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Pressebereich · Datenstudie

Bodenrichtwerte im Landkreis Wittmund 2016–⁠2026: nominal +80,0 %, nach Abzug der Inflation +37,2 %

Text, Zahlen und Grafiken sind zur redaktionellen Verwendung freigegeben. Alle Angaben stammen aus derselben Berechnung wie die Studie.

139 vergleichbare Wohnzonen·2016–2026·Datenstand 02.10.2026·presse@grundradar.de
2016–2026 nominal+80,0 %Median aus 139 Zonen
2016–2026 nach Abzug der Inflation+37,2 %nach Verbraucherpreisindex
2022–2026 nach Abzug der Inflation+14,2 %jüngerer Zeitraum

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  • Die PNG-Dateien sind 2.400 Pixel breit und damit für den Druck geeignet.
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Gemeinden nominal und real

Landkreis Wittmund: Nach Abzug der Inflation reichen die Gemeindewerte von +101,8 % in Spiekeroog bis +1,6 % in Neuharlingersiel

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Verlauf seit 2014

Landkreis Wittmund: Von 2014 bis 2026 stieg der nominale Index der Wohn-Bodenrichtwerte um 83,3 Prozent. Die Verbraucherpreise stiegen um 31,6 Prozent

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Drei Vergleichszeiträume

Landkreis Wittmund: Nach Abzug der Inflation stiegen die Werte seit 2016 um 37,2 %, seit 2022 um 14,2 % und seit 2014 um 39,3 %

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Karte der realen Veränderung

Landkreis Wittmund: Nach Abzug der Inflation stiegen die Werte in allen 19 Gemeinden, von +1,6 % bis +101,8 %

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Vergleich mit den Nachbarn

Landkreis Wittmund: Die 3 vergleichbaren Nachbarn reichen von +46,1 bis +85,7 Prozent, der Landkreis Wittmund liegt bei +80,0 Prozent

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Pressemitteilung

Zum Abdruck freigegeben

Zwischen dem 01.01.2016 und dem 01.01.2026 stiegen die Wohn-Bodenrichtwerte der 139 vergleichbaren Bodenrichtwertzonen im Landkreis Wittmund im Median um 80,0 Prozent. Das hat Grundradar aus den amtlichen Werten berechnet. Der Median ist die Mitte der nach Größe geordneten Veränderungen, bei gerader Anzahl der Durchschnitt der beiden mittleren Werte. Nominal bezeichnet die Veränderung ohne Berücksichtigung der Inflation. Real, also nach Abzug der Inflation von 31,2 Prozent, ergibt sich ein Zuwachs von 37,2 Prozent.

Die 139 verglichenen Bodenrichtwertzonen entsprechen 68,8 Prozent der 202 erfassten Wohn-Bodenrichtwertzonen von 2016 und 76,4 Prozent der 182 von 2026. Das Ergebnis beschreibt diesen Teil der erfassten Gebiete. Der Landkreis Wittmund lag in Niedersachsen auf Rang 13 von 44 vergleichbaren Einheiten. Der Median der 44 vergleichbaren Einheiten liegt 16,1 Prozentpunkte niedriger. Im Nachbarschaftsvergleich liegt der Landkreis Wittmund auf Rang 3 von 4 Einheiten, den Kreis selbst eingerechnet. Unter den 3 vergleichbaren Nachbareinheiten liegen 2 nominal höher und liegt eine nominal niedriger.

Nominal stiegen die Werte in 139 Bodenrichtwertzonen, in 0 Bodenrichtwertzonen sanken sie. In 0 Bodenrichtwertzonen blieben sie unverändert. 124 Zonen lagen über der Inflation, 15 Zonen blieben hinter der Inflation zurück.

Die reale Zahl ist keine Differenz der beiden Prozentwerte. Ein beispielhafter Bodenrichtwert von 100 Euro je Quadratmeter im Jahr 2016 entspräche bei dieser Veränderung im Jahr 2026 nominal 180,0 Euro je Quadratmeter. Gleichzeitig kostet alles, was 2016 100 Euro gekostet hat, im Jahr 2026 bereits 131,2 Euro. Diese beiden Beträge werden nicht voneinander abgezogen, sondern durcheinander geteilt. 180,0 geteilt durch 131,2 ergibt einen realen Zuwachs von 37,2 Prozent.

