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Pressebereich · Datenstudie

Bodenrichtwerte im Landkreis Alzey-Worms 2022–⁠2026: nominal +20,5 %, nach Abzug der Inflation +3,2 %

Text, Zahlen und Grafiken sind zur redaktionellen Verwendung freigegeben. Alle Angaben stammen aus derselben Berechnung wie die Studie.

290 vergleichbare Wohnzonen·2022–2026·Datenstand 10.10.2026·presse@grundradar.de
2022–2026 nominal+20,5 %Median aus 290 Zonen
2022–2026 nach Abzug der Inflation+3,2 %nach Verbraucherpreisindex
2024–2026 nach Abzug der Inflation+14,9 %jüngerer Zeitraum

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Gemeinden nominal und real

Landkreis Alzey-Worms: Nach Abzug der Inflation reichen die Gemeindewerte von +42,0 % in Mettenheim bis -10,8 % in Bechenheim

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Verlauf seit 2022

Landkreis Alzey-Worms: Von 2022 bis 2026 stieg der nominale Index der Wohn-Bodenrichtwerte um 20,5 Prozent. Die Verbraucherpreise stiegen um 16,7 Prozent

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Zwei Vergleichszeiträume

Landkreis Alzey-Worms: Nach Abzug der Inflation stiegen die Werte seit 2022 um 3,2 % und seit 2024 um 14,9 %

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Karte der realen Veränderung

Landkreis Alzey-Worms: Nach Abzug der Inflation liegen 11 der 67 Gemeinden unter null, die Werte reichen von -10,8 % bis +42,0 %

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Vergleich mit den Nachbarn

Landkreis Alzey-Worms: Die 5 vergleichbaren Nachbarn reichen von 0,0 bis +19,0 Prozent, der Landkreis Alzey-Worms liegt bei +20,5 Prozent

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Pressemitteilung

Zum Abdruck freigegeben

Zwischen dem 01.01.2022 und dem 01.01.2026 stiegen die Wohn-Bodenrichtwerte der 290 vergleichbaren Bodenrichtwertzonen im Landkreis Alzey-Worms im Median um 20,5 Prozent. Das hat Grundradar aus den amtlichen Werten berechnet. Der Median ist die Mitte der nach Größe geordneten Veränderungen, bei gerader Anzahl der Durchschnitt der beiden mittleren Werte. Nominal bezeichnet die Veränderung ohne Berücksichtigung der Inflation. Real, also nach Abzug der Inflation von 16,7 Prozent, ergibt sich ein Zuwachs von 3,2 Prozent.

Der Landkreis Alzey-Worms lag in Rheinland-Pfalz auf Rang 4 von 34 vergleichbaren Einheiten. Der Median dieser 34 Einheiten liegt 7,6 Prozentpunkte darunter. Im Nachbarschaftsvergleich liegt der Landkreis Alzey-Worms nominal vor dem Landkreis Bad Kreuznach, Worms, dem Landkreis Bad Dürkheim, dem Donnersbergkreis und dem Landkreis Mainz-Bingen.

Nominal stiegen die Werte in 288 Bodenrichtwertzonen, in 1 Bodenrichtwertzone sanken sie. In 1 Bodenrichtwertzone blieben sie unverändert. 255 Zonen lagen über der Inflation, 35 Zonen blieben hinter der Inflation zurück.

Die reale Zahl ist keine Differenz der beiden Prozentwerte. Ein beispielhafter Bodenrichtwert von 100 Euro je Quadratmeter im Jahr 2022 entspräche bei dieser Veränderung im Jahr 2026 nominal 120,45 Euro je Quadratmeter. Gleichzeitig kostet alles, was 2022 100 Euro gekostet hat, im Jahr 2026 bereits 116,73 Euro. Diese beiden Beträge werden nicht voneinander abgezogen, sondern durcheinander geteilt. 120,45 geteilt durch 116,73 ergibt einen realen Zuwachs von 3,2 Prozent.

