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Pressebereich · Datenstudie

Bodenrichtwerte im Landkreis Germersheim 2022–⁠2026: nominal +7,5 %, nach Abzug der Inflation -7,9 %

Text, Zahlen und Grafiken sind zur redaktionellen Verwendung freigegeben. Alle Angaben stammen aus derselben Berechnung wie die Studie.

291 vergleichbare Wohnzonen·2022–2026·Datenstand 10.10.2026·presse@grundradar.de
2022–2026 nominal+7,5 %Median aus 291 Zonen
2022–2026 nach Abzug der Inflation-7,9 %nach Verbraucherpreisindex
2024–2026 nach Abzug der Inflation-1,6 %jüngerer Zeitraum

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Gemeinden nominal und real

Landkreis Germersheim: Nach Abzug der Inflation reichen die Gemeindewerte von -6,0 % in Lustadt bis -25,6 % in Vollmersweiler

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Verlauf seit 2022

Landkreis Germersheim: Von 2022 bis 2026 stieg der nominale Index der Wohn-Bodenrichtwerte um 7,5 Prozent. Die Verbraucherpreise stiegen um 16,7 Prozent

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Zwei Vergleichszeiträume

Landkreis Germersheim: Nach Abzug der Inflation fielen die Werte seit 2022 um 7,9 % und seit 2024 um 1,6 %

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Karte der realen Veränderung

Landkreis Germersheim: Nach Abzug der Inflation liegen 31 der 31 Gemeinden unter null, die Werte reichen von -25,6 % bis -6,0 %

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Vergleich mit den Nachbarn

Landkreis Germersheim: Die 2 vergleichbaren Nachbarn reichen von +20,0 bis +21,8 Prozent, der Landkreis Germersheim liegt bei +7,5 Prozent

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Pressemitteilung

Zum Abdruck freigegeben

Zwischen dem 01.01.2022 und dem 01.01.2026 stiegen die Wohn-Bodenrichtwerte der 291 vergleichbaren Bodenrichtwertzonen im Landkreis Germersheim im Median um 7,5 Prozent. Das hat Grundradar aus den amtlichen Werten berechnet. Der Median ist die Mitte der nach Größe geordneten Veränderungen, bei gerader Anzahl der Durchschnitt der beiden mittleren Werte. Nominal bezeichnet die Veränderung ohne Berücksichtigung der Inflation. Real, also nach Abzug der Inflation von 16,7 Prozent, ergibt sich ein Rückgang um 7,9 Prozent.

Der Landkreis Germersheim lag in Rheinland-Pfalz auf Rang 27 von 34 vergleichbaren Einheiten. Der Median dieser 34 Einheiten liegt 5,4 Prozentpunkte höher. Im Nachbarschaftsvergleich liegt der Landkreis Germersheim nominal hinter dem Landkreis Südliche Weinstraße und dem Rhein-Pfalz-Kreis.

Nominal stiegen die Werte in 261 Bodenrichtwertzonen, in 21 Bodenrichtwertzonen sanken sie. In 9 Bodenrichtwertzonen blieben sie unverändert. 12 Zonen lagen über der Inflation, 279 Zonen blieben hinter der Inflation zurück.

Die reale Zahl ist keine Differenz der beiden Prozentwerte. Ein beispielhafter Bodenrichtwert von 100 Euro je Quadratmeter im Jahr 2022 entspräche bei dieser Veränderung im Jahr 2026 nominal 107,5 Euro je Quadratmeter. Gleichzeitig kostet alles, was 2022 100 Euro gekostet hat, im Jahr 2026 bereits 116,7 Euro. Diese beiden Beträge werden nicht voneinander abgezogen, sondern durcheinander geteilt. 107,5 geteilt durch 116,7 ergibt einen realen Rückgang um 7,9 Prozent.

In 31 Gemeinden reicht die reale Veränderung von -6,0 Prozent in Lustadt bis -25,6 Prozent in Vollmersweiler. Der Wert für Lustadt beruht auf 5 vergleichbaren Bodenrichtwertzonen und damit auf einer kleinen Fallzahl. Der Wert für Vollmersweiler beruht auf 2 vergleichbaren Bodenrichtwertzonen und damit auf einer kleinen Fallzahl. 31 Gemeinden blieben hinter der Inflation zurück.

Im jüngeren Zeitraum 2024 bis 2026 betrug der Median der nominalen Wohnzonenveränderungen 2,7 Prozent. Dieser Zeitraum umfasst 290 Zonen. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 1,6 Prozent, und 265 Zonen blieben hinter der Inflation zurück.

