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Pressebereich · Datenstudie

Bodenrichtwerte im Rhein-Sieg-Kreis 2016–⁠2026: nominal +131,0 %, nach Abzug der Inflation +76,1 %

Seit 2022 sind die Werte zwar nominal um 13,0 Prozent gestiegen, nach Abzug der Inflation haben sie allerdings 3,2 Prozent verloren.

Text, Zahlen und Grafiken sind zur redaktionellen Verwendung freigegeben. Alle Angaben stammen aus derselben Berechnung wie die Studie.

506 vergleichbare Wohnzonen·2016–2026·Datenstand 30.09.2026·presse@grundradar.de
2016–2026 nominal+131,0 %Median aus 506 Zonen
2016–2026 nach Abzug der Inflation+76,1 %nach Verbraucherpreisindex
2022–2026 nach Abzug der Inflation-3,2 %jüngerer Zeitraum

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Gemeinden nominal und real

Rhein-Sieg-Kreis: Nach Abzug der Inflation reichen die Gemeindewerte von +95,3 % in Hennef (Sieg) bis +60,7 % in Swisttal

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Verlauf seit 2011

Rhein-Sieg-Kreis: Von 2011 bis 2026 stieg der nominale Index der Wohn-Bodenrichtwerte um 141,7 Prozent. Die Verbraucherpreise stiegen um 38,4 Prozent

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Drei Vergleichszeiträume

Rhein-Sieg-Kreis: Nach Abzug der Inflation stiegen die Werte seit 2016 um 76,1 % und seit 2011 um 74,6 %, seit 2022 fielen sie um 3,2 %

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Karte der realen Veränderung

Rhein-Sieg-Kreis: Nach Abzug der Inflation stiegen die Werte in allen 19 Gemeinden, von +60,7 % bis +95,3 %

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Vergleich mit den Nachbarn

Rhein-Sieg-Kreis: Die 5 vergleichbaren Nachbarn reichen von +66,7 bis +84,6 Prozent, der Rhein-Sieg-Kreis liegt bei +131,0 Prozent

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Pressemitteilung

Zum Abdruck freigegeben

Zwischen dem 01.01.2016 und dem 01.01.2026 stiegen die Wohn-Bodenrichtwerte der 506 vergleichbaren Bodenrichtwertzonen im Rhein-Sieg-Kreis im Median um 131,0 Prozent. Das hat Grundradar aus den amtlichen Werten berechnet. Der Median ist die Mitte der nach Größe geordneten Veränderungen, bei gerader Anzahl der Durchschnitt der beiden mittleren Werte. Nominal bezeichnet die Veränderung ohne Berücksichtigung der Inflation. Real, also nach Abzug der Inflation von 31,2 Prozent, ergibt sich ein Zuwachs von 76,1 Prozent.

Unter 43 vergleichbaren Einheiten in Nordrhein-Westfalen ist das der höchste Wert. Im Nachbarschaftsvergleich liegt der Rhein-Sieg-Kreis nominal vor Bonn, Köln, Rhein-Erft-Kreis, Kreis Euskirchen und Rheinisch-Bergischer Kreis.

Nominal stiegen die Werte in 506 Bodenrichtwertzonen, in 0 Bodenrichtwertzonen sanken sie. In 0 Bodenrichtwertzonen blieben sie unverändert. 506 Zonen lagen über der Inflation, keine Zone blieb hinter der Inflation zurück.

Die reale Zahl ist keine Differenz der beiden Prozentwerte. Ein beispielhafter Bodenrichtwert von 100 Euro je Quadratmeter im Jahr 2016 entspräche bei dieser Veränderung im Jahr 2026 nominal 231,0 Euro je Quadratmeter. Gleichzeitig kostet alles, was 2016 100 Euro gekostet hat, im Jahr 2026 bereits 131,2 Euro. Diese beiden Beträge werden nicht voneinander abgezogen, sondern durcheinander geteilt. 231,0 geteilt durch 131,2 ergibt einen realen Zuwachs von 76,1 Prozent.

