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Pressebereich · Datenstudie

Bodenrichtwerte im Landkreis Wittenberg 2019–⁠2026: nominal +20,0 %, nach Abzug der Inflation -4,5 %

Text, Zahlen und Grafiken sind zur redaktionellen Verwendung freigegeben. Alle Angaben stammen aus derselben Berechnung wie die Studie.

318 vergleichbare Wohnzonen·2019–2026·Datenstand 12.10.2026·presse@grundradar.de
2019–2026 nominal+20,0 %Median aus 318 Zonen
2019–2026 nach Abzug der Inflation-4,5 %nach Verbraucherpreisindex
2022–2026 nach Abzug der Inflation-11,5 %jüngerer Zeitraum

Honorarfreie Grafiken

  • Jede Grafik nennt Quelle, Zeitraum und Zonenzahl bereits im Bild.
  • Die PNG-Dateien sind 2.400 Pixel breit und damit für den Druck geeignet.
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Gemeinden nominal und real

Landkreis Wittenberg: Nach Abzug der Inflation reichen die Gemeindewerte von +3,4 % in Gräfenhainichen bis -25,1 % in Annaburg

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Verlauf seit 2017

Landkreis Wittenberg: Von 2017 bis 2026 stieg der nominale Index der Wohn-Bodenrichtwerte um 20,7 Prozent. Die Verbraucherpreise stiegen um 29,1 Prozent

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Drei Vergleichszeiträume

Landkreis Wittenberg: Nach Abzug der Inflation fielen die Werte seit 2019 um 4,5 %, seit 2022 um 11,5 % und seit 2017 um 7,1 %

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Karte der realen Veränderung

Landkreis Wittenberg: Nach Abzug der Inflation liegen 6 der 9 Gemeinden unter null, die Werte reichen von -25,1 % bis +3,4 %

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Vergleich mit den Nachbarn

Landkreis Wittenberg: Die 2 vergleichbaren Nachbarn reichen von +4,4 bis +20,0 Prozent, der Landkreis Wittenberg liegt bei +20,0 Prozent

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Pressemitteilung

Zum Abdruck freigegeben

Zwischen dem 01.01.2019 und dem 01.01.2026 stiegen die Wohn-Bodenrichtwerte der 318 vergleichbaren Bodenrichtwertzonen im Landkreis Wittenberg im Median um 20,0 Prozent. Das hat Grundradar aus den amtlichen Werten berechnet. Der Median ist die Mitte der nach Größe geordneten Veränderungen, bei gerader Anzahl der Durchschnitt der beiden mittleren Werte. Nominal bezeichnet die Veränderung ohne Berücksichtigung der Inflation. Real, also nach Abzug der Inflation von 25,7 Prozent, ergibt sich ein Rückgang um 4,5 Prozent.

Die 318 verglichenen Bodenrichtwertzonen entsprechen 88,1 Prozent der 361 erfassten Wohn-Bodenrichtwertzonen von 2019 und 70,8 Prozent der 449 von 2026. Das Ergebnis beschreibt diesen Teil der erfassten Gebiete. Der Landkreis Wittenberg lag in Sachsen-Anhalt auf Rang 11 von 12 vergleichbaren Einheiten. Der Median dieser 12 Einheiten liegt 21,5 Prozentpunkte höher. Im Nachbarschaftsvergleich liegt der Landkreis Wittenberg auf Rang 1 von 3 Einheiten, den Kreis selbst eingerechnet. Unter den 2 vergleichbaren Nachbareinheiten liegt eine nominal niedriger und liegt eine gleichauf.

Nominal stiegen die Werte in 278 Bodenrichtwertzonen, in 30 Bodenrichtwertzonen sanken sie. In 10 Bodenrichtwertzonen blieben sie unverändert. 126 Zonen lagen über der Inflation, 192 Zonen blieben hinter der Inflation zurück.

