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Landkreis Anhalt-Bitterfeld: Nach Abzug der Inflation reichen die Gemeindewerte von +11,4 % in Zörbig bis -17,6 % in Bitterfeld-Wolfen
PNGSVGLandkreis Anhalt-Bitterfeld: Von 2017 bis 2026 stieg der nominale Index der Wohn-Bodenrichtwerte um 24,0 Prozent. Die Verbraucherpreise stiegen um 29,1 Prozent
PNGSVGLandkreis Anhalt-Bitterfeld: Nach Abzug der Inflation fielen die Werte seit 2019 um 4,5 %, seit 2022 um 11,9 % und seit 2017 um 4,0 %
PNGSVGPressemitteilung
Pressemitteilung vom 12.10.2026
Zwischen dem 01.01.2019 und dem 01.01.2026 stiegen die Wohn-Bodenrichtwerte der 367 vergleichbaren Bodenrichtwertzonen im Landkreis Anhalt-Bitterfeld im Median um 20,0 Prozent. Das hat Grundradar aus den amtlichen Werten berechnet. Der Median ist die Mitte der nach Größe geordneten Veränderungen, bei gerader Anzahl der Durchschnitt der beiden mittleren Werte. Nominal bezeichnet die Veränderung ohne Berücksichtigung der Inflation. Real, also nach Abzug der Inflation von 25,7 Prozent, ergibt sich ein Rückgang um 4,5 Prozent.
Die 367 verglichenen Bodenrichtwertzonen entsprechen 90,8 Prozent der 404 erfassten Wohn-Bodenrichtwertzonen von 2019 und 64,6 Prozent der 568 von 2026. Das Ergebnis beschreibt diesen Teil der erfassten Gebiete. Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld lag in Sachsen-Anhalt auf Rang 10 von 12 vergleichbaren Einheiten. Der Median dieser 12 Einheiten liegt 21,5 Prozentpunkte höher. Im Nachbarschaftsvergleich liegt der Landkreis Anhalt-Bitterfeld auf Rang 4 von 6 Einheiten, den Kreis selbst eingerechnet. Unter den 5 vergleichbaren Nachbareinheiten liegen 3 nominal höher, liegt eine nominal niedriger und liegt eine gleichauf.
Nominal stiegen die Werte in 300 Bodenrichtwertzonen, in 29 Bodenrichtwertzonen sanken sie. In 38 Bodenrichtwertzonen blieben sie unverändert. 153 Zonen lagen über der Inflation, 214 Zonen blieben hinter der Inflation zurück.
Die reale Zahl ist keine Differenz der beiden Prozentwerte. Ein beispielhafter Bodenrichtwert von 100 Euro je Quadratmeter im Jahr 2019 entspräche bei dieser Veränderung im Jahr 2026 nominal 120,0 Euro je Quadratmeter. Gleichzeitig kostet alles, was 2019 100 Euro gekostet hat, im Jahr 2026 bereits 125,7 Euro. Diese beiden Beträge werden nicht voneinander abgezogen, sondern durcheinander geteilt. 120,0 geteilt durch 125,7 ergibt einen realen Rückgang um 4,5 Prozent.
In 10 Gemeinden reicht die reale Veränderung von +11,4 Prozent in Zörbig bis -17,6 Prozent in Bitterfeld-Wolfen. 6 Gemeinden blieben hinter der Inflation zurück.
Im jüngeren Zeitraum 2022 bis 2026 betrug der Median der nominalen Wohnzonenveränderungen 2,9 Prozent. Dieser Zeitraum umfasst 535 Zonen. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 11,9 Prozent, und 511 Zonen blieben hinter der Inflation zurück. Der reale Index erreichte seinen Höchststand 2022 bei 108,5 und liegt seither darunter.
Über den langen Zeitraum 2017 bis 2026 betrug der Median der nominalen Wohnzonenveränderungen 24,0 Prozent. Dieser Zeitraum umfasst 353 Zonen. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 4,0 Prozent. Diese 353 Zonen sind 62,1 Prozent aller Zonen des Jahres 2026; die übrigen erfassten Zonen gehen in diesen Vergleich nicht ein. Wir zeigen diesen längeren Verlauf nur zur Einordnung, für den Vergleich zwischen Kreisen und kreisfreien Städten verwenden wir ihn nicht.
Für diesen Datenstand liegt keine Aufteilung nach amtlichen Quellenklassen vor.
Textbausteine zum Übernehmen
Die Bausteine stehen für sich und nennen ihren Zeitraum, sodass sie ohne den umgebenden Text abgedruckt werden können.
Gemeindeabsätze
Der jeweilige Absatz nennt die eigene Gemeinde, die Stichtage und die Zahl der verglichenen Zonen. Absätze mit kleiner Fallzahl sind sichtbar gekennzeichnet.
Fragen an Ihren Gutachterausschuss
Die ausgewerteten Werte hat der für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld zuständige Gutachterausschuss für Grundstückswerte ermittelt und beschlossen. Zuschnitt, Begründung und Beschlusslage einzelner Bodenrichtwertzonen kann allein seine Geschäftsstelle erläutern; Grundradar wertet die veröffentlichten Werte aus und spricht nicht für den Ausschuss. Die Antworten kennt deshalb nur der Ausschuss; die Zahlen, auf die sich die folgenden Fragen stützen, stehen in der Studie. Die drei Fragen sind ein Anstoß für die lokale Einordnung.
