Zum Hauptinhalt springen
grundradar
Pressebereich · Datenstudie

Bodenrichtwerte im Landkreis Neuwied 2022–⁠2026: nominal +13,0 %, nach Abzug der Inflation -3,2 %

Seit 2024 sind die Werte allerdings gestiegen, nach Abzug der Inflation um 1,4 Prozent.

Text, Zahlen und Grafiken sind zur redaktionellen Verwendung freigegeben. Alle Angaben stammen aus derselben Berechnung wie die Studie.

346 vergleichbare Wohnzonen·2022–2026·Datenstand 10.10.2026·presse@grundradar.de
2022–2026 nominal+13,0 %Median aus 346 Zonen
2022–2026 nach Abzug der Inflation-3,2 %nach Verbraucherpreisindex
2024–2026 nach Abzug der Inflation+1,4 %jüngerer Zeitraum

Honorarfreie Grafiken

  • Jede Grafik nennt Quelle, Zeitraum und Zonenzahl bereits im Bild.
  • Die PNG-Dateien sind 2.400 Pixel breit und damit für den Druck geeignet.
  • Die SVG-Dateien lassen sich ohne Qualitätsverlust vergrößern und verkleinern.
Gemeinden nominal und real

Landkreis Neuwied: Nach Abzug der Inflation reichen die Gemeindewerte von +14,2 % in Datzeroth bis -14,3 % in Neuwied

PNGSVG
Verlauf seit 2022

Landkreis Neuwied: Von 2022 bis 2026 stieg der nominale Index der Wohn-Bodenrichtwerte um 13,0 Prozent. Die Verbraucherpreise stiegen um 16,7 Prozent

PNGSVG
Zwei Vergleichszeiträume

Landkreis Neuwied: Nach Abzug der Inflation stiegen die Werte seit 2024 um 1,4 %, seit 2022 fielen sie um 3,2 %

PNGSVG
Karte der realen Veränderung

Landkreis Neuwied: Nach Abzug der Inflation liegen 36 der 60 Gemeinden unter null, die Werte reichen von -14,3 % bis +14,2 %

PNGSVG
Vergleich mit den Nachbarn

Landkreis Neuwied: Die 3 vergleichbaren Nachbarn reichen von +10,3 bis +14,3 Prozent, der Landkreis Neuwied liegt bei +13,0 Prozent

PNGSVG

Pressemitteilung

Zum Abdruck freigegeben

Zwischen dem 01.01.2022 und dem 01.01.2026 stiegen die Wohn-Bodenrichtwerte der 346 vergleichbaren Bodenrichtwertzonen im Landkreis Neuwied im Median um 13,0 Prozent. Das hat Grundradar aus den amtlichen Werten berechnet. Der Median ist die Mitte der nach Größe geordneten Veränderungen, bei gerader Anzahl der Durchschnitt der beiden mittleren Werte. Nominal bezeichnet die Veränderung ohne Berücksichtigung der Inflation. Real, also nach Abzug der Inflation von 16,7 Prozent, ergibt sich ein Rückgang um 3,2 Prozent.

Der Landkreis Neuwied lag in Rheinland-Pfalz auf Rang 17 von 34 vergleichbaren Einheiten. Im Nachbarschaftsvergleich liegt der Landkreis Neuwied auf Rang 2 von 4 Einheiten, den Kreis selbst eingerechnet. Unter den 3 vergleichbaren Nachbareinheiten liegt eine nominal höher und liegen 2 nominal niedriger.

Nominal stiegen die Werte in 277 Bodenrichtwertzonen, in 2 Bodenrichtwertzonen sanken sie. In 67 Bodenrichtwertzonen blieben sie unverändert. 125 Zonen lagen über der Inflation, 221 Zonen blieben hinter der Inflation zurück.

Die reale Zahl ist keine Differenz der beiden Prozentwerte. Ein beispielhafter Bodenrichtwert von 100 Euro je Quadratmeter im Jahr 2022 entspräche bei dieser Veränderung im Jahr 2026 nominal 113,0 Euro je Quadratmeter. Gleichzeitig kostet alles, was 2022 100 Euro gekostet hat, im Jahr 2026 bereits 116,7 Euro. Diese beiden Beträge werden nicht voneinander abgezogen, sondern durcheinander geteilt. 113,0 geteilt durch 116,7 ergibt einen realen Rückgang um 3,2 Prozent.

In 60 Gemeinden reicht die reale Veränderung von +14,2 Prozent in Datzeroth bis -14,3 Prozent in Neuwied. Der Wert für Datzeroth beruht auf 1 vergleichbarer Bodenrichtwertzone und damit auf einer kleinen Fallzahl. 36 Gemeinden blieben hinter der Inflation zurück.