In 19 Gemeinden reicht die reale Veränderung von +95,3 Prozent in Hennef (Sieg) bis +60,7 Prozent in Swisttal. Der Wert für Swisttal beruht auf 16 vergleichbaren Bodenrichtwertzonen und damit auf einer kleinen Fallzahl. In keiner Gemeinde lag der Median unter der Inflation.

Im jüngeren Zeitraum 2022 bis 2026 betrug der Median der nominalen Wohnzonenveränderungen 13,0 Prozent. Dieser Zeitraum umfasst 549 Zonen. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 3,2 Prozent, und 396 Zonen blieben hinter der Inflation zurück. Der reale Index erreichte seinen Höchststand 2023 bei 184,8 und liegt seither darunter.

Über den langen Zeitraum 2011 bis 2026 betrug der Median der nominalen Wohnzonenveränderungen 141,7 Prozent. Dieser Zeitraum umfasst 493 Zonen. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 74,6 Prozent. Wir zeigen diesen längeren Verlauf nur zur Einordnung, für den Vergleich zwischen Kreisen und kreisfreien Städten verwenden wir ihn nicht.

Für diesen Datenstand liegt keine Aufteilung nach amtlichen Quellenklassen vor.

Textbausteine zum Übernehmen

Die Bausteine stehen für sich und nennen ihren Zeitraum, sodass sie ohne den umgebenden Text abgedruckt werden können.

Quellenangabe
Grundradar (2026): Amtliche Wohn-Bodenrichtwerte im Rhein-Sieg-Kreis 2016–2026: die Entwicklung nach Abzug der Inflation. Datenstand 30.09.2026. https://grundradar.de/recherche/bodenrichtwert-entwicklung/nordrhein-westfalen/rhein-sieg-kreis-2016-2026

Gemeindeabsätze

Der jeweilige Absatz nennt die eigene Gemeinde, die Stichtage und die Zahl der verglichenen Zonen. Absätze mit kleiner Fallzahl sind sichtbar gekennzeichnet.

Kleine Fallzahl · 19 ZonenAlfter
Grundradar berechnet für Alfter zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +136,7 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 80,4 Prozent. Die Berechnung umfasst 19 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 18 ZonenBad Honnef
Grundradar berechnet für Bad Honnef zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +149,7 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 90,4 Prozent. Die Berechnung umfasst 18 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
GemeindeabsatzBornheim
Grundradar berechnet für Bornheim zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +128,6 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 74,2 Prozent. Die Berechnung umfasst 31 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
GemeindeabsatzEitorf
Grundradar berechnet für Eitorf zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +130,8 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 75,9 Prozent. Die Berechnung umfasst 31 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
GemeindeabsatzHennef (Sieg)
Grundradar berechnet für Hennef (Sieg) zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +156,3 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 95,3 Prozent. Die Berechnung umfasst 55 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
GemeindeabsatzKönigswinter
Grundradar berechnet für Königswinter zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +155,3 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 94,6 Prozent. Die Berechnung umfasst 46 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
GemeindeabsatzLohmar
Grundradar berechnet für Lohmar zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +139,9 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 82,9 Prozent. Die Berechnung umfasst 32 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
Kleine Fallzahl · 9 ZonenMeckenheim
Grundradar berechnet für Meckenheim zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +119,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 67,0 Prozent. Die Berechnung umfasst 9 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 18 ZonenMuch
Grundradar berechnet für Much zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +129,4 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 74,9 Prozent. Die Berechnung umfasst 18 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
GemeindeabsatzNeunkirchen-Seelscheid
Grundradar berechnet für Neunkirchen-Seelscheid zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +132,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 76,8 Prozent. Die Berechnung umfasst 35 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
Kleine Fallzahl · 8 ZonenNiederkassel
Grundradar berechnet für Niederkassel zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +125,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 71,5 Prozent. Die Berechnung umfasst 8 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
GemeindeabsatzRheinbach
Grundradar berechnet für Rheinbach zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +121,2 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 68,6 Prozent. Die Berechnung umfasst 20 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
GemeindeabsatzRuppichteroth
Grundradar berechnet für Ruppichteroth zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +118,2 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 66,3 Prozent. Die Berechnung umfasst 25 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
GemeindeabsatzSankt Augustin
Grundradar berechnet für Sankt Augustin zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +133,3 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 77,9 Prozent. Die Berechnung umfasst 23 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
GemeindeabsatzSiegburg
Grundradar berechnet für Siegburg zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +125,9 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 72,2 Prozent. Die Berechnung umfasst 33 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
Kleine Fallzahl · 16 ZonenSwisttal
Grundradar berechnet für Swisttal zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +110,8 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 60,7 Prozent. Die Berechnung umfasst 16 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
GemeindeabsatzTroisdorf
Grundradar berechnet für Troisdorf zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +150,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 90,6 Prozent. Die Berechnung umfasst 23 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
GemeindeabsatzWachtberg
Grundradar berechnet für Wachtberg zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +113,3 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 62,6 Prozent. Die Berechnung umfasst 23 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
GemeindeabsatzWindeck
Grundradar berechnet für Windeck zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +127,3 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 73,2 Prozent. Die Berechnung umfasst 41 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.

