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Pressebereich · Datenstudie

Bodenrichtwerte in Mainz 2022–⁠2026: nominal -5,4 %, nach Abzug der Inflation -19,0 %

Text, Zahlen und Grafiken sind zur redaktionellen Verwendung freigegeben. Alle Angaben stammen aus derselben Berechnung wie die Studie.

192 vergleichbare Wohnzonen·2022–2026·Datenstand 10.10.2026·presse@grundradar.de
2022–2026 nominal-5,4 %Median aus 192 Zonen
2022–2026 nach Abzug der Inflation-19,0 %nach Verbraucherpreisindex
2024–2026 nach Abzug der Inflation-4,2 %jüngerer Zeitraum

Honorarfreie Grafiken

  • Jede Grafik nennt Quelle, Zeitraum und Zonenzahl bereits im Bild.
  • Die PNG-Dateien sind 2.400 Pixel breit und damit für den Druck geeignet.
  • Die SVG-Dateien lassen sich ohne Qualitätsverlust vergrößern und verkleinern.
Verlauf seit 2022

Mainz: Von 2022 bis 2026 sank der nominale Index der Wohn-Bodenrichtwerte um 3,8 Prozent, während die Verbraucherpreise um 16,7 Prozent stiegen

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Zwei Vergleichszeiträume

Mainz: Nach Abzug der Inflation fielen die Werte seit 2022 um 19,0 % und seit 2024 um 4,2 %

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Verteilung der Zonenveränderungen

Mainz: Der Median der 192 Zonen liegt bei -5,4 %, zwischen schwachen und starken Zonen liegen 13,1 Prozentpunkte

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Vergleich mit den Nachbarn

Mainz: Der vergleichbare Nachbar liegt bei +14,6 Prozent, Mainz bei -5,4 Prozent

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Pressemitteilung

Zum Abdruck freigegeben

Zwischen dem 01.01.2022 und dem 01.01.2026 sanken die Wohn-Bodenrichtwerte der 192 vergleichbaren Bodenrichtwertzonen in Mainz im Median um 5,4 Prozent. Das hat Grundradar aus den amtlichen Werten berechnet. Der Median ist die Mitte der nach Größe geordneten Veränderungen, bei gerader Anzahl der Durchschnitt der beiden mittleren Werte. Nominal bezeichnet die Veränderung ohne Berücksichtigung der Inflation. Real, also nach Abzug der Inflation von 16,7 Prozent, ergibt sich ein Rückgang um 19,0 Prozent.

Mainz erreichte den letzten Platz unter 34 vergleichbaren Einheiten in Rheinland-Pfalz. Im Nachbarschaftsvergleich liegt Mainz nominal hinter dem Landkreis Mainz-Bingen.

Nominal stiegen die Werte in 57 Bodenrichtwertzonen, in 122 Bodenrichtwertzonen sanken sie. In 13 Bodenrichtwertzonen blieben sie unverändert. 4 Zonen lagen über der Inflation, 188 Zonen blieben hinter der Inflation zurück.

Die reale Zahl ist keine Differenz der beiden Prozentwerte. Ein beispielhafter Bodenrichtwert von 100 Euro je Quadratmeter im Jahr 2022 entspräche bei dieser Veränderung im Jahr 2026 nominal 94,58 Euro je Quadratmeter. Gleichzeitig kostet alles, was 2022 100 Euro gekostet hat, im Jahr 2026 bereits 116,73 Euro. Diese beiden Beträge werden nicht voneinander abgezogen, sondern durcheinander geteilt. 94,58 geteilt durch 116,73 ergibt einen realen Rückgang um 19,0 Prozent.

Die Studie behandelt Mainz als eine Gemeinde. Aus der Verteilung der Bodenrichtwertzonen lässt sich keine Rangfolge der Stadtteile ableiten.

Im jüngeren Zeitraum 2024 bis 2026 lag der Median der nominalen Wohnzonenveränderungen bei null. Dieser Zeitraum umfasst 189 Zonen. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 4,2 Prozent, und 161 Zonen blieben hinter der Inflation zurück.

