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Pressebereich · Datenstudie

Bodenrichtwerte im Landkreis Bautzen 2017–⁠2026: nominal +46,2 %, nach Abzug der Inflation +13,2 %

Seit 2022 sind die Werte zwar nominal um 9,9 Prozent gestiegen, nach Abzug der Inflation haben sie allerdings 5,9 Prozent verloren.

Text, Zahlen und Grafiken sind zur redaktionellen Verwendung freigegeben. Alle Angaben stammen aus derselben Berechnung wie die Studie.

201 vergleichbare Wohnzonen·2017–2026·Datenstand 03.11.2026·presse@grundradar.de
2017–2026 nominal+46,2 %Median aus 201 Zonen
2017–2026 nach Abzug der Inflation+13,2 %nach Verbraucherpreisindex
2022–2026 nach Abzug der Inflation-5,9 %jüngerer Zeitraum

Honorarfreie Grafiken

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Gemeinden nominal und real

Landkreis Bautzen: Nach Abzug der Inflation reichen die Gemeindewerte von +69,9 % in Rammenau bis -20,0 % in Großpostwitz/O.L. / Budestecy

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Verlauf seit 2017

Landkreis Bautzen: Von 2017 bis 2026 stieg der nominale Index der Wohn-Bodenrichtwerte um 46,0 Prozent. Die Verbraucherpreise stiegen um 29,1 Prozent

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Zwei Vergleichszeiträume

Landkreis Bautzen: Nach Abzug der Inflation stiegen die Werte seit 2017 um 13,2 %, seit 2022 fielen sie um 5,9 %

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Karte der realen Veränderung

Landkreis Bautzen: Nach Abzug der Inflation liegen 17 der 39 Gemeinden unter null, die Werte reichen von -20,0 % bis +69,9 %

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Vergleich mit den Nachbarn

Landkreis Bautzen: Die 4 vergleichbaren Nachbarn reichen von +20,0 bis +85,2 Prozent, der Landkreis Bautzen liegt bei +46,2 Prozent

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Pressemitteilung

Zum Abdruck freigegeben

Zwischen dem 01.01.2017 und dem 01.01.2026 stiegen die Wohn-Bodenrichtwerte der 201 vergleichbaren Bodenrichtwertzonen im Landkreis Bautzen im Median um 46,2 Prozent. Das hat Grundradar aus den amtlichen Werten berechnet. Der Median ist die Mitte der nach Größe geordneten Veränderungen, bei gerader Anzahl der Durchschnitt der beiden mittleren Werte. Nominal bezeichnet die Veränderung ohne Berücksichtigung der Inflation. Real, also nach Abzug der Inflation von 29,1 Prozent, ergibt sich ein Zuwachs von 13,2 Prozent.

Die 201 verglichenen Bodenrichtwertzonen entsprechen 67,9 Prozent der 296 erfassten Wohn-Bodenrichtwertzonen von 2017 und 54,0 Prozent der 372 von 2026. Das Ergebnis beschreibt diesen Teil der erfassten Gebiete. Der Landkreis Bautzen lag in Sachsen auf Rang 7 von 11 vergleichbaren Einheiten. Der Median der 11 vergleichbaren Einheiten liegt 7,6 Prozentpunkte höher. Im Nachbarschaftsvergleich liegt der Landkreis Bautzen auf Rang 3 von 5 Einheiten, den Kreis selbst eingerechnet. Unter den 4 vergleichbaren Nachbareinheiten liegen 2 nominal höher und liegen 2 nominal niedriger.

Nominal stiegen die Werte in 199 Bodenrichtwertzonen, in 0 Bodenrichtwertzonen sanken sie. In 2 Bodenrichtwertzonen blieben sie unverändert. 135 Zonen lagen über der Inflation, 66 Zonen blieben hinter der Inflation zurück.

Die reale Zahl ist keine Differenz der beiden Prozentwerte. Ein beispielhafter Bodenrichtwert von 100 Euro je Quadratmeter im Jahr 2017 entspräche bei dieser Veränderung im Jahr 2026 nominal 146,2 Euro je Quadratmeter. Gleichzeitig kostet alles, was 2017 100 Euro gekostet hat, im Jahr 2026 bereits 129,1 Euro. Diese beiden Beträge werden nicht voneinander abgezogen, sondern durcheinander geteilt. 146,2 geteilt durch 129,1 ergibt einen realen Zuwachs von 13,2 Prozent.

