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Pressebereich · Datenstudie

Bodenrichtwerte im Altmarkkreis Salzwedel 2019–⁠2026: nominal +41,4 %, nach Abzug der Inflation +12,5 %

Seit 2022 sind die Werte zwar nominal um 10,4 Prozent gestiegen, nach Abzug der Inflation haben sie allerdings 5,4 Prozent verloren.

Text, Zahlen und Grafiken sind zur redaktionellen Verwendung freigegeben. Alle Angaben stammen aus derselben Berechnung wie die Studie.

70 vergleichbare Wohnzonen·2019–2026·Datenstand 12.10.2026·presse@grundradar.de
2019–2026 nominal+41,4 %Median aus 70 Zonen
2019–2026 nach Abzug der Inflation+12,5 %nach Verbraucherpreisindex
2022–2026 nach Abzug der Inflation-5,4 %jüngerer Zeitraum

Honorarfreie Grafiken

  • Jede Grafik nennt Quelle, Zeitraum und Zonenzahl bereits im Bild.
  • Die PNG-Dateien sind 2.400 Pixel breit und damit für den Druck geeignet.
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Gemeinden nominal und real

Altmarkkreis Salzwedel: Nach Abzug der Inflation reichen die Gemeindewerte von +19,3 % in Apenburg-Winterfeld bis -9,6 % in Kalbe (Milde)

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Verlauf seit 2017

Altmarkkreis Salzwedel: Von 2017 bis 2026 stieg der nominale Index der Wohn-Bodenrichtwerte um 44,0 Prozent. Die Verbraucherpreise stiegen um 29,1 Prozent

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Drei Vergleichszeiträume

Altmarkkreis Salzwedel: Nach Abzug der Inflation stiegen die Werte seit 2019 um 12,5 % und seit 2017 um 11,5 %, seit 2022 fielen sie um 5,4 %

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Karte der realen Veränderung

Altmarkkreis Salzwedel: Nach Abzug der Inflation liegen 2 der 11 Gemeinden unter null, die Werte reichen von -9,6 % bis +19,3 %

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Vergleich mit den Nachbarn

Altmarkkreis Salzwedel: Der vergleichbare Nachbar liegt bei +44,5 Prozent, der Altmarkkreis Salzwedel bei +41,4 Prozent

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Pressemitteilung

Zum Abdruck freigegeben

Zwischen dem 01.01.2019 und dem 01.01.2026 stiegen die Wohn-Bodenrichtwerte der 70 vergleichbaren Bodenrichtwertzonen im Altmarkkreis Salzwedel im Median um 41,4 Prozent. Das hat Grundradar aus den amtlichen Werten berechnet. Der Median ist die Mitte der nach Größe geordneten Veränderungen, bei gerader Anzahl der Durchschnitt der beiden mittleren Werte. Nominal bezeichnet die Veränderung ohne Berücksichtigung der Inflation. Real, also nach Abzug der Inflation von 25,7 Prozent, ergibt sich ein Zuwachs von 12,5 Prozent.

Die 70 verglichenen Bodenrichtwertzonen entsprechen 50,4 Prozent der 139 erfassten Wohn-Bodenrichtwertzonen von 2019 und 32,1 Prozent der 218 von 2026. Das Ergebnis beschreibt diesen Teil der erfassten Gebiete. Bei allen vergleichbaren Nachbarkreisen war der nominale Median der Zonenveränderungen höher als bei dem Altmarkkreis Salzwedel. Im Nachbarschaftsvergleich liegt der Altmarkkreis Salzwedel nominal hinter Landkreis Stendal.

Nominal stiegen die Werte in 67 Bodenrichtwertzonen, in 0 Bodenrichtwertzonen sanken sie. In 3 Bodenrichtwertzonen blieben sie unverändert. 50 Zonen lagen über der Inflation, 20 Zonen blieben hinter der Inflation zurück.

