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Saarpfalz-Kreis: Nach Abzug der Inflation reichen die Gemeindewerte von +35,5 % in Bexbach bis +8,4 % in St. Ingbert
PNGSVGSaarpfalz-Kreis: Von 2015 bis 2026 stieg der nominale Index der Wohn-Bodenrichtwerte um 51,9 Prozent. Die Verbraucherpreise stiegen um 31,9 Prozent
PNGSVGSaarpfalz-Kreis: Nach Abzug der Inflation stiegen die Werte seit 2017 um 13,4 % und seit 2015 um 15,4 %, seit 2022 fielen sie um 9,6 %
PNGSVGPressemitteilung
Pressemitteilung vom 10.10.2026
Zwischen dem 01.01.2017 und dem 01.01.2026 stiegen die Wohn-Bodenrichtwerte der 373 vergleichbaren Bodenrichtwertzonen im Saarpfalz-Kreis im Median um 46,4 Prozent. Das hat Grundradar aus den amtlichen Werten berechnet. Der Median ist die Mitte der nach Größe geordneten Veränderungen, bei gerader Anzahl der Durchschnitt der beiden mittleren Werte. Nominal bezeichnet die Veränderung ohne Berücksichtigung der Inflation. Real, also nach Abzug der Inflation von 29,1 Prozent, ergibt sich ein Zuwachs von 13,4 Prozent.
Unter 6 vergleichbaren Einheiten im Saarland ist das der höchste Wert. Im Nachbarschaftsvergleich liegt der Saarpfalz-Kreis nominal vor dem Regionalverband Saarbrücken und dem Landkreis Neunkirchen.
Nominal stiegen die Werte in 372 Bodenrichtwertzonen, in 0 Bodenrichtwertzonen sanken sie. In 1 Bodenrichtwertzone blieben sie unverändert. 345 Zonen lagen über der Inflation, 28 Zonen blieben hinter der Inflation zurück.
Die reale Zahl ist keine Differenz der beiden Prozentwerte. Ein beispielhafter Bodenrichtwert von 100 Euro je Quadratmeter im Jahr 2017 entspräche bei dieser Veränderung im Jahr 2026 nominal 146,4 Euro je Quadratmeter. Gleichzeitig kostet alles, was 2017 100 Euro gekostet hat, im Jahr 2026 bereits 129,1 Euro. Diese beiden Beträge werden nicht voneinander abgezogen, sondern durcheinander geteilt. 146,4 geteilt durch 129,1 ergibt einen realen Zuwachs von 13,4 Prozent.
In 7 Gemeinden reicht die reale Veränderung von +35,5 Prozent in Bexbach bis +8,4 Prozent in St. Ingbert. In keiner Gemeinde lag der Median unter der Inflation, einzelne Zonen blieben dahinter.
Im jüngeren Zeitraum 2022 bis 2026 betrug der Median der nominalen Wohnzonenveränderungen 5,6 Prozent. Dieser Zeitraum umfasst 417 Zonen. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 9,6 Prozent, und 389 Zonen blieben hinter der Inflation zurück. Der reale Index erreichte seinen Höchststand 2022 bei 127,4 und liegt seither darunter.
Über den langen Zeitraum 2015 bis 2026 betrug der Median der nominalen Wohnzonenveränderungen 52,2 Prozent. Dieser Zeitraum umfasst 363 Zonen. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 15,4 Prozent. Wir zeigen diesen längeren Verlauf nur zur Einordnung, für den Vergleich zwischen Landkreisen und Regionalverbänden verwenden wir ihn nicht.
Für diesen Datenstand liegt keine Aufteilung nach amtlichen Quellenklassen vor.
Textbausteine zum Übernehmen
Die Bausteine stehen für sich und nennen ihren Zeitraum, sodass sie ohne den umgebenden Text abgedruckt werden können.
Gemeindeabsätze
Der jeweilige Absatz nennt die eigene Gemeinde, die Stichtage und die Zahl der verglichenen Zonen. Absätze mit kleiner Fallzahl sind sichtbar gekennzeichnet.
Fragen an Ihren Gutachterausschuss
Die ausgewerteten Werte hat der für den Saarpfalz-Kreis zuständige Gutachterausschuss für Grundstückswerte ermittelt und beschlossen. Zuschnitt, Begründung und Beschlusslage einzelner Bodenrichtwertzonen kann allein seine Geschäftsstelle erläutern; Grundradar wertet die veröffentlichten Werte aus und spricht nicht für den Ausschuss. Die Antworten kennt deshalb nur der Ausschuss; die Zahlen, auf die sich die folgenden Fragen stützen, stehen in der Studie. Die drei Fragen sind ein Anstoß für die lokale Einordnung.
