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Pressebereich · Datenstudie

Bodenrichtwerte im Landkreis Saarlouis 2017–⁠2026: nominal +43,8 %, nach Abzug der Inflation +11,3 %

Seit 2022 sind die Werte zwar nominal um 9,1 Prozent gestiegen, nach Abzug der Inflation haben sie allerdings 6,5 Prozent verloren.

Text, Zahlen und Grafiken sind zur redaktionellen Verwendung freigegeben. Alle Angaben stammen aus derselben Berechnung wie die Studie.

757 vergleichbare Wohnzonen·2017–2026·Datenstand 10.10.2026·presse@grundradar.de
2017–2026 nominal+43,8 %Median aus 757 Zonen
2017–2026 nach Abzug der Inflation+11,3 %nach Verbraucherpreisindex
2022–2026 nach Abzug der Inflation-6,5 %jüngerer Zeitraum

Honorarfreie Grafiken

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Gemeinden nominal und real

Landkreis Saarlouis: Nach Abzug der Inflation reichen die Gemeindewerte von +26,3 % in Überherrn bis +1,3 % in Schmelz

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Verlauf seit 2015

Landkreis Saarlouis: Von 2015 bis 2026 stieg der nominale Index der Wohn-Bodenrichtwerte um 55,6 Prozent. Die Verbraucherpreise stiegen um 31,9 Prozent

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Drei Vergleichszeiträume

Landkreis Saarlouis: Nach Abzug der Inflation stiegen die Werte seit 2017 um 11,3 % und seit 2015 um 17,7 %, seit 2022 fielen sie um 6,5 %

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Karte der realen Veränderung

Landkreis Saarlouis: Nach Abzug der Inflation stiegen die Werte in allen 13 Gemeinden, von +1,3 % bis +26,3 %

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Vergleich mit den Nachbarn

Landkreis Saarlouis: Die 4 vergleichbaren Nachbarn reichen von +26,7 bis +41,3 Prozent, der Landkreis Saarlouis liegt bei +43,8 Prozent

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Pressemitteilung

Zum Abdruck freigegeben

Zwischen dem 01.01.2017 und dem 01.01.2026 stiegen die Wohn-Bodenrichtwerte der 757 vergleichbaren Bodenrichtwertzonen im Landkreis Saarlouis im Median um 43,8 Prozent. Das hat Grundradar aus den amtlichen Werten berechnet. Der Median ist die Mitte der nach Größe geordneten Veränderungen, bei gerader Anzahl der Durchschnitt der beiden mittleren Werte. Nominal bezeichnet die Veränderung ohne Berücksichtigung der Inflation. Real, also nach Abzug der Inflation von 29,1 Prozent, ergibt sich ein Zuwachs von 11,3 Prozent.

Der Landkreis Saarlouis lag im Saarland auf Rang 2 von 6 vergleichbaren Einheiten. Der Median dieser 6 Einheiten liegt 6,5 Prozentpunkte darunter. Im Nachbarschaftsvergleich liegt der Landkreis Saarlouis nominal vor dem Regionalverband Saarbrücken, dem Landkreis Merzig-Wadern, dem Landkreis Neunkirchen und dem Landkreis St. Wendel.

Nominal stiegen die Werte in 753 Bodenrichtwertzonen, in 0 Bodenrichtwertzonen sanken sie. In 4 Bodenrichtwertzonen blieben sie unverändert. 669 Zonen lagen über der Inflation, 88 Zonen blieben hinter der Inflation zurück.

Die reale Zahl ist keine Differenz der beiden Prozentwerte. Ein beispielhafter Bodenrichtwert von 100 Euro je Quadratmeter im Jahr 2017 entspräche bei dieser Veränderung im Jahr 2026 nominal 143,75 Euro je Quadratmeter. Gleichzeitig kostet alles, was 2017 100 Euro gekostet hat, im Jahr 2026 bereits 129,13 Euro. Diese beiden Beträge werden nicht voneinander abgezogen, sondern durcheinander geteilt. 143,75 geteilt durch 129,13 ergibt einen realen Zuwachs von 11,3 Prozent.

