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Pressebereich · Datenstudie

Bodenrichtwerte im Saalekreis 2019–⁠2026: nominal +41,7 %, nach Abzug der Inflation +12,7 %

Seit 2022 sind die Werte zwar nominal um 7,7 Prozent gestiegen, nach Abzug der Inflation haben sie allerdings 7,7 Prozent verloren.

Text, Zahlen und Grafiken sind zur redaktionellen Verwendung freigegeben. Alle Angaben stammen aus derselben Berechnung wie die Studie.

289 vergleichbare Wohnzonen·2019–2026·Datenstand 12.10.2026·presse@grundradar.de
2019–2026 nominal+41,7 %Median aus 289 Zonen
2019–2026 nach Abzug der Inflation+12,7 %nach Verbraucherpreisindex
2022–2026 nach Abzug der Inflation-7,7 %jüngerer Zeitraum

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  • Die PNG-Dateien sind 2.400 Pixel breit und damit für den Druck geeignet.
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Gemeinden nominal und real

Saalekreis: Nach Abzug der Inflation reichen die Gemeindewerte von +98,9 % in Nemsdorf-Göhrendorf bis -20,4 % in Farnstädt

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Verlauf seit 2017

Saalekreis: Von 2017 bis 2026 stieg der nominale Index der Wohn-Bodenrichtwerte um 50,0 Prozent. Die Verbraucherpreise stiegen um 29,1 Prozent

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Drei Vergleichszeiträume

Saalekreis: Nach Abzug der Inflation stiegen die Werte seit 2019 um 12,7 % und seit 2017 um 16,2 %, seit 2022 fielen sie um 7,7 %

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Karte der realen Veränderung

Saalekreis: Nach Abzug der Inflation liegen 4 der 19 Gemeinden unter null, die Werte reichen von -20,4 % bis +98,9 %

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Vergleich mit den Nachbarn

Saalekreis: Die 4 vergleichbaren Nachbarn reichen von +20,0 bis +45,5 Prozent, der Saalekreis liegt bei +41,7 Prozent

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Pressemitteilung

Zum Abdruck freigegeben

Zwischen dem 01.01.2019 und dem 01.01.2026 stiegen die Wohn-Bodenrichtwerte der 289 vergleichbaren Bodenrichtwertzonen im Saalekreis im Median um 41,7 Prozent. Das hat Grundradar aus den amtlichen Werten berechnet. Der Median ist die Mitte der nach Größe geordneten Veränderungen, bei gerader Anzahl der Durchschnitt der beiden mittleren Werte. Nominal bezeichnet die Veränderung ohne Berücksichtigung der Inflation. Real, also nach Abzug der Inflation von 25,7 Prozent, ergibt sich ein Zuwachs von 12,7 Prozent.

Die 289 verglichenen Bodenrichtwertzonen entsprechen 88,7 Prozent der 326 erfassten Wohn-Bodenrichtwertzonen von 2019 und 73,7 Prozent der 392 von 2026. Das Ergebnis beschreibt diesen Teil der erfassten Gebiete. Der Saalekreis lag in Sachsen-Anhalt auf Rang 6 von 12 vergleichbaren Einheiten. Im Nachbarschaftsvergleich liegt der Saalekreis auf Rang 3 von 5 Einheiten, den Kreis selbst eingerechnet. Unter den 4 vergleichbaren Nachbareinheiten liegen 2 nominal höher und liegen 2 nominal niedriger.

Nominal stiegen die Werte in 278 Bodenrichtwertzonen, in 2 Bodenrichtwertzonen sanken sie. In 9 Bodenrichtwertzonen blieben sie unverändert. 211 Zonen lagen über der Inflation, 78 Zonen blieben hinter der Inflation zurück.

Die reale Zahl ist keine Differenz der beiden Prozentwerte. Ein beispielhafter Bodenrichtwert von 100 Euro je Quadratmeter im Jahr 2019 entspräche bei dieser Veränderung im Jahr 2026 nominal 141,7 Euro je Quadratmeter. Gleichzeitig kostet alles, was 2019 100 Euro gekostet hat, im Jahr 2026 bereits 125,7 Euro. Diese beiden Beträge werden nicht voneinander abgezogen, sondern durcheinander geteilt. 141,7 geteilt durch 125,7 ergibt einen realen Zuwachs von 12,7 Prozent.

