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Pressebereich · Datenstudie

Bodenrichtwerte im Landkreis Hildesheim 2016–⁠2026: nominal +59,1 %, nach Abzug der Inflation +21,3 %

Text, Zahlen und Grafiken sind zur redaktionellen Verwendung freigegeben. Alle Angaben stammen aus derselben Berechnung wie die Studie.

319 vergleichbare Wohnzonen·2016–2026·Datenstand 15.10.2026·presse@grundradar.de
2016–2026 nominal+59,1 %Median aus 319 Zonen
2016–2026 nach Abzug der Inflation+21,3 %nach Verbraucherpreisindex
2022–2026 nach Abzug der Inflation+2,8 %jüngerer Zeitraum

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  • Jede Grafik nennt Quelle, Zeitraum und Zonenzahl bereits im Bild.
  • Die PNG-Dateien sind 2.400 Pixel breit und damit für den Druck geeignet.
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Gemeinden nominal und real

Landkreis Hildesheim: Nach Abzug der Inflation reichen die Gemeindewerte von +34,5 % in Algermissen bis -17,2 % in Bockenem

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Verlauf seit 2014

Landkreis Hildesheim: Von 2014 bis 2026 stieg der nominale Index der Wohn-Bodenrichtwerte um 60,0 Prozent. Die Verbraucherpreise stiegen um 31,6 Prozent

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Drei Vergleichszeiträume

Landkreis Hildesheim: Nach Abzug der Inflation stiegen die Werte seit 2016 um 21,3 %, seit 2022 um 2,8 % und seit 2014 um 21,6 %

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Karte der realen Veränderung

Landkreis Hildesheim: Nach Abzug der Inflation liegen 4 der 15 Gemeinden unter null, die Werte reichen von -17,2 % bis +34,5 %

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Vergleich mit den Nachbarn

Landkreis Hildesheim: Die 8 vergleichbaren Nachbarn reichen von +17,1 bis +66,7 Prozent, der Landkreis Hildesheim liegt bei +59,1 Prozent

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Pressemitteilung

Zum Abdruck freigegeben

Zwischen dem 01.01.2016 und dem 01.01.2026 stiegen die Wohn-Bodenrichtwerte der 319 vergleichbaren Bodenrichtwertzonen im Landkreis Hildesheim im Median um 59,1 Prozent. Das hat Grundradar aus den amtlichen Werten berechnet. Der Median ist die Mitte der nach Größe geordneten Veränderungen, bei gerader Anzahl der Durchschnitt der beiden mittleren Werte. Nominal bezeichnet die Veränderung ohne Berücksichtigung der Inflation. Real, also nach Abzug der Inflation von 31,2 Prozent, ergibt sich ein Zuwachs von 21,3 Prozent.

Die 319 verglichenen Bodenrichtwertzonen entsprechen 63,5 Prozent der 502 erfassten Wohn-Bodenrichtwertzonen von 2016 und 80,6 Prozent der 396 von 2026. Das Ergebnis beschreibt diesen Teil der erfassten Gebiete. Der Landkreis Hildesheim lag in Niedersachsen auf Rang 25 von 44 vergleichbaren Einheiten. Der Median der 44 vergleichbaren Einheiten liegt 4,8 Prozentpunkte höher. Im Nachbarschaftsvergleich liegt der Landkreis Hildesheim auf Rang 4 von 9 Einheiten, den Kreis selbst eingerechnet. Unter den 8 vergleichbaren Nachbareinheiten liegen 3 nominal höher und liegen 5 nominal niedriger.

Nominal stiegen die Werte in 316 Bodenrichtwertzonen, in 1 Bodenrichtwertzone sanken sie. In 2 Bodenrichtwertzonen blieben sie unverändert. 242 Zonen lagen über der Inflation, 77 Zonen blieben hinter der Inflation zurück.