In 13 Gemeinden reicht die reale Veränderung von +26,3 Prozent in Überherrn bis +1,3 Prozent in Schmelz. In keiner Gemeinde lag der Median unter der Inflation, einzelne Zonen blieben dahinter.

Im jüngeren Zeitraum 2022 bis 2026 betrug der Median der nominalen Wohnzonenveränderungen 9,1 Prozent. Dieser Zeitraum umfasst 836 Zonen. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 6,5 Prozent, und 796 Zonen blieben hinter der Inflation zurück. Der reale Index erreichte seinen Höchststand 2022 bei 125,8 und liegt seither darunter.

Über den langen Zeitraum 2015 bis 2026 betrug der Median der nominalen Wohnzonenveränderungen 55,2 Prozent. Dieser Zeitraum umfasst 750 Zonen. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 17,7 Prozent. Wir zeigen diesen längeren Verlauf nur zur Einordnung, für den Vergleich zwischen Landkreisen und Regionalverbänden verwenden wir ihn nicht.

Für diesen Datenstand liegt keine Aufteilung nach amtlichen Quellenklassen vor.

Textbausteine zum Übernehmen

Die Bausteine stehen für sich und nennen ihren Zeitraum, sodass sie ohne den umgebenden Text abgedruckt werden können.

Quellenangabe
Grundradar (2026): Amtliche Wohn-Bodenrichtwerte im Landkreis Saarlouis 2017–2026: die Entwicklung nach Abzug der Inflation. Datenstand 10.10.2026. https://grundradar.de/recherche/bodenrichtwert-entwicklung/saarland/saarlouis-2017-2026

Gemeindeabsätze

Der jeweilige Absatz nennt die eigene Gemeinde, die Stichtage und die Zahl der verglichenen Zonen. Absätze mit kleiner Fallzahl sind sichtbar gekennzeichnet.

Kleine Fallzahl · 17 ZonenBous
Grundradar berechnet für Bous zwischen 01.01.2017 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +50,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 16,2 Prozent. Die Berechnung umfasst 17 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
GemeindeabsatzDillingen/ Saar
Grundradar berechnet für Dillingen/ Saar zwischen 01.01.2017 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +43,5 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 11,1 Prozent. Die Berechnung umfasst 41 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
GemeindeabsatzEnsdorf
Grundradar berechnet für Ensdorf zwischen 01.01.2017 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +61,5 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 25,1 Prozent. Die Berechnung umfasst 20 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
GemeindeabsatzLebach
Grundradar berechnet für Lebach zwischen 01.01.2017 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +30,8 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 1,3 Prozent. Die Berechnung umfasst 90 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
GemeindeabsatzNalbach
Grundradar berechnet für Nalbach zwischen 01.01.2017 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +54,2 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 19,4 Prozent. Die Berechnung umfasst 40 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
GemeindeabsatzRehlingen-Siersburg
Grundradar berechnet für Rehlingen-Siersburg zwischen 01.01.2017 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +47,4 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 14,1 Prozent. Die Berechnung umfasst 82 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
GemeindeabsatzSaarlouis
Grundradar berechnet für Saarlouis zwischen 01.01.2017 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +58,6 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 22,8 Prozent. Die Berechnung umfasst 96 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
GemeindeabsatzSaarwellingen
Grundradar berechnet für Saarwellingen zwischen 01.01.2017 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +40,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 8,4 Prozent. Die Berechnung umfasst 52 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
GemeindeabsatzSchmelz
Grundradar berechnet für Schmelz zwischen 01.01.2017 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +30,8 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 1,3 Prozent. Die Berechnung umfasst 63 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
GemeindeabsatzSchwalbach
Grundradar berechnet für Schwalbach zwischen 01.01.2017 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +42,1 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 10,1 Prozent. Die Berechnung umfasst 93 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
GemeindeabsatzÜberherrn
Grundradar berechnet für Überherrn zwischen 01.01.2017 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +63,1 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 26,3 Prozent. Die Berechnung umfasst 38 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
GemeindeabsatzWadgassen
Grundradar berechnet für Wadgassen zwischen 01.01.2017 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +47,4 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 14,1 Prozent. Die Berechnung umfasst 65 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
GemeindeabsatzWallerfangen
Grundradar berechnet für Wallerfangen zwischen 01.01.2017 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +35,1 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 4,7 Prozent. Die Berechnung umfasst 60 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.