Die reale Zahl ist keine Differenz der beiden Prozentwerte. Ein beispielhafter Bodenrichtwert von 100 Euro je Quadratmeter im Jahr 2019 entspräche bei dieser Veränderung im Jahr 2026 nominal 141,4 Euro je Quadratmeter. Gleichzeitig kostet alles, was 2019 100 Euro gekostet hat, im Jahr 2026 bereits 125,7 Euro. Diese beiden Beträge werden nicht voneinander abgezogen, sondern durcheinander geteilt. 141,4 geteilt durch 125,7 ergibt einen realen Zuwachs von 12,5 Prozent.

In 11 Gemeinden reicht die reale Veränderung von +19,3 Prozent in Apenburg-Winterfeld bis -9,6 Prozent in Kalbe (Milde). Der Wert für Apenburg-Winterfeld beruht auf 1 vergleichbarer Bodenrichtwertzone und damit auf einer kleinen Fallzahl. Der Wert für Kalbe (Milde) beruht auf 5 vergleichbaren Bodenrichtwertzonen und damit auf einer kleinen Fallzahl. 2 Gemeinden blieben hinter der Inflation zurück.

Im jüngeren Zeitraum 2022 bis 2026 betrug der Median der nominalen Wohnzonenveränderungen 10,4 Prozent. Dieser Zeitraum umfasst 206 Zonen. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 5,4 Prozent, und 140 Zonen blieben hinter der Inflation zurück.

Über den langen Zeitraum 2017 bis 2026 betrug der Median der nominalen Wohnzonenveränderungen 44,0 Prozent. Dieser Zeitraum umfasst 63 Zonen. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 11,5 Prozent. Diese 63 Zonen sind 28,9 Prozent aller Zonen des Jahres 2026; die übrigen erfassten Zonen gehen in diesen Vergleich nicht ein. Wir zeigen diesen längeren Verlauf nur zur Einordnung, für den Vergleich zwischen Kreisen und kreisfreien Städten verwenden wir ihn nicht.

Für diesen Datenstand liegt keine Aufteilung nach amtlichen Quellenklassen vor.

Textbausteine zum Übernehmen

Die Bausteine stehen für sich und nennen ihren Zeitraum, sodass sie ohne den umgebenden Text abgedruckt werden können.

Quellenangabe
Grundradar (2026): Amtliche Wohn-Bodenrichtwerte im Altmarkkreis Salzwedel 2019–2026: die Entwicklung nach Abzug der Inflation. Datenstand 12.10.2026. https://grundradar.de/recherche/bodenrichtwert-entwicklung/sachsen-anhalt/altmarkkreis-salzwedel-2019-2026

Gemeindeabsätze

Der jeweilige Absatz nennt die eigene Gemeinde, die Stichtage und die Zahl der verglichenen Zonen. Absätze mit kleiner Fallzahl sind sichtbar gekennzeichnet.

Kleine Fallzahl · 1 ZoneApenburg-Winterfeld
Grundradar berechnet für Apenburg-Winterfeld zwischen 01.01.2019 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +50,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 19,3 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 8 ZonenArendsee (Altmark)
Grundradar berechnet für Arendsee (Altmark) zwischen 01.01.2019 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +34,5 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 7,0 Prozent. Die Berechnung umfasst 8 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 3 ZonenBeetzendorf
Grundradar berechnet für Beetzendorf zwischen 01.01.2019 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +30,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 3,4 Prozent. Die Berechnung umfasst 3 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 2 ZonenDähre
Grundradar berechnet für Dähre zwischen 01.01.2019 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +30,8 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 4,1 Prozent. Die Berechnung umfasst 2 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 1 ZoneDiesdorf
Grundradar berechnet für Diesdorf zwischen 01.01.2019 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +25,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 0,5 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 19 ZonenGardelegen
Grundradar berechnet für Gardelegen zwischen 01.01.2019 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +42,9 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 13,7 Prozent. Die Berechnung umfasst 19 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 2 ZonenJübar
Grundradar berechnet für Jübar zwischen 01.01.2019 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +50,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 19,3 Prozent. Die Berechnung umfasst 2 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 5 ZonenKalbe (Milde)
Grundradar berechnet für Kalbe (Milde) zwischen 01.01.2019 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +13,6 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 9,6 Prozent. Die Berechnung umfasst 5 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 9 ZonenKlötze
Grundradar berechnet für Klötze zwischen 01.01.2019 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +28,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 1,8 Prozent. Die Berechnung umfasst 9 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 2 ZonenKuhfelde
Grundradar berechnet für Kuhfelde zwischen 01.01.2019 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +47,6 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 17,4 Prozent. Die Berechnung umfasst 2 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 18 ZonenSalzwedel
Grundradar berechnet für Salzwedel zwischen 01.01.2019 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +44,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 14,5 Prozent. Die Berechnung umfasst 18 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.