Im jüngeren Zeitraum 2024 bis 2026 betrug der Median der nominalen Wohnzonenveränderungen 5,9 Prozent. Dieser Zeitraum umfasst 354 Zonen. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 1,4 Prozent, und 150 Zonen blieben hinter der Inflation zurück.

Für diesen Datenstand liegt keine Aufteilung nach amtlichen Quellenklassen vor.

Textbausteine zum Übernehmen

Die Bausteine stehen für sich und nennen ihren Zeitraum, sodass sie ohne den umgebenden Text abgedruckt werden können.

Quellenangabe
Grundradar (2026): Amtliche Wohn-Bodenrichtwerte im Landkreis Neuwied 2022–2026: die Entwicklung nach Abzug der Inflation. Datenstand 10.10.2026. https://grundradar.de/recherche/bodenrichtwert-entwicklung/rheinland-pfalz/neuwied-2022-2026

Gemeindeabsätze

Der jeweilige Absatz nennt die eigene Gemeinde, die Stichtage und die Zahl der verglichenen Zonen. Absätze mit kleiner Fallzahl sind sichtbar gekennzeichnet.

Kleine Fallzahl · 3 ZonenAnhausen
Grundradar berechnet für Anhausen zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +18,5 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 1,5 Prozent. Die Berechnung umfasst 3 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 12 ZonenAsbach
Grundradar berechnet für Asbach zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +27,9 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 9,6 Prozent. Die Berechnung umfasst 12 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 8 ZonenBad Hönningen
Grundradar berechnet für Bad Hönningen zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +4,6 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 10,4 Prozent. Die Berechnung umfasst 8 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 4 ZonenBonefeld
Grundradar berechnet für Bonefeld zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +19,6 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 2,5 Prozent. Die Berechnung umfasst 4 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 4 ZonenBreitscheid
Grundradar berechnet für Breitscheid zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +16,2 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 0,4 Prozent. Die Berechnung umfasst 4 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 1 ZoneBruchhausen
Grundradar berechnet für Bruchhausen zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +11,8 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 4,3 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 11 ZonenBuchholz (Westerwald)
Grundradar berechnet für Buchholz (Westerwald) zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +30,8 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 12,0 Prozent. Die Berechnung umfasst 11 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 4 ZonenDattenberg
Grundradar berechnet für Dattenberg zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +6,3 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 9,0 Prozent. Die Berechnung umfasst 4 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 1 ZoneDatzeroth
Grundradar berechnet für Datzeroth zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +33,3 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 14,2 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 2 ZonenDernbach
Grundradar berechnet für Dernbach zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +15,6 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 1,0 Prozent. Die Berechnung umfasst 2 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 10 ZonenDierdorf
Grundradar berechnet für Dierdorf zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +1,9 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 12,7 Prozent. Die Berechnung umfasst 10 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 3 ZonenDöttesfeld
Grundradar berechnet für Döttesfeld zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +14,3 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 2,1 Prozent. Die Berechnung umfasst 3 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 2 ZonenDürrholz
Grundradar berechnet für Dürrholz zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +20,6 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 3,3 Prozent. Die Berechnung umfasst 2 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 3 ZonenEhlscheid
Grundradar berechnet für Ehlscheid zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +6,7 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 8,6 Prozent. Die Berechnung umfasst 3 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 5 ZonenErpel
Grundradar berechnet für Erpel zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +16,7 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 0,1 Prozent. Die Berechnung umfasst 5 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 3 ZonenGroßmaischeid
Grundradar berechnet für Großmaischeid zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +9,5 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 6,2 Prozent. Die Berechnung umfasst 3 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 2 ZonenHanroth
Grundradar berechnet für Hanroth zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +8,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 7,5 Prozent. Die Berechnung umfasst 2 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 1 ZoneHardert
Grundradar berechnet für Hardert zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +14,3 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 2,1 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 1 ZoneHarschbach
Grundradar berechnet für Harschbach zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +28,6 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 10,1 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 3 ZonenHausen (Wied)
Grundradar berechnet für Hausen (Wied) zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +16,7 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 0,1 Prozent. Die Berechnung umfasst 3 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 2 ZonenHümmerich
Grundradar berechnet für Hümmerich zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +33,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 13,9 Prozent. Die Berechnung umfasst 2 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 2 ZonenIsenburg
Grundradar berechnet für Isenburg zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +3,8 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 11,0 Prozent. Die Berechnung umfasst 2 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 9 ZonenKasbach-Ohlenberg
Grundradar berechnet für Kasbach-Ohlenberg zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +15,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 1,5 Prozent. Die Berechnung umfasst 9 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 2 ZonenKleinmaischeid
Grundradar berechnet für Kleinmaischeid zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von 0,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 14,3 Prozent. Die Berechnung umfasst 2 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 2 ZonenKurtscheid
Grundradar berechnet für Kurtscheid zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +11,9 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 4,1 Prozent. Die Berechnung umfasst 2 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 6 ZonenLeubsdorf
Grundradar berechnet für Leubsdorf zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +13,9 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 2,4 Prozent. Die Berechnung umfasst 6 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 3 ZonenLeutesdorf
Grundradar berechnet für Leutesdorf zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von 0,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 14,3 Prozent. Die Berechnung umfasst 3 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 3 ZonenLinkenbach
Grundradar berechnet für Linkenbach zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +15,8 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 0,8 Prozent. Die Berechnung umfasst 3 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 11 ZonenLinz am Rhein