Die reale Zahl ist keine Differenz der beiden Prozentwerte. Ein beispielhafter Bodenrichtwert von 100 Euro je Quadratmeter im Jahr 2016 entspräche bei dieser Veränderung im Jahr 2026 nominal 159,1 Euro je Quadratmeter. Gleichzeitig kostet alles, was 2016 100 Euro gekostet hat, im Jahr 2026 bereits 131,2 Euro. Diese beiden Beträge werden nicht voneinander abgezogen, sondern durcheinander geteilt. 159,1 geteilt durch 131,2 ergibt einen realen Zuwachs von 21,3 Prozent.

In 15 Gemeinden reicht die reale Veränderung von +34,5 Prozent in Algermissen bis -17,2 Prozent in Bockenem. Der Wert für Algermissen beruht auf 7 vergleichbaren Bodenrichtwertzonen und damit auf einer kleinen Fallzahl. Der Wert für Bockenem beruht auf 13 vergleichbaren Bodenrichtwertzonen und damit auf einer kleinen Fallzahl. 4 Gemeinden blieben hinter der Inflation zurück.

Im jüngeren Zeitraum 2022 bis 2026 betrug der Median der nominalen Wohnzonenveränderungen 20,0 Prozent. Dieser Zeitraum umfasst 389 Zonen. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 2,8 Prozent, und 156 Zonen blieben hinter der Inflation zurück. Der reale Index erreichte seinen Höchststand 2023 bei 122,4 und liegt seither darunter.

Über den langen Zeitraum 2014 bis 2026 betrug der Median der nominalen Wohnzonenveränderungen 60,0 Prozent. Dieser Zeitraum umfasst 315 Zonen. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 21,6 Prozent. Diese 315 Zonen sind 63,6 Prozent aller Zonen des Jahres 2014; die übrigen erfassten Zonen gehen in diesen Vergleich nicht ein. Wir zeigen diesen längeren Verlauf nur zur Einordnung, für den Vergleich zwischen Kreisen und kreisfreien Städten verwenden wir ihn nicht.

Für diesen Datenstand liegt keine Aufteilung nach amtlichen Quellenklassen vor.

Textbausteine zum Übernehmen

Die Bausteine stehen für sich und nennen ihren Zeitraum, sodass sie ohne den umgebenden Text abgedruckt werden können.

Quellenangabe
Grundradar (2026): Amtliche Wohn-Bodenrichtwerte im Landkreis Hildesheim 2016–2026: die Entwicklung nach Abzug der Inflation. Datenstand 15.10.2026. https://grundradar.de/recherche/bodenrichtwert-entwicklung/niedersachsen/hildesheim-2016-2026

Gemeindeabsätze

Der jeweilige Absatz nennt die eigene Gemeinde, die Stichtage und die Zahl der verglichenen Zonen. Absätze mit kleiner Fallzahl sind sichtbar gekennzeichnet.

GemeindeabsatzAlfeld (Leine)
Grundradar berechnet für Alfeld (Leine) zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +15,2 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 12,2 Prozent. Die Berechnung umfasst 22 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
Kleine Fallzahl · 7 ZonenAlgermissen
Grundradar berechnet für Algermissen zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +76,5 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 34,5 Prozent. Die Berechnung umfasst 7 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
GemeindeabsatzBad Salzdetfurth
Grundradar berechnet für Bad Salzdetfurth zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +17,3 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 10,6 Prozent. Die Berechnung umfasst 29 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
Kleine Fallzahl · 13 ZonenBockenem
Grundradar berechnet für Bockenem zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +8,7 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 17,2 Prozent. Die Berechnung umfasst 13 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 5 ZonenDiekholzen
Grundradar berechnet für Diekholzen zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +52,4 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 16,1 Prozent. Die Berechnung umfasst 5 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 1 ZoneEime
Grundradar berechnet für Eime zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +69,2 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 29,0 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 17 ZonenElze
Grundradar berechnet für Elze zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +39,3 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 6,2 Prozent. Die Berechnung umfasst 17 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 11 ZonenGiesen
Grundradar berechnet für Giesen zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +57,9 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 20,3 Prozent. Die Berechnung umfasst 11 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
GemeindeabsatzHarsum
Grundradar berechnet für Harsum zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +58,9 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 21,2 Prozent. Die Berechnung umfasst 20 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
GemeindeabsatzHildesheim
Grundradar berechnet für Hildesheim zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +72,7 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 31,7 Prozent. Die Berechnung umfasst 99 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
Kleine Fallzahl · 13 ZonenHolle
Grundradar berechnet für Holle zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +16,7 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 11,1 Prozent. Die Berechnung umfasst 13 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 19 ZonenNordstemmen
Grundradar berechnet für Nordstemmen zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +53,1 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 16,7 Prozent. Die Berechnung umfasst 19 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
GemeindeabsatzSarstedt
Grundradar berechnet für Sarstedt zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +61,1 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 22,8 Prozent. Die Berechnung umfasst 22 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
GemeindeabsatzSchellerten
Grundradar berechnet für Schellerten zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +40,7 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 7,2 Prozent. Die Berechnung umfasst 22 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
Kleine Fallzahl · 19 ZonenSöhlde
Grundradar berechnet für Söhlde zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +60,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 22,0 Prozent. Die Berechnung umfasst 19 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.