- Warum blieben Aken (Elbe), Bitterfeld-Wolfen, Köthen (Anhalt), Raguhn-Jeßnitz, Sandersdorf-Brehna und Zerbst/Anhalt hinter der Inflation zurück?Ausgangspunkt: Gemeindetabelle, reale Veränderung
- Warum lag der Landkreis Anhalt-Bitterfeld auf Rang 10 von 12 in Sachsen-Anhalt?Ausgangspunkt: Vergleich der geeigneten Kreise und kreisfreie Städte in Sachsen-Anhalt
- Der Median der vergleichbaren Wohn-Bodenrichtwertzonen stieg von 30,0 €/m² (01.01.2019) auf 40,0 €/m² (01.01.2026). Was hat diesen Anstieg getragen?Ausgangspunkt: Preisniveau der Vergleichsgruppe an beiden Stichtagen
Daten und Dokumente
Methodischer Hinweis
- Stichtage und Quellen. Die Angaben beziehen sich auf die Stichtage 01.01.2019 und 01.01.2026. Datenstand der Auswertung ist der 12.10.2026. Quelle der Wohn-Bodenrichtwerte ist BORIS Sachsen-Anhalt über Geodatenportal Sachsen-Anhalt. Der Verbraucherpreisindex stammt vom Statistischen Bundesamt (Destatis).
- Welche Zonen in die Auswertung kommen. In die Auswertung kommen nur positive Wohn-Bodenrichtwerte, die an beiden Stichtagen dieselbe Nummer des Gutachterausschusses tragen. Die drei Zeiträume haben jeweils ihre eigenen Zonen. Ergebnisse der Zeiträume rechnen wir nicht ineinander um.
- Wie der Prozentwert entsteht. Der Prozentwert ist der Median der einzelnen Zonenveränderungen. Nominale und inflationsbereinigte Veränderungen werden je Zone vor der Medianbildung berechnet. Für die Inflationsbereinigung verwenden wir die nationalen Verbraucherpreisindex-Januarwerte, weil sie über alle Jahre gleich erhoben werden und keine regionalen Brüche enthalten.
- Was ein Bodenrichtwert ist. Ein Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für den Boden, den der Gutachterausschuss aus der Kaufpreissammlung ableitet (§ 196 Abs. 1 BauGB). Er gilt jeweils für eine ganze Bodenrichtwertzone, kurz Zone: ein Gebiet, das nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmt. Angegeben wird er je Quadratmeter eines gedachten, unbebauten Grundstücks, dessen Merkmale mit den in der Zone vorherrschenden weitgehend übereinstimmen (§ 13 ImmoWertV). Er ist weder ein Kaufpreis noch der Verkehrswert eines einzelnen Grundstücks.
- Kleine Fallzahlen. Gemeindeauswertungen mit weniger als 20 vergleichbaren Zonen kennzeichnen wir als kleine Fallzahl. Diese Kennzeichnung betrifft die einzelne Gemeindeauswertung. Die Mindestzahl von 20 Zonen ist das Veröffentlichungs- und Vergleichskriterium für den Kreis. So erhält eine Zahl mit wenigen Zonen nicht dieselbe Aussagekraft wie eine breit getragene Gemeindeauswertung.
- Was die Hauptkennzahl misst. Die Hauptkennzahl der Studie beschreibt die vergleichbaren Zonen: 367 Wohn-Bodenrichtwertzonen, die an beiden Stichtagen dieselbe Nummer des Gutachterausschusses tragen. Nur für diese Grundgesamtheit lässt sich überhaupt eine Veränderung je Zone messen.
- Was die Tabelle „Alle Wohnzonen je Stichtag“ zeigt. Die Tabelle „Alle Wohnzonen je Stichtag“ bezieht die zum jeweiligen Stichtag vorhandenen geeigneten Wohn-Bodenrichtwertzonen ein. Sie beantwortet damit, wie hoch der Median aller Zonen zum jeweiligen Stichtag lag. Die beiden Stichtagsmedianwerte dieser Tabelle ergeben ins Verhältnis gesetzt nicht die Hauptkennzahl: Jeder Stichtag umfasst andere Zonen, während die Hauptkennzahl aus der Veränderung jeder einzelnen Zone entsteht.
- Vergleichszeitraum. Alle Prozentangaben nennen ihren Vergleichszeitraum.
| Stichtag | Median | Vorhandene Zonen |
|---|---|---|
| 01.01.2019 | 30,0 €/m² | 404 |
| 01.01.2021 | 33,0 €/m² | 487 |
| 01.01.2022 | 35,0 €/m² | 547 |
| 01.01.2024 | 36,0 €/m² | 563 |
| 01.01.2026 | 36,0 €/m² | 568 |
Die nächste Aktualisierung folgt zum Stichtag 01.01.2028.
Bodenrichtwert-Übersicht mit der Bestandstabelle „Alle Zonen“ öffnen
Rechte, Hinweise und Kontakt
Über Grundradar
Grundradar (grundradar.de) führt amtliche Daten zu Grundstücken zusammen: Bodenrichtwerte, Grundsteuer-Hebesätze sowie Risikodaten zu Hochwasser, Starkregen und Altlasten. Die Angaben stammen aus offiziellen Quellen von Bund und Ländern und werden zu einer einzigen Auskunft pro Adresse gebündelt. Jeder Wert nennt Quelle und Stichtag.
Käufer, Eigentümer und Makler können damit kostenlos nachvollziehen, was die behördlichen Informationen über ein bestimmtes Grundstück aussagen.
Ausgewählte Auswertungen wie die vorliegende Studie veröffentlicht Grundradar mit offener Methodik und frei zugänglichen Rohdaten.
Grundradar ist gründergeführt und 2026 gestartet.