Grundradar berechnet für Linz am Rhein zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +18,5 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 1,5 Prozent. Die Berechnung umfasst 11 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 1 ZoneMarienhausen
Grundradar berechnet für Marienhausen zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von 0,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 14,3 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 2 ZonenMeinborn
Grundradar berechnet für Meinborn zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +23,6 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 5,9 Prozent. Die Berechnung umfasst 2 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 4 ZonenMelsbach
Grundradar berechnet für Melsbach zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +9,8 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 5,9 Prozent. Die Berechnung umfasst 4 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 15 ZonenNeustadt (Wied)
Grundradar berechnet für Neustadt (Wied) zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +20,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 2,8 Prozent. Die Berechnung umfasst 15 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
GemeindeabsatzNeuwied
Grundradar berechnet für Neuwied zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von 0,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 14,3 Prozent. Die Berechnung umfasst 91 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
Kleine Fallzahl · 5 ZonenNiederbreitbach
Grundradar berechnet für Niederbreitbach zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +23,5 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 5,8 Prozent. Die Berechnung umfasst 5 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 2 ZonenNiederhofen
Grundradar berechnet für Niederhofen zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +15,5 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 1,1 Prozent. Die Berechnung umfasst 2 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 4 ZonenOberdreis
Grundradar berechnet für Oberdreis zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +17,1 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 0,4 Prozent. Die Berechnung umfasst 4 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 2 ZonenOberhonnefeld-Gierend
Grundradar berechnet für Oberhonnefeld-Gierend zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +20,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 2,8 Prozent. Die Berechnung umfasst 2 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 3 ZonenOberraden
Grundradar berechnet für Oberraden zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +7,7 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 7,7 Prozent. Die Berechnung umfasst 3 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 4 ZonenOckenfels
Grundradar berechnet für Ockenfels zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +13,8 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 2,5 Prozent. Die Berechnung umfasst 4 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 4 ZonenPuderbach
Grundradar berechnet für Puderbach zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +15,6 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 1,0 Prozent. Die Berechnung umfasst 4 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 1 ZoneRatzert
Grundradar berechnet für Ratzert zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +14,3 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 2,1 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 4 ZonenRaubach
Grundradar berechnet für Raubach zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +9,9 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 5,8 Prozent. Die Berechnung umfasst 4 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 8 ZonenRengsdorf
Grundradar berechnet für Rengsdorf zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +10,8 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 5,1 Prozent. Die Berechnung umfasst 8 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 5 ZonenRheinbreitbach
Grundradar berechnet für Rheinbreitbach zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +31,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 12,3 Prozent. Die Berechnung umfasst 5 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 5 ZonenRheinbrohl
Grundradar berechnet für Rheinbrohl zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +11,1 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 4,8 Prozent. Die Berechnung umfasst 5 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 3 ZonenRodenbach bei Puderbach
Grundradar berechnet für Rodenbach bei Puderbach zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +25,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 7,1 Prozent. Die Berechnung umfasst 3 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 1 ZoneRoßbach
Grundradar berechnet für Roßbach zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +11,1 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 4,8 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 3 ZonenRüscheid
Grundradar berechnet für Rüscheid zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +9,1 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 6,5 Prozent. Die Berechnung umfasst 3 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 5 ZonenSankt Katharinen (Landkreis Neuwied)
Grundradar berechnet für Sankt Katharinen (Landkreis Neuwied) zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +27,3 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 9,0 Prozent. Die Berechnung umfasst 5 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 3 ZonenStebach
Grundradar berechnet für Stebach zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +20,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 2,8 Prozent. Die Berechnung umfasst 3 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 3 ZonenSteimel
Grundradar berechnet für Steimel zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +20,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 2,8 Prozent. Die Berechnung umfasst 3 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 6 ZonenStraßenhaus
Grundradar berechnet für Straßenhaus zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +14,8 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 1,6 Prozent. Die Berechnung umfasst 6 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 1 ZoneThalhausen
Grundradar berechnet für Thalhausen zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +26,3 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 8,2 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 9 ZonenUnkel
Grundradar berechnet für Unkel zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +18,8 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 1,7 Prozent. Die Berechnung umfasst 9 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 5 ZonenUrbach
Grundradar berechnet für Urbach zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +20,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 2,8 Prozent. Die Berechnung umfasst 5 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 6 ZonenVettelschoß
Grundradar berechnet für Vettelschoß zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +10,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 5,8 Prozent. Die Berechnung umfasst 6 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 6 ZonenWaldbreitbach
Grundradar berechnet für Waldbreitbach zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +9,9 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 5,8 Prozent. Die Berechnung umfasst 6 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 9 ZonenWindhagen
Grundradar berechnet für Windhagen zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +30,8 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 12,0 Prozent. Die Berechnung umfasst 9 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 3 ZonenWoldert
Grundradar berechnet für Woldert zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +27,3 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 9,0 Prozent. Die Berechnung umfasst 3 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.