Fragen an Ihren Gutachterausschuss

Die ausgewerteten Werte hat der für den Altmarkkreis Salzwedel zuständige Gutachterausschuss für Grundstückswerte ermittelt und beschlossen. Zuschnitt, Begründung und Beschlusslage einzelner Bodenrichtwertzonen kann allein seine Geschäftsstelle erläutern; Grundradar wertet die veröffentlichten Werte aus und spricht nicht für den Ausschuss. Die Antworten kennt deshalb nur der Ausschuss; die Zahlen, auf die sich die folgenden Fragen stützen, stehen in der Studie. Die drei Fragen sind ein Anstoß für die lokale Einordnung.

  1. Warum blieben Diesdorf und Kalbe (Milde) hinter der Inflation zurück?Ausgangspunkt: Gemeindetabelle, reale Veränderung
  2. Warum lag der Altmarkkreis Salzwedel auf Rang 7 von 12 in Sachsen-Anhalt?Ausgangspunkt: Vergleich der geeigneten Kreise und kreisfreie Städte in Sachsen-Anhalt
  3. Der Median der vergleichbaren Wohn-Bodenrichtwertzonen stieg von 22,0 €/m² (01.01.2019) auf 30,0 €/m² (01.01.2026). Was hat diesen Anstieg getragen?Ausgangspunkt: Preisniveau der Vergleichsgruppe an beiden Stichtagen