In 39 Gemeinden reicht die reale Veränderung von +69,9 Prozent in Rammenau bis -20,0 Prozent in Großpostwitz/O.L. / Budestecy. Der Wert für Rammenau beruht auf 1 vergleichbarer Bodenrichtwertzone und damit auf einer kleinen Fallzahl. Der Wert für Großpostwitz/O.L. / Budestecy beruht auf 1 vergleichbarer Bodenrichtwertzone und damit auf einer kleinen Fallzahl. 17 Gemeinden blieben hinter der Inflation zurück.

Im jüngeren Zeitraum 2022 bis 2026 betrug der Median der nominalen Wohnzonenveränderungen 9,9 Prozent. Dieser Zeitraum umfasst 286 Zonen. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 5,9 Prozent, und 236 Zonen blieben hinter der Inflation zurück. Der reale Index erreichte seinen Höchststand 2022 bei 116,2 und liegt seither darunter.

Für diesen Datenstand liegt keine Aufteilung nach amtlichen Quellenklassen vor.

Textbausteine zum Übernehmen

Die Bausteine stehen für sich und nennen ihren Zeitraum, sodass sie ohne den umgebenden Text abgedruckt werden können.

Quellenangabe
Grundradar (2026): Amtliche Wohn-Bodenrichtwerte im Landkreis Bautzen 2017–2026: die Entwicklung nach Abzug der Inflation. Datenstand 03.11.2026. https://grundradar.de/recherche/bodenrichtwert-entwicklung/sachsen/bautzen-2017-2026

Gemeindeabsätze

Der jeweilige Absatz nennt die eigene Gemeinde, die Stichtage und die Zahl der verglichenen Zonen. Absätze mit kleiner Fallzahl sind sichtbar gekennzeichnet.

