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Pressebereich · Datenstudie

Bodenrichtwerte im Kreis Mettmann 2016–⁠2026: nominal +63,6 %, nach Abzug der Inflation +24,7 %

Seit 2022 sind die Werte zwar nominal um 5,7 Prozent gestiegen, nach Abzug der Inflation haben sie allerdings 9,4 Prozent verloren.

Text, Zahlen und Grafiken sind zur redaktionellen Verwendung freigegeben. Alle Angaben stammen aus derselben Berechnung wie die Studie.

886 vergleichbare Wohnzonen·2016–2026·Datenstand 30.09.2026·presse@grundradar.de
2016–2026 nominal+63,6 %Median aus 886 Zonen
2016–2026 nach Abzug der Inflation+24,7 %nach Verbraucherpreisindex
2022–2026 nach Abzug der Inflation-9,4 %jüngerer Zeitraum

Honorarfreie Grafiken

  • Jede Grafik nennt Quelle, Zeitraum und Zonenzahl bereits im Bild.
  • Die PNG-Dateien sind 2.400 Pixel breit und damit für den Druck geeignet.
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Gemeinden nominal und real

Kreis Mettmann: Nach Abzug der Inflation reichen die Gemeindewerte von +41,6 % in Mettmann bis +10,3 % in Wülfrath

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Verlauf seit 2011

Kreis Mettmann: Von 2011 bis 2026 stieg der nominale Index der Wohn-Bodenrichtwerte um 86,1 Prozent. Die Verbraucherpreise stiegen um 38,4 Prozent

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Drei Vergleichszeiträume

Kreis Mettmann: Nach Abzug der Inflation stiegen die Werte seit 2016 um 24,7 % und seit 2011 um 34,4 %, seit 2022 fielen sie um 9,4 %

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Karte der realen Veränderung

Kreis Mettmann: Nach Abzug der Inflation stiegen die Werte in allen 10 Gemeinden, von +10,3 % bis +41,6 %

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Vergleich mit den Nachbarn

Kreis Mettmann: Die 10 vergleichbaren Nachbarn reichen von +33,3 bis +79,3 Prozent, der Kreis Mettmann liegt bei +63,6 Prozent

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Pressemitteilung

Zum Abdruck freigegeben

Zwischen dem 01.01.2016 und dem 01.01.2026 stiegen die Wohn-Bodenrichtwerte der 886 vergleichbaren Bodenrichtwertzonen im Kreis Mettmann im Median um 63,6 Prozent. Das hat Grundradar aus den amtlichen Werten berechnet. Der Median ist die Mitte der nach Größe geordneten Veränderungen, bei gerader Anzahl der Durchschnitt der beiden mittleren Werte. Nominal bezeichnet die Veränderung ohne Berücksichtigung der Inflation. Real, also nach Abzug der Inflation von 31,2 Prozent, ergibt sich ein Zuwachs von 24,7 Prozent.

Der Kreis Mettmann lag in Nordrhein-Westfalen auf Rang 21 von 43 vergleichbaren Einheiten. Der Median der 43 vergleichbaren Einheiten liegt 1,8 Prozentpunkte niedriger. Im Nachbarschaftsvergleich liegt der Kreis Mettmann auf Rang 8 von 11 Einheiten, den Kreis selbst eingerechnet. Unter den 10 vergleichbaren Nachbareinheiten liegen 7 nominal höher und liegen 3 nominal niedriger.

Nominal stiegen die Werte in 886 Bodenrichtwertzonen, in 0 Bodenrichtwertzonen sanken sie. In 0 Bodenrichtwertzonen blieben sie unverändert. 880 Zonen lagen über der Inflation, 6 Zonen blieben hinter der Inflation zurück.

Die reale Zahl ist keine Differenz der beiden Prozentwerte. Ein beispielhafter Bodenrichtwert von 100 Euro je Quadratmeter im Jahr 2016 entspräche bei dieser Veränderung im Jahr 2026 nominal 163,6 Euro je Quadratmeter. Gleichzeitig kostet alles, was 2016 100 Euro gekostet hat, im Jahr 2026 bereits 131,2 Euro. Diese beiden Beträge werden nicht voneinander abgezogen, sondern durcheinander geteilt. 163,6 geteilt durch 131,2 ergibt einen realen Zuwachs von 24,7 Prozent.

In 10 Gemeinden reicht die reale Veränderung von +41,6 Prozent in Mettmann bis +10,3 Prozent in Wülfrath. In keiner Gemeinde lag der Median unter der Inflation, einzelne Zonen blieben dahinter.

Im jüngeren Zeitraum 2022 bis 2026 betrug der Median der nominalen Wohnzonenveränderungen 5,7 Prozent. Dieser Zeitraum umfasst 922 Zonen. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 9,4 Prozent, und 922 Zonen blieben hinter der Inflation zurück. Der reale Index erreichte seinen Höchststand 2023 bei 150,0 und liegt seither darunter.