Für diesen Datenstand liegt keine Aufteilung nach amtlichen Quellenklassen vor.

Textbausteine zum Übernehmen

Die Bausteine stehen für sich und nennen ihren Zeitraum, sodass sie ohne den umgebenden Text abgedruckt werden können.

Quellenangabe
Grundradar (2026): Amtliche Wohn-Bodenrichtwerte im Landkreis Germersheim 2022–2026: die Entwicklung nach Abzug der Inflation. Datenstand 10.10.2026. https://grundradar.de/recherche/bodenrichtwert-entwicklung/rheinland-pfalz/germersheim-2022-2026

Gemeindeabsätze

Der jeweilige Absatz nennt die eigene Gemeinde, die Stichtage und die Zahl der verglichenen Zonen. Absätze mit kleiner Fallzahl sind sichtbar gekennzeichnet.

Kleine Fallzahl · 17 ZonenBellheim
Grundradar berechnet für Bellheim zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +7,7 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 7,7 Prozent. Die Berechnung umfasst 17 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 4 ZonenBerg (Pfalz)
Grundradar berechnet für Berg (Pfalz) zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +3,1 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 11,7 Prozent. Die Berechnung umfasst 4 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 2 ZonenErlenbach bei Kandel
Grundradar berechnet für Erlenbach bei Kandel zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +9,5 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 6,2 Prozent. Die Berechnung umfasst 2 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 3 ZonenFreckenfeld
Grundradar berechnet für Freckenfeld zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +7,1 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 8,2 Prozent. Die Berechnung umfasst 3 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 3 ZonenFreisbach
Grundradar berechnet für Freisbach zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +7,4 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 8,0 Prozent. Die Berechnung umfasst 3 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
GemeindeabsatzGermersheim
Grundradar berechnet für Germersheim zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +7,5 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 7,9 Prozent. Die Berechnung umfasst 43 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
Kleine Fallzahl · 9 ZonenHagenbach
Grundradar berechnet für Hagenbach zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +5,4 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 9,7 Prozent. Die Berechnung umfasst 9 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 5 ZonenHatzenbühl
Grundradar berechnet für Hatzenbühl zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von 0,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 14,3 Prozent. Die Berechnung umfasst 5 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 7 ZonenHördt
Grundradar berechnet für Hördt zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +7,5 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 7,9 Prozent. Die Berechnung umfasst 7 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 19 ZonenJockgrim
Grundradar berechnet für Jockgrim zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +7,7 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 7,7 Prozent. Die Berechnung umfasst 19 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 16 ZonenKandel
Grundradar berechnet für Kandel zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +4,4 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 10,6 Prozent. Die Berechnung umfasst 16 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 5 ZonenKnittelsheim
Grundradar berechnet für Knittelsheim zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +6,5 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 8,8 Prozent. Die Berechnung umfasst 5 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 6 ZonenKuhardt
Grundradar berechnet für Kuhardt zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +8,1 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 7,4 Prozent. Die Berechnung umfasst 6 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 9 ZonenLeimersheim
Grundradar berechnet für Leimersheim zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +8,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 7,5 Prozent. Die Berechnung umfasst 9 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 12 ZonenLingenfeld
Grundradar berechnet für Lingenfeld zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +7,5 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 7,9 Prozent. Die Berechnung umfasst 12 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 5 ZonenLustadt
Grundradar berechnet für Lustadt zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +9,7 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 6,0 Prozent. Die Berechnung umfasst 5 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 6 ZonenMinfeld
Grundradar berechnet für Minfeld zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +8,5 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 7,0 Prozent. Die Berechnung umfasst 6 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 8 ZonenNeuburg am Rhein
Grundradar berechnet für Neuburg am Rhein zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +6,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 9,2 Prozent. Die Berechnung umfasst 8 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 4 ZonenNeupotz
Grundradar berechnet für Neupotz zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +9,4 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 6,3 Prozent. Die Berechnung umfasst 4 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 5 ZonenOttersheim bei Landau
Grundradar berechnet für Ottersheim bei Landau zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +9,7 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 6,0 Prozent. Die Berechnung umfasst 5 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 10 ZonenRheinzabern
Grundradar berechnet für Rheinzabern zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +7,8 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 7,7 Prozent. Die Berechnung umfasst 10 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 12 ZonenRülzheim
Grundradar berechnet für Rülzheim zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +7,9 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 7,6 Prozent. Die Berechnung umfasst 12 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 3 ZonenScheibenhardt
Grundradar berechnet für Scheibenhardt zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +5,6 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 9,6 Prozent. Die Berechnung umfasst 3 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 9 ZonenSchwegenheim
Grundradar berechnet für Schwegenheim zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +7,5 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 7,9 Prozent. Die Berechnung umfasst 9 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 6 ZonenSteinweiler
Grundradar berechnet für Steinweiler zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +9,5 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 6,2 Prozent. Die Berechnung umfasst 6 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 2 ZonenVollmersweiler
Grundradar berechnet für Vollmersweiler zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von -13,1 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 25,6 Prozent. Die Berechnung umfasst 2 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 7 ZonenWeingarten (Pfalz)
Grundradar berechnet für Weingarten (Pfalz) zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +8,3 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 7,2 Prozent. Die Berechnung umfasst 7 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 7 ZonenWestheim (Pfalz)
Grundradar berechnet für Westheim (Pfalz) zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +7,4 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 8,0 Prozent. Die Berechnung umfasst 7 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 5 ZonenWinden
Grundradar berechnet für Winden zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +7,1 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 8,2 Prozent. Die Berechnung umfasst 5 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
GemeindeabsatzWörth am Rhein
Grundradar berechnet für Wörth am Rhein zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +6,9 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 8,5 Prozent. Die Berechnung umfasst 38 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
Kleine Fallzahl · 4 ZonenZeiskam
Grundradar berechnet für Zeiskam zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +9,2 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 6,4 Prozent. Die Berechnung umfasst 4 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.

