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Pressebereich · Datenstudie

Bodenrichtwerte in der Region Hannover 2016–⁠2026: nominal +66,7 %, nach Abzug der Inflation +27,0 %

Seit 2022 sind die Werte zwar nominal um 10,5 Prozent gestiegen, nach Abzug der Inflation haben sie allerdings 5,3 Prozent verloren.

Text, Zahlen und Grafiken sind zur redaktionellen Verwendung freigegeben. Alle Angaben stammen aus derselben Berechnung wie die Studie.

630 vergleichbare Wohnzonen·2016–2026·Datenstand 09.10.2026·presse@grundradar.de
2016–2026 nominal+66,7 %Median aus 630 Zonen
2016–2026 nach Abzug der Inflation+27,0 %nach Verbraucherpreisindex
2022–2026 nach Abzug der Inflation-5,3 %jüngerer Zeitraum

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Gemeinden nominal und real

Region Hannover: Nach Abzug der Inflation reichen die Gemeindewerte von +48,2 % in Hannover bis +8,0 % in Laatzen

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Verlauf seit 2014

Region Hannover: Von 2014 bis 2026 stieg der nominale Index der Wohn-Bodenrichtwerte um 77,8 Prozent. Die Verbraucherpreise stiegen um 31,6 Prozent

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Drei Vergleichszeiträume

Region Hannover: Nach Abzug der Inflation stiegen die Werte seit 2016 um 27,0 % und seit 2014 um 35,1 %, seit 2022 fielen sie um 5,3 %

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Karte der realen Veränderung

Region Hannover: Nach Abzug der Inflation stiegen die Werte in allen 21 Gemeinden, von +8,0 % bis +48,2 %

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Vergleich mit den Nachbarn

Region Hannover: Die 8 vergleichbaren Nachbarn reichen von +30,0 bis +72,7 Prozent, die Region Hannover liegt bei +66,7 Prozent

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Pressemitteilung

Zum Abdruck freigegeben

Zwischen dem 01.01.2016 und dem 01.01.2026 stiegen die Wohn-Bodenrichtwerte der 630 vergleichbaren Bodenrichtwertzonen in der Region Hannover im Median um 66,7 Prozent. Das hat Grundradar aus den amtlichen Werten berechnet. Der Median ist die Mitte der nach Größe geordneten Veränderungen, bei gerader Anzahl der Durchschnitt der beiden mittleren Werte. Nominal bezeichnet die Veränderung ohne Berücksichtigung der Inflation. Real, also nach Abzug der Inflation von 31,2 Prozent, ergibt sich ein Zuwachs von 27,0 Prozent.

Die Region Hannover lag in Niedersachsen auf Rang 19 von 44 vergleichbaren Einheiten. Der Median der 44 vergleichbaren Einheiten liegt 2,8 Prozentpunkte niedriger. Im Nachbarschaftsvergleich liegt die Region Hannover auf Rang 3 von 9 Einheiten, den Kreis selbst eingerechnet. Unter den 8 vergleichbaren Nachbareinheiten liegen 2 nominal höher und liegen 6 nominal niedriger.

Nominal stiegen die Werte in 628 Bodenrichtwertzonen, in 2 Bodenrichtwertzonen sanken sie. In 0 Bodenrichtwertzonen blieben sie unverändert. 610 Zonen lagen über der Inflation, 20 Zonen blieben hinter der Inflation zurück.

Die reale Zahl ist keine Differenz der beiden Prozentwerte. Ein beispielhafter Bodenrichtwert von 100 Euro je Quadratmeter im Jahr 2016 entspräche bei dieser Veränderung im Jahr 2026 nominal 166,67 Euro je Quadratmeter. Gleichzeitig kostet alles, was 2016 100 Euro gekostet hat, im Jahr 2026 bereits 131,20 Euro. Diese beiden Beträge werden nicht voneinander abgezogen, sondern durcheinander geteilt. 166,67 geteilt durch 131,20 ergibt einen realen Zuwachs von 27,0 Prozent.