Daten und Dokumente

Methodischer Hinweis

  • Stichtage und Quellen. Die Angaben beziehen sich auf die Stichtage 01.01.2019 und 01.01.2026. Datenstand der Auswertung ist der 12.10.2026. Quelle der Wohn-Bodenrichtwerte ist BORIS Sachsen-Anhalt über Geodatenportal Sachsen-Anhalt. Der Verbraucherpreisindex stammt vom Statistischen Bundesamt (Destatis).
  • Welche Zonen in die Auswertung kommen. In die Auswertung kommen nur positive Wohn-Bodenrichtwerte, die an beiden Stichtagen dieselbe Nummer des Gutachterausschusses tragen. Die drei Zeiträume haben jeweils ihre eigenen Zonen. Ergebnisse der Zeiträume rechnen wir nicht ineinander um.
  • Wie der Prozentwert entsteht. Der Prozentwert ist der Median der einzelnen Zonenveränderungen. Nominale und inflationsbereinigte Veränderungen werden je Zone vor der Medianbildung berechnet. Für die Inflationsbereinigung verwenden wir die nationalen Verbraucherpreisindex-Januarwerte, weil sie über alle Jahre gleich erhoben werden und keine regionalen Brüche enthalten.
  • Was ein Bodenrichtwert ist. Ein Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für den Boden, den der Gutachterausschuss aus der Kaufpreissammlung ableitet (§ 196 Abs. 1 BauGB). Er gilt jeweils für eine ganze Bodenrichtwertzone, kurz Zone: ein Gebiet, das nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmt. Angegeben wird er je Quadratmeter eines gedachten, unbebauten Grundstücks, dessen Merkmale mit den in der Zone vorherrschenden weitgehend übereinstimmen (§ 13 ImmoWertV). Er ist weder ein Kaufpreis noch der Verkehrswert eines einzelnen Grundstücks.
  • Kleine Fallzahlen. Gemeindeauswertungen mit weniger als 20 vergleichbaren Zonen kennzeichnen wir als kleine Fallzahl. Diese Kennzeichnung betrifft die einzelne Gemeindeauswertung. Die Mindestzahl von 20 Zonen ist das Veröffentlichungs- und Vergleichskriterium für den Kreis. So erhält eine Zahl mit wenigen Zonen nicht dieselbe Aussagekraft wie eine breit getragene Gemeindeauswertung.
  • Was die Hauptkennzahl misst. Die Hauptkennzahl der Studie beschreibt die vergleichbaren Zonen: 70 Wohn-Bodenrichtwertzonen, die an beiden Stichtagen dieselbe Nummer des Gutachterausschusses tragen. Nur für diese Grundgesamtheit lässt sich überhaupt eine Veränderung je Zone messen.
  • Was die Tabelle „Alle Wohnzonen je Stichtag“ zeigt. Die Tabelle „Alle Wohnzonen je Stichtag“ bezieht die zum jeweiligen Stichtag vorhandenen geeigneten Wohn-Bodenrichtwertzonen ein. Sie beantwortet damit, wie hoch der Median aller Zonen zum jeweiligen Stichtag lag. Die beiden Stichtagsmedianwerte dieser Tabelle ergeben ins Verhältnis gesetzt nicht die Hauptkennzahl: Jeder Stichtag umfasst andere Zonen, während die Hauptkennzahl aus der Veränderung jeder einzelnen Zone entsteht.
  • Vergleichszeitraum. Alle Prozentangaben nennen ihren Vergleichszeitraum.
Alle geeigneten Wohn-Bodenrichtwertzonen je Stichtag.
StichtagMedianVorhandene Zonen
01.01.201924,0 €/m²139
01.01.202124,0 €/m²149
01.01.202225,0 €/m²222
01.01.202428,0 €/m²217
01.01.202630,0 €/m²218

Die nächste Aktualisierung folgt zum Stichtag 01.01.2028.

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Rechte, Hinweise und Kontakt

Nutzungsrechte. Die Grafiken und Karten von Grundradar sind honorarfrei unter CC BY 4.0 nutzbar, mit der Quellenangabe „Grundradar, grundradar.de“. Für die amtlichen Bodenrichtwerte gilt folgende Nutzungsregel: Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Rechte der amtlichen Eingangsdaten bleiben unberührt.
Namensnennungen der Datenquellen. BORIS Sachsen-Anhalt · Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 · © GeoBasis-DE / LVermGeo ST, dl-de/by-2-0, www.govdata.de/dl-de/by-2-0, https://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/gdp-open-data.html, Daten geändert · © Statistisches Bundesamt (Destatis), Verbraucherpreisindex · © BKG (2025) dl-de/by-2-0.
Rückfragen und Korrekturen. Auf Anfrage stellen wir Zahlen für einzelne Gemeinden Ihres Verbreitungsgebiets bereit. Nennen Sie uns dazu bitte die betroffene Abbildung und Ihre Quelle.
Pressekontaktpresse@grundradar.deLukas Brunner. Presseanfragen beantworten wir werktags innerhalb von 24 Stunden.Studie öffnen

Über Grundradar

Grundradar (grundradar.de) führt amtliche Daten zu Grundstücken zusammen: Bodenrichtwerte, Grundsteuer-Hebesätze sowie Risikodaten zu Hochwasser, Starkregen und Altlasten. Die Angaben stammen aus offiziellen Quellen von Bund und Ländern und werden zu einer einzigen Auskunft pro Adresse gebündelt. Jeder Wert nennt Quelle und Stichtag.

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