Die reale Zahl ist keine Differenz der beiden Prozentwerte. Ein beispielhafter Bodenrichtwert von 100 Euro je Quadratmeter im Jahr 2019 entspräche bei dieser Veränderung im Jahr 2026 nominal 120,0 Euro je Quadratmeter. Gleichzeitig kostet alles, was 2019 100 Euro gekostet hat, im Jahr 2026 bereits 125,7 Euro. Diese beiden Beträge werden nicht voneinander abgezogen, sondern durcheinander geteilt. 120,0 geteilt durch 125,7 ergibt einen realen Rückgang um 4,5 Prozent.

In 9 Gemeinden reicht die reale Veränderung von +3,4 Prozent in Gräfenhainichen bis -25,1 Prozent in Annaburg. Der Wert für Annaburg beruht auf 4 vergleichbaren Bodenrichtwertzonen und damit auf einer kleinen Fallzahl. 6 Gemeinden blieben hinter der Inflation zurück.

Im jüngeren Zeitraum 2022 bis 2026 betrug der Median der nominalen Wohnzonenveränderungen 3,3 Prozent. Dieser Zeitraum umfasst 414 Zonen. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 11,5 Prozent, und 384 Zonen blieben hinter der Inflation zurück. Der reale Index erreichte seinen Höchststand 2022 bei 107,1 und liegt seither darunter.

Über den langen Zeitraum 2017 bis 2026 betrug der Median der nominalen Wohnzonenveränderungen 20,0 Prozent. Dieser Zeitraum umfasst 315 Zonen. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 7,1 Prozent. Diese 315 Zonen sind 70,2 Prozent aller Zonen des Jahres 2026; die übrigen erfassten Zonen gehen in diesen Vergleich nicht ein. Wir zeigen diesen längeren Verlauf nur zur Einordnung, für den Vergleich zwischen Kreisen und kreisfreien Städten verwenden wir ihn nicht.

Für diesen Datenstand liegt keine Aufteilung nach amtlichen Quellenklassen vor.

Textbausteine zum Übernehmen

Die Bausteine stehen für sich und nennen ihren Zeitraum, sodass sie ohne den umgebenden Text abgedruckt werden können.

Quellenangabe
Grundradar (2026): Amtliche Wohn-Bodenrichtwerte im Landkreis Wittenberg 2019–2026: die Entwicklung nach Abzug der Inflation. Datenstand 12.10.2026. https://grundradar.de/recherche/bodenrichtwert-entwicklung/sachsen-anhalt/wittenberg-2019-2026

Gemeindeabsätze

Der jeweilige Absatz nennt die eigene Gemeinde, die Stichtage und die Zahl der verglichenen Zonen. Absätze mit kleiner Fallzahl sind sichtbar gekennzeichnet.

Kleine Fallzahl · 4 ZonenAnnaburg
Grundradar berechnet für Annaburg zwischen 01.01.2019 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von -5,8 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 25,1 Prozent. Die Berechnung umfasst 4 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 2 ZonenBad Schmiedeberg
Grundradar berechnet für Bad Schmiedeberg zwischen 01.01.2019 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von -0,6 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 21,0 Prozent. Die Berechnung umfasst 2 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
GemeindeabsatzCoswig (Anhalt)
Grundradar berechnet für Coswig (Anhalt) zwischen 01.01.2019 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +13,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 10,1 Prozent. Die Berechnung umfasst 45 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
GemeindeabsatzGräfenhainichen
Grundradar berechnet für Gräfenhainichen zwischen 01.01.2019 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +30,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 3,4 Prozent. Die Berechnung umfasst 45 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
Kleine Fallzahl · 15 ZonenJessen (Elster)
Grundradar berechnet für Jessen (Elster) zwischen 01.01.2019 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +24,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 1,3 Prozent. Die Berechnung umfasst 15 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
GemeindeabsatzKemberg
Grundradar berechnet für Kemberg zwischen 01.01.2019 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +30,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 3,4 Prozent. Die Berechnung umfasst 38 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
GemeindeabsatzOranienbaum-Wörlitz
Grundradar berechnet für Oranienbaum-Wörlitz zwischen 01.01.2019 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +20,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 4,5 Prozent. Die Berechnung umfasst 29 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
GemeindeabsatzWittenberg
Grundradar berechnet für Wittenberg zwischen 01.01.2019 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +15,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 8,5 Prozent. Die Berechnung umfasst 123 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
Kleine Fallzahl · 17 ZonenZahna-Elster
Grundradar berechnet für Zahna-Elster zwischen 01.01.2019 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +30,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 3,4 Prozent. Die Berechnung umfasst 17 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.