In 21 Gemeinden reicht die reale Veränderung von +48,2 Prozent in Hannover bis +8,0 Prozent in Laatzen. Der Wert für Laatzen beruht auf 19 vergleichbaren Bodenrichtwertzonen und damit auf einer kleinen Fallzahl. In keiner Gemeinde lag der Median unter der Inflation, einzelne Zonen blieben dahinter.

Im jüngeren Zeitraum 2022 bis 2026 betrug der Median der nominalen Wohnzonenveränderungen 10,5 Prozent. Dieser Zeitraum umfasst 728 Zonen. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 5,3 Prozent, und 565 Zonen blieben hinter der Inflation zurück. Der reale Index erreichte seinen Höchststand 2023 bei 142,8 und liegt seither darunter.

Über den langen Zeitraum 2014 bis 2026 betrug der Median der nominalen Wohnzonenveränderungen 77,8 Prozent. Dieser Zeitraum umfasst 581 Zonen. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 35,1 Prozent. Diese 581 Zonen sind 76,3 Prozent aller Zonen des Jahres 2026; die übrigen erfassten Zonen gehen in diesen Vergleich nicht ein. Wir zeigen diesen längeren Verlauf nur zur Einordnung, für den Vergleich zwischen Kreisen und kreisfreien Städten verwenden wir ihn nicht.

Für diesen Datenstand liegt keine Aufteilung nach amtlichen Quellenklassen vor.

Textbausteine zum Übernehmen

Die Bausteine stehen für sich und nennen ihren Zeitraum, sodass sie ohne den umgebenden Text abgedruckt werden können.

Quellenangabe
Grundradar (2026): Amtliche Wohn-Bodenrichtwerte in der Region Hannover 2016–2026: die Entwicklung nach Abzug der Inflation. Datenstand 09.10.2026. https://grundradar.de/recherche/bodenrichtwert-entwicklung/niedersachsen/region-hannover-2016-2026

Gemeindeabsätze

Der jeweilige Absatz nennt die eigene Gemeinde, die Stichtage und die Zahl der verglichenen Zonen. Absätze mit kleiner Fallzahl sind sichtbar gekennzeichnet.

GemeindeabsatzBarsinghausen
Grundradar berechnet für Barsinghausen zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +73,8 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 32,5 Prozent. Die Berechnung umfasst 42 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
Kleine Fallzahl · 19 ZonenBurgdorf
Grundradar berechnet für Burgdorf zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +56,5 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 19,3 Prozent. Die Berechnung umfasst 19 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 15 ZonenBurgwedel
Grundradar berechnet für Burgwedel zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +75,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 33,4 Prozent. Die Berechnung umfasst 15 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
GemeindeabsatzGarbsen
Grundradar berechnet für Garbsen zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +63,1 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 24,4 Prozent. Die Berechnung umfasst 34 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
Kleine Fallzahl · 18 ZonenGehrden
Grundradar berechnet für Gehrden zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +65,2 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 25,9 Prozent. Die Berechnung umfasst 18 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
GemeindeabsatzHannover
Grundradar berechnet für Hannover zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +94,4 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 48,2 Prozent. Die Berechnung umfasst 159 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
Kleine Fallzahl · 11 ZonenHemmingen
Grundradar berechnet für Hemmingen zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +51,4 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 15,4 Prozent. Die Berechnung umfasst 11 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
GemeindeabsatzIsernhagen
Grundradar berechnet für Isernhagen zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +80,8 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 37,8 Prozent. Die Berechnung umfasst 20 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
Kleine Fallzahl · 19 ZonenLaatzen
Grundradar berechnet für Laatzen zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +41,7 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 8,0 Prozent. Die Berechnung umfasst 19 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
GemeindeabsatzLangenhagen
Grundradar berechnet für Langenhagen zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +67,7 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 27,9 Prozent. Die Berechnung umfasst 27 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
GemeindeabsatzLehrte
Grundradar berechnet für Lehrte zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +52,4 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 16,1 Prozent. Die Berechnung umfasst 21 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
GemeindeabsatzNeustadt am Rübenberge
Grundradar berechnet für Neustadt am Rübenberge zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +47,4 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 12,3 Prozent. Die Berechnung umfasst 52 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
Kleine Fallzahl · 16 ZonenPattensen
Grundradar berechnet für Pattensen zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +46,3 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 11,5 Prozent. Die Berechnung umfasst 16 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 18 ZonenRonnenberg
Grundradar berechnet für Ronnenberg zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +60,4 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 22,3 Prozent. Die Berechnung umfasst 18 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
GemeindeabsatzSeelze
Grundradar berechnet für Seelze zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +73,8 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 32,4 Prozent. Die Berechnung umfasst 22 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
GemeindeabsatzSehnde
Grundradar berechnet für Sehnde zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +85,2 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 41,2 Prozent. Die Berechnung umfasst 21 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
GemeindeabsatzSpringe
Grundradar berechnet für Springe zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +48,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 12,8 Prozent. Die Berechnung umfasst 31 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
Kleine Fallzahl · 17 ZonenUetze
Grundradar berechnet für Uetze zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +66,7 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 27,0 Prozent. Die Berechnung umfasst 17 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
GemeindeabsatzWedemark
Grundradar berechnet für Wedemark zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +68,3 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 28,3 Prozent. Die Berechnung umfasst 30 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
Kleine Fallzahl · 13 ZonenWennigsen (Deister)
Grundradar berechnet für Wennigsen (Deister) zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +48,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 12,8 Prozent. Die Berechnung umfasst 13 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
GemeindeabsatzWunstorf
Grundradar berechnet für Wunstorf zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +66,7 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 27,0 Prozent. Die Berechnung umfasst 25 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.