In 19 Gemeinden reicht die reale Veränderung von +98,9 Prozent in Nemsdorf-Göhrendorf bis -20,4 Prozent in Farnstädt. Der Wert für Nemsdorf-Göhrendorf beruht auf 1 vergleichbarer Bodenrichtwertzone und damit auf einer kleinen Fallzahl. Der Wert für Farnstädt beruht auf 1 vergleichbarer Bodenrichtwertzone und damit auf einer kleinen Fallzahl. 4 Gemeinden blieben hinter der Inflation zurück.

Im jüngeren Zeitraum 2022 bis 2026 betrug der Median der nominalen Wohnzonenveränderungen 7,7 Prozent. Dieser Zeitraum umfasst 350 Zonen. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 7,7 Prozent, und 279 Zonen blieben hinter der Inflation zurück. Der reale Index erreichte seinen Höchststand 2022 bei 120,5 und liegt seither darunter.

Über den langen Zeitraum 2017 bis 2026 betrug der Median der nominalen Wohnzonenveränderungen 50,0 Prozent. Dieser Zeitraum umfasst 270 Zonen. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 16,2 Prozent. Diese 270 Zonen sind 68,9 Prozent aller Zonen des Jahres 2026; die übrigen erfassten Zonen gehen in diesen Vergleich nicht ein. Wir zeigen diesen längeren Verlauf nur zur Einordnung, für den Vergleich zwischen Kreisen und kreisfreien Städten verwenden wir ihn nicht.

Für diesen Datenstand liegt keine Aufteilung nach amtlichen Quellenklassen vor.

Textbausteine zum Übernehmen

Die Bausteine stehen für sich und nennen ihren Zeitraum, sodass sie ohne den umgebenden Text abgedruckt werden können.

Quellenangabe
Grundradar (2026): Amtliche Wohn-Bodenrichtwerte im Saalekreis 2019–2026: die Entwicklung nach Abzug der Inflation. Datenstand 12.10.2026. https://grundradar.de/recherche/bodenrichtwert-entwicklung/sachsen-anhalt/saalekreis-2019-2026

Gemeindeabsätze

Der jeweilige Absatz nennt die eigene Gemeinde, die Stichtage und die Zahl der verglichenen Zonen. Absätze mit kleiner Fallzahl sind sichtbar gekennzeichnet.

Kleine Fallzahl · 14 ZonenBad Dürrenberg
Grundradar berechnet für Bad Dürrenberg zwischen 01.01.2019 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +46,4 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 16,5 Prozent. Die Berechnung umfasst 14 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 12 ZonenBad Lauchstädt
Grundradar berechnet für Bad Lauchstädt zwischen 01.01.2019 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +40,7 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 11,9 Prozent. Die Berechnung umfasst 12 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 1 ZoneBarnstädt
Grundradar berechnet für Barnstädt zwischen 01.01.2019 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +25,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 0,5 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 16 ZonenBraunsbedra
Grundradar berechnet für Braunsbedra zwischen 01.01.2019 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +28,6 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 2,3 Prozent. Die Berechnung umfasst 16 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 1 ZoneFarnstädt
Grundradar berechnet für Farnstädt zwischen 01.01.2019 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von 0,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 20,4 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 8 ZonenKabelsketal
Grundradar berechnet für Kabelsketal zwischen 01.01.2019 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +50,6 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 19,8 Prozent. Die Berechnung umfasst 8 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
GemeindeabsatzLandsberg
Grundradar berechnet für Landsberg zwischen 01.01.2019 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +50,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 19,3 Prozent. Die Berechnung umfasst 26 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
GemeindeabsatzLeuna
Grundradar berechnet für Leuna zwischen 01.01.2019 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +50,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 19,3 Prozent. Die Berechnung umfasst 23 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
GemeindeabsatzMerseburg
Grundradar berechnet für Merseburg zwischen 01.01.2019 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +57,8 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 25,5 Prozent. Die Berechnung umfasst 46 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
Kleine Fallzahl · 9 ZonenMücheln (Geiseltal)
Grundradar berechnet für Mücheln (Geiseltal) zwischen 01.01.2019 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +46,7 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 16,7 Prozent. Die Berechnung umfasst 9 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 1 ZoneNemsdorf-Göhrendorf
Grundradar berechnet für Nemsdorf-Göhrendorf zwischen 01.01.2019 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +150,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 98,9 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 19 ZonenPetersberg
Grundradar berechnet für Petersberg zwischen 01.01.2019 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +53,8 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 22,4 Prozent. Die Berechnung umfasst 19 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 16 ZonenQuerfurt
Grundradar berechnet für Querfurt zwischen 01.01.2019 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +40,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 11,4 Prozent. Die Berechnung umfasst 16 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
GemeindeabsatzSalzatal
Grundradar berechnet für Salzatal zwischen 01.01.2019 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +25,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 0,5 Prozent. Die Berechnung umfasst 20 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
GemeindeabsatzSchkopau
Grundradar berechnet für Schkopau zwischen 01.01.2019 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +57,7 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 25,5 Prozent. Die Berechnung umfasst 22 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
Kleine Fallzahl · 4 ZonenSchraplau
Grundradar berechnet für Schraplau zwischen 01.01.2019 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +33,3 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 6,1 Prozent. Die Berechnung umfasst 4 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 1 ZoneSteigra
Grundradar berechnet für Steigra zwischen 01.01.2019 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +66,7 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 32,6 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
GemeindeabsatzTeutschenthal
Grundradar berechnet für Teutschenthal zwischen 01.01.2019 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +31,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 4,2 Prozent. Die Berechnung umfasst 24 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
GemeindeabsatzWettin-Löbejün
Grundradar berechnet für Wettin-Löbejün zwischen 01.01.2019 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +11,8 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 11,0 Prozent. Die Berechnung umfasst 26 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.