In 19 Gemeinden reicht die reale Veränderung von +101,8 Prozent in Spiekeroog bis +1,6 Prozent in Neuharlingersiel. Der Wert für Spiekeroog beruht auf 1 vergleichbarer Bodenrichtwertzone und damit auf einer kleinen Fallzahl. Der Wert für Neuharlingersiel beruht auf 9 vergleichbaren Bodenrichtwertzonen und damit auf einer kleinen Fallzahl. In keiner Gemeinde lag der Median unter der Inflation, einzelne Zonen blieben dahinter.

Im jüngeren Zeitraum 2022 bis 2026 betrug der Median der nominalen Wohnzonenveränderungen 33,3 Prozent. Dieser Zeitraum umfasst 170 Zonen. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 14,2 Prozent, und 50 Zonen blieben hinter der Inflation zurück.

Über den langen Zeitraum 2014 bis 2026 betrug der Median der nominalen Wohnzonenveränderungen 83,3 Prozent. Dieser Zeitraum umfasst 137 Zonen. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 39,3 Prozent. Diese 137 Zonen sind 69,2 Prozent aller Zonen des Jahres 2014; die übrigen erfassten Zonen gehen in diesen Vergleich nicht ein. Wir zeigen diesen längeren Verlauf nur zur Einordnung, für den Vergleich zwischen Kreisen und kreisfreien Städten verwenden wir ihn nicht.

Für diesen Datenstand liegt keine Aufteilung nach amtlichen Quellenklassen vor.

Textbausteine zum Übernehmen

Die Bausteine stehen für sich und nennen ihren Zeitraum, sodass sie ohne den umgebenden Text abgedruckt werden können.

Quellenangabe
Grundradar (2026): Amtliche Wohn-Bodenrichtwerte im Landkreis Wittmund 2016–2026: die Entwicklung nach Abzug der Inflation. Datenstand 02.10.2026. https://grundradar.de/recherche/bodenrichtwert-entwicklung/niedersachsen/wittmund-2016-2026

Gemeindeabsätze

Der jeweilige Absatz nennt die eigene Gemeinde, die Stichtage und die Zahl der verglichenen Zonen. Absätze mit kleiner Fallzahl sind sichtbar gekennzeichnet.

Kleine Fallzahl · 1 ZoneBlomberg
Grundradar berechnet für Blomberg zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +87,5 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 42,9 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 3 ZonenDunum
Grundradar berechnet für Dunum zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +114,3 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 63,3 Prozent. Die Berechnung umfasst 3 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
GemeindeabsatzEsens
Grundradar berechnet für Esens zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +33,3 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 1,6 Prozent. Die Berechnung umfasst 23 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
Kleine Fallzahl · 2 ZonenEversmeer
Grundradar berechnet für Eversmeer zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +97,1 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 50,3 Prozent. Die Berechnung umfasst 2 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
GemeindeabsatzFriedeburg
Grundradar berechnet für Friedeburg zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +114,3 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 63,3 Prozent. Die Berechnung umfasst 23 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
Kleine Fallzahl · 6 ZonenHoltgast
Grundradar berechnet für Holtgast zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +66,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 26,5 Prozent. Die Berechnung umfasst 6 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 1 ZoneLangeoog
Grundradar berechnet für Langeoog zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +135,3 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 79,3 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 2 ZonenMoorweg
Grundradar berechnet für Moorweg zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +115,4 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 64,2 Prozent. Die Berechnung umfasst 2 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 2 ZonenNenndorf
Grundradar berechnet für Nenndorf zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +100,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 52,4 Prozent. Die Berechnung umfasst 2 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 9 ZonenNeuharlingersiel
Grundradar berechnet für Neuharlingersiel zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +33,3 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 1,6 Prozent. Die Berechnung umfasst 9 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 2 ZonenNeuschoo
Grundradar berechnet für Neuschoo zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +102,3 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 54,2 Prozent. Die Berechnung umfasst 2 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 3 ZonenOchtersum
Grundradar berechnet für Ochtersum zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +100,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 52,4 Prozent. Die Berechnung umfasst 3 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 1 ZoneSchweindorf
Grundradar berechnet für Schweindorf zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +100,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 52,4 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 1 ZoneSpiekeroog
Grundradar berechnet für Spiekeroog zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +164,7 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 101,8 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 7 ZonenStedesdorf
Grundradar berechnet für Stedesdorf zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +87,5 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 42,9 Prozent. Die Berechnung umfasst 7 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 1 ZoneUtarp
Grundradar berechnet für Utarp zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +100,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 52,4 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 4 ZonenWerdum
Grundradar berechnet für Werdum zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +37,2 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 4,6 Prozent. Die Berechnung umfasst 4 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 3 ZonenWesterholt
Grundradar berechnet für Westerholt zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +87,5 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 42,9 Prozent. Die Berechnung umfasst 3 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
GemeindeabsatzWittmund
Grundradar berechnet für Wittmund zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +78,6 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 36,1 Prozent. Die Berechnung umfasst 45 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.