Fragen an Ihren Gutachterausschuss

Die ausgewerteten Werte hat der für die Region Hannover zuständige Gutachterausschuss für Grundstückswerte ermittelt und beschlossen. Zuschnitt, Begründung und Beschlusslage einzelner Bodenrichtwertzonen kann allein seine Geschäftsstelle erläutern; Grundradar wertet die veröffentlichten Werte aus und spricht nicht für den Ausschuss. Die Antworten kennt deshalb nur der Ausschuss; die Zahlen, auf die sich die folgenden Fragen stützen, stehen in der Studie. Die drei Fragen sind ein Anstoß für die lokale Einordnung.

  1. Warum reicht die reale Veränderung zwischen den Gemeinden von +8,0 Prozent bis +48,2 Prozent?Ausgangspunkt: Gemeindetabelle, reale Veränderung
  2. Warum lag die Region Hannover auf Rang 19 von 44 in Niedersachsen?Ausgangspunkt: Vergleich der geeigneten Kreise und kreisfreie Städte in Niedersachsen
  3. Der Median der vergleichbaren Wohn-Bodenrichtwertzonen stieg von 145,0 €/m² (01.01.2016) auf 245,0 €/m² (01.01.2026). Was hat diesen Anstieg getragen?Ausgangspunkt: Preisniveau der Vergleichsgruppe an beiden Stichtagen