Fragen an Ihren Gutachterausschuss

Die ausgewerteten Werte hat der für den Landkreis Saarlouis zuständige Gutachterausschuss für Grundstückswerte ermittelt und beschlossen. Zuschnitt, Begründung und Beschlusslage einzelner Bodenrichtwertzonen kann allein seine Geschäftsstelle erläutern; Grundradar wertet die veröffentlichten Werte aus und spricht nicht für den Ausschuss. Die Antworten kennt deshalb nur der Ausschuss; die Zahlen, auf die sich die folgenden Fragen stützen, stehen in der Studie. Die drei Fragen sind ein Anstoß für die lokale Einordnung.

  1. Warum reicht die reale Veränderung zwischen den Gemeinden von +1,3 Prozent bis +26,3 Prozent?Ausgangspunkt: Gemeindetabelle, reale Veränderung
  2. Warum lag der Landkreis Saarlouis auf Rang 2 von 6 im Saarland?Ausgangspunkt: Vergleich der geeigneten Landkreise und Regionalverbände im Saarland
  3. Der Median der vergleichbaren Wohn-Bodenrichtwertzonen stieg von 85,0 €/m² (01.01.2017) auf 120,0 €/m² (01.01.2026). Was hat diesen Anstieg getragen?Ausgangspunkt: Preisniveau der Vergleichsgruppe an beiden Stichtagen