Innerhalb der Stadt liegt die Obergrenze des schwächsten Zehntels der nominalen Wohnzonenveränderungen 2022 bis 2026 bei -6,0 Prozent, die Untergrenze des stärksten Zehntels bei +7,1 Prozent.

Textbausteine zum Übernehmen

Die Bausteine stehen für sich und nennen ihren Zeitraum, sodass sie ohne den umgebenden Text abgedruckt werden können.

Quellenangabe
Grundradar (2026): Amtliche Wohn-Bodenrichtwerte in Mainz 2022–2026: die Entwicklung nach Abzug der Inflation. Datenstand 10.10.2026. https://grundradar.de/recherche/bodenrichtwert-entwicklung/rheinland-pfalz/mainz-2022-2026

Gemeindeabsätze

Der jeweilige Absatz nennt die eigene Gemeinde, die Stichtage und die Zahl der verglichenen Zonen. Absätze mit kleiner Fallzahl sind sichtbar gekennzeichnet.

GemeindeabsatzMainz
Grundradar berechnet für Mainz zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von -5,4 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 19,0 Prozent. Die Berechnung umfasst 192 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.

Fragen an Ihren Gutachterausschuss

Die ausgewerteten Werte hat der für Mainz zuständige Gutachterausschuss für Grundstückswerte ermittelt und beschlossen. Zuschnitt, Begründung und Beschlusslage einzelner Bodenrichtwertzonen kann allein seine Geschäftsstelle erläutern; Grundradar wertet die veröffentlichten Werte aus und spricht nicht für den Ausschuss. Die Antworten kennt deshalb nur der Ausschuss; die Zahlen, auf die sich die folgenden Fragen stützen, stehen in der Studie. Die drei Fragen sind ein Anstoß für die lokale Einordnung.

  1. Warum blieb Mainz hinter der Inflation zurück?Ausgangspunkt: Gemeindetabelle, reale Veränderung
  2. Warum lag Mainz auf Rang 34 von 34 in Rheinland-Pfalz?Ausgangspunkt: Vergleich der geeigneten Kreise und kreisfreie Städte in Rheinland-Pfalz
  3. Der Median der vergleichbaren Wohn-Bodenrichtwertzonen fiel von 1.167,5 €/m² (01.01.2022) auf 1.132,5 €/m² (01.01.2026). Worauf geht dieser Rückgang zurück?Ausgangspunkt: Preisniveau der Vergleichsgruppe an beiden Stichtagen

