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Pressebereich · Datenstudie

Bodenrichtwerte im Kreis Euskirchen 2016–⁠2026: nominal +66,7 %, nach Abzug der Inflation +27,0 %

Seit 2022 sind die Werte zwar nominal um 12,5 Prozent gestiegen, nach Abzug der Inflation haben sie allerdings 3,6 Prozent verloren.

Text, Zahlen und Grafiken sind zur redaktionellen Verwendung freigegeben. Alle Angaben stammen aus derselben Berechnung wie die Studie.

391 vergleichbare Wohnzonen·2016–2026·Datenstand 30.09.2026·presse@grundradar.de
2016–2026 nominal+66,7 %Median aus 391 Zonen
2016–2026 nach Abzug der Inflation+27,0 %nach Verbraucherpreisindex
2022–2026 nach Abzug der Inflation-3,6 %jüngerer Zeitraum

Honorarfreie Grafiken

  • Jede Grafik nennt Quelle, Zeitraum und Zonenzahl bereits im Bild.
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Gemeinden nominal und real

Kreis Euskirchen: Nach Abzug der Inflation reichen die Gemeindewerte von +44,2 % in Euskirchen bis -4,7 % in Hellenthal

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Verlauf seit 2011

Kreis Euskirchen: Von 2011 bis 2026 stieg der nominale Index der Wohn-Bodenrichtwerte um 66,7 Prozent. Die Verbraucherpreise stiegen um 38,4 Prozent

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Drei Vergleichszeiträume

Kreis Euskirchen: Nach Abzug der Inflation stiegen die Werte seit 2016 um 27,0 % und seit 2011 um 20,4 %, seit 2022 fielen sie um 3,6 %

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Karte der realen Veränderung

Kreis Euskirchen: Nach Abzug der Inflation liegen 2 der 11 Gemeinden unter null, die Werte reichen von -4,7 % bis +44,2 %

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Vergleich mit den Nachbarn

Kreis Euskirchen: Die 3 vergleichbaren Nachbarn reichen von +66,7 bis +131,0 Prozent, der Kreis Euskirchen liegt bei +66,7 Prozent

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Pressemitteilung

Zum Abdruck freigegeben

Zwischen dem 01.01.2016 und dem 01.01.2026 stiegen die Wohn-Bodenrichtwerte der 391 vergleichbaren Bodenrichtwertzonen im Kreis Euskirchen im Median um 66,7 Prozent. Das hat Grundradar aus den amtlichen Werten berechnet. Der Median ist die Mitte der nach Größe geordneten Veränderungen, bei gerader Anzahl der Durchschnitt der beiden mittleren Werte. Nominal bezeichnet die Veränderung ohne Berücksichtigung der Inflation. Real, also nach Abzug der Inflation von 31,2 Prozent, ergibt sich ein Zuwachs von 27,0 Prozent.

Die 391 verglichenen Bodenrichtwertzonen entsprechen 97,8 Prozent der 400 erfassten Wohn-Bodenrichtwertzonen von 2016 und 65,8 Prozent der 594 von 2026. Das Ergebnis beschreibt diesen Teil der erfassten Gebiete. Der Kreis Euskirchen lag in Nordrhein-Westfalen auf Rang 19 von 43 vergleichbaren Einheiten. Der Median der 43 vergleichbaren Einheiten liegt 4,9 Prozentpunkte niedriger. Im Nachbarschaftsvergleich liegt der Kreis Euskirchen auf Rang 3 von 4 Einheiten, den Kreis selbst eingerechnet. Unter den 3 vergleichbaren Nachbareinheiten liegen 2 nominal höher und liegt eine gleichauf.

Nominal stiegen die Werte in 387 Bodenrichtwertzonen, in 0 Bodenrichtwertzonen sanken sie. In 4 Bodenrichtwertzonen blieben sie unverändert. 334 Zonen lagen über der Inflation, 57 Zonen blieben hinter der Inflation zurück.

Die reale Zahl ist keine Differenz der beiden Prozentwerte. Ein beispielhafter Bodenrichtwert von 100 Euro je Quadratmeter im Jahr 2016 entspräche bei dieser Veränderung im Jahr 2026 nominal 166,67 Euro je Quadratmeter. Gleichzeitig kostet alles, was 2016 100 Euro gekostet hat, im Jahr 2026 bereits 131,20 Euro. Diese beiden Beträge werden nicht voneinander abgezogen, sondern durcheinander geteilt. 166,67 geteilt durch 131,20 ergibt einen realen Zuwachs von 27,0 Prozent.

In 11 Gemeinden reicht die reale Veränderung von +44,2 Prozent in Euskirchen bis -4,7 Prozent in Hellenthal. 2 Gemeinden blieben hinter der Inflation zurück.

Im jüngeren Zeitraum 2022 bis 2026 betrug der Median der nominalen Wohnzonenveränderungen 12,5 Prozent. Dieser Zeitraum umfasst 582 Zonen. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 3,6 Prozent, und 456 Zonen blieben hinter der Inflation zurück. Der reale Index erreichte seinen Höchststand 2022 bei 124,3 und liegt seither darunter.

Über den langen Zeitraum 2011 bis 2026 betrug der Median der nominalen Wohnzonenveränderungen 66,7 Prozent. Dieser Zeitraum umfasst 379 Zonen. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 20,4 Prozent. Diese 379 Zonen sind 63,8 Prozent aller Zonen des Jahres 2026; die übrigen erfassten Zonen gehen in diesen Vergleich nicht ein. Wir zeigen diesen längeren Verlauf nur zur Einordnung, für den Vergleich zwischen Kreisen und kreisfreien Städten verwenden wir ihn nicht.

Für diesen Datenstand liegt keine Aufteilung nach amtlichen Quellenklassen vor.

Textbausteine zum Übernehmen

Die Bausteine stehen für sich und nennen ihren Zeitraum, sodass sie ohne den umgebenden Text abgedruckt werden können.

Quellenangabe
Grundradar (2026): Amtliche Wohn-Bodenrichtwerte im Kreis Euskirchen 2016–2026: die Entwicklung nach Abzug der Inflation. Datenstand 30.09.2026. https://grundradar.de/recherche/bodenrichtwert-entwicklung/nordrhein-westfalen/euskirchen-2016-2026

Gemeindeabsätze

Der jeweilige Absatz nennt die eigene Gemeinde, die Stichtage und die Zahl der verglichenen Zonen. Absätze mit kleiner Fallzahl sind sichtbar gekennzeichnet.

GemeindeabsatzBad Münstereifel
Grundradar berechnet für Bad Münstereifel zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +53,5 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 17,0 Prozent. Die Berechnung umfasst 44 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
GemeindeabsatzBlankenheim
Grundradar berechnet für Blankenheim zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +25,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 4,7 Prozent. Die Berechnung umfasst 30 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
Kleine Fallzahl · 14 ZonenDahlem
Grundradar berechnet für Dahlem zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +44,7 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 10,3 Prozent. Die Berechnung umfasst 14 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
GemeindeabsatzEuskirchen
Grundradar berechnet für Euskirchen zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +89,2 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 44,2 Prozent. Die Berechnung umfasst 96 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
GemeindeabsatzHellenthal
Grundradar berechnet für Hellenthal zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +25,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 4,7 Prozent. Die Berechnung umfasst 26 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
Kleine Fallzahl · 19 ZonenKall
Grundradar berechnet für Kall zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +45,5 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 10,9 Prozent. Die Berechnung umfasst 19 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
GemeindeabsatzMechernich
Grundradar berechnet für Mechernich zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +66,7 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 27,0 Prozent. Die Berechnung umfasst 52 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
Kleine Fallzahl · 14 ZonenNettersheim
Grundradar berechnet für Nettersheim zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +50,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 14,3 Prozent. Die Berechnung umfasst 14 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
GemeindeabsatzSchleiden
Grundradar berechnet für Schleiden zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +33,3 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 1,6 Prozent. Die Berechnung umfasst 30 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
GemeindeabsatzWeilerswist
Grundradar berechnet für Weilerswist zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +72,6 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 31,5 Prozent. Die Berechnung umfasst 24 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
GemeindeabsatzZülpich
Grundradar berechnet für Zülpich zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +82,1 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 38,8 Prozent. Die Berechnung umfasst 42 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.

Fragen an Ihren Gutachterausschuss

Die ausgewerteten Werte hat der für den Kreis Euskirchen zuständige Gutachterausschuss für Grundstückswerte ermittelt und beschlossen. Zuschnitt, Begründung und Beschlusslage einzelner Bodenrichtwertzonen kann allein seine Geschäftsstelle erläutern; Grundradar wertet die veröffentlichten Werte aus und spricht nicht für den Ausschuss. Die Antworten kennt deshalb nur der Ausschuss; die Zahlen, auf die sich die folgenden Fragen stützen, stehen in der Studie. Die drei Fragen sind ein Anstoß für die lokale Einordnung.

  1. Warum blieben Blankenheim und Hellenthal hinter der Inflation zurück?Ausgangspunkt: Gemeindetabelle, reale Veränderung
  2. Warum lag der Kreis Euskirchen auf Rang 19 von 43 in Nordrhein-Westfalen?Ausgangspunkt: Vergleich der geeigneten Kreise und kreisfreie Städte in Nordrhein-Westfalen
  3. Der Median der vergleichbaren Wohn-Bodenrichtwertzonen stieg von 85,0 €/m² (01.01.2016) auf 145,0 €/m² (01.01.2026). Was hat diesen Anstieg getragen?Ausgangspunkt: Preisniveau der Vergleichsgruppe an beiden Stichtagen

Daten und Dokumente

Methodischer Hinweis

  • Stichtage und Quellen. Die Angaben beziehen sich auf die Stichtage 01.01.2016 und 01.01.2026. Datenstand der Auswertung ist der 30.09.2026. Quelle der Wohn-Bodenrichtwerte ist BORIS NRW über Open.NRW. Der Verbraucherpreisindex stammt vom Statistischen Bundesamt (Destatis).
  • Welche Zonen in die Auswertung kommen. In die Auswertung kommen nur positive Wohn-Bodenrichtwerte, die an beiden Stichtagen dieselbe Nummer des Gutachterausschusses tragen. Die drei Zeiträume haben jeweils ihre eigenen Zonen. Ergebnisse der Zeiträume rechnen wir nicht ineinander um.
  • Wie der Prozentwert entsteht. Der Prozentwert ist der Median der einzelnen Zonenveränderungen. Nominale und inflationsbereinigte Veränderungen werden je Zone vor der Medianbildung berechnet. Für die Inflationsbereinigung verwenden wir die nationalen Verbraucherpreisindex-Januarwerte, weil sie über alle Jahre gleich erhoben werden und keine regionalen Brüche enthalten.
  • Was ein Bodenrichtwert ist. Ein Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für den Boden, den der Gutachterausschuss aus der Kaufpreissammlung ableitet (§ 196 Abs. 1 BauGB). Er gilt jeweils für eine ganze Bodenrichtwertzone, kurz Zone: ein Gebiet, das nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmt. Angegeben wird er je Quadratmeter eines gedachten, unbebauten Grundstücks, dessen Merkmale mit den in der Zone vorherrschenden weitgehend übereinstimmen (§ 13 ImmoWertV). Er ist weder ein Kaufpreis noch der Verkehrswert eines einzelnen Grundstücks.
  • Kleine Fallzahlen. Gemeindeauswertungen mit weniger als 20 vergleichbaren Zonen kennzeichnen wir als kleine Fallzahl. Diese Kennzeichnung betrifft die einzelne Gemeindeauswertung. Die Mindestzahl von 20 Zonen ist das Veröffentlichungs- und Vergleichskriterium für den Kreis. So erhält eine Zahl mit wenigen Zonen nicht dieselbe Aussagekraft wie eine breit getragene Gemeindeauswertung.
  • Was die Hauptkennzahl misst. Die Hauptkennzahl der Studie beschreibt die vergleichbaren Zonen: 391 Wohn-Bodenrichtwertzonen, die an beiden Stichtagen dieselbe Nummer des Gutachterausschusses tragen. Nur für diese Grundgesamtheit lässt sich überhaupt eine Veränderung je Zone messen.
  • Was die Tabelle „Alle Wohnzonen je Stichtag“ zeigt. Die Tabelle „Alle Wohnzonen je Stichtag“ bezieht die zum jeweiligen Stichtag vorhandenen geeigneten Wohn-Bodenrichtwertzonen ein. Sie beantwortet damit, wie hoch der Median aller Zonen zum jeweiligen Stichtag lag. Die beiden Stichtagsmedianwerte dieser Tabelle ergeben ins Verhältnis gesetzt nicht die Hauptkennzahl: Jeder Stichtag umfasst andere Zonen, während die Hauptkennzahl aus der Veränderung jeder einzelnen Zone entsteht.
  • Vergleichszeitraum. Alle Prozentangaben nennen ihren Vergleichszeitraum.
Alle geeigneten Wohn-Bodenrichtwertzonen je Stichtag.
StichtagMedianVorhandene Zonen
01.01.201685,0 €/m²400
01.01.201785,0 €/m²401
01.01.201890,0 €/m²417
01.01.201995,0 €/m²421
01.01.2020100,0 €/m²429
01.01.2021115,0 €/m²433
01.01.202290,0 €/m²593
01.01.2023100,0 €/m²595
01.01.2024100,0 €/m²600
01.01.2025100,0 €/m²601
01.01.2026110,0 €/m²594

Die nächste Aktualisierung folgt zum Stichtag 01.01.2027.

Bodenrichtwert-Übersicht mit der Bestandstabelle „Alle Zonen“ öffnen

Rechte, Hinweise und Kontakt

Nutzungsrechte. Die Grafiken und Karten von Grundradar sind honorarfrei unter CC BY 4.0 nutzbar, mit der Quellenangabe „Grundradar, grundradar.de“. Für die amtlichen Bodenrichtwerte gilt folgende Nutzungsregel: Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0. Rechte der amtlichen Eingangsdaten bleiben unberührt.
Namensnennungen der Datenquellen. BORIS NRW · Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0 · © Statistisches Bundesamt (Destatis), Verbraucherpreisindex · © BKG (2025) dl-de/by-2-0.
Rückfragen und Korrekturen. Auf Anfrage stellen wir Zahlen für einzelne Gemeinden Ihres Verbreitungsgebiets bereit. Nennen Sie uns dazu bitte die betroffene Abbildung und Ihre Quelle.
Pressekontaktpresse@grundradar.deLukas Brunner. Presseanfragen beantworten wir werktags innerhalb von 24 Stunden.Studie öffnen

Über Grundradar

Grundradar (grundradar.de) führt amtliche Daten zu Grundstücken zusammen: Bodenrichtwerte, Grundsteuer-Hebesätze sowie Risikodaten zu Hochwasser, Starkregen und Altlasten. Die Angaben stammen aus offiziellen Quellen von Bund und Ländern und werden zu einer einzigen Auskunft pro Adresse gebündelt. Jeder Wert nennt Quelle und Stichtag.

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Ausgewählte Auswertungen wie die vorliegende Studie veröffentlicht Grundradar mit offener Methodik und frei zugänglichen Rohdaten.

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