- Warum reicht die reale Veränderung zwischen den Gemeinden von +8,4 Prozent bis +35,5 Prozent?Ausgangspunkt: Gemeindetabelle, reale Veränderung
- Warum lag der Saarpfalz-Kreis auf Rang 1 von 6 im Saarland?Ausgangspunkt: Vergleich der geeigneten Landkreise und Regionalverbände im Saarland
- Der Median der vergleichbaren Wohn-Bodenrichtwertzonen stieg von 105,0 €/m² (01.01.2017) auf 165,0 €/m² (01.01.2026). Was hat diesen Anstieg getragen?Ausgangspunkt: Preisniveau der Vergleichsgruppe an beiden Stichtagen
Daten und Dokumente
Methodischer Hinweis
- Stichtage und Quellen. Die Angaben beziehen sich auf die Stichtage 01.01.2017 und 01.01.2026. Datenstand der Auswertung ist der 10.10.2026. Quelle der Wohn-Bodenrichtwerte ist BORIS Saarland über Geoportal Saarland. Der Verbraucherpreisindex stammt vom Statistischen Bundesamt (Destatis).
- Welche Zonen in die Auswertung kommen. In die Auswertung kommen nur positive Wohn-Bodenrichtwerte, die an beiden Stichtagen dieselbe Nummer des Gutachterausschusses tragen. Die drei Zeiträume haben jeweils ihre eigenen Zonen. Ergebnisse der Zeiträume rechnen wir nicht ineinander um.
- Wie der Prozentwert entsteht. Der Prozentwert ist der Median der einzelnen Zonenveränderungen. Nominale und inflationsbereinigte Veränderungen werden je Zone vor der Medianbildung berechnet. Für die Inflationsbereinigung verwenden wir die nationalen Verbraucherpreisindex-Januarwerte, weil sie über alle Jahre gleich erhoben werden und keine regionalen Brüche enthalten.
- Was ein Bodenrichtwert ist. Ein Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für den Boden, den der Gutachterausschuss aus der Kaufpreissammlung ableitet (§ 196 Abs. 1 BauGB). Er gilt jeweils für eine ganze Bodenrichtwertzone, kurz Zone: ein Gebiet, das nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmt. Angegeben wird er je Quadratmeter eines gedachten, unbebauten Grundstücks, dessen Merkmale mit den in der Zone vorherrschenden weitgehend übereinstimmen (§ 13 ImmoWertV). Er ist weder ein Kaufpreis noch der Verkehrswert eines einzelnen Grundstücks.
- Kleine Fallzahlen. Die kleinste Gemeindeauswertung stützt sich auf 24 Zonen. Auswertungen unter 20 Zonen kennzeichnen wir; im Saarpfalz-Kreis gibt es keine.
- Was die Hauptkennzahl misst. Die Hauptkennzahl der Studie beschreibt die vergleichbaren Zonen: 373 Wohn-Bodenrichtwertzonen, die an beiden Stichtagen dieselbe Nummer des Gutachterausschusses tragen. Nur für diese Grundgesamtheit lässt sich überhaupt eine Veränderung je Zone messen.
- Was die Tabelle „Alle Wohnzonen je Stichtag“ zeigt. Die Tabelle „Alle Wohnzonen je Stichtag“ bezieht die zum jeweiligen Stichtag vorhandenen geeigneten Wohn-Bodenrichtwertzonen ein. Sie beantwortet damit, wie hoch der Median aller Zonen zum jeweiligen Stichtag lag. Die beiden Stichtagsmedianwerte dieser Tabelle ergeben ins Verhältnis gesetzt nicht die Hauptkennzahl: Jeder Stichtag umfasst andere Zonen, während die Hauptkennzahl aus der Veränderung jeder einzelnen Zone entsteht.
- Vergleichszeitraum. Alle Prozentangaben nennen ihren Vergleichszeitraum.
| Stichtag | Median | Vorhandene Zonen |
|---|---|---|
| 01.01.2017 | 105,0 €/m² | 401 |
| 01.01.2019 | 110,0 €/m² | 396 |
| 01.01.2021 | 130,0 €/m² | 413 |
| 01.01.2022 | 140,0 €/m² | 421 |
| 01.01.2024 | 145,0 €/m² | 398 |
| 01.01.2026 | 160,0 €/m² | 425 |
Die nächste Aktualisierung folgt zum Stichtag 01.01.2028.
Bodenrichtwert-Übersicht mit der Bestandstabelle „Alle Zonen“ öffnen
Rechte, Hinweise und Kontakt
Über Grundradar
Grundradar (grundradar.de) führt amtliche Daten zu Grundstücken zusammen: Bodenrichtwerte, Grundsteuer-Hebesätze sowie Risikodaten zu Hochwasser, Starkregen und Altlasten. Die Angaben stammen aus offiziellen Quellen von Bund und Ländern und werden zu einer einzigen Auskunft pro Adresse gebündelt. Jeder Wert nennt Quelle und Stichtag.
Käufer, Eigentümer und Makler können damit kostenlos nachvollziehen, was die behördlichen Informationen über ein bestimmtes Grundstück aussagen.
Ausgewählte Auswertungen wie die vorliegende Studie veröffentlicht Grundradar mit offener Methodik und frei zugänglichen Rohdaten.
Grundradar ist gründergeführt und 2026 gestartet.