Fragen an Ihren Gutachterausschuss

Die ausgewerteten Werte hat der für den Saalekreis zuständige Gutachterausschuss für Grundstückswerte ermittelt und beschlossen. Zuschnitt, Begründung und Beschlusslage einzelner Bodenrichtwertzonen kann allein seine Geschäftsstelle erläutern; Grundradar wertet die veröffentlichten Werte aus und spricht nicht für den Ausschuss. Die Antworten kennt deshalb nur der Ausschuss; die Zahlen, auf die sich die folgenden Fragen stützen, stehen in der Studie. Die drei Fragen sind ein Anstoß für die lokale Einordnung.

  1. Warum blieben Barnstädt, Farnstädt, Salzatal und Wettin-Löbejün hinter der Inflation zurück?Ausgangspunkt: Gemeindetabelle, reale Veränderung
  2. Warum lag der Saalekreis auf Rang 6 von 12 in Sachsen-Anhalt?Ausgangspunkt: Vergleich der geeigneten Kreise und kreisfreie Städte in Sachsen-Anhalt
  3. Der Median der vergleichbaren Wohn-Bodenrichtwertzonen stieg von 40,0 €/m² (01.01.2019) auf 55,0 €/m² (01.01.2026). Was hat diesen Anstieg getragen?Ausgangspunkt: Preisniveau der Vergleichsgruppe an beiden Stichtagen