Fragen an Ihren Gutachterausschuss

Die ausgewerteten Werte hat der für den Landkreis Wittenberg zuständige Gutachterausschuss für Grundstückswerte ermittelt und beschlossen. Zuschnitt, Begründung und Beschlusslage einzelner Bodenrichtwertzonen kann allein seine Geschäftsstelle erläutern; Grundradar wertet die veröffentlichten Werte aus und spricht nicht für den Ausschuss. Die Antworten kennt deshalb nur der Ausschuss; die Zahlen, auf die sich die folgenden Fragen stützen, stehen in der Studie. Die drei Fragen sind ein Anstoß für die lokale Einordnung.

  1. Warum blieben Annaburg, Bad Schmiedeberg, Coswig (Anhalt), Jessen (Elster), Oranienbaum-Wörlitz und Wittenberg hinter der Inflation zurück?Ausgangspunkt: Gemeindetabelle, reale Veränderung
  2. Warum lag der Landkreis Wittenberg auf Rang 11 von 12 in Sachsen-Anhalt?Ausgangspunkt: Vergleich der geeigneten Kreise und kreisfreie Städte in Sachsen-Anhalt
  3. Der Median der vergleichbaren Wohn-Bodenrichtwertzonen stieg von 25,0 €/m² (01.01.2019) auf 31,0 €/m² (01.01.2026). Was hat diesen Anstieg getragen?Ausgangspunkt: Preisniveau der Vergleichsgruppe an beiden Stichtagen