Daten und Dokumente

Methodischer Hinweis

  • Stichtage und Quellen. Die Angaben beziehen sich auf die Stichtage 01.01.2017 und 01.01.2026. Datenstand der Auswertung ist der 10.10.2026. Quelle der Wohn-Bodenrichtwerte ist BORIS Saarland über Geoportal Saarland. Der Verbraucherpreisindex stammt vom Statistischen Bundesamt (Destatis).
  • Welche Zonen in die Auswertung kommen. In die Auswertung kommen nur positive Wohn-Bodenrichtwerte, die an beiden Stichtagen dieselbe Nummer des Gutachterausschusses tragen. Die drei Zeiträume haben jeweils ihre eigenen Zonen. Ergebnisse der Zeiträume rechnen wir nicht ineinander um.
  • Wie der Prozentwert entsteht. Der Prozentwert ist der Median der einzelnen Zonenveränderungen. Nominale und inflationsbereinigte Veränderungen werden je Zone vor der Medianbildung berechnet. Für die Inflationsbereinigung verwenden wir die nationalen Verbraucherpreisindex-Januarwerte, weil sie über alle Jahre gleich erhoben werden und keine regionalen Brüche enthalten.
  • Was ein Bodenrichtwert ist. Ein Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für den Boden, den der Gutachterausschuss aus der Kaufpreissammlung ableitet (§ 196 Abs. 1 BauGB). Er gilt jeweils für eine ganze Bodenrichtwertzone, kurz Zone: ein Gebiet, das nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmt. Angegeben wird er je Quadratmeter eines gedachten, unbebauten Grundstücks, dessen Merkmale mit den in der Zone vorherrschenden weitgehend übereinstimmen (§ 13 ImmoWertV). Er ist weder ein Kaufpreis noch der Verkehrswert eines einzelnen Grundstücks.
  • Kleine Fallzahlen. Gemeindeauswertungen mit weniger als 20 vergleichbaren Zonen kennzeichnen wir als kleine Fallzahl. Diese Kennzeichnung betrifft die einzelne Gemeindeauswertung. Die Mindestzahl von 20 Zonen ist das Veröffentlichungs- und Vergleichskriterium für den Kreis. So erhält eine Zahl mit wenigen Zonen nicht dieselbe Aussagekraft wie eine breit getragene Gemeindeauswertung.
  • Was die Hauptkennzahl misst. Die Hauptkennzahl der Studie beschreibt die vergleichbaren Zonen: 757 Wohn-Bodenrichtwertzonen, die an beiden Stichtagen dieselbe Nummer des Gutachterausschusses tragen. Nur für diese Grundgesamtheit lässt sich überhaupt eine Veränderung je Zone messen.
  • Was die Tabelle „Alle Wohnzonen je Stichtag“ zeigt. Die Tabelle „Alle Wohnzonen je Stichtag“ bezieht die zum jeweiligen Stichtag vorhandenen geeigneten Wohn-Bodenrichtwertzonen ein. Sie beantwortet damit, wie hoch der Median aller Zonen zum jeweiligen Stichtag lag. Die beiden Stichtagsmedianwerte dieser Tabelle ergeben ins Verhältnis gesetzt nicht die Hauptkennzahl: Jeder Stichtag umfasst andere Zonen, während die Hauptkennzahl aus der Veränderung jeder einzelnen Zone entsteht.
  • Vergleichszeitraum. Alle Prozentangaben nennen ihren Vergleichszeitraum.
Alle geeigneten Wohn-Bodenrichtwertzonen je Stichtag.
StichtagMedianVorhandene Zonen
01.01.201785,0 €/m²790
01.01.201990,0 €/m²797
01.01.2021105,0 €/m²792
01.01.2022110,0 €/m²858
01.01.2024115,0 €/m²860
01.01.2026120,0 €/m²853

Die nächste Aktualisierung folgt zum Stichtag 01.01.2028.

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Rechte, Hinweise und Kontakt

Nutzungsrechte. Die Grafiken und Karten von Grundradar sind honorarfrei unter CC BY 4.0 nutzbar, mit der Quellenangabe „Grundradar, grundradar.de“. Für die amtlichen Bodenrichtwerte gilt folgende Nutzungsregel: Nutzungsbedingungen BORIS Saarland; Betreiberentscheidung vom 12.08.2026. Rechte der amtlichen Eingangsdaten bleiben unberührt.
Namensnennungen der Datenquellen. BORIS Saarland · Nutzungsbedingungen BORIS Saarland; Betreiberentscheidung vom 12.08.2026 · © Statistisches Bundesamt (Destatis), Verbraucherpreisindex · © BKG (2025) dl-de/by-2-0.
Rückfragen und Korrekturen. Auf Anfrage stellen wir Zahlen für einzelne Gemeinden Ihres Verbreitungsgebiets bereit. Nennen Sie uns dazu bitte die betroffene Abbildung und Ihre Quelle.
Pressekontaktpresse@grundradar.deLukas Brunner. Presseanfragen beantworten wir werktags innerhalb von 24 Stunden.Studie öffnen

Über Grundradar

Grundradar (grundradar.de) führt amtliche Daten zu Grundstücken zusammen: Bodenrichtwerte, Grundsteuer-Hebesätze sowie Risikodaten zu Hochwasser, Starkregen und Altlasten. Die Angaben stammen aus offiziellen Quellen von Bund und Ländern und werden zu einer einzigen Auskunft pro Adresse gebündelt. Jeder Wert nennt Quelle und Stichtag.

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Ausgewählte Auswertungen wie die vorliegende Studie veröffentlicht Grundradar mit offener Methodik und frei zugänglichen Rohdaten.

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