Über den langen Zeitraum 2011 bis 2026 betrug der Median der nominalen Wohnzonenveränderungen 86,1 Prozent. Dieser Zeitraum umfasst 869 Zonen. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 34,4 Prozent. Wir zeigen diesen längeren Verlauf nur zur Einordnung, für den Vergleich zwischen Kreisen und kreisfreien Städten verwenden wir ihn nicht.

Für diesen Datenstand liegt keine Aufteilung nach amtlichen Quellenklassen vor.

Textbausteine zum Übernehmen

Die Bausteine stehen für sich und nennen ihren Zeitraum, sodass sie ohne den umgebenden Text abgedruckt werden können.

Quellenangabe
Grundradar (2026): Amtliche Wohn-Bodenrichtwerte im Kreis Mettmann 2016–2026: die Entwicklung nach Abzug der Inflation. Datenstand 30.09.2026. https://grundradar.de/recherche/bodenrichtwert-entwicklung/nordrhein-westfalen/mettmann-2016-2026

Gemeindeabsätze

Der jeweilige Absatz nennt die eigene Gemeinde, die Stichtage und die Zahl der verglichenen Zonen. Absätze mit kleiner Fallzahl sind sichtbar gekennzeichnet.

GemeindeabsatzErkrath
Grundradar berechnet für Erkrath zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +77,8 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 35,5 Prozent. Die Berechnung umfasst 72 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
GemeindeabsatzHaan
Grundradar berechnet für Haan zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +67,7 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 27,9 Prozent. Die Berechnung umfasst 58 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
GemeindeabsatzHeiligenhaus
Grundradar berechnet für Heiligenhaus zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +53,5 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 17,0 Prozent. Die Berechnung umfasst 47 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
GemeindeabsatzHilden
Grundradar berechnet für Hilden zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +55,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 18,1 Prozent. Die Berechnung umfasst 63 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
GemeindeabsatzLangenfeld (Rheinland)
Grundradar berechnet für Langenfeld (Rheinland) zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +72,2 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 31,3 Prozent. Die Berechnung umfasst 92 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
GemeindeabsatzMettmann
Grundradar berechnet für Mettmann zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +85,7 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 41,6 Prozent. Die Berechnung umfasst 70 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
GemeindeabsatzMonheim am Rhein
Grundradar berechnet für Monheim am Rhein zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +83,3 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 39,7 Prozent. Die Berechnung umfasst 48 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
GemeindeabsatzRatingen
Grundradar berechnet für Ratingen zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +79,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 36,4 Prozent. Die Berechnung umfasst 114 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
GemeindeabsatzVelbert
Grundradar berechnet für Velbert zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +50,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 14,3 Prozent. Die Berechnung umfasst 285 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
GemeindeabsatzWülfrath
Grundradar berechnet für Wülfrath zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +44,7 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 10,3 Prozent. Die Berechnung umfasst 37 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.

Fragen an Ihren Gutachterausschuss

Die ausgewerteten Werte hat der für den Kreis Mettmann zuständige Gutachterausschuss für Grundstückswerte ermittelt und beschlossen. Zuschnitt, Begründung und Beschlusslage einzelner Bodenrichtwertzonen kann allein seine Geschäftsstelle erläutern; Grundradar wertet die veröffentlichten Werte aus und spricht nicht für den Ausschuss. Die Antworten kennt deshalb nur der Ausschuss; die Zahlen, auf die sich die folgenden Fragen stützen, stehen in der Studie. Die drei Fragen sind ein Anstoß für die lokale Einordnung.

  1. Warum reicht die reale Veränderung zwischen den Gemeinden von +10,3 Prozent bis +41,6 Prozent?Ausgangspunkt: Gemeindetabelle, reale Veränderung
  2. Warum lag der Kreis Mettmann auf Rang 21 von 43 in Nordrhein-Westfalen?Ausgangspunkt: Vergleich der geeigneten Kreise und kreisfreie Städte in Nordrhein-Westfalen
  3. Der Median der vergleichbaren Wohn-Bodenrichtwertzonen stieg von 280,0 €/m² (01.01.2016) auf 490,0 €/m² (01.01.2026). Was hat diesen Anstieg getragen?Ausgangspunkt: Preisniveau der Vergleichsgruppe an beiden Stichtagen