Kleine Fallzahl · 8 ZonenArnsdorf
Grundradar berechnet für Arnsdorf zwischen 01.01.2017 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +63,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 26,3 Prozent. Die Berechnung umfasst 8 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
GemeindeabsatzBautzen / Budyšin
Grundradar berechnet für Bautzen / Budyšin zwischen 01.01.2017 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +45,9 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 13,0 Prozent. Die Berechnung umfasst 20 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
Kleine Fallzahl · 10 ZonenBernsdorf
Grundradar berechnet für Bernsdorf zwischen 01.01.2017 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +50,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 16,2 Prozent. Die Berechnung umfasst 10 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 3 ZonenBischofswerda
Grundradar berechnet für Bischofswerda zwischen 01.01.2017 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +17,9 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 8,7 Prozent. Die Berechnung umfasst 3 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 2 ZonenCunewalde
Grundradar berechnet für Cunewalde zwischen 01.01.2017 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +96,9 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 52,5 Prozent. Die Berechnung umfasst 2 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 2 ZonenDoberschau-Gaußig / Dobruša-Huska
Grundradar berechnet für Doberschau-Gaußig / Dobruša-Huska zwischen 01.01.2017 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +78,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 37,8 Prozent. Die Berechnung umfasst 2 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 8 ZonenElsterheide / Halštrowska Hola
Grundradar berechnet für Elsterheide / Halštrowska Hola zwischen 01.01.2017 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +44,1 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 11,6 Prozent. Die Berechnung umfasst 8 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 3 ZonenElstra / Halštrow
Grundradar berechnet für Elstra / Halštrow zwischen 01.01.2017 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +107,1 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 60,4 Prozent. Die Berechnung umfasst 3 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 2 ZonenGöda / Hodźij
Grundradar berechnet für Göda / Hodźij zwischen 01.01.2017 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +16,1 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 10,1 Prozent. Die Berechnung umfasst 2 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 1 ZoneGroßdubrau / Wulka Dubrawa
Grundradar berechnet für Großdubrau / Wulka Dubrawa zwischen 01.01.2017 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +48,6 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 15,1 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 3 ZonenGroßharthau
Grundradar berechnet für Großharthau zwischen 01.01.2017 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +26,8 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 1,8 Prozent. Die Berechnung umfasst 3 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 2 ZonenGroßnaundorf
Grundradar berechnet für Großnaundorf zwischen 01.01.2017 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +61,3 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 24,9 Prozent. Die Berechnung umfasst 2 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 1 ZoneGroßpostwitz/O.L. / Budestecy
Grundradar berechnet für Großpostwitz/O.L. / Budestecy zwischen 01.01.2017 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +3,3 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 20,0 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 8 ZonenGroßröhrsdorf
Grundradar berechnet für Großröhrsdorf zwischen 01.01.2017 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +67,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 29,3 Prozent. Die Berechnung umfasst 8 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 3 ZonenHaselbachtal
Grundradar berechnet für Haselbachtal zwischen 01.01.2017 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +12,9 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 12,6 Prozent. Die Berechnung umfasst 3 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 1 ZoneHochkirch / Bukecy
Grundradar berechnet für Hochkirch / Bukecy zwischen 01.01.2017 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +17,4 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 9,1 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
GemeindeabsatzHoyerswerda / Wojerecy
Grundradar berechnet für Hoyerswerda / Wojerecy zwischen 01.01.2017 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +38,1 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 6,9 Prozent. Die Berechnung umfasst 26 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
Kleine Fallzahl · 14 ZonenKamenz / Kamjenc
Grundradar berechnet für Kamenz / Kamjenc zwischen 01.01.2017 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +39,2 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 7,8 Prozent. Die Berechnung umfasst 14 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 5 ZonenKönigsbrück
Grundradar berechnet für Königsbrück zwischen 01.01.2017 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +28,6 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 0,4 Prozent. Die Berechnung umfasst 5 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 1 ZoneKönigswartha / Rakecy
Grundradar berechnet für Königswartha / Rakecy zwischen 01.01.2017 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +9,1 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 15,5 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 3 ZonenLaußnitz
Grundradar berechnet für Laußnitz zwischen 01.01.2017 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +11,1 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 14,0 Prozent. Die Berechnung umfasst 3 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 6 ZonenLauta
Grundradar berechnet für Lauta zwischen 01.01.2017 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +67,5 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 29,8 Prozent. Die Berechnung umfasst 6 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 2 ZonenLichtenberg
Grundradar berechnet für Lichtenberg zwischen 01.01.2017 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +106,8 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 60,1 Prozent. Die Berechnung umfasst 2 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 2 ZonenLohsa / Łaz
Grundradar berechnet für Lohsa / Łaz zwischen 01.01.2017 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +24,5 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 3,6 Prozent. Die Berechnung umfasst 2 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 3 ZonenMalschwitz / Malešecy
Grundradar berechnet für Malschwitz / Malešecy zwischen 01.01.2017 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +52,4 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 18,0 Prozent. Die Berechnung umfasst 3 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 1 ZoneNebelschütz / Njebjelčicy
Grundradar berechnet für Nebelschütz / Njebjelčicy zwischen 01.01.2017 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +16,1 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 10,1 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 2 ZonenObergurig / Hornja Hórka
Grundradar berechnet für Obergurig / Hornja Hórka zwischen 01.01.2017 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +9,4 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 15,2 Prozent. Die Berechnung umfasst 2 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 2 ZonenOhorn
Grundradar berechnet für Ohorn zwischen 01.01.2017 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +70,2 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 31,8 Prozent. Die Berechnung umfasst 2 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 2 ZonenOßling / Wóslink
Grundradar berechnet für Oßling / Wóslink zwischen 01.01.2017 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +68,9 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 30,8 Prozent. Die Berechnung umfasst 2 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 12 ZonenOttendorf-Okrilla
Grundradar berechnet für Ottendorf-Okrilla zwischen 01.01.2017 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +99,9 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 54,8 Prozent. Die Berechnung umfasst 12 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 3 ZonenPulsnitz
Grundradar berechnet für Pulsnitz zwischen 01.01.2017 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +10,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 14,8 Prozent. Die Berechnung umfasst 3 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 18 ZonenRadeberg
Grundradar berechnet für Radeberg zwischen 01.01.2017 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +48,5 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 15,0 Prozent. Die Berechnung umfasst 18 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 1 ZoneRammenau
Grundradar berechnet für Rammenau zwischen 01.01.2017 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +119,4 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 69,9 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 4 ZonenSchirgiswalde-Kirschau
Grundradar berechnet für Schirgiswalde-Kirschau zwischen 01.01.2017 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +23,4 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 4,4 Prozent. Die Berechnung umfasst 4 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 3 ZonenSohland a. d. Spree
Grundradar berechnet für Sohland a. d. Spree zwischen 01.01.2017 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +3,4 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 19,9 Prozent. Die Berechnung umfasst 3 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 1 ZoneSteinigtwolmsdorf
Grundradar berechnet für Steinigtwolmsdorf zwischen 01.01.2017 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +86,2 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 44,2 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 4 ZonenWachau
Grundradar berechnet für Wachau zwischen 01.01.2017 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +20,5 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 6,7 Prozent. Die Berechnung umfasst 4 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 2 ZonenWeißenberg / Wóspork
Grundradar berechnet für Weißenberg / Wóspork zwischen 01.01.2017 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +103,8 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 57,8 Prozent. Die Berechnung umfasst 2 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 7 ZonenWittichenau / Kulow
Grundradar berechnet für Wittichenau / Kulow zwischen 01.01.2017 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +21,6 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 5,8 Prozent. Die Berechnung umfasst 7 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.

