Zum Hauptinhalt springen
grundradar
Pressebereich · Datenstudie

Bodenrichtwerte im Heidekreis 2016–⁠2026: nominal +54,3 %, nach Abzug der Inflation +17,6 %

Seit 2022 sind die Werte zwar nominal um 8,7 Prozent gestiegen, nach Abzug der Inflation haben sie allerdings 6,9 Prozent verloren.

Text, Zahlen und Grafiken sind zur redaktionellen Verwendung freigegeben. Alle Angaben stammen aus derselben Berechnung wie die Studie.

335 vergleichbare Wohnzonen·2016–2026·Datenstand 09.10.2026·presse@grundradar.de
2016–2026 nominal+54,3 %Median aus 335 Zonen
2016–2026 nach Abzug der Inflation+17,6 %nach Verbraucherpreisindex
2022–2026 nach Abzug der Inflation-6,9 %jüngerer Zeitraum

Honorarfreie Grafiken

  • Jede Grafik nennt Quelle, Zeitraum und Zonenzahl bereits im Bild.
  • Die PNG-Dateien sind 2.400 Pixel breit und damit für den Druck geeignet.
  • Die SVG-Dateien lassen sich ohne Qualitätsverlust vergrößern und verkleinern.
Gemeinden nominal und real

Heidekreis: Nach Abzug der Inflation reichen die Gemeindewerte von +45,5 % in Hodenhagen bis +6,7 % in Grethem

PNGSVG
Verlauf seit 2014

Heidekreis: Von 2014 bis 2026 stieg der nominale Index der Wohn-Bodenrichtwerte um 60,0 Prozent. Die Verbraucherpreise stiegen um 31,6 Prozent

PNGSVG
Drei Vergleichszeiträume

Heidekreis: Nach Abzug der Inflation stiegen die Werte seit 2016 um 17,6 % und seit 2014 um 23,5 %, seit 2022 fielen sie um 6,9 %

PNGSVG
Karte der realen Veränderung

Heidekreis: Nach Abzug der Inflation stiegen die Werte in allen 22 Gemeinden, von +6,7 % bis +45,5 %

PNGSVG
Vergleich mit den Nachbarn

Heidekreis: Die 8 vergleichbaren Nachbarn reichen von +50,0 bis +89,3 Prozent, der Heidekreis liegt bei +54,3 Prozent

PNGSVG

Pressemitteilung

Zum Abdruck freigegeben

Zwischen dem 01.01.2016 und dem 01.01.2026 stiegen die Wohn-Bodenrichtwerte der 335 vergleichbaren Bodenrichtwertzonen im Heidekreis im Median um 54,3 Prozent. Das hat Grundradar aus den amtlichen Werten berechnet. Der Median ist die Mitte der nach Größe geordneten Veränderungen, bei gerader Anzahl der Durchschnitt der beiden mittleren Werte. Nominal bezeichnet die Veränderung ohne Berücksichtigung der Inflation. Real, also nach Abzug der Inflation von 31,2 Prozent, ergibt sich ein Zuwachs von 17,6 Prozent.

Die 335 verglichenen Bodenrichtwertzonen entsprechen 76,1 Prozent der 440 erfassten Wohn-Bodenrichtwertzonen von 2016 und 67,4 Prozent der 497 von 2026. Das Ergebnis beschreibt diesen Teil der erfassten Gebiete. Der Heidekreis lag in Niedersachsen auf Rang 30 von 44 vergleichbaren Einheiten. Der Median der 44 vergleichbaren Einheiten liegt 9,6 Prozentpunkte höher. Im Nachbarschaftsvergleich liegt der Heidekreis auf Rang 7 von 9 Einheiten, den Kreis selbst eingerechnet. Unter den 8 vergleichbaren Nachbareinheiten liegen 6 nominal höher und liegen 2 nominal niedriger.

Nominal stiegen die Werte in 335 Bodenrichtwertzonen, in 0 Bodenrichtwertzonen sanken sie. In 0 Bodenrichtwertzonen blieben sie unverändert. 328 Zonen lagen über der Inflation, 7 Zonen blieben hinter der Inflation zurück.

Die reale Zahl ist keine Differenz der beiden Prozentwerte. Ein beispielhafter Bodenrichtwert von 100 Euro je Quadratmeter im Jahr 2016 entspräche bei dieser Veränderung im Jahr 2026 nominal 154,3 Euro je Quadratmeter. Gleichzeitig kostet alles, was 2016 100 Euro gekostet hat, im Jahr 2026 bereits 131,2 Euro. Diese beiden Beträge werden nicht voneinander abgezogen, sondern durcheinander geteilt. 154,3 geteilt durch 131,2 ergibt einen realen Zuwachs von 17,6 Prozent.