Daten und Dokumente

Methodischer Hinweis

  • Stichtage und Quellen. Die Angaben beziehen sich auf die Stichtage 01.01.2019 und 01.01.2026. Datenstand der Auswertung ist der 12.10.2026. Quelle der Wohn-Bodenrichtwerte ist BORIS Sachsen-Anhalt über Geodatenportal Sachsen-Anhalt. Der Verbraucherpreisindex stammt vom Statistischen Bundesamt (Destatis).
  • Welche Zonen in die Auswertung kommen. In die Auswertung kommen nur positive Wohn-Bodenrichtwerte, die an beiden Stichtagen dieselbe Nummer des Gutachterausschusses tragen. Die drei Zeiträume haben jeweils ihre eigenen Zonen. Ergebnisse der Zeiträume rechnen wir nicht ineinander um.
  • Wie der Prozentwert entsteht. Der Prozentwert ist der Median der einzelnen Zonenveränderungen. Nominale und inflationsbereinigte Veränderungen werden je Zone vor der Medianbildung berechnet. Für die Inflationsbereinigung verwenden wir die nationalen Verbraucherpreisindex-Januarwerte, weil sie über alle Jahre gleich erhoben werden und keine regionalen Brüche enthalten.
  • Was ein Bodenrichtwert ist. Ein Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für den Boden, den der Gutachterausschuss aus der Kaufpreissammlung ableitet (§ 196 Abs. 1 BauGB). Er gilt jeweils für eine ganze Bodenrichtwertzone, kurz Zone: ein Gebiet, das nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmt. Angegeben wird er je Quadratmeter eines gedachten, unbebauten Grundstücks, dessen Merkmale mit den in der Zone vorherrschenden weitgehend übereinstimmen (§ 13 ImmoWertV). Er ist weder ein Kaufpreis noch der Verkehrswert eines einzelnen Grundstücks.
  • Kleine Fallzahlen. Gemeindeauswertungen mit weniger als 20 vergleichbaren Zonen kennzeichnen wir als kleine Fallzahl. Diese Kennzeichnung betrifft die einzelne Gemeindeauswertung. Die Mindestzahl von 20 Zonen ist das Veröffentlichungs- und Vergleichskriterium für den Kreis. So erhält eine Zahl mit wenigen Zonen nicht dieselbe Aussagekraft wie eine breit getragene Gemeindeauswertung.
  • Was die Hauptkennzahl misst. Die Hauptkennzahl der Studie beschreibt die vergleichbaren Zonen: 318 Wohn-Bodenrichtwertzonen, die an beiden Stichtagen dieselbe Nummer des Gutachterausschusses tragen. Nur für diese Grundgesamtheit lässt sich überhaupt eine Veränderung je Zone messen.
  • Was die Tabelle „Alle Wohnzonen je Stichtag“ zeigt. Die Tabelle „Alle Wohnzonen je Stichtag“ bezieht die zum jeweiligen Stichtag vorhandenen geeigneten Wohn-Bodenrichtwertzonen ein. Sie beantwortet damit, wie hoch der Median aller Zonen zum jeweiligen Stichtag lag. Die beiden Stichtagsmedianwerte dieser Tabelle ergeben ins Verhältnis gesetzt nicht die Hauptkennzahl: Jeder Stichtag umfasst andere Zonen, während die Hauptkennzahl aus der Veränderung jeder einzelnen Zone entsteht.
  • Vergleichszeitraum. Alle Prozentangaben nennen ihren Vergleichszeitraum.
Alle geeigneten Wohn-Bodenrichtwertzonen je Stichtag.
StichtagMedianVorhandene Zonen
01.01.201925,0 €/m²361
01.01.202130,0 €/m²365
01.01.202230,0 €/m²424
01.01.202431,0 €/m²443
01.01.202631,0 €/m²449

Die nächste Aktualisierung folgt zum Stichtag 01.01.2028.

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Rechte, Hinweise und Kontakt

Nutzungsrechte. Die Grafiken und Karten von Grundradar sind honorarfrei unter CC BY 4.0 nutzbar, mit der Quellenangabe „Grundradar, grundradar.de“. Für die amtlichen Bodenrichtwerte gilt folgende Nutzungsregel: Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Rechte der amtlichen Eingangsdaten bleiben unberührt.
Namensnennungen der Datenquellen. BORIS Sachsen-Anhalt · Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 · © GeoBasis-DE / LVermGeo ST, dl-de/by-2-0, www.govdata.de/dl-de/by-2-0, https://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/gdp-open-data.html, Daten geändert · © Statistisches Bundesamt (Destatis), Verbraucherpreisindex · © BKG (2025) dl-de/by-2-0.
Rückfragen und Korrekturen. Auf Anfrage stellen wir Zahlen für einzelne Gemeinden Ihres Verbreitungsgebiets bereit. Nennen Sie uns dazu bitte die betroffene Abbildung und Ihre Quelle.
Pressekontaktpresse@grundradar.deLukas Brunner. Presseanfragen beantworten wir werktags innerhalb von 24 Stunden.Studie öffnen

Über Grundradar

Grundradar (grundradar.de) führt amtliche Daten zu Grundstücken zusammen: Bodenrichtwerte, Grundsteuer-Hebesätze sowie Risikodaten zu Hochwasser, Starkregen und Altlasten. Die Angaben stammen aus offiziellen Quellen von Bund und Ländern und werden zu einer einzigen Auskunft pro Adresse gebündelt. Jeder Wert nennt Quelle und Stichtag.

Käufer, Eigentümer und Makler können damit kostenlos nachvollziehen, was die behördlichen Informationen über ein bestimmtes Grundstück aussagen.

Ausgewählte Auswertungen wie die vorliegende Studie veröffentlicht Grundradar mit offener Methodik und frei zugänglichen Rohdaten.

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