Fragen an Ihren Gutachterausschuss

Die ausgewerteten Werte hat der für den Landkreis Bautzen zuständige Gutachterausschuss für Grundstückswerte ermittelt und beschlossen. Zuschnitt, Begründung und Beschlusslage einzelner Bodenrichtwertzonen kann allein seine Geschäftsstelle erläutern; Grundradar wertet die veröffentlichten Werte aus und spricht nicht für den Ausschuss. Die Antworten kennt deshalb nur der Ausschuss; die Zahlen, auf die sich die folgenden Fragen stützen, stehen in der Studie. Die drei Fragen sind ein Anstoß für die lokale Einordnung.

  1. Warum blieben Bischofswerda, Göda / Hodźij, Großharthau, Großpostwitz/O.L. / Budestecy, Haselbachtal, Hochkirch / Bukecy, Königsbrück, Königswartha / Rakecy, Laußnitz, Lohsa / Łaz, Nebelschütz / Njebjelčicy, Obergurig / Hornja Hórka, Pulsnitz, Schirgiswalde-Kirschau, Sohland a. d. Spree, Wachau und Wittichenau / Kulow hinter der Inflation zurück?Ausgangspunkt: Gemeindetabelle, reale Veränderung
  2. Warum lag der Landkreis Bautzen auf Rang 7 von 11 in Sachsen?Ausgangspunkt: Vergleich der geeigneten Kreise und kreisfreie Städte in Sachsen
  3. Der Median der vergleichbaren Wohn-Bodenrichtwertzonen stieg von 38,0 €/m² (01.01.2017) auf 52,0 €/m² (01.01.2026). Was hat diesen Anstieg getragen?Ausgangspunkt: Preisniveau der Vergleichsgruppe an beiden Stichtagen