Daten und Dokumente

Methodischer Hinweis

  • Stichtage und Quellen. Die Angaben beziehen sich auf die Stichtage 01.01.2022 und 01.01.2026. Datenstand der Auswertung ist der 10.10.2026. Quelle der Wohn-Bodenrichtwerte ist BORIS Rheinland-Pfalz über Geoportal Rheinland-Pfalz. Der Verbraucherpreisindex stammt vom Statistischen Bundesamt (Destatis).
  • Welche Zonen in die Auswertung kommen. In die Auswertung kommen nur positive Wohn-Bodenrichtwerte, die an beiden Stichtagen dieselbe Nummer des Gutachterausschusses tragen. Die beiden Zeiträume haben jeweils ihre eigenen Zonen. Ergebnisse der Zeiträume rechnen wir nicht ineinander um.
  • Wie der Prozentwert entsteht. Der Prozentwert ist der Median der einzelnen Zonenveränderungen. Nominale und inflationsbereinigte Veränderungen werden je Zone vor der Medianbildung berechnet. Für die Inflationsbereinigung verwenden wir die nationalen Verbraucherpreisindex-Januarwerte, weil sie über alle Jahre gleich erhoben werden und keine regionalen Brüche enthalten.
  • Was ein Bodenrichtwert ist. Ein Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für den Boden, den der Gutachterausschuss aus der Kaufpreissammlung ableitet (§ 196 Abs. 1 BauGB). Er gilt jeweils für eine ganze Bodenrichtwertzone, kurz Zone: ein Gebiet, das nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmt. Angegeben wird er je Quadratmeter eines gedachten, unbebauten Grundstücks, dessen Merkmale mit den in der Zone vorherrschenden weitgehend übereinstimmen (§ 13 ImmoWertV). Er ist weder ein Kaufpreis noch der Verkehrswert eines einzelnen Grundstücks.
  • Kleine Fallzahlen. Die kleinste Gemeindeauswertung stützt sich auf 192 Zonen. Auswertungen unter 20 Zonen kennzeichnen wir; in Mainz gibt es keine.
  • Was die Hauptkennzahl misst. Die Hauptkennzahl der Studie beschreibt die vergleichbaren Zonen: 192 Wohn-Bodenrichtwertzonen, die an beiden Stichtagen dieselbe Nummer des Gutachterausschusses tragen. Nur für diese Grundgesamtheit lässt sich überhaupt eine Veränderung je Zone messen.
  • Was die Tabelle „Alle Wohnzonen je Stichtag“ zeigt. Die Tabelle „Alle Wohnzonen je Stichtag“ bezieht die zum jeweiligen Stichtag vorhandenen geeigneten Wohn-Bodenrichtwertzonen ein. Sie beantwortet damit, wie hoch der Median aller Zonen zum jeweiligen Stichtag lag. Die beiden Stichtagsmedianwerte dieser Tabelle ergeben ins Verhältnis gesetzt nicht die Hauptkennzahl: Jeder Stichtag umfasst andere Zonen, während die Hauptkennzahl aus der Veränderung jeder einzelnen Zone entsteht.
  • Vergleichszeitraum. Alle Prozentangaben nennen ihren Vergleichszeitraum.
Alle geeigneten Wohn-Bodenrichtwertzonen je Stichtag.
StichtagMedianVorhandene Zonen
01.01.20221.167,5 €/m²192
01.01.20241.125,0 €/m²189
01.01.20261.132,5 €/m²192

Die nächste Aktualisierung folgt zum Stichtag 01.01.2028.

Bodenrichtwert-Übersicht mit der Bestandstabelle „Alle Zonen“ öffnen

Rechte, Hinweise und Kontakt

Nutzungsrechte. Die Grafiken und Karten von Grundradar sind honorarfrei unter CC BY 4.0 nutzbar, mit der Quellenangabe „Grundradar, grundradar.de“. Für die amtlichen Bodenrichtwerte gilt folgende Nutzungsregel: Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Rechte der amtlichen Eingangsdaten bleiben unberührt.
Namensnennungen der Datenquellen. BORIS Rheinland-Pfalz · Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 · ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet] · © Statistisches Bundesamt (Destatis), Verbraucherpreisindex · © BKG (2025) dl-de/by-2-0.
Rückfragen und Korrekturen. Auf Anfrage stellen wir Zahlen Ihres Verbreitungsgebiets bereit. Nennen Sie uns dazu bitte die betroffene Abbildung und Ihre Quelle.
Pressekontaktpresse@grundradar.deLukas Brunner. Presseanfragen beantworten wir werktags innerhalb von 24 Stunden.Studie öffnen

Über Grundradar

Grundradar (grundradar.de) führt amtliche Daten zu Grundstücken zusammen: Bodenrichtwerte, Grundsteuer-Hebesätze sowie Risikodaten zu Hochwasser, Starkregen und Altlasten. Die Angaben stammen aus offiziellen Quellen von Bund und Ländern und werden zu einer einzigen Auskunft pro Adresse gebündelt. Jeder Wert nennt Quelle und Stichtag.

Käufer, Eigentümer und Makler können damit kostenlos nachvollziehen, was die behördlichen Informationen über ein bestimmtes Grundstück aussagen.

Ausgewählte Auswertungen wie die vorliegende Studie veröffentlicht Grundradar mit offener Methodik und frei zugänglichen Rohdaten.

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