Fragen an Ihren Gutachterausschuss

Die ausgewerteten Werte hat der für den Landkreis Hildesheim zuständige Gutachterausschuss für Grundstückswerte ermittelt und beschlossen. Zuschnitt, Begründung und Beschlusslage einzelner Bodenrichtwertzonen kann allein seine Geschäftsstelle erläutern; Grundradar wertet die veröffentlichten Werte aus und spricht nicht für den Ausschuss. Die Antworten kennt deshalb nur der Ausschuss; die Zahlen, auf die sich die folgenden Fragen stützen, stehen in der Studie. Die drei Fragen sind ein Anstoß für die lokale Einordnung.

  1. Warum blieben Alfeld (Leine), Bad Salzdetfurth, Bockenem und Holle hinter der Inflation zurück?Ausgangspunkt: Gemeindetabelle, reale Veränderung
  2. Warum lag der Landkreis Hildesheim auf Rang 25 von 44 in Niedersachsen?Ausgangspunkt: Vergleich der geeigneten Kreise und kreisfreie Städte in Niedersachsen
  3. Der Median der vergleichbaren Wohn-Bodenrichtwertzonen stieg von 90,0 €/m² (01.01.2016) auf 140,0 €/m² (01.01.2026). Was hat diesen Anstieg getragen?Ausgangspunkt: Preisniveau der Vergleichsgruppe an beiden Stichtagen