In 22 Gemeinden reicht die reale Veränderung von +45,5 Prozent in Hodenhagen bis +6,7 Prozent in Grethem. Der Wert für Hodenhagen beruht auf 7 vergleichbaren Bodenrichtwertzonen und damit auf einer kleinen Fallzahl. Der Wert für Grethem beruht auf 5 vergleichbaren Bodenrichtwertzonen und damit auf einer kleinen Fallzahl. In keiner Gemeinde lag der Median unter der Inflation, einzelne Zonen blieben dahinter.

Im jüngeren Zeitraum 2022 bis 2026 betrug der Median der nominalen Wohnzonenveränderungen 8,7 Prozent. Dieser Zeitraum umfasst 477 Zonen. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 6,9 Prozent, und 449 Zonen blieben hinter der Inflation zurück. Der reale Index erreichte seinen Höchststand 2022 bei 130,1 und liegt seither darunter.

Über den langen Zeitraum 2014 bis 2026 betrug der Median der nominalen Wohnzonenveränderungen 62,5 Prozent. Dieser Zeitraum umfasst 225 Zonen. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 23,5 Prozent. Diese 225 Zonen sind 45,3 Prozent aller Zonen des Jahres 2026; die übrigen erfassten Zonen gehen in diesen Vergleich nicht ein. Wir zeigen diesen längeren Verlauf nur zur Einordnung, für den Vergleich zwischen Kreisen und kreisfreien Städten verwenden wir ihn nicht.

Für diesen Datenstand liegt keine Aufteilung nach amtlichen Quellenklassen vor.

Textbausteine zum Übernehmen

Die Bausteine stehen für sich und nennen ihren Zeitraum, sodass sie ohne den umgebenden Text abgedruckt werden können.

Quellenangabe
Grundradar (2026): Amtliche Wohn-Bodenrichtwerte im Heidekreis 2016–2026: die Entwicklung nach Abzug der Inflation. Datenstand 09.10.2026. https://grundradar.de/recherche/bodenrichtwert-entwicklung/niedersachsen/heidekreis-2016-2026

Gemeindeabsätze

Der jeweilige Absatz nennt die eigene Gemeinde, die Stichtage und die Zahl der verglichenen Zonen. Absätze mit kleiner Fallzahl sind sichtbar gekennzeichnet.

Kleine Fallzahl · 4 ZonenAhlden (Aller)
Grundradar berechnet für Ahlden (Aller) zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +60,6 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 22,4 Prozent. Die Berechnung umfasst 4 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
GemeindeabsatzBad Fallingbostel
Grundradar berechnet für Bad Fallingbostel zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +40,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 6,7 Prozent. Die Berechnung umfasst 35 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
Kleine Fallzahl · 17 ZonenBispingen
Grundradar berechnet für Bispingen zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +54,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 17,4 Prozent. Die Berechnung umfasst 17 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 1 ZoneBöhme
Grundradar berechnet für Böhme zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +40,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 6,7 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 7 ZonenBuchholz (Aller)
Grundradar berechnet für Buchholz (Aller) zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +60,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 22,0 Prozent. Die Berechnung umfasst 7 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 3 ZonenEickeloh
Grundradar berechnet für Eickeloh zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +45,7 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 11,1 Prozent. Die Berechnung umfasst 3 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 1 ZoneEssel
Grundradar berechnet für Essel zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +72,7 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 31,7 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 1 ZoneFrankenfeld
Grundradar berechnet für Frankenfeld zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +40,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 6,7 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 3 ZonenGilten
Grundradar berechnet für Gilten zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +46,7 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 11,8 Prozent. Die Berechnung umfasst 3 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 5 ZonenGrethem
Grundradar berechnet für Grethem zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +40,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 6,7 Prozent. Die Berechnung umfasst 5 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 3 ZonenHademstorf
Grundradar berechnet für Hademstorf zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +44,7 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 10,3 Prozent. Die Berechnung umfasst 3 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 1 ZoneHäuslingen
Grundradar berechnet für Häuslingen zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +84,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 40,2 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 7 ZonenHodenhagen
Grundradar berechnet für Hodenhagen zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +90,9 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 45,5 Prozent. Die Berechnung umfasst 7 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 4 ZonenLindwedel
Grundradar berechnet für Lindwedel zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +66,1 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 26,6 Prozent. Die Berechnung umfasst 4 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
GemeindeabsatzMunster
Grundradar berechnet für Munster zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +50,6 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 14,8 Prozent. Die Berechnung umfasst 50 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
Kleine Fallzahl · 17 ZonenNeuenkirchen
Grundradar berechnet für Neuenkirchen zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +51,1 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 15,2 Prozent. Die Berechnung umfasst 17 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 2 ZonenOsterheide
Grundradar berechnet für Osterheide zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +45,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 10,5 Prozent. Die Berechnung umfasst 2 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 8 ZonenRethem (Aller)
Grundradar berechnet für Rethem (Aller) zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +50,7 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 14,8 Prozent. Die Berechnung umfasst 8 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
GemeindeabsatzSchneverdingen
Grundradar berechnet für Schneverdingen zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +60,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 22,0 Prozent. Die Berechnung umfasst 53 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
GemeindeabsatzSchwarmstedt
Grundradar berechnet für Schwarmstedt zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +66,7 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 27,0 Prozent. Die Berechnung umfasst 23 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
GemeindeabsatzSoltau
Grundradar berechnet für Soltau zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +53,9 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 17,3 Prozent. Die Berechnung umfasst 86 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
Kleine Fallzahl · 4 ZonenWietzendorf
Grundradar berechnet für Wietzendorf zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +90,5 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 45,2 Prozent. Die Berechnung umfasst 4 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.