Fragen an Ihren Gutachterausschuss

Die ausgewerteten Werte hat der für den Landkreis Germersheim zuständige Gutachterausschuss für Grundstückswerte ermittelt und beschlossen. Zuschnitt, Begründung und Beschlusslage einzelner Bodenrichtwertzonen kann allein seine Geschäftsstelle erläutern; Grundradar wertet die veröffentlichten Werte aus und spricht nicht für den Ausschuss. Die Antworten kennt deshalb nur der Ausschuss; die Zahlen, auf die sich die folgenden Fragen stützen, stehen in der Studie. Die drei Fragen sind ein Anstoß für die lokale Einordnung.

  1. Warum blieben Bellheim, Berg (Pfalz), Erlenbach bei Kandel, Freckenfeld, Freisbach, Germersheim, Hagenbach, Hatzenbühl, Hördt, Jockgrim, Kandel, Knittelsheim, Kuhardt, Leimersheim, Lingenfeld, Lustadt, Minfeld, Neuburg am Rhein, Neupotz, Ottersheim bei Landau, Rheinzabern, Rülzheim, Scheibenhardt, Schwegenheim, Steinweiler, Vollmersweiler, Weingarten (Pfalz), Westheim (Pfalz), Winden, Wörth am Rhein und Zeiskam hinter der Inflation zurück?Ausgangspunkt: Gemeindetabelle, reale Veränderung
  2. Warum lag der Landkreis Germersheim auf Rang 27 von 34 in Rheinland-Pfalz?Ausgangspunkt: Vergleich der geeigneten Kreise und kreisfreie Städte in Rheinland-Pfalz
  3. Der Median der vergleichbaren Wohn-Bodenrichtwertzonen stieg von 320,0 €/m² (01.01.2022) auf 350,0 €/m² (01.01.2026). Was hat diesen Anstieg getragen?Ausgangspunkt: Preisniveau der Vergleichsgruppe an beiden Stichtagen