Daten und Dokumente

Methodischer Hinweis

  • Stichtage und Quellen. Die Angaben beziehen sich auf die Stichtage 01.01.2019 und 01.01.2026. Datenstand der Auswertung ist der 12.10.2026. Quelle der Wohn-Bodenrichtwerte ist BORIS Sachsen-Anhalt über Geodatenportal Sachsen-Anhalt. Der Verbraucherpreisindex stammt vom Statistischen Bundesamt (Destatis).
  • Welche Zonen in die Auswertung kommen. In die Auswertung kommen nur positive Wohn-Bodenrichtwerte, die an beiden Stichtagen dieselbe Nummer des Gutachterausschusses tragen. Die drei Zeiträume haben jeweils ihre eigenen Zonen. Ergebnisse der Zeiträume rechnen wir nicht ineinander um.
  • Wie der Prozentwert entsteht. Der Prozentwert ist der Median der einzelnen Zonenveränderungen. Nominale und inflationsbereinigte Veränderungen werden je Zone vor der Medianbildung berechnet. Für die Inflationsbereinigung verwenden wir die nationalen Verbraucherpreisindex-Januarwerte, weil sie über alle Jahre gleich erhoben werden und keine regionalen Brüche enthalten.
  • Was ein Bodenrichtwert ist. Ein Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für den Boden, den der Gutachterausschuss aus der Kaufpreissammlung ableitet (§ 196 Abs. 1 BauGB). Er gilt jeweils für eine ganze Bodenrichtwertzone, kurz Zone: ein Gebiet, das nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmt. Angegeben wird er je Quadratmeter eines gedachten, unbebauten Grundstücks, dessen Merkmale mit den in der Zone vorherrschenden weitgehend übereinstimmen (§ 13 ImmoWertV). Er ist weder ein Kaufpreis noch der Verkehrswert eines einzelnen Grundstücks.
  • Kleine Fallzahlen. Gemeindeauswertungen mit weniger als 20 vergleichbaren Zonen kennzeichnen wir als kleine Fallzahl. Diese Kennzeichnung betrifft die einzelne Gemeindeauswertung. Die Mindestzahl von 20 Zonen ist das Veröffentlichungs- und Vergleichskriterium für den Kreis. So erhält eine Zahl mit wenigen Zonen nicht dieselbe Aussagekraft wie eine breit getragene Gemeindeauswertung.
  • Was die Hauptkennzahl misst. Die Hauptkennzahl der Studie beschreibt die vergleichbaren Zonen: 289 Wohn-Bodenrichtwertzonen, die an beiden Stichtagen dieselbe Nummer des Gutachterausschusses tragen. Nur für diese Grundgesamtheit lässt sich überhaupt eine Veränderung je Zone messen.
  • Was die Tabelle „Alle Wohnzonen je Stichtag“ zeigt. Die Tabelle „Alle Wohnzonen je Stichtag“ bezieht die zum jeweiligen Stichtag vorhandenen geeigneten Wohn-Bodenrichtwertzonen ein. Sie beantwortet damit, wie hoch der Median aller Zonen zum jeweiligen Stichtag lag. Die beiden Stichtagsmedianwerte dieser Tabelle ergeben ins Verhältnis gesetzt nicht die Hauptkennzahl: Jeder Stichtag umfasst andere Zonen, während die Hauptkennzahl aus der Veränderung jeder einzelnen Zone entsteht.
  • Vergleichszeitraum. Alle Prozentangaben nennen ihren Vergleichszeitraum.
Alle geeigneten Wohn-Bodenrichtwertzonen je Stichtag.
StichtagMedianVorhandene Zonen
01.01.201940,0 €/m²326
01.01.202145,0 €/m²345
01.01.202250,0 €/m²362
01.01.202455,0 €/m²378
01.01.202655,0 €/m²392

Die nächste Aktualisierung folgt zum Stichtag 01.01.2028.

Bodenrichtwert-Übersicht mit der Bestandstabelle „Alle Zonen“ öffnen

Rechte, Hinweise und Kontakt

Nutzungsrechte. Die Grafiken und Karten von Grundradar sind honorarfrei unter CC BY 4.0 nutzbar, mit der Quellenangabe „Grundradar, grundradar.de“. Für die amtlichen Bodenrichtwerte gilt folgende Nutzungsregel: Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Rechte der amtlichen Eingangsdaten bleiben unberührt.
Namensnennungen der Datenquellen. BORIS Sachsen-Anhalt · Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 · © GeoBasis-DE / LVermGeo ST, dl-de/by-2-0, www.govdata.de/dl-de/by-2-0, https://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/gdp-open-data.html, Daten geändert · © Statistisches Bundesamt (Destatis), Verbraucherpreisindex · © BKG (2025) dl-de/by-2-0.
Rückfragen und Korrekturen. Auf Anfrage stellen wir Zahlen für einzelne Gemeinden Ihres Verbreitungsgebiets bereit. Nennen Sie uns dazu bitte die betroffene Abbildung und Ihre Quelle.
Pressekontaktpresse@grundradar.deLukas Brunner. Presseanfragen beantworten wir werktags innerhalb von 24 Stunden.Studie öffnen

Über Grundradar

Grundradar (grundradar.de) führt amtliche Daten zu Grundstücken zusammen: Bodenrichtwerte, Grundsteuer-Hebesätze sowie Risikodaten zu Hochwasser, Starkregen und Altlasten. Die Angaben stammen aus offiziellen Quellen von Bund und Ländern und werden zu einer einzigen Auskunft pro Adresse gebündelt. Jeder Wert nennt Quelle und Stichtag.

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