Fragen an Ihren Gutachterausschuss

Die ausgewerteten Werte hat der für den Landkreis Neuwied zuständige Gutachterausschuss für Grundstückswerte ermittelt und beschlossen. Zuschnitt, Begründung und Beschlusslage einzelner Bodenrichtwertzonen kann allein seine Geschäftsstelle erläutern; Grundradar wertet die veröffentlichten Werte aus und spricht nicht für den Ausschuss. Die Antworten kennt deshalb nur der Ausschuss; die Zahlen, auf die sich die folgenden Fragen stützen, stehen in der Studie. Die drei Fragen sind ein Anstoß für die lokale Einordnung.

  1. Warum blieben Bad Hönningen, Breitscheid, Bruchhausen, Dattenberg, Dernbach, Dierdorf, Döttesfeld, Ehlscheid, Erpel, Großmaischeid, Hanroth, Hardert, Hausen (Wied), Isenburg, Kasbach-Ohlenberg, Kleinmaischeid, Kurtscheid, Leubsdorf, Leutesdorf, Linkenbach, Marienhausen, Melsbach, Neuwied, Niederhofen, Oberraden, Ockenfels, Puderbach, Ratzert, Raubach, Rengsdorf, Rheinbrohl, Roßbach, Rüscheid, Straßenhaus, Vettelschoß und Waldbreitbach hinter der Inflation zurück?Ausgangspunkt: Gemeindetabelle, reale Veränderung
  2. Warum lag der Landkreis Neuwied auf Rang 17 von 34 in Rheinland-Pfalz?Ausgangspunkt: Vergleich der geeigneten Kreise und kreisfreie Städte in Rheinland-Pfalz
  3. Der Median der vergleichbaren Wohn-Bodenrichtwertzonen stieg von 130,0 €/m² (01.01.2022) auf 150,0 €/m² (01.01.2026). Was hat diesen Anstieg getragen?Ausgangspunkt: Preisniveau der Vergleichsgruppe an beiden Stichtagen