In 67 Gemeinden reicht die reale Veränderung von +42,0 Prozent in Mettenheim bis -10,8 Prozent in Bechenheim. Der Wert für Mettenheim beruht auf 5 vergleichbaren Bodenrichtwertzonen und damit auf einer kleinen Fallzahl. Der Wert für Bechenheim beruht auf 2 vergleichbaren Bodenrichtwertzonen und damit auf einer kleinen Fallzahl. 11 Gemeinden blieben hinter der Inflation zurück.

Im jüngeren Zeitraum 2024 bis 2026 betrug der Median der nominalen Wohnzonenveränderungen 20,0 Prozent. Dieser Zeitraum umfasst 304 Zonen. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 14,9 Prozent, und 8 Zonen blieben hinter der Inflation zurück.

Für diesen Datenstand liegt keine Aufteilung nach amtlichen Quellenklassen vor.

Textbausteine zum Übernehmen

Die Bausteine stehen für sich und nennen ihren Zeitraum, sodass sie ohne den umgebenden Text abgedruckt werden können.

Quellenangabe
Grundradar (2026): Amtliche Wohn-Bodenrichtwerte im Landkreis Alzey-Worms 2022–2026: die Entwicklung nach Abzug der Inflation. Datenstand 10.10.2026. https://grundradar.de/recherche/bodenrichtwert-entwicklung/rheinland-pfalz/alzey-worms-2022-2026

Gemeindeabsätze

Der jeweilige Absatz nennt die eigene Gemeinde, die Stichtage und die Zahl der verglichenen Zonen. Absätze mit kleiner Fallzahl sind sichtbar gekennzeichnet.