Fragen an Ihren Gutachterausschuss

Die ausgewerteten Werte hat der für den Rhein-Sieg-Kreis zuständige Gutachterausschuss für Grundstückswerte ermittelt und beschlossen. Zuschnitt, Begründung und Beschlusslage einzelner Bodenrichtwertzonen kann allein seine Geschäftsstelle erläutern; Grundradar wertet die veröffentlichten Werte aus und spricht nicht für den Ausschuss. Die Antworten kennt deshalb nur der Ausschuss; die Zahlen, auf die sich die folgenden Fragen stützen, stehen in der Studie. Die drei Fragen sind ein Anstoß für die lokale Einordnung.

  1. Warum reicht die reale Veränderung zwischen den Gemeinden von +60,7 Prozent bis +95,3 Prozent?Ausgangspunkt: Gemeindetabelle, reale Veränderung
  2. Warum lag der Rhein-Sieg-Kreis auf Rang 1 von 43 in Nordrhein-Westfalen?Ausgangspunkt: Vergleich der geeigneten Kreise und kreisfreie Städte in Nordrhein-Westfalen
  3. Der Median der vergleichbaren Wohn-Bodenrichtwertzonen stieg von 160,0 €/m² (01.01.2016) auf 390,0 €/m² (01.01.2026). Was hat diesen Anstieg getragen?Ausgangspunkt: Preisniveau der Vergleichsgruppe an beiden Stichtagen

