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Pressebereich · Datenstudie

Bodenrichtwerte im Werra-Meißner-Kreis 2020–⁠2026: nominal +8,3 %, nach Abzug der Inflation -12,0 %

Text, Zahlen und Grafiken sind zur redaktionellen Verwendung freigegeben. Alle Angaben stammen aus derselben Berechnung wie die Studie.

326 vergleichbare Wohnzonen·2020–2026·Datenstand 01.10.2026·presse@grundradar.de
2020–2026 nominal+8,3 %Median aus 326 Zonen
2020–2026 nach Abzug der Inflation-12,0 %nach Verbraucherpreisindex
2022–2026 nach Abzug der Inflation-10,8 %jüngerer Zeitraum

Honorarfreie Grafiken

  • Jede Grafik nennt Quelle, Zeitraum und Zonenzahl bereits im Bild.
  • Die PNG-Dateien sind 2.400 Pixel breit und damit für den Druck geeignet.
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Gemeinden nominal und real

Werra-Meißner-Kreis: Nach Abzug der Inflation reichen die Gemeindewerte von -3,2 % in Wehretal bis -18,7 % in Meißner

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Verlauf seit 2020

Werra-Meißner-Kreis: Von 2020 bis 2026 stieg der nominale Index der Wohn-Bodenrichtwerte um 8,3 Prozent. Die Verbraucherpreise stiegen um 23,0 Prozent

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Zwei Vergleichszeiträume

Werra-Meißner-Kreis: Nach Abzug der Inflation fielen die Werte seit 2020 um 12,0 % und seit 2022 um 10,8 %

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Karte der realen Veränderung

Werra-Meißner-Kreis: Nach Abzug der Inflation liegen 16 der 16 Gemeinden unter null, die Werte reichen von -18,7 % bis -3,2 %

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Vergleich mit den Nachbarn

Werra-Meißner-Kreis: Die 3 vergleichbaren Nachbarn reichen von +12,5 bis +28,1 Prozent, der Werra-Meißner-Kreis liegt bei +8,3 Prozent

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Pressemitteilung

Zum Abdruck freigegeben

Zwischen dem 01.01.2020 und dem 01.01.2026 stiegen die Wohn-Bodenrichtwerte der 326 vergleichbaren Bodenrichtwertzonen im Werra-Meißner-Kreis im Median um 8,3 Prozent. Das hat Grundradar aus den amtlichen Werten berechnet. Der Median ist die Mitte der nach Größe geordneten Veränderungen, bei gerader Anzahl der Durchschnitt der beiden mittleren Werte. Nominal bezeichnet die Veränderung ohne Berücksichtigung der Inflation. Real, also nach Abzug der Inflation von 23,0 Prozent, ergibt sich ein Rückgang um 12,0 Prozent.

Der Werra-Meißner-Kreis lag in Hessen auf Rang 25 von 26 vergleichbaren Einheiten. Der Median dieser 26 Einheiten liegt 8,5 Prozentpunkte höher. Im Nachbarschaftsvergleich liegt der Werra-Meißner-Kreis nominal hinter Landkreis Hersfeld-Rotenburg, Landkreis Kassel und Schwalm-Eder-Kreis.

Nominal stiegen die Werte in 257 Bodenrichtwertzonen, in 5 Bodenrichtwertzonen sanken sie. In 64 Bodenrichtwertzonen blieben sie unverändert. 48 Zonen lagen über der Inflation, 278 Zonen blieben hinter der Inflation zurück.

Die reale Zahl ist keine Differenz der beiden Prozentwerte. Ein beispielhafter Bodenrichtwert von 100 Euro je Quadratmeter im Jahr 2020 entspräche bei dieser Veränderung im Jahr 2026 nominal 108,3 Euro je Quadratmeter. Gleichzeitig kostet alles, was 2020 100 Euro gekostet hat, im Jahr 2026 bereits 123,0 Euro. Diese beiden Beträge werden nicht voneinander abgezogen, sondern durcheinander geteilt. 108,3 geteilt durch 123,0 ergibt einen realen Rückgang um 12,0 Prozent.

In 16 Gemeinden reicht die reale Veränderung von -3,2 Prozent in Wehretal bis -18,7 Prozent in Meißner. Der Wert für Wehretal beruht auf 13 vergleichbaren Bodenrichtwertzonen und damit auf einer kleinen Fallzahl. Der Wert für Meißner beruht auf 8 vergleichbaren Bodenrichtwertzonen und damit auf einer kleinen Fallzahl. 16 Gemeinden blieben hinter der Inflation zurück.

Im jüngeren Zeitraum 2022 bis 2026 betrug der Median der nominalen Wohnzonenveränderungen 4,2 Prozent. Dieser Zeitraum umfasst 331 Zonen. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 10,8 Prozent, und 322 Zonen blieben hinter der Inflation zurück. Der reale Index erreichte seinen Höchststand 2022 bei 100,4 und liegt seither darunter.

Für diesen Datenstand liegt keine Aufteilung nach amtlichen Quellenklassen vor.

Textbausteine zum Übernehmen

Die Bausteine stehen für sich und nennen ihren Zeitraum, sodass sie ohne den umgebenden Text abgedruckt werden können.

Quellenangabe
Grundradar (2026): Amtliche Wohn-Bodenrichtwerte im Werra-Meißner-Kreis 2020–2026: die Entwicklung nach Abzug der Inflation. Datenstand 01.10.2026. https://grundradar.de/recherche/bodenrichtwert-entwicklung/hessen/werra-meissner-kreis-2020-2026

Gemeindeabsätze

Der jeweilige Absatz nennt die eigene Gemeinde, die Stichtage und die Zahl der verglichenen Zonen. Absätze mit kleiner Fallzahl sind sichtbar gekennzeichnet.

GemeindeabsatzBad Sooden-Allendorf
Grundradar berechnet für Bad Sooden-Allendorf zwischen 01.01.2020 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +6,9 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 13,1 Prozent. Die Berechnung umfasst 30 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung.
Kleine Fallzahl · 10 ZonenBerkatal
Grundradar berechnet für Berkatal zwischen 01.01.2020 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +9,8 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 10,7 Prozent. Die Berechnung umfasst 10 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
GemeindeabsatzEschwege
Grundradar berechnet für Eschwege zwischen 01.01.2020 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +10,8 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 9,9 Prozent. Die Berechnung umfasst 52 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung.
GemeindeabsatzGroßalmerode
Grundradar berechnet für Großalmerode zwischen 01.01.2020 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +7,7 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 12,5 Prozent. Die Berechnung umfasst 21 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung.
Kleine Fallzahl · 7 ZonenHerleshausen
Grundradar berechnet für Herleshausen zwischen 01.01.2020 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +6,3 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 13,7 Prozent. Die Berechnung umfasst 7 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
GemeindeabsatzHessisch Lichtenau
Grundradar berechnet für Hessisch Lichtenau zwischen 01.01.2020 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +13,3 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 7,9 Prozent. Die Berechnung umfasst 43 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung.
Kleine Fallzahl · 13 ZonenMeinhard
Grundradar berechnet für Meinhard zwischen 01.01.2020 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +5,9 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 13,9 Prozent. Die Berechnung umfasst 13 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 8 ZonenMeißner
Grundradar berechnet für Meißner zwischen 01.01.2020 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von 0,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 18,7 Prozent. Die Berechnung umfasst 8 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 12 ZonenNeu-Eichenberg
Grundradar berechnet für Neu-Eichenberg zwischen 01.01.2020 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +6,5 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 13,4 Prozent. Die Berechnung umfasst 12 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 14 ZonenRinggau
Grundradar berechnet für Ringgau zwischen 01.01.2020 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +6,3 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 13,7 Prozent. Die Berechnung umfasst 14 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 19 ZonenSontra
Grundradar berechnet für Sontra zwischen 01.01.2020 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +8,3 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 12,0 Prozent. Die Berechnung umfasst 19 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
GemeindeabsatzWaldkappel
Grundradar berechnet für Waldkappel zwischen 01.01.2020 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +6,3 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 13,7 Prozent. Die Berechnung umfasst 20 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung.
Kleine Fallzahl · 11 ZonenWanfried
Grundradar berechnet für Wanfried zwischen 01.01.2020 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +7,1 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 12,9 Prozent. Die Berechnung umfasst 11 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 13 ZonenWehretal
Grundradar berechnet für Wehretal zwischen 01.01.2020 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +19,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 3,2 Prozent. Die Berechnung umfasst 13 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 4 ZonenWeißenborn
Grundradar berechnet für Weißenborn zwischen 01.01.2020 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +7,7 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 12,5 Prozent. Die Berechnung umfasst 4 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
GemeindeabsatzWitzenhausen
Grundradar berechnet für Witzenhausen zwischen 01.01.2020 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +11,8 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 9,2 Prozent. Die Berechnung umfasst 49 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung.

Fragen an Ihren Gutachterausschuss

Die ausgewerteten Werte hat der für den Werra-Meißner-Kreis zuständige Gutachterausschuss für Grundstückswerte ermittelt und beschlossen. Zuschnitt, Begründung und Beschlusslage einzelner Bodenrichtwertzonen kann allein seine Geschäftsstelle erläutern; Grundradar wertet die veröffentlichten Werte aus und spricht nicht für den Ausschuss. Die Antworten kennt deshalb nur der Ausschuss; die Zahlen, auf die sich die folgenden Fragen stützen, stehen in der Studie. Die drei Fragen sind ein Anstoß für die lokale Einordnung.

  1. Warum blieben Bad Sooden-Allendorf, Berkatal, Eschwege, Großalmerode, Herleshausen, Hessisch Lichtenau, Meinhard, Meißner, Neu-Eichenberg, Ringgau, Sontra, Waldkappel, Wanfried, Wehretal, Weißenborn und Witzenhausen hinter der Inflation zurück?Ausgangspunkt: Gemeindetabelle, reale Veränderung
  2. Warum lag der Werra-Meißner-Kreis auf Rang 25 von 26 in Hessen?Ausgangspunkt: Vergleich der geeigneten Kreise und kreisfreie Städte in Hessen
  3. Der Median der vergleichbaren Wohn-Bodenrichtwertzonen stieg von 34,0 €/m² (01.01.2020) auf 36,0 €/m² (01.01.2026). Was hat diesen Anstieg getragen?Ausgangspunkt: Preisniveau der Vergleichsgruppe an beiden Stichtagen

Daten und Dokumente

Methodischer Hinweis

  • Stichtage und Quellen. Die Angaben beziehen sich auf die Stichtage 01.01.2020 und 01.01.2026. Datenstand der Auswertung ist der 01.10.2026. Quelle der Wohn-Bodenrichtwerte ist BORIS Hessen über Geoportal Hessen. Der Verbraucherpreisindex stammt vom Statistischen Bundesamt (Destatis).
  • Warum die Zonen über ihre Fläche zugeordnet sind. Die Zonen wurden anhand ihrer Fläche zugeordnet, weil die amtlichen Zonennummern zwischen 2020 und 2026 neu vergeben wurden. Dieselbe Zone trägt an den beiden Stichtagen also keine gemeinsame Nummer.
  • Schwellenwert der Flächenüberlappung. Der gewählte Schwellenwert für die Flächenüberlappung beträgt 0,85. Dabei wird die gemeinsame Fläche ins Verhältnis zur Gesamtfläche beider Zonen gesetzt. Bei diesem Schwellenwert ergeben sich 327 eindeutige Paare. Bei 0,80 sind es 330 eindeutige Paare, bei 0,90 sind es 322 und bei 0,95 sind es 311.
  • Teilungen und Zusammenlegungen. Unter den Zuordnungen ab dem Schwellenwert 0,85 gab es keine Mehrdeutigkeit durch mehrere passende Gegenstücke. Das schließt Teilungen oder Zusammenlegungen außerhalb dieser Auswahl nicht aus.
  • Welche Zonen in die Auswertung kommen. In die Auswertung kommen nur positive Wohn-Bodenrichtwerte, die anhand ihrer Fläche eindeutig zugeordnet wurden. Die beiden Zeiträume haben jeweils ihre eigenen Zonen. Ergebnisse der Zeiträume rechnen wir nicht ineinander um.
  • Wie der Prozentwert entsteht. Der Prozentwert ist der Median der einzelnen Zonenveränderungen. Nominale und inflationsbereinigte Veränderungen werden je Zone vor der Medianbildung berechnet. Für die Inflationsbereinigung verwenden wir die nationalen Verbraucherpreisindex-Januarwerte, weil sie über alle Jahre gleich erhoben werden und keine regionalen Brüche enthalten.
  • Was ein Bodenrichtwert ist. Ein Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für den Boden, den der Gutachterausschuss aus der Kaufpreissammlung ableitet (§ 196 Abs. 1 BauGB). Er gilt jeweils für eine ganze Bodenrichtwertzone, kurz Zone: ein Gebiet, das nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmt. Angegeben wird er je Quadratmeter eines gedachten, unbebauten Grundstücks, dessen Merkmale mit den in der Zone vorherrschenden weitgehend übereinstimmen (§ 13 ImmoWertV). Er ist weder ein Kaufpreis noch der Verkehrswert eines einzelnen Grundstücks.
  • Kleine Fallzahlen. Gemeindeauswertungen mit weniger als 20 vergleichbaren Zonen kennzeichnen wir als kleine Fallzahl. Diese Kennzeichnung betrifft die einzelne Gemeindeauswertung. Die Mindestzahl von 20 Zonen ist das Veröffentlichungs- und Vergleichskriterium für den Kreis. So erhält eine Zahl mit wenigen Zonen nicht dieselbe Aussagekraft wie eine breit getragene Gemeindeauswertung.
  • Was die Hauptkennzahl misst. Die Hauptkennzahl der Studie beschreibt die vergleichbaren Zonen: 326 Wohn-Bodenrichtwertzonen, die anhand ihrer Fläche eindeutig zugeordnet wurden. Nur für diese Grundgesamtheit lässt sich überhaupt eine Veränderung je Zone messen.
  • Was die Tabelle „Alle Wohnzonen je Stichtag“ zeigt. Die Tabelle „Alle Wohnzonen je Stichtag“ bezieht die zum jeweiligen Stichtag vorhandenen geeigneten Wohn-Bodenrichtwertzonen ein. Sie beantwortet damit, wie hoch der Median aller Zonen zum jeweiligen Stichtag lag. Die beiden Stichtagsmedianwerte dieser Tabelle ergeben ins Verhältnis gesetzt nicht die Hauptkennzahl: Jeder Stichtag umfasst andere Zonen, während die Hauptkennzahl aus der Veränderung jeder einzelnen Zone entsteht.
  • Vergleichszeitraum. Alle Prozentangaben nennen ihren Vergleichszeitraum.
Alle geeigneten Wohn-Bodenrichtwertzonen je Stichtag.
StichtagMedianVorhandene Zonen
01.01.202034,0 €/m²340
01.01.202234,0 €/m²340
01.01.202436,0 €/m²342
01.01.202636,0 €/m²344

Die nächste Aktualisierung folgt zum Stichtag 01.01.2028.

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Rechte, Hinweise und Kontakt

Nutzungsrechte. Die Grafiken und Karten von Grundradar sind honorarfrei unter CC BY 4.0 nutzbar, mit der Quellenangabe „Grundradar, grundradar.de“. Für die amtlichen Bodenrichtwerte gilt folgende Nutzungsregel: Kostenfrei; Nutzung ohne Einschränkung oder Bedingung nach § 17 Abs. 4 BauGB-AV Hessen. Rechte der amtlichen Eingangsdaten bleiben unberührt.
Namensnennungen der Datenquellen. BORIS Hessen · Kostenfrei; Nutzung ohne Einschränkung oder Bedingung nach § 17 Abs. 4 BauGB-AV Hessen · © Statistisches Bundesamt (Destatis), Verbraucherpreisindex · © BKG (2025) dl-de/by-2-0.
Rückfragen und Korrekturen. Auf Anfrage stellen wir Zahlen für einzelne Gemeinden Ihres Verbreitungsgebiets bereit. Nennen Sie uns dazu bitte die betroffene Abbildung und Ihre Quelle.
Pressekontaktpresse@grundradar.deLukas Brunner. Presseanfragen beantworten wir werktags innerhalb von 24 Stunden.Studie öffnen

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