Daten und Dokumente

Methodischer Hinweis

  • Stichtage und Quellen. Die Angaben beziehen sich auf die Stichtage 01.01.2016 und 01.01.2026. Datenstand der Auswertung ist der 30.09.2026. Quelle der Wohn-Bodenrichtwerte ist BORIS NRW über Open.NRW. Der Verbraucherpreisindex stammt vom Statistischen Bundesamt (Destatis).
  • Welche Zonen in die Auswertung kommen. In die Auswertung kommen nur positive Wohn-Bodenrichtwerte, die an beiden Stichtagen dieselbe Nummer des Gutachterausschusses tragen. Die drei Zeiträume haben jeweils ihre eigenen Zonen. Ergebnisse der Zeiträume rechnen wir nicht ineinander um.
  • Wie der Prozentwert entsteht. Der Prozentwert ist der Median der einzelnen Zonenveränderungen. Nominale und inflationsbereinigte Veränderungen werden je Zone vor der Medianbildung berechnet. Für die Inflationsbereinigung verwenden wir die nationalen Verbraucherpreisindex-Januarwerte, weil sie über alle Jahre gleich erhoben werden und keine regionalen Brüche enthalten.
  • Was ein Bodenrichtwert ist. Ein Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für den Boden, den der Gutachterausschuss aus der Kaufpreissammlung ableitet (§ 196 Abs. 1 BauGB). Er gilt jeweils für eine ganze Bodenrichtwertzone, kurz Zone: ein Gebiet, das nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmt. Angegeben wird er je Quadratmeter eines gedachten, unbebauten Grundstücks, dessen Merkmale mit den in der Zone vorherrschenden weitgehend übereinstimmen (§ 13 ImmoWertV). Er ist weder ein Kaufpreis noch der Verkehrswert eines einzelnen Grundstücks.
  • Kleine Fallzahlen. Die kleinste Gemeindeauswertung stützt sich auf 37 Zonen. Auswertungen unter 20 Zonen kennzeichnen wir; im Kreis Mettmann gibt es keine.
  • Was die Hauptkennzahl misst. Die Hauptkennzahl der Studie beschreibt die vergleichbaren Zonen: 886 Wohn-Bodenrichtwertzonen, die an beiden Stichtagen dieselbe Nummer des Gutachterausschusses tragen. Nur für diese Grundgesamtheit lässt sich überhaupt eine Veränderung je Zone messen.
  • Was die Tabelle „Alle Wohnzonen je Stichtag“ zeigt. Die Tabelle „Alle Wohnzonen je Stichtag“ bezieht die zum jeweiligen Stichtag vorhandenen geeigneten Wohn-Bodenrichtwertzonen ein. Sie beantwortet damit, wie hoch der Median aller Zonen zum jeweiligen Stichtag lag. Die beiden Stichtagsmedianwerte dieser Tabelle ergeben ins Verhältnis gesetzt nicht die Hauptkennzahl: Jeder Stichtag umfasst andere Zonen, während die Hauptkennzahl aus der Veränderung jeder einzelnen Zone entsteht.
  • Vergleichszeitraum. Alle Prozentangaben nennen ihren Vergleichszeitraum.
Alle geeigneten Wohn-Bodenrichtwertzonen je Stichtag.
StichtagMedianVorhandene Zonen
01.01.2016280,0 €/m²888
01.01.2017300,0 €/m²891
01.01.2018310,0 €/m²911
01.01.2019320,0 €/m²919
01.01.2020350,0 €/m²922
01.01.2021380,0 €/m²921
01.01.2022450,0 €/m²922
01.01.2023510,0 €/m²925
01.01.2024480,0 €/m²925
01.01.2025480,0 €/m²926
01.01.2026490,0 €/m²927

Die nächste Aktualisierung folgt zum Stichtag 01.01.2027.

Bodenrichtwert-Übersicht mit der Bestandstabelle „Alle Zonen“ öffnen

Rechte, Hinweise und Kontakt

Nutzungsrechte. Die Grafiken und Karten von Grundradar sind honorarfrei unter CC BY 4.0 nutzbar, mit der Quellenangabe „Grundradar, grundradar.de“. Für die amtlichen Bodenrichtwerte gilt folgende Nutzungsregel: Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0. Rechte der amtlichen Eingangsdaten bleiben unberührt.
Namensnennungen der Datenquellen. BORIS NRW · Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0 · © Statistisches Bundesamt (Destatis), Verbraucherpreisindex · © BKG (2025) dl-de/by-2-0.
Rückfragen und Korrekturen. Auf Anfrage stellen wir Zahlen für einzelne Gemeinden Ihres Verbreitungsgebiets bereit. Nennen Sie uns dazu bitte die betroffene Abbildung und Ihre Quelle.
Pressekontaktpresse@grundradar.deLukas Brunner. Presseanfragen beantworten wir werktags innerhalb von 24 Stunden.Studie öffnen

Über Grundradar

Grundradar (grundradar.de) führt amtliche Daten zu Grundstücken zusammen: Bodenrichtwerte, Grundsteuer-Hebesätze sowie Risikodaten zu Hochwasser, Starkregen und Altlasten. Die Angaben stammen aus offiziellen Quellen von Bund und Ländern und werden zu einer einzigen Auskunft pro Adresse gebündelt. Jeder Wert nennt Quelle und Stichtag.

Käufer, Eigentümer und Makler können damit kostenlos nachvollziehen, was die behördlichen Informationen über ein bestimmtes Grundstück aussagen.

Ausgewählte Auswertungen wie die vorliegende Studie veröffentlicht Grundradar mit offener Methodik und frei zugänglichen Rohdaten.

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