Kleine Fallzahl · 5 ZonenAlbig
Grundradar berechnet für Albig zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +18,9 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 1,9 Prozent. Die Berechnung umfasst 5 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 3 ZonenAlsheim
Grundradar berechnet für Alsheim zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +50,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 28,5 Prozent. Die Berechnung umfasst 3 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
GemeindeabsatzAlzey
Grundradar berechnet für Alzey zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +25,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 7,1 Prozent. Die Berechnung umfasst 34 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
Kleine Fallzahl · 4 ZonenArmsheim
Grundradar berechnet für Armsheim zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +20,8 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 3,4 Prozent. Die Berechnung umfasst 4 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 2 ZonenBechenheim
Grundradar berechnet für Bechenheim zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +4,1 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 10,8 Prozent. Die Berechnung umfasst 2 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 5 ZonenBechtheim
Grundradar berechnet für Bechtheim zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +15,6 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 0,9 Prozent. Die Berechnung umfasst 5 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 7 ZonenBechtolsheim
Grundradar berechnet für Bechtolsheim zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +20,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 2,8 Prozent. Die Berechnung umfasst 7 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 3 ZonenBermersheim
Grundradar berechnet für Bermersheim zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +20,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 2,8 Prozent. Die Berechnung umfasst 3 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 2 ZonenBermersheim vor der Höhe
Grundradar berechnet für Bermersheim vor der Höhe zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +16,3 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 0,3 Prozent. Die Berechnung umfasst 2 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 1 ZoneBiebelnheim
Grundradar berechnet für Biebelnheim zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +20,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 2,8 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 3 ZonenBornheim
Grundradar berechnet für Bornheim zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +19,4 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 2,3 Prozent. Die Berechnung umfasst 3 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 2 ZonenDintesheim
Grundradar berechnet für Dintesheim zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +20,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 2,8 Prozent. Die Berechnung umfasst 2 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 6 ZonenDittelsheim-Heßloch
Grundradar berechnet für Dittelsheim-Heßloch zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +10,5 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 5,3 Prozent. Die Berechnung umfasst 6 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 1 ZoneEckelsheim
Grundradar berechnet für Eckelsheim zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +20,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 2,8 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 3 ZonenEich
Grundradar berechnet für Eich zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +31,8 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 12,9 Prozent. Die Berechnung umfasst 3 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 2 ZonenEnsheim
Grundradar berechnet für Ensheim zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +19,4 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 2,3 Prozent. Die Berechnung umfasst 2 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 5 ZonenEppelsheim
Grundradar berechnet für Eppelsheim zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +20,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 2,8 Prozent. Die Berechnung umfasst 5 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 4 ZonenErbes-Büdesheim
Grundradar berechnet für Erbes-Büdesheim zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +25,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 7,1 Prozent. Die Berechnung umfasst 4 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 3 ZonenEsselborn
Grundradar berechnet für Esselborn zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +20,7 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 3,4 Prozent. Die Berechnung umfasst 3 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 2 ZonenFlomborn
Grundradar berechnet für Flomborn zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +24,4 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 6,6 Prozent. Die Berechnung umfasst 2 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 3 ZonenFlonheim
Grundradar berechnet für Flonheim zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +21,2 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 3,8 Prozent. Die Berechnung umfasst 3 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 8 ZonenFlörsheim-Dalsheim
Grundradar berechnet für Flörsheim-Dalsheim zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +19,5 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 2,4 Prozent. Die Berechnung umfasst 8 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 5 ZonenFramersheim
Grundradar berechnet für Framersheim zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +19,4 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 2,3 Prozent. Die Berechnung umfasst 5 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 4 ZonenFreimersheim
Grundradar berechnet für Freimersheim zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +23,6 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 5,9 Prozent. Die Berechnung umfasst 4 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 3 ZonenFrettenheim
Grundradar berechnet für Frettenheim zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +10,7 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 5,2 Prozent. Die Berechnung umfasst 3 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 4 ZonenGabsheim
Grundradar berechnet für Gabsheim zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +19,9 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 2,7 Prozent. Die Berechnung umfasst 4 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 5 ZonenGau-Bickelheim
Grundradar berechnet für Gau-Bickelheim zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +19,4 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 2,3 Prozent. Die Berechnung umfasst 5 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 3 ZonenGau-Heppenheim
Grundradar berechnet für Gau-Heppenheim zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +19,4 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 2,3 Prozent. Die Berechnung umfasst 3 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 11 ZonenGau-Odernheim
Grundradar berechnet für Gau-Odernheim zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +19,6 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 2,5 Prozent. Die Berechnung umfasst 11 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 1 ZoneGau-Weinheim
Grundradar berechnet für Gau-Weinheim zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +20,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 2,8 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 4 ZonenGimbsheim
Grundradar berechnet für Gimbsheim zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +41,2 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 20,9 Prozent. Die Berechnung umfasst 4 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 3 ZonenGumbsheim
Grundradar berechnet für Gumbsheim zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +18,8 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 1,7 Prozent. Die Berechnung umfasst 3 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 4 ZonenGundersheim
Grundradar berechnet für Gundersheim zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +34,8 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 15,4 Prozent. Die Berechnung umfasst 4 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 3 ZonenGundheim