Daten und Dokumente

Methodischer Hinweis

  • Stichtage und Quellen. Die Angaben beziehen sich auf die Stichtage 01.01.2016 und 01.01.2026. Datenstand der Auswertung ist der 15.10.2026. Quelle der Wohn-Bodenrichtwerte ist BORIS Niedersachsen über OpenGeoData LGLN. Der Verbraucherpreisindex stammt vom Statistischen Bundesamt (Destatis).
  • Welche Zonen in die Auswertung kommen. In die Auswertung kommen nur positive Wohn-Bodenrichtwerte, die an beiden Stichtagen dieselbe Nummer des Gutachterausschusses tragen. Die drei Zeiträume haben jeweils ihre eigenen Zonen. Ergebnisse der Zeiträume rechnen wir nicht ineinander um.
  • Wie der Prozentwert entsteht. Der Prozentwert ist der Median der einzelnen Zonenveränderungen. Nominale und inflationsbereinigte Veränderungen werden je Zone vor der Medianbildung berechnet. Für die Inflationsbereinigung verwenden wir die nationalen Verbraucherpreisindex-Januarwerte, weil sie über alle Jahre gleich erhoben werden und keine regionalen Brüche enthalten.
  • Was ein Bodenrichtwert ist. Ein Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für den Boden, den der Gutachterausschuss aus der Kaufpreissammlung ableitet (§ 196 Abs. 1 BauGB). Er gilt jeweils für eine ganze Bodenrichtwertzone, kurz Zone: ein Gebiet, das nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmt. Angegeben wird er je Quadratmeter eines gedachten, unbebauten Grundstücks, dessen Merkmale mit den in der Zone vorherrschenden weitgehend übereinstimmen (§ 13 ImmoWertV). Er ist weder ein Kaufpreis noch der Verkehrswert eines einzelnen Grundstücks.
  • Kleine Fallzahlen. Gemeindeauswertungen mit weniger als 20 vergleichbaren Zonen kennzeichnen wir als kleine Fallzahl. Diese Kennzeichnung betrifft die einzelne Gemeindeauswertung. Die Mindestzahl von 20 Zonen ist das Veröffentlichungs- und Vergleichskriterium für den Kreis. So erhält eine Zahl mit wenigen Zonen nicht dieselbe Aussagekraft wie eine breit getragene Gemeindeauswertung.
  • Was die Hauptkennzahl misst. Die Hauptkennzahl der Studie beschreibt die vergleichbaren Zonen: 319 Wohn-Bodenrichtwertzonen, die an beiden Stichtagen dieselbe Nummer des Gutachterausschusses tragen. Nur für diese Grundgesamtheit lässt sich überhaupt eine Veränderung je Zone messen.
  • Was die Tabelle „Alle Wohnzonen je Stichtag“ zeigt. Die Tabelle „Alle Wohnzonen je Stichtag“ bezieht die zum jeweiligen Stichtag vorhandenen geeigneten Wohn-Bodenrichtwertzonen ein. Sie beantwortet damit, wie hoch der Median aller Zonen zum jeweiligen Stichtag lag. Die beiden Stichtagsmedianwerte dieser Tabelle ergeben ins Verhältnis gesetzt nicht die Hauptkennzahl: Jeder Stichtag umfasst andere Zonen, während die Hauptkennzahl aus der Veränderung jeder einzelnen Zone entsteht.
  • Vergleichszeitraum. Alle Prozentangaben nennen ihren Vergleichszeitraum.
Alle geeigneten Wohn-Bodenrichtwertzonen je Stichtag.
StichtagMedianVorhandene Zonen
01.01.201684,5 €/m²502
01.01.201783,0 €/m²502
01.01.201884,0 €/m²506
01.01.201985,0 €/m²471
01.01.202090,0 €/m²473
01.01.202195,0 €/m²468
01.01.2022100,0 €/m²465
01.01.2023110,0 €/m²460
01.01.2024110,0 €/m²434
01.01.2025115,0 €/m²398
01.01.2026120,0 €/m²396

Die nächste Aktualisierung folgt zum Stichtag 01.01.2027.

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Rechte, Hinweise und Kontakt

Nutzungsrechte. Die Grafiken und Karten von Grundradar sind honorarfrei unter CC BY 4.0 nutzbar, mit der Quellenangabe „Grundradar, grundradar.de“. Für die amtlichen Bodenrichtwerte gilt folgende Nutzungsregel: Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Rechte der amtlichen Eingangsdaten bleiben unberührt.
Namensnennungen der Datenquellen. BORIS Niedersachsen · Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 · © Oberer Gutachterausschuss für Grundstückswerte Niedersachsen 2026, dl-de/by-2-0, www.govdata.de/dl-de/by-2-0, https://immobilienmarkt.niedersachsen.de, Daten bearbeitet · © Statistisches Bundesamt (Destatis), Verbraucherpreisindex · © BKG (2025) dl-de/by-2-0.
Rückfragen und Korrekturen. Auf Anfrage stellen wir Zahlen für einzelne Gemeinden Ihres Verbreitungsgebiets bereit. Nennen Sie uns dazu bitte die betroffene Abbildung und Ihre Quelle.
Pressekontaktpresse@grundradar.deLukas Brunner. Presseanfragen beantworten wir werktags innerhalb von 24 Stunden.Studie öffnen

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