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Pressebereich · Datenstudie

Bodenrichtwerte im Landkreis Offenbach 2020–⁠2026: nominal +27,6 %, nach Abzug der Inflation +3,7 %

Seit 2022 sind die Werte zwar nominal um 3,2 Prozent gestiegen, nach Abzug der Inflation haben sie allerdings 11,6 Prozent verloren.

Text, Zahlen und Grafiken sind zur redaktionellen Verwendung freigegeben. Alle Angaben stammen aus derselben Berechnung wie die Studie.

249 vergleichbare Wohnzonen·2020–2026·Datenstand 01.10.2026·presse@grundradar.de
2020–2026 nominal+27,6 %Median aus 249 Zonen
2020–2026 nach Abzug der Inflation+3,7 %nach Verbraucherpreisindex
2022–2026 nach Abzug der Inflation-11,6 %jüngerer Zeitraum

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Gemeinden nominal und real

Landkreis Offenbach: Nach Abzug der Inflation reichen die Gemeindewerte von +21,3 % in Egelsbach bis -5,2 % in Mühlheim am Main

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Verlauf seit 2020

Landkreis Offenbach: Von 2020 bis 2026 stieg der nominale Index der Wohn-Bodenrichtwerte um 27,6 Prozent. Die Verbraucherpreise stiegen um 23,0 Prozent

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Zwei Vergleichszeiträume

Landkreis Offenbach: Nach Abzug der Inflation stiegen die Werte seit 2020 um 3,7 %, seit 2022 fielen sie um 11,6 %

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Karte der realen Veränderung

Landkreis Offenbach: Nach Abzug der Inflation liegen 5 der 13 Gemeinden unter null, die Werte reichen von -5,2 % bis +21,3 %

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Vergleich mit den Nachbarn

Landkreis Offenbach: Die 6 vergleichbaren Nachbarn reichen von +5,2 bis +40,2 Prozent, der Landkreis Offenbach liegt bei +27,6 Prozent

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Pressemitteilung

Zum Abdruck freigegeben

Zwischen dem 01.01.2020 und dem 01.01.2026 stiegen die Wohn-Bodenrichtwerte der 249 vergleichbaren Bodenrichtwertzonen im Landkreis Offenbach im Median um 27,6 Prozent. Das hat Grundradar aus den amtlichen Werten berechnet. Der Median ist die Mitte der nach Größe geordneten Veränderungen, bei gerader Anzahl der Durchschnitt der beiden mittleren Werte. Nominal bezeichnet die Veränderung ohne Berücksichtigung der Inflation. Real, also nach Abzug der Inflation von 23,0 Prozent, ergibt sich ein Zuwachs von 3,7 Prozent.

Die 249 verglichenen Bodenrichtwertzonen entsprechen 75,5 Prozent der 330 erfassten Wohn-Bodenrichtwertzonen von 2020 und 72,8 Prozent der 342 von 2026. Das Ergebnis beschreibt diesen Teil der erfassten Gebiete. Der Landkreis Offenbach lag in Hessen auf Rang 6 von 26 vergleichbaren Einheiten. Der Median dieser 26 Einheiten liegt 10,8 Prozentpunkte darunter. Im Nachbarschaftsvergleich liegt der Landkreis Offenbach auf Rang 4 von 7 Einheiten, den Kreis selbst eingerechnet. Unter den 6 vergleichbaren Nachbareinheiten liegen 3 nominal höher und liegen 3 nominal niedriger.

Nominal stiegen die Werte in 249 Bodenrichtwertzonen, in 0 Bodenrichtwertzonen sanken sie. In 0 Bodenrichtwertzonen blieben sie unverändert. 170 Zonen lagen über der Inflation, 79 Zonen blieben hinter der Inflation zurück.

Die reale Zahl ist keine Differenz der beiden Prozentwerte. Ein beispielhafter Bodenrichtwert von 100 Euro je Quadratmeter im Jahr 2020 entspräche bei dieser Veränderung im Jahr 2026 nominal 127,6 Euro je Quadratmeter. Gleichzeitig kostet alles, was 2020 100 Euro gekostet hat, im Jahr 2026 bereits 123,0 Euro. Diese beiden Beträge werden nicht voneinander abgezogen, sondern durcheinander geteilt. 127,6 geteilt durch 123,0 ergibt einen realen Zuwachs von 3,7 Prozent.

In 13 Gemeinden reicht die reale Veränderung von +21,3 Prozent in Egelsbach bis -5,2 Prozent in Mühlheim am Main. Der Wert für Egelsbach beruht auf 3 vergleichbaren Bodenrichtwertzonen und damit auf einer kleinen Fallzahl. Der Wert für Mühlheim am Main beruht auf 11 vergleichbaren Bodenrichtwertzonen und damit auf einer kleinen Fallzahl. 5 Gemeinden blieben hinter der Inflation zurück.

Im jüngeren Zeitraum 2022 bis 2026 betrug der Median der nominalen Wohnzonenveränderungen 3,2 Prozent. Dieser Zeitraum umfasst 274 Zonen. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 11,6 Prozent, und 274 Zonen blieben hinter der Inflation zurück. Der reale Index erreichte seinen Höchststand 2022 bei 121,3 und liegt seither darunter.

Für diesen Datenstand liegt keine Aufteilung nach amtlichen Quellenklassen vor.

Textbausteine zum Übernehmen

Die Bausteine stehen für sich und nennen ihren Zeitraum, sodass sie ohne den umgebenden Text abgedruckt werden können.

Quellenangabe
Grundradar (2026): Amtliche Wohn-Bodenrichtwerte im Landkreis Offenbach 2020–2026: die Entwicklung nach Abzug der Inflation. Datenstand 01.10.2026. https://grundradar.de/recherche/bodenrichtwert-entwicklung/hessen/offenbach-2020-2026

Gemeindeabsätze

Der jeweilige Absatz nennt die eigene Gemeinde, die Stichtage und die Zahl der verglichenen Zonen. Absätze mit kleiner Fallzahl sind sichtbar gekennzeichnet.

Kleine Fallzahl · 13 ZonenDietzenbach
Grundradar berechnet für Dietzenbach zwischen 01.01.2020 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +29,8 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 5,5 Prozent. Die Berechnung umfasst 13 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
GemeindeabsatzDreieich
Grundradar berechnet für Dreieich zwischen 01.01.2020 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +21,5 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 1,2 Prozent. Die Berechnung umfasst 49 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung.
Kleine Fallzahl · 3 ZonenEgelsbach
Grundradar berechnet für Egelsbach zwischen 01.01.2020 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +49,2 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 21,3 Prozent. Die Berechnung umfasst 3 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 4 ZonenHainburg
Grundradar berechnet für Hainburg zwischen 01.01.2020 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +22,8 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 0,2 Prozent. Die Berechnung umfasst 4 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 10 ZonenHeusenstamm
Grundradar berechnet für Heusenstamm zwischen 01.01.2020 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +33,9 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 8,9 Prozent. Die Berechnung umfasst 10 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 5 ZonenLangen (Hessen)
Grundradar berechnet für Langen (Hessen) zwischen 01.01.2020 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +39,3 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 13,2 Prozent. Die Berechnung umfasst 5 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 3 ZonenMainhausen
Grundradar berechnet für Mainhausen zwischen 01.01.2020 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +20,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 2,5 Prozent. Die Berechnung umfasst 3 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 11 ZonenMühlheim am Main
Grundradar berechnet für Mühlheim am Main zwischen 01.01.2020 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +16,7 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 5,2 Prozent. Die Berechnung umfasst 11 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 19 ZonenNeu-Isenburg
Grundradar berechnet für Neu-Isenburg zwischen 01.01.2020 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +38,9 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 12,9 Prozent. Die Berechnung umfasst 19 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
GemeindeabsatzObertshausen
Grundradar berechnet für Obertshausen zwischen 01.01.2020 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +29,2 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 5,0 Prozent. Die Berechnung umfasst 35 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung.
Kleine Fallzahl · 10 ZonenRödermark
Grundradar berechnet für Rödermark zwischen 01.01.2020 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +35,5 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 10,1 Prozent. Die Berechnung umfasst 10 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
GemeindeabsatzRodgau
Grundradar berechnet für Rodgau zwischen 01.01.2020 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +19,8 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 2,6 Prozent. Die Berechnung umfasst 65 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung.
GemeindeabsatzSeligenstadt
Grundradar berechnet für Seligenstadt zwischen 01.01.2020 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +34,6 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 9,4 Prozent. Die Berechnung umfasst 22 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung.

Fragen an Ihren Gutachterausschuss

Die ausgewerteten Werte hat der für den Landkreis Offenbach zuständige Gutachterausschuss für Grundstückswerte ermittelt und beschlossen. Zuschnitt, Begründung und Beschlusslage einzelner Bodenrichtwertzonen kann allein seine Geschäftsstelle erläutern; Grundradar wertet die veröffentlichten Werte aus und spricht nicht für den Ausschuss. Die Antworten kennt deshalb nur der Ausschuss; die Zahlen, auf die sich die folgenden Fragen stützen, stehen in der Studie. Die drei Fragen sind ein Anstoß für die lokale Einordnung.

  1. Warum blieben Dreieich, Hainburg, Mainhausen, Mühlheim am Main und Rodgau hinter der Inflation zurück?Ausgangspunkt: Gemeindetabelle, reale Veränderung
  2. Warum lag der Landkreis Offenbach auf Rang 6 von 26 in Hessen?Ausgangspunkt: Vergleich der geeigneten Kreise und kreisfreie Städte in Hessen
  3. Der Median der vergleichbaren Wohn-Bodenrichtwertzonen stieg von 600,0 €/m² (01.01.2020) auf 725,0 €/m² (01.01.2026). Was hat diesen Anstieg getragen?Ausgangspunkt: Preisniveau der Vergleichsgruppe an beiden Stichtagen

Daten und Dokumente

Methodischer Hinweis

  • Stichtage und Quellen. Die Angaben beziehen sich auf die Stichtage 01.01.2020 und 01.01.2026. Datenstand der Auswertung ist der 01.10.2026. Quelle der Wohn-Bodenrichtwerte ist BORIS Hessen über Geoportal Hessen. Der Verbraucherpreisindex stammt vom Statistischen Bundesamt (Destatis).
  • Warum die Zonen über ihre Fläche zugeordnet sind. Die Zonen wurden anhand ihrer Fläche zugeordnet, weil die amtlichen Zonennummern zwischen 2020 und 2026 neu vergeben wurden. Dieselbe Zone trägt an den beiden Stichtagen also keine gemeinsame Nummer.
  • Schwellenwert der Flächenüberlappung. Der gewählte Schwellenwert für die Flächenüberlappung beträgt 0,85. Dabei wird die gemeinsame Fläche ins Verhältnis zur Gesamtfläche beider Zonen gesetzt. Bei diesem Schwellenwert ergeben sich 249 eindeutige Paare. Bei 0,80 sind es 262 eindeutige Paare, bei 0,90 sind es 237 und bei 0,95 sind es 210.
  • Teilungen und Zusammenlegungen. Ab dem Schwellenwert 0,85 hatte 1 Ausgangszone mehrere passende Gegenstücke am Endstichtag. Umgekehrt passten zu 0 Endzonen mehrere Ausgangszonen. Wegen dieser Mehrdeutigkeiten wurden 2 Zuordnungen ausgeschlossen. Diese Prüfung erfasst keine vollständige Geschichte der Zonengrenzen.
  • Welche Zonen in die Auswertung kommen. In die Auswertung kommen nur positive Wohn-Bodenrichtwerte, die anhand ihrer Fläche eindeutig zugeordnet wurden. Die beiden Zeiträume haben jeweils ihre eigenen Zonen. Ergebnisse der Zeiträume rechnen wir nicht ineinander um.
  • Wie der Prozentwert entsteht. Der Prozentwert ist der Median der einzelnen Zonenveränderungen. Nominale und inflationsbereinigte Veränderungen werden je Zone vor der Medianbildung berechnet. Für die Inflationsbereinigung verwenden wir die nationalen Verbraucherpreisindex-Januarwerte, weil sie über alle Jahre gleich erhoben werden und keine regionalen Brüche enthalten.
  • Was ein Bodenrichtwert ist. Ein Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für den Boden, den der Gutachterausschuss aus der Kaufpreissammlung ableitet (§ 196 Abs. 1 BauGB). Er gilt jeweils für eine ganze Bodenrichtwertzone, kurz Zone: ein Gebiet, das nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmt. Angegeben wird er je Quadratmeter eines gedachten, unbebauten Grundstücks, dessen Merkmale mit den in der Zone vorherrschenden weitgehend übereinstimmen (§ 13 ImmoWertV). Er ist weder ein Kaufpreis noch der Verkehrswert eines einzelnen Grundstücks.
  • Kleine Fallzahlen. Gemeindeauswertungen mit