Daten und Dokumente

Methodischer Hinweis

  • Stichtage und Quellen. Die Angaben beziehen sich auf die Stichtage 01.01.2017 und 01.01.2026. Datenstand der Auswertung ist der 03.11.2026. Quelle der Wohn-Bodenrichtwerte ist BORIS Sachsen über Geoportal Sachsen. Der Verbraucherpreisindex stammt vom Statistischen Bundesamt (Destatis).
  • Welche Zonen in die Auswertung kommen. In die Auswertung kommen nur positive Wohn-Bodenrichtwerte, die an beiden Stichtagen dieselbe Nummer des Gutachterausschusses tragen. Die beiden Zeiträume haben jeweils ihre eigenen Zonen. Ergebnisse der Zeiträume rechnen wir nicht ineinander um.
  • Wie der Prozentwert entsteht. Der Prozentwert ist der Median der einzelnen Zonenveränderungen. Nominale und inflationsbereinigte Veränderungen werden je Zone vor der Medianbildung berechnet. Für die Inflationsbereinigung verwenden wir die nationalen Verbraucherpreisindex-Januarwerte, weil sie über alle Jahre gleich erhoben werden und keine regionalen Brüche enthalten.
  • Was ein Bodenrichtwert ist. Ein Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für den Boden, den der Gutachterausschuss aus der Kaufpreissammlung ableitet (§ 196 Abs. 1 BauGB). Er gilt jeweils für eine ganze Bodenrichtwertzone, kurz Zone: ein Gebiet, das nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmt. Angegeben wird er je Quadratmeter eines gedachten, unbebauten Grundstücks, dessen Merkmale mit den in der Zone vorherrschenden weitgehend übereinstimmen (§ 13 ImmoWertV). Er ist weder ein Kaufpreis noch der Verkehrswert eines einzelnen Grundstücks.
  • Kleine Fallzahlen. Gemeindeauswertungen mit weniger als 20 vergleichbaren Zonen kennzeichnen wir als kleine Fallzahl. Diese Kennzeichnung betrifft die einzelne Gemeindeauswertung. Die Mindestzahl von 20 Zonen ist das Veröffentlichungs- und Vergleichskriterium für den Kreis. So erhält eine Zahl mit wenigen Zonen nicht dieselbe Aussagekraft wie eine breit getragene Gemeindeauswertung.
  • Was die Hauptkennzahl misst. Die Hauptkennzahl der Studie beschreibt die vergleichbaren Zonen: 201 Wohn-Bodenrichtwertzonen, die an beiden Stichtagen dieselbe Nummer des Gutachterausschusses tragen. Nur für diese Grundgesamtheit lässt sich überhaupt eine Veränderung je Zone messen.
  • Was die Tabelle „Alle Wohnzonen je Stichtag“ zeigt. Die Tabelle „Alle Wohnzonen je Stichtag“ bezieht die zum jeweiligen Stichtag vorhandenen geeigneten Wohn-Bodenrichtwertzonen ein. Sie beantwortet damit, wie hoch der Median aller Zonen zum jeweiligen Stichtag lag. Die beiden Stichtagsmedianwerte dieser Tabelle ergeben ins Verhältnis gesetzt nicht die Hauptkennzahl: Jeder Stichtag umfasst andere Zonen, während die Hauptkennzahl aus der Veränderung jeder einzelnen Zone entsteht.
  • Vergleichszeitraum. Alle Prozentangaben nennen ihren Vergleichszeitraum.
Alle geeigneten Wohn-Bodenrichtwertzonen je Stichtag.
StichtagMedianVorhandene Zonen
01.01.201737,0 €/m²296
01.01.201938,0 €/m²290
01.01.202144,0 €/m²317
01.01.202248,0 €/m²357
01.01.202653,5 €/m²372

Die nächste Aktualisierung folgt zum Stichtag 01.01.2030.

Bodenrichtwert-Übersicht mit der Bestandstabelle „Alle Zonen“ öffnen

Rechte, Hinweise und Kontakt

Nutzungsrechte. Die Grafiken und Karten von Grundradar sind honorarfrei unter CC BY 4.0 nutzbar, mit der Quellenangabe „Grundradar, grundradar.de“. Für die amtlichen Bodenrichtwerte gilt folgende Nutzungsregel: Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Rechte der amtlichen Eingangsdaten bleiben unberührt.
Namensnennungen der Datenquellen. BORIS Sachsen · Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 · Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN), dl-de/by-2-0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0), Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse in Sachsen, Daten bearbeitet · © Statistisches Bundesamt (Destatis), Verbraucherpreisindex · © BKG (2025) dl-de/by-2-0.
Rückfragen und Korrekturen. Auf Anfrage stellen wir Zahlen für einzelne Gemeinden Ihres Verbreitungsgebiets bereit. Nennen Sie uns dazu bitte die betroffene Abbildung und Ihre Quelle.
Pressekontaktpresse@grundradar.deLukas Brunner. Presseanfragen beantworten wir werktags innerhalb von 24 Stunden.Studie öffnen

Über Grundradar

Grundradar (grundradar.de) führt amtliche Daten zu Grundstücken zusammen: Bodenrichtwerte, Grundsteuer-Hebesätze sowie Risikodaten zu Hochwasser, Starkregen und Altlasten. Die Angaben stammen aus offiziellen Quellen von Bund und Ländern und werden zu einer einzigen Auskunft pro Adresse gebündelt. Jeder Wert nennt Quelle und Stichtag.

Käufer, Eigentümer und Makler können damit kostenlos nachvollziehen, was die behördlichen Informationen über ein bestimmtes Grundstück aussagen.

Ausgewählte Auswertungen wie die vorliegende Studie veröffentlicht Grundradar mit offener Methodik und frei zugänglichen Rohdaten.

Grundradar ist gründergeführt und 2026 gestartet.