmoWertV). Er ist weder ein Kaufpreis noch der Verkehrswert eines einzelnen Grundstücks.
  • Kleine Fallzahlen. Gemeindeauswertungen mit weniger als 20 vergleichbaren Zonen kennzeichnen wir als kleine Fallzahl. Diese Kennzeichnung betrifft die einzelne Gemeindeauswertung. Die Mindestzahl von 20 Zonen ist das Veröffentlichungs- und Vergleichskriterium für den Kreis. So erhält eine Zahl mit wenigen Zonen nicht dieselbe Aussagekraft wie eine breit getragene Gemeindeauswertung.
  • Was die Hauptkennzahl misst. Die Hauptkennzahl der Studie beschreibt die vergleichbaren Zonen: 437 Wohn-Bodenrichtwertzonen, die an beiden Stichtagen dieselbe Nummer des Gutachterausschusses tragen. Nur für diese Grundgesamtheit lässt sich überhaupt eine Veränderung je Zone messen.
  • Was die Tabelle „Alle Wohnzonen je Stichtag“ zeigt. Die Tabelle „Alle Wohnzonen je Stichtag“ bezieht die zum jeweiligen Stichtag vorhandenen geeigneten Wohn-Bodenrichtwertzonen ein. Sie beantwortet damit, wie hoch der Median aller Zonen zum jeweiligen Stichtag lag. Die beiden Stichtagsmedianwerte dieser Tabelle ergeben ins Verhältnis gesetzt nicht die Hauptkennzahl: Jeder Stichtag umfasst andere Zonen, während die Hauptkennzahl aus der Veränderung jeder einzelnen Zone entsteht.
  • Vergleichszeitraum. Alle Prozentangaben nennen ihren Vergleichszeitraum.
Alle geeigneten Wohn-Bodenrichtwertzonen je Stichtag.
StichtagMedianVorhandene Zonen
01.01.201930,0 €/m²647
01.01.202136,0 €/m²601
01.01.202240,0 €/m²640
01.01.202644,0 €/m²675

Die nächste Aktualisierung folgt zum Stichtag 01.01.2030.

Bodenrichtwert-Übersicht mit der Bestandstabelle „Alle Zonen“ öffnen

Rechte, Hinweise und Kontakt

Nutzungsrechte. Die Grafiken und Karten von Grundradar sind honorarfrei unter CC BY 4.0 nutzbar, mit der Quellenangabe „Grundradar, grundradar.de“. Für die amtlichen Bodenrichtwerte gilt folgende Nutzungsregel: Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Rechte der amtlichen Eingangsdaten bleiben unberührt.
Namensnennungen der Datenquellen. BORIS Sachsen · Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 · Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN), dl-de/by-2-0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0), Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse in Sachsen, Daten bearbeitet · © Statistisches Bundesamt (Destatis), Verbraucherpreisindex · © BKG (2025) dl-de/by-2-0.
Rückfragen und Korrekturen. Auf Anfrage stellen wir Zahlen für einzelne Gemeinden Ihres Verbreitungsgebiets bereit. Nennen Sie uns dazu bitte die betroffene Abbildung und Ihre Quelle.
Pressekontaktpresse@grundradar.deLukas Brunner. Presseanfragen beantworten wir werktags innerhalb von 24 Stunden.Studie öffnen

Über Grundradar

Grundradar (grundradar.de) führt amtliche Daten zu Grundstücken zusammen: Bodenrichtwerte, Grundsteuer-Hebesätze sowie Risikodaten zu Hochwasser, Starkregen und Altlasten. Die Angaben stammen aus offiziellen Quellen von Bund und Ländern und werden zu einer einzigen Auskunft pro Adresse gebündelt. Jeder Wert nennt Quelle und Stichtag.

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