Fragen an Ihren Gutachterausschuss

Die ausgewerteten Werte hat der für den Heidekreis zuständige Gutachterausschuss für Grundstückswerte ermittelt und beschlossen. Zuschnitt, Begründung und Beschlusslage einzelner Bodenrichtwertzonen kann allein seine Geschäftsstelle erläutern; Grundradar wertet die veröffentlichten Werte aus und spricht nicht für den Ausschuss. Die Antworten kennt deshalb nur der Ausschuss; die Zahlen, auf die sich die folgenden Fragen stützen, stehen in der Studie. Die drei Fragen sind ein Anstoß für die lokale Einordnung.

  1. Warum reicht die reale Veränderung zwischen den Gemeinden von +6,7 Prozent bis +45,5 Prozent?Ausgangspunkt: Gemeindetabelle, reale Veränderung
  2. Warum lag der Heidekreis auf Rang 30 von 44 in Niedersachsen?Ausgangspunkt: Vergleich der geeigneten Kreise und kreisfreie Städte in Niedersachsen
  3. Der Median der vergleichbaren Wohn-Bodenrichtwertzonen stieg von 54,0 €/m² (01.01.2016) auf 85,0 €/m² (01.01.2026). Was hat diesen Anstieg getragen?Ausgangspunkt: Preisniveau der Vergleichsgruppe an beiden Stichtagen