Grundradar berechnet für Gundheim zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +20,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 2,8 Prozent. Die Berechnung umfasst 3 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 1 ZoneHamm am Rhein
Grundradar berechnet für Hamm am Rhein zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +21,9 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 4,4 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 2 ZonenHangen-Weisheim
Grundradar berechnet für Hangen-Weisheim zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +20,3 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 3,1 Prozent. Die Berechnung umfasst 2 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 4 ZonenHochborn
Grundradar berechnet für Hochborn zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +30,4 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 11,7 Prozent. Die Berechnung umfasst 4 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 3 ZonenHohen-Sülzen
Grundradar berechnet für Hohen-Sülzen zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +34,4 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 15,1 Prozent. Die Berechnung umfasst 3 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 2 ZonenKettenheim
Grundradar berechnet für Kettenheim zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +24,6 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 6,7 Prozent. Die Berechnung umfasst 2 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 2 ZonenLonsheim
Grundradar berechnet für Lonsheim zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +15,6 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 0,9 Prozent. Die Berechnung umfasst 2 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 5 ZonenMauchenheim
Grundradar berechnet für Mauchenheim zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +20,8 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 3,5 Prozent. Die Berechnung umfasst 5 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 5 ZonenMettenheim
Grundradar berechnet für Mettenheim zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +65,7 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 42,0 Prozent. Die Berechnung umfasst 5 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 1 ZoneMölsheim
Grundradar berechnet für Mölsheim zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +18,8 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 1,7 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 4 ZonenMonsheim
Grundradar berechnet für Monsheim zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +50,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 28,5 Prozent. Die Berechnung umfasst 4 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 1 ZoneMonzernheim
Grundradar berechnet für Monzernheim zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +20,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 2,8 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 2 ZonenMörstadt
Grundradar berechnet für Mörstadt zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +20,2 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 3,0 Prozent. Die Berechnung umfasst 2 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 2 ZonenNack
Grundradar berechnet für Nack zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +10,2 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 5,6 Prozent. Die Berechnung umfasst 2 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 4 ZonenNieder-Wiesen
Grundradar berechnet für Nieder-Wiesen zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +10,6 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 5,3 Prozent. Die Berechnung umfasst 4 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 4 ZonenOber-Flörsheim
Grundradar berechnet für Ober-Flörsheim zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +19,1 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 2,0 Prozent. Die Berechnung umfasst 4 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 2 ZonenOffenheim
Grundradar berechnet für Offenheim zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +10,3 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 5,5 Prozent. Die Berechnung umfasst 2 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 8 ZonenOffstein
Grundradar berechnet für Offstein zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +32,1 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 13,1 Prozent. Die Berechnung umfasst 8 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 9 ZonenOsthofen
Grundradar berechnet für Osthofen zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +30,4 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 11,7 Prozent. Die Berechnung umfasst 9 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 6 ZonenPartenheim
Grundradar berechnet für Partenheim zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +20,4 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 3,1 Prozent. Die Berechnung umfasst 6 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 10 ZonenSaulheim
Grundradar berechnet für Saulheim zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +19,7 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 2,5 Prozent. Die Berechnung umfasst 10 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 4 ZonenSchornsheim
Grundradar berechnet für Schornsheim zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +20,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 2,8 Prozent. Die Berechnung umfasst 4 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 4 ZonenSpiesheim
Grundradar berechnet für Spiesheim zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +19,7 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 2,6 Prozent. Die Berechnung umfasst 4 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 3 ZonenStein-Bockenheim
Grundradar berechnet für Stein-Bockenheim zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +10,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 5,8 Prozent. Die Berechnung umfasst 3 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 4 ZonenSulzheim
Grundradar berechnet für Sulzheim zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +19,8 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 2,6 Prozent. Die Berechnung umfasst 4 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 4 ZonenUdenheim
Grundradar berechnet für Udenheim zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +20,2 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 3,0 Prozent. Die Berechnung umfasst 4 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 2 ZonenVendersheim
Grundradar berechnet für Vendersheim zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +10,8 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 5,0 Prozent. Die Berechnung umfasst 2 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 3 ZonenWachenheim
Grundradar berechnet für Wachenheim zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +44,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 23,4 Prozent. Die Berechnung umfasst 3 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 2 ZonenWahlheim
Grundradar berechnet für Wahlheim zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +36,4 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 16,8 Prozent. Die Berechnung umfasst 2 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 4 ZonenWallertheim
Grundradar berechnet für Wallertheim zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +20,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 2,8 Prozent. Die Berechnung umfasst 4 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 3 ZonenWendelsheim
Grundradar berechnet für Wendelsheim zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +21,2 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 3,8 Prozent. Die Berechnung umfasst 3 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 6 ZonenWesthofen
Grundradar berechnet für Westhofen zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +20,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 2,8 Prozent. Die Berechnung umfasst 6 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 3 ZonenWonsheim
Grundradar berechnet für Wonsheim zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +20,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 2,8 Prozent. Die Berechnung umfasst 3 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 13 ZonenWörrstadt
Grundradar berechnet für Wörrstadt zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +20,8 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 3,5 Prozent. Die Berechnung umfasst 13 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.