Daten und Dokumente

Methodischer Hinweis

  • Stichtage und Quellen. Die Angaben beziehen sich auf die Stichtage 01.01.2022 und 01.01.2026. Datenstand der Auswertung ist der 10.10.2026. Quelle der Wohn-Bodenrichtwerte ist BORIS Rheinland-Pfalz über Geoportal Rheinland-Pfalz. Der Verbraucherpreisindex stammt vom Statistischen Bundesamt (Destatis).
  • Welche Zonen in die Auswertung kommen. In die Auswertung kommen nur positive Wohn-Bodenrichtwerte, die an beiden Stichtagen dieselbe Nummer des Gutachterausschusses tragen. Die beiden Zeiträume haben jeweils ihre eigenen Zonen. Ergebnisse der Zeiträume rechnen wir nicht ineinander um.
  • Wie der Prozentwert entsteht. Der Prozentwert ist der Median der einzelnen Zonenveränderungen. Nominale und inflationsbereinigte Veränderungen werden je Zone vor der Medianbildung berechnet. Für die Inflationsbereinigung verwenden wir die nationalen Verbraucherpreisindex-Januarwerte, weil sie über alle Jahre gleich erhoben werden und keine regionalen Brüche enthalten.
  • Was ein Bodenrichtwert ist. Ein Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für den Boden, den der Gutachterausschuss aus der Kaufpreissammlung ableitet (§ 196 Abs. 1 BauGB). Er gilt jeweils für eine ganze Bodenrichtwertzone, kurz Zone: ein Gebiet, das nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmt. Angegeben wird er je Quadratmeter eines gedachten, unbebauten Grundstücks, dessen Merkmale mit den in der Zone vorherrschenden weitgehend übereinstimmen (§ 13 ImmoWertV). Er ist weder ein Kaufpreis noch der Verkehrswert eines einzelnen Grundstücks.
  • Kleine Fallzahlen. Gemeindeauswertungen mit weniger als 20 vergleichbaren Zonen kennzeichnen wir als kleine Fallzahl. Diese Kennzeichnung betrifft die einzelne Gemeindeauswertung. Die Mindestzahl von 20 Zonen ist das Veröffentlichungs- und Vergleichskriterium für den Kreis. So erhält eine Zahl mit wenigen Zonen nicht dieselbe Aussagekraft wie eine breit getragene Gemeindeauswertung.
  • Was die Hauptkennzahl misst. Die Hauptkennzahl der Studie beschreibt die vergleichbaren Zonen: 291 Wohn-Bodenrichtwertzonen, die an beiden Stichtagen dieselbe Nummer des Gutachterausschusses tragen. Nur für diese Grundgesamtheit lässt sich überhaupt eine Veränderung je Zone messen.
  • Was die Tabelle „Alle Wohnzonen je Stichtag“ zeigt. Die Tabelle „Alle Wohnzonen je Stichtag“ bezieht die zum jeweiligen Stichtag vorhandenen geeigneten Wohn-Bodenrichtwertzonen ein. Sie beantwortet damit, wie hoch der Median aller Zonen zum jeweiligen Stichtag lag. Die beiden Stichtagsmedianwerte dieser Tabelle ergeben ins Verhältnis gesetzt nicht die Hauptkennzahl: Jeder Stichtag umfasst andere Zonen, während die Hauptkennzahl aus der Veränderung jeder einzelnen Zone entsteht.
  • Vergleichszeitraum. Alle Prozentangaben nennen ihren Vergleichszeitraum.
Alle geeigneten Wohn-Bodenrichtwertzonen je Stichtag.
StichtagMedianVorhandene Zonen
01.01.2022320,0 €/m²295
01.01.2024340,0 €/m²292
01.01.2026350,0 €/m²294

Die nächste Aktualisierung folgt zum Stichtag 01.01.2028.

Bodenrichtwert-Übersicht mit der Bestandstabelle „Alle Zonen“ öffnen

Rechte, Hinweise und Kontakt

Nutzungsrechte. Die Grafiken und Karten von Grundradar sind honorarfrei unter CC BY 4.0 nutzbar, mit der Quellenangabe „Grundradar, grundradar.de“. Für die amtlichen Bodenrichtwerte gilt folgende Nutzungsregel: Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Rechte der amtlichen Eingangsdaten bleiben unberührt.
Namensnennungen der Datenquellen. BORIS Rheinland-Pfalz · Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 · ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet] · © Statistisches Bundesamt (Destatis), Verbraucherpreisindex · © BKG (2025) dl-de/by-2-0.
Rückfragen und Korrekturen. Auf Anfrage stellen wir Zahlen für einzelne Gemeinden Ihres Verbreitungsgebiets bereit. Nennen Sie uns dazu bitte die betroffene Abbildung und Ihre Quelle.
Pressekontaktpresse@grundradar.deLukas Brunner. Presseanfragen beantworten wir werktags innerhalb von 24 Stunden.Studie öffnen

Über Grundradar

Grundradar (grundradar.de) führt amtliche Daten zu Grundstücken zusammen: Bodenrichtwerte, Grundsteuer-Hebesätze sowie Risikodaten zu Hochwasser, Starkregen und Altlasten. Die Angaben stammen aus offiziellen Quellen von Bund und Ländern und werden zu einer einzigen Auskunft pro Adresse gebündelt. Jeder Wert nennt Quelle und Stichtag.

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