Daten und Dokumente

Methodischer Hinweis

  • Stichtage und Quellen. Die Angaben beziehen sich auf die Stichtage 01.01.2016 und 01.01.2026. Datenstand der Auswertung ist der 09.10.2026. Quelle der Wohn-Bodenrichtwerte ist BORIS Niedersachsen über OpenGeoData LGLN. Der Verbraucherpreisindex stammt vom Statistischen Bundesamt (Destatis).
  • Welche Zonen in die Auswertung kommen. In die Auswertung kommen nur positive Wohn-Bodenrichtwerte, die an beiden Stichtagen dieselbe Nummer des Gutachterausschusses tragen. Die drei Zeiträume haben jeweils ihre eigenen Zonen. Ergebnisse der Zeiträume rechnen wir nicht ineinander um.
  • Wie der Prozentwert entsteht. Der Prozentwert ist der Median der einzelnen Zonenveränderungen. Nominale und inflationsbereinigte Veränderungen werden je Zone vor der Medianbildung berechnet. Für die Inflationsbereinigung verwenden wir die nationalen Verbraucherpreisindex-Januarwerte, weil sie über alle Jahre gleich erhoben werden und keine regionalen Brüche enthalten.
  • Was ein Bodenrichtwert ist. Ein Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für den Boden, den der Gutachterausschuss aus der Kaufpreissammlung ableitet (§ 196 Abs. 1 BauGB). Er gilt jeweils für eine ganze Bodenrichtwertzone, kurz Zone: ein Gebiet, das nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmt. Angegeben wird er je Quadratmeter eines gedachten, unbebauten Grundstücks, dessen Merkmale mit den in der Zone vorherrschenden weitgehend übereinstimmen (§ 13 ImmoWertV). Er ist weder ein Kaufpreis noch der Verkehrswert eines einzelnen Grundstücks.
  • Kleine Fallzahlen. Gemeindeauswertungen mit weniger als 20 vergleichbaren Zonen kennzeichnen wir als kleine Fallzahl. Diese Kennzeichnung betrifft die einzelne Gemeindeauswertung. Die Mindestzahl von 20 Zonen ist das Veröffentlichungs- und Vergleichskriterium für den Kreis. So erhält eine Zahl mit wenigen Zonen nicht dieselbe Aussagekraft wie eine breit getragene Gemeindeauswertung.
  • Was die Hauptkennzahl misst. Die Hauptkennzahl der Studie beschreibt die vergleichbaren Zonen: 335 Wohn-Bodenrichtwertzonen, die an beiden Stichtagen dieselbe Nummer des Gutachterausschusses tragen. Nur für diese Grundgesamtheit lässt sich überhaupt eine Veränderung je Zone messen.
  • Was die Tabelle „Alle Wohnzonen je Stichtag“ zeigt. Die Tabelle „Alle Wohnzonen je Stichtag“ bezieht die zum jeweiligen Stichtag vorhandenen geeigneten Wohn-Bodenrichtwertzonen ein. Sie beantwortet damit, wie hoch der Median aller Zonen zum jeweiligen Stichtag lag. Die beiden Stichtagsmedianwerte dieser Tabelle ergeben ins Verhältnis gesetzt nicht die Hauptkennzahl: Jeder Stichtag umfasst andere Zonen, während die Hauptkennzahl aus der Veränderung jeder einzelnen Zone entsteht.
  • Vergleichszeitraum. Alle Prozentangaben nennen ihren Vergleichszeitraum.
Alle geeigneten Wohn-Bodenrichtwertzonen je Stichtag.
StichtagMedianVorhandene Zonen
01.01.201650,0 €/m²440
01.01.201750,0 €/m²448
01.01.201851,0 €/m²453
01.01.201955,0 €/m²457
01.01.202060,0 €/m²469
01.01.202169,0 €/m²475
01.01.202272,0 €/m²487
01.01.202376,0 €/m²490
01.01.202477,0 €/m²495
01.01.202580,0 €/m²497
01.01.202682,0 €/m²497

Die nächste Aktualisierung folgt zum Stichtag 01.01.2027.

Bodenrichtwert-Übersicht mit der Bestandstabelle „Alle Zonen“ öffnen

Rechte, Hinweise und Kontakt

Nutzungsrechte. Die Grafiken und Karten von Grundradar sind honorarfrei unter CC BY 4.0 nutzbar, mit der Quellenangabe „Grundradar, grundradar.de“. Für die amtlichen Bodenrichtwerte gilt folgende Nutzungsregel: Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Rechte der amtlichen Eingangsdaten bleiben unberührt.
Namensnennungen der Datenquellen. BORIS Niedersachsen · Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 · © Oberer Gutachterausschuss für Grundstückswerte Niedersachsen 2026, dl-de/by-2-0, www.govdata.de/dl-de/by-2-0, https://immobilienmarkt.niedersachsen.de, Daten bearbeitet · © Statistisches Bundesamt (Destatis), Verbraucherpreisindex · © BKG (2025) dl-de/by-2-0.
Rückfragen und Korrekturen. Auf Anfrage stellen wir Zahlen für einzelne Gemeinden Ihres Verbreitungsgebiets bereit. Nennen Sie uns dazu bitte die betroffene Abbildung und Ihre Quelle.
Pressekontaktpresse@grundradar.deLukas Brunner. Presseanfragen beantworten wir werktags innerhalb von 24 Stunden.Studie öffnen

Über Grundradar

Grundradar (grundradar.de) führt amtliche Daten zu Grundstücken zusammen: Bodenrichtwerte, Grundsteuer-Hebesätze sowie Risikodaten zu Hochwasser, Starkregen und Altlasten. Die Angaben stammen aus offiziellen Quellen von Bund und Ländern und werden zu einer einzigen Auskunft pro Adresse gebündelt. Jeder Wert nennt Quelle und Stichtag.

Käufer, Eigentümer und Makler können damit kostenlos nachvollziehen, was die behördlichen Informationen über ein bestimmtes Grundstück aussagen.

Ausgewählte Auswertungen wie die vorliegende Studie veröffentlicht Grundradar mit offener Methodik und frei zugänglichen Rohdaten.

Grundradar ist gründergeführt und 2026 gestartet.