Fragen an Ihren Gutachterausschuss

Die ausgewerteten Werte hat der für den Landkreis Alzey-Worms zuständige Gutachterausschuss für Grundstückswerte ermittelt und beschlossen. Zuschnitt, Begründung und Beschlusslage einzelner Bodenrichtwertzonen kann allein seine Geschäftsstelle erläutern; Grundradar wertet die veröffentlichten Werte aus und spricht nicht für den Ausschuss. Die Antworten kennt deshalb nur der Ausschuss; die Zahlen, auf die sich die folgenden Fragen stützen, stehen in der Studie. Die drei Fragen sind ein Anstoß für die lokale Einordnung.

  1. Warum blieben Bechenheim, Bechtheim, Bermersheim vor der Höhe, Dittelsheim-Heßloch, Frettenheim, Lonsheim, Nack, Nieder-Wiesen, Offenheim, Stein-Bockenheim und Vendersheim hinter der Inflation zurück?Ausgangspunkt: Gemeindetabelle, reale Veränderung
  2. Warum lag der Landkreis Alzey-Worms auf Rang 4 von 34 in Rheinland-Pfalz?Ausgangspunkt: Vergleich der geeigneten Kreise und kreisfreie Städte in Rheinland-Pfalz
  3. Der Median der vergleichbaren Wohn-Bodenrichtwertzonen stieg von 180,0 €/m² (01.01.2022) auf 220,0 €/m² (01.01.2026). Was hat diesen Anstieg getragen?Ausgangspunkt: Preisniveau der Vergleichsgruppe an beiden Stichtagen