Daten und Dokumente

Methodischer Hinweis

  • Stichtage und Quellen. Die Angaben beziehen sich auf die Stichtage 01.01.2016 und 01.01.2026. Datenstand der Auswertung ist der 30.09.2026. Quelle der Wohn-Bodenrichtwerte ist BORIS NRW über Open.NRW. Der Verbraucherpreisindex stammt vom Statistischen Bundesamt (Destatis).
  • Welche Zonen in die Auswertung kommen. In die Auswertung kommen nur positive Wohn-Bodenrichtwerte, die an beiden Stichtagen dieselbe Nummer des Gutachterausschusses tragen. Die drei Zeiträume haben jeweils ihre eigenen Zonen. Ergebnisse der Zeiträume rechnen wir nicht ineinander um.
  • Wie der Prozentwert entsteht. Der Prozentwert ist der Median der einzelnen Zonenveränderungen. Nominale und inflationsbereinigte Veränderungen werden je Zone vor der Medianbildung berechnet. Für die Inflationsbereinigung verwenden wir die nationalen Verbraucherpreisindex-Januarwerte, weil sie über alle Jahre gleich erhoben werden und keine regionalen Brüche enthalten.
  • Was ein Bodenrichtwert ist. Ein Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für den Boden, den der Gutachterausschuss aus der Kaufpreissammlung ableitet (§ 196 Abs. 1 BauGB). Er gilt jeweils für eine ganze Bodenrichtwertzone, kurz Zone: ein Gebiet, das nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmt. Angegeben wird er je Quadratmeter eines gedachten, unbebauten Grundstücks, dessen Merkmale mit den in der Zone vorherrschenden weitgehend übereinstimmen (§ 13 ImmoWertV). Er ist weder ein Kaufpreis noch der Verkehrswert eines einzelnen Grundstücks.
  • Kleine Fallzahlen. Gemeindeauswertungen mit weniger als 20 vergleichbaren Zonen kennzeichnen wir als kleine Fallzahl. Diese Kennzeichnung betrifft die einzelne Gemeindeauswertung. Die Mindestzahl von 20 Zonen ist das Veröffentlichungs- und Vergleichskriterium für den Kreis. So erhält eine Zahl mit wenigen Zonen nicht dieselbe Aussagekraft wie eine breit getragene Gemeindeauswertung.
  • Was die Hauptkennzahl misst. Die Hauptkennzahl der Studie beschreibt die vergleichbaren Zonen: 506 Wohn-Bodenrichtwertzonen, die an beiden Stichtagen dieselbe Nummer des Gutachterausschusses tragen. Nur für diese Grundgesamtheit lässt sich überhaupt eine Veränderung je Zone messen.
  • Was die Tabelle „Alle Wohnzonen je Stichtag“ zeigt. Die Tabelle „Alle Wohnzonen je Stichtag“ bezieht die zum jeweiligen Stichtag vorhandenen geeigneten Wohn-Bodenrichtwertzonen ein. Sie beantwortet damit, wie hoch der Median aller Zonen zum jeweiligen Stichtag lag. Die beiden Stichtagsmedianwerte dieser Tabelle ergeben ins Verhältnis gesetzt nicht die Hauptkennzahl: Jeder Stichtag umfasst andere Zonen, während die Hauptkennzahl aus der Veränderung jeder einzelnen Zone entsteht.
  • Vergleichszeitraum. Alle Prozentangaben nennen ihren Vergleichszeitraum.
Alle geeigneten Wohn-Bodenrichtwertzonen je Stichtag.
StichtagMedianVorhandene Zonen
01.01.2016160,0 €/m²507
01.01.2017170,0 €/m²507
01.01.2018180,0 €/m²507
01.01.2019205,0 €/m²507
01.01.2020235,0 €/m²510
01.01.2021270,0 €/m²511
01.01.2022310,0 €/m²551
01.01.2023350,0 €/m²552
01.01.2024355,0 €/m²552
01.01.2025370,0 €/m²552
01.01.2026370,0 €/m²551

Die nächste Aktualisierung folgt zum Stichtag 01.01.2027.

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Rechte, Hinweise und Kontakt

Nutzungsrechte. Die Grafiken und Karten von Grundradar sind honorarfrei unter CC BY 4.0 nutzbar, mit der Quellenangabe „Grundradar, grundradar.de“. Für die amtlichen Bodenrichtwerte gilt folgende Nutzungsregel: Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0. Rechte der amtlichen Eingangsdaten bleiben unberührt.
Namensnennungen der Datenquellen. BORIS NRW · Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0 · © Statistisches Bundesamt (Destatis), Verbraucherpreisindex · © BKG (2025) dl-de/by-2-0.
Rückfragen und Korrekturen. Auf Anfrage stellen wir Zahlen für einzelne Gemeinden Ihres Verbreitungsgebiets bereit. Nennen Sie uns dazu bitte die betroffene Abbildung und Ihre Quelle.
Pressekontaktpresse@grundradar.deLukas Brunner. Presseanfragen beantworten wir werktags innerhalb von 24 Stunden.Studie öffnen

Über Grundradar

Grundradar (grundradar.de) führt amtliche Daten zu Grundstücken zusammen: Bodenrichtwerte, Grundsteuer-Hebesätze sowie Risikodaten zu Hochwasser, Starkregen und Altlasten. Die Angaben stammen aus offiziellen Quellen von Bund und Ländern und werden zu einer einzigen Auskunft pro Adresse gebündelt. Jeder Wert nennt Quelle und Stichtag.

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Ausgewählte Auswertungen wie die vorliegende Studie veröffentlicht Grundradar mit offener Methodik und frei zugänglichen Rohdaten.

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