Daten und Dokumente

Methodischer Hinweis

  • Stichtage und Quellen. Die Angaben beziehen sich auf die Stichtage 01.01.2022 und 01.01.2026. Datenstand der Auswertung ist der 10.10.2026. Quelle der Wohn-Bodenrichtwerte ist BORIS Rheinland-Pfalz über Geoportal Rheinland-Pfalz. Der Verbraucherpreisindex stammt vom Statistischen Bundesamt (Destatis).
  • Welche Zonen in die Auswertung kommen. In die Auswertung kommen nur positive Wohn-Bodenrichtwerte, die an beiden Stichtagen dieselbe Nummer des Gutachterausschusses tragen. Die beiden Zeiträume haben jeweils ihre eigenen Zonen. Ergebnisse der Zeiträume rechnen wir nicht ineinander um.
  • Wie der Prozentwert entsteht. Der Prozentwert ist der Median der einzelnen Zonenveränderungen. Nominale und inflationsbereinigte Veränderungen werden je Zone vor der Medianbildung berechnet. Für die Inflationsbereinigung verwenden wir die nationalen Verbraucherpreisindex-Januarwerte, weil sie über alle Jahre gleich erhoben werden und keine regionalen Brüche enthalten.
  • Was ein Bodenrichtwert ist. Ein Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für den Boden, den der Gutachterausschuss aus der Kaufpreissammlung ableitet (§ 196 Abs. 1 BauGB). Er gilt jeweils für eine ganze Bodenrichtwertzone, kurz Zone: ein Gebiet, das nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmt. Angegeben wird er je Quadratmeter eines gedachten, unbebauten Grundstücks, dessen Merkmale mit den in der Zone vorherrschenden weitgehend übereinstimmen (§ 13 ImmoWertV). Er ist weder ein Kaufpreis noch der Verkehrswert eines einzelnen Grundstücks.
  • Kleine Fallzahlen. Gemeindeauswertungen mit weniger als 20 vergleichbaren Zonen kennzeichnen wir als kleine Fallzahl. Diese Kennzeichnung betrifft die einzelne Gemeindeauswertung. Die Mindestzahl von 20 Zonen ist das Veröffentlichungs- und Vergleichskriterium für den Kreis. So erhält eine Zahl mit wenigen Zonen nicht dieselbe Aussagekraft wie eine breit getragene Gemeindeauswertung.
  • Was die Hauptkennzahl misst. Die Hauptkennzahl der Studie beschreibt die vergleichbaren Zonen: 346 Wohn-Bodenrichtwertzonen, die an beiden Stichtagen dieselbe Nummer des Gutachterausschusses tragen. Nur für diese Grundgesamtheit lässt sich überhaupt eine Veränderung je Zone messen.
  • Was die Tabelle „Alle Wohnzonen je Stichtag“ zeigt. Die Tabelle „Alle Wohnzonen je Stichtag“ bezieht die zum jeweiligen Stichtag vorhandenen geeigneten Wohn-Bodenrichtwertzonen ein. Sie beantwortet damit, wie hoch der Median aller Zonen zum jeweiligen Stichtag lag. Die beiden Stichtagsmedianwerte dieser Tabelle ergeben ins Verhältnis gesetzt nicht die Hauptkennzahl: Jeder Stichtag umfasst andere Zonen, während die Hauptkennzahl aus der Veränderung jeder einzelnen Zone entsteht.
  • Vergleichszeitraum. Alle Prozentangaben nennen ihren Vergleichszeitraum.
Alle geeigneten Wohn-Bodenrichtwertzonen je Stichtag.
StichtagMedianVorhandene Zonen
01.01.2022130,0 €/m²354
01.01.2024140,0 €/m²358
01.01.2026150,0 €/m²362

Die nächste Aktualisierung folgt zum Stichtag 01.01.2028.

Bodenrichtwert-Übersicht mit der Bestandstabelle „Alle Zonen“ öffnen

Rechte, Hinweise und Kontakt

Nutzungsrechte. Die Grafiken und Karten von Grundradar sind honorarfrei unter CC BY 4.0 nutzbar, mit der Quellenangabe „Grundradar, grundradar.de“. Für die amtlichen Bodenrichtwerte gilt folgende Nutzungsregel: Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Rechte der amtlichen Eingangsdaten bleiben unberührt.
Namensnennungen der Datenquellen. BORIS Rheinland-Pfalz · Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 · ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet] · © Statistisches Bundesamt (Destatis), Verbraucherpreisindex · © BKG (2025) dl-de/by-2-0.
Rückfragen und Korrekturen. Auf Anfrage stellen wir Zahlen für einzelne Gemeinden Ihres Verbreitungsgebiets bereit. Nennen Sie uns dazu bitte die betroffene Abbildung und Ihre Quelle.
Pressekontaktpresse@grundradar.deLukas Brunner. Presseanfragen beantworten wir werktags innerhalb von 24 Stunden.Studie öffnen

Über Grundradar

Grundradar (grundradar.de) führt amtliche Daten zu Grundstücken zusammen: Bodenrichtwerte, Grundsteuer-Hebesätze sowie Risikodaten zu Hochwasser, Starkregen und Altlasten. Die Angaben stammen aus offiziellen Quellen von Bund und Ländern und werden zu einer einzigen Auskunft pro Adresse gebündelt. Jeder Wert nennt Quelle und Stichtag.

Käufer, Eigentümer und Makler können damit kostenlos nachvollziehen, was die behördlichen Informationen über ein bestimmtes Grundstück aussagen.

Ausgewählte Auswertungen wie die vorliegende Studie veröffentlicht Grundradar mit offener Methodik und frei zugänglichen Rohdaten.

Grundradar ist gründergeführt und 2026 gestartet.