Daten und Dokumente

Methodischer Hinweis

  • Stichtage und Quellen. Die Angaben beziehen sich auf die Stichtage 01.01.2016 und 01.01.2026. Datenstand der Auswertung ist der 09.10.2026. Quelle der Wohn-Bodenrichtwerte ist BORIS Niedersachsen über OpenGeoData LGLN. Der Verbraucherpreisindex stammt vom Statistischen Bundesamt (Destatis).
  • Welche Zonen in die Auswertung kommen. In die Auswertung kommen nur positive Wohn-Bodenrichtwerte, die an beiden Stichtagen dieselbe Nummer des Gutachterausschusses tragen. Die drei Zeiträume haben jeweils ihre eigenen Zonen. Ergebnisse der Zeiträume rechnen wir nicht ineinander um.
  • Wie der Prozentwert entsteht. Der Prozentwert ist der Median der einzelnen Zonenveränderungen. Nominale und inflationsbereinigte Veränderungen werden je Zone vor der Medianbildung berechnet. Für die Inflationsbereinigung verwenden wir die nationalen Verbraucherpreisindex-Januarwerte, weil sie über alle Jahre gleich erhoben werden und keine regionalen Brüche enthalten.
  • Was ein Bodenrichtwert ist. Ein Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für den Boden, den der Gutachterausschuss aus der Kaufpreissammlung ableitet (§ 196 Abs. 1 BauGB). Er gilt jeweils für eine ganze Bodenrichtwertzone, kurz Zone: ein Gebiet, das nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmt. Angegeben wird er je Quadratmeter eines gedachten, unbebauten Grundstücks, dessen Merkmale mit den in der Zone vorherrschenden weitgehend übereinstimmen (§ 13 ImmoWertV). Er ist weder ein Kaufpreis noch der Verkehrswert eines einzelnen Grundstücks.
  • Kleine Fallzahlen. Gemeindeauswertungen mit weniger als 20 vergleichbaren Zonen kennzeichnen wir als kleine Fallzahl. Diese Kennzeichnung betrifft die einzelne Gemeindeauswertung. Die Mindestzahl von 20 Zonen ist das Veröffentlichungs- und Vergleichskriterium für den Kreis. So erhält eine Zahl mit wenigen Zonen nicht dieselbe Aussagekraft wie eine breit getragene Gemeindeauswertung.
  • Was die Hauptkennzahl misst. Die Hauptkennzahl der Studie beschreibt die vergleichbaren Zonen: 630 Wohn-Bodenrichtwertzonen, die an beiden Stichtagen dieselbe Nummer des Gutachterausschusses tragen. Nur für diese Grundgesamtheit lässt sich überhaupt eine Veränderung je Zone messen.
  • Was die Tabelle „Alle Wohnzonen je Stichtag“ zeigt. Die Tabelle „Alle Wohnzonen je Stichtag“ bezieht die zum jeweiligen Stichtag vorhandenen geeigneten Wohn-Bodenrichtwertzonen ein. Sie beantwortet damit, wie hoch der Median aller Zonen zum jeweiligen Stichtag lag. Die beiden Stichtagsmedianwerte dieser Tabelle ergeben ins Verhältnis gesetzt nicht die Hauptkennzahl: Jeder Stichtag umfasst andere Zonen, während die Hauptkennzahl aus der Veränderung jeder einzelnen Zone entsteht.
  • Vergleichszeitraum. Alle Prozentangaben nennen ihren Vergleichszeitraum.
Alle geeigneten Wohn-Bodenrichtwertzonen je Stichtag.
StichtagMedianVorhandene Zonen
01.01.2016145,0 €/m²661
01.01.2017155,0 €/m²683
01.01.2018165,0 €/m²682
01.01.2019180,0 €/m²684
01.01.2020190,0 €/m²689
01.01.2021210,0 €/m²698
01.01.2022210,0 €/m²764
01.01.2023235,0 €/m²753
01.01.2024242,5 €/m²754
01.01.2025245,0 €/m²762
01.01.2026250,0 €/m²761

Die nächste Aktualisierung folgt zum Stichtag 01.01.2027.

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Rechte, Hinweise und Kontakt

Nutzungsrechte. Die Grafiken und Karten von Grundradar sind honorarfrei unter CC BY 4.0 nutzbar, mit der Quellenangabe „Grundradar, grundradar.de“. Für die amtlichen Bodenrichtwerte gilt folgende Nutzungsregel: Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Rechte der amtlichen Eingangsdaten bleiben unberührt.
Namensnennungen der Datenquellen. BORIS Niedersachsen · Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 · © Oberer Gutachterausschuss für Grundstückswerte Niedersachsen 2026, dl-de/by-2-0, www.govdata.de/dl-de/by-2-0, https://immobilienmarkt.niedersachsen.de, Daten bearbeitet · © Statistisches Bundesamt (Destatis), Verbraucherpreisindex · © BKG (2025) dl-de/by-2-0.
Rückfragen und Korrekturen. Auf Anfrage stellen wir Zahlen für einzelne Gemeinden Ihres Verbreitungsgebiets bereit. Nennen Sie uns dazu bitte die betroffene Abbildung und Ihre Quelle.
Pressekontaktpresse@grundradar.deLukas Brunner. Presseanfragen beantworten wir werktags innerhalb von 24 Stunden.Studie öffnen

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