Daten und Dokumente

Methodischer Hinweis

  • Stichtage und Quellen. Die Angaben beziehen sich auf die Stichtage 01.01.2022 und 01.01.2026. Datenstand der Auswertung ist der 10.10.2026. Quelle der Wohn-Bodenrichtwerte ist BORIS Rheinland-Pfalz über Geoportal Rheinland-Pfalz. Der Verbraucherpreisindex stammt vom Statistischen Bundesamt (Destatis).
  • Welche Zonen in die Auswertung kommen. In die Auswertung kommen nur positive Wohn-Bodenrichtwerte, die an beiden Stichtagen dieselbe Nummer des Gutachterausschusses tragen. Die beiden Zeiträume haben jeweils ihre eigenen Zonen. Ergebnisse der Zeiträume rechnen wir nicht ineinander um.
  • Wie der Prozentwert entsteht. Der Prozentwert ist der Median der einzelnen Zonenveränderungen. Nominale und inflationsbereinigte Veränderungen werden je Zone vor der Medianbildung berechnet. Für die Inflationsbereinigung verwenden wir die nationalen Verbraucherpreisindex-Januarwerte, weil sie über alle Jahre gleich erhoben werden und keine regionalen Brüche enthalten.
  • Was ein Bodenrichtwert ist. Ein Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für den Boden, den der Gutachterausschuss aus der Kaufpreissammlung ableitet (§ 196 Abs. 1 BauGB). Er gilt jeweils für eine ganze Bodenrichtwertzone, kurz Zone: ein Gebiet, das nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmt. Angegeben wird er je Quadratmeter eines gedachten, unbebauten Grundstücks, dessen Merkmale mit den in der Zone vorherrschenden weitgehend übereinstimmen (§ 13 ImmoWertV). Er ist weder ein Kaufpreis noch der Verkehrswert eines einzelnen Grundstücks.
  • Kleine Fallzahlen. Gemeindeauswertungen mit weniger als 20 vergleichbaren Zonen kennzeichnen wir als kleine Fallzahl. Diese Kennzeichnung betrifft die einzelne Gemeindeauswertung. Die Mindestzahl von 20 Zonen ist das Veröffentlichungs- und Vergleichskriterium für den Kreis. So erhält eine Zahl mit wenigen Zonen nicht dieselbe Aussagekraft wie eine breit getragene Gemeindeauswertung.
  • Was die Hauptkennzahl misst. Die Hauptkennzahl der Studie beschreibt die vergleichbaren Zonen: 290 Wohn-Bodenrichtwertzonen, die an beiden Stichtagen dieselbe Nummer des Gutachterausschusses tragen. Nur für diese Grundgesamtheit lässt sich überhaupt eine Veränderung je Zone messen.
  • Was die Tabelle „Alle Wohnzonen je Stichtag“ zeigt. Die Tabelle „Alle Wohnzonen je Stichtag“ bezieht die zum jeweiligen Stichtag vorhandenen geeigneten Wohn-Bodenrichtwertzonen ein. Sie beantwortet damit, wie hoch der Median aller Zonen zum jeweiligen Stichtag lag. Die beiden Stichtagsmedianwerte dieser Tabelle ergeben ins Verhältnis gesetzt nicht die Hauptkennzahl: Jeder Stichtag umfasst andere Zonen, während die Hauptkennzahl aus der Veränderung jeder einzelnen Zone entsteht.
  • Vergleichszeitraum. Alle Prozentangaben nennen ihren Vergleichszeitraum.
Alle geeigneten Wohn-Bodenrichtwertzonen je Stichtag.
StichtagMedianVorhandene Zonen
01.01.2022180,0 €/m²314
01.01.2024185,0 €/m²305
01.01.2026220,0 €/m²311

Die nächste Aktualisierung folgt zum Stichtag 01.01.2028.

Bodenrichtwert-Übersicht mit der Bestandstabelle „Alle Zonen“ öffnen

Rechte, Hinweise und Kontakt

Nutzungsrechte. Die Grafiken und Karten von Grundradar sind honorarfrei unter CC BY 4.0 nutzbar, mit der Quellenangabe „Grundradar, grundradar.de“. Für die amtlichen Bodenrichtwerte gilt folgende Nutzungsregel: Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Rechte der amtlichen Eingangsdaten bleiben unberührt.
Namensnennungen der Datenquellen. BORIS Rheinland-Pfalz · Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 · ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet] · © Statistisches Bundesamt (Destatis), Verbraucherpreisindex · © BKG (2025) dl-de/by-2-0.
Rückfragen und Korrekturen. Auf Anfrage stellen wir Zahlen für einzelne Gemeinden Ihres Verbreitungsgebiets bereit. Nennen Sie uns dazu bitte die betroffene Abbildung und Ihre Quelle.
Pressekontaktpresse@grundradar.deLukas Brunner. Presseanfragen beantworten wir werktags innerhalb von 24 Stunden.Studie öffnen

Über Grundradar

Grundradar (grundradar.de) führt amtliche Daten zu Grundstücken zusammen: Bodenrichtwerte, Grundsteuer-Hebesätze sowie Risikodaten zu Hochwasser, Starkregen und Altlasten. Die Angaben stammen aus offiziellen Quellen von Bund und Ländern und werden zu einer einzigen Auskunft pro Adresse gebündelt. Jeder Wert nennt Quelle und Stichtag.

Käufer, Eigentümer und Makler können damit kostenlos nachvollziehen, was die behördlichen Informationen über ein bestimmtes Grundstück aussagen.

Ausgewählte Auswertungen wie die vorliegende Studie veröffentlicht Grundradar mit offener Methodik und frei zugänglichen Rohdaten.

Grundradar ist gründergeführt und 2026 gestartet.