Fragen an Ihren Gutachterausschuss

Die ausgewerteten Werte hat der für den Landkreis Wittmund zuständige Gutachterausschuss für Grundstückswerte ermittelt und beschlossen. Zuschnitt, Begründung und Beschlusslage einzelner Bodenrichtwertzonen kann allein seine Geschäftsstelle erläutern; Grundradar wertet die veröffentlichten Werte aus und spricht nicht für den Ausschuss. Die Antworten kennt deshalb nur der Ausschuss; die Zahlen, auf die sich die folgenden Fragen stützen, stehen in der Studie. Die drei Fragen sind ein Anstoß für die lokale Einordnung.

  1. Warum reicht die reale Veränderung zwischen den Gemeinden von +1,6 Prozent bis +101,8 Prozent?Ausgangspunkt: Gemeindetabelle, reale Veränderung
  2. Warum lag der Landkreis Wittmund auf Rang 13 von 44 in Niedersachsen?Ausgangspunkt: Vergleich der geeigneten Kreise und kreisfreie Städte in Niedersachsen
  3. Der Median der vergleichbaren Wohn-Bodenrichtwertzonen stieg von 30,0 €/m² (01.01.2016) auf 55,0 €/m² (01.01.2026). Was hat diesen Anstieg getragen?Ausgangspunkt: Preisniveau der Vergleichsgruppe an beiden Stichtagen

Daten und Dokumente

Methodischer Hinweis

  • Stichtage und Quellen. Die Angaben beziehen sich auf die Stichtage 01.01.2016 und 01.01.2026. Datenstand der Auswertung ist der 02.10.2026. Quelle der Wohn-Bodenrichtwerte ist BORIS Niedersachsen über OpenGeoData LGLN. Der Verbraucherpreisindex stammt vom Statistischen Bundesamt (Destatis).
  • Welche Zonen in die Auswertung kommen. In die Auswertung kommen nur positive Wohn-Bodenrichtwerte, die an beiden Stichtagen dieselbe Nummer des Gutachterausschusses tragen. Die drei Zeiträume haben jeweils ihre eigenen Zonen. Ergebnisse der Zeiträume rechnen wir nicht ineinander um.
  • Wie der Prozentwert entsteht. Der Prozentwert ist der Median der einzelnen Zonenveränderungen. Nominale und inflationsbereinigte Veränderungen werden je Zone vor der Medianbildung berechnet. Für die Inflationsbereinigung verwenden wir die nationalen Verbraucherpreisindex-Januarwerte, weil sie über alle Jahre gleich erhoben werden und keine regionalen Brüche enthalten.
  • Was ein Bodenrichtwert ist. Ein Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für den Boden, den der Gutachterausschuss aus der Kaufpreissammlung ableitet (§ 196 Abs. 1 BauGB). Er gilt jeweils für eine ganze Bodenrichtwertzone, kurz Zone: ein Gebiet, das nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmt. Angegeben wird er je Quadratmeter eines gedachten, unbebauten Grundstücks, dessen Merkmale mit den in der Zone vorherrschenden weitgehend übereinstimmen (§ 13 ImmoWertV). Er ist weder ein Kaufpreis noch der Verkehrswert eines einzelnen Grundstücks.
  • Kleine Fallzahlen. Gemeindeauswertungen mit weniger als 20 vergleichbaren Zonen kennzeichnen wir als kleine Fallzahl. Diese Kennzeichnung betrifft die einzelne Gemeindeauswertung. Die Mindestzahl von 20 Zonen ist das Veröffentlichungs- und Vergleichskriterium für den Kreis. So erhält eine Zahl mit wenigen Zonen nicht dieselbe Aussagekraft wie eine breit getragene Gemeindeauswertung.
  • Was die Hauptkennzahl misst. Die Hauptkennzahl der Studie beschreibt die vergleichbaren Zonen: 139 Wohn-Bodenrichtwertzonen, die an beiden Stichtagen dieselbe Nummer des Gutachterausschusses tragen. Nur für diese Grundgesamtheit lässt sich überhaupt eine Veränderung je Zone messen.
  • Was die Tabelle „Alle Wohnzonen je Stichtag“ zeigt. Die Tabelle „Alle Wohnzonen je Stichtag“ bezieht die zum jeweiligen Stichtag vorhandenen geeigneten Wohn-Bodenrichtwertzonen ein. Sie beantwortet damit, wie hoch der Median aller Zonen zum jeweiligen Stichtag lag. Die beiden Stichtagsmedianwerte dieser Tabelle ergeben ins Verhältnis gesetzt nicht die Hauptkennzahl: Jeder Stichtag umfasst andere Zonen, während die Hauptkennzahl aus der Veränderung jeder einzelnen Zone entsteht.
  • Vergleichszeitraum. Alle Prozentangaben nennen ihren Vergleichszeitraum.
Alle geeigneten Wohn-Bodenrichtwertzonen je Stichtag.
StichtagMedianVorhandene Zonen
01.01.201632,0 €/m²202
01.01.201732,0 €/m²202
01.01.201832,0 €/m²199
01.01.201935,0 €/m²197
01.01.202035,0 €/m²201
01.01.202140,0 €/m²211
01.01.202240,0 €/m²219
01.01.202345,0 €/m²217
01.01.202448,0 €/m²206
01.01.202555,0 €/m²184
01.01.202655,0 €/m²182

Die nächste Aktualisierung folgt zum Stichtag 01.01.2027.

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Rechte, Hinweise und Kontakt

Nutzungsrechte. Die Grafiken und Karten von Grundradar sind honorarfrei unter CC BY 4.0 nutzbar, mit der Quellenangabe „Grundradar, grundradar.de“. Für die amtlichen Bodenrichtwerte gilt folgende Nutzungsregel: Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Rechte der amtlichen Eingangsdaten bleiben unberührt.
Namensnennungen der Datenquellen. BORIS Niedersachsen · Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 · © Oberer Gutachterausschuss für Grundstückswerte Niedersachsen 2026, dl-de/by-2-0, www.govdata.de/dl-de/by-2-0, https://immobilienmarkt.niedersachsen.de, Daten bearbeitet · © Statistisches Bundesamt (Destatis), Verbraucherpreisindex · © BKG (2025) dl-de/by-2-0.
Rückfragen und Korrekturen. Auf Anfrage stellen wir Zahlen für einzelne Gemeinden Ihres Verbreitungsgebiets bereit. Nennen Sie uns dazu bitte die betroffene Abbildung und Ihre Quelle.
Pressekontaktpresse@grundradar.deLukas Brunner. Presseanfragen beantworten wir werktags innerhalb von 24 Stunden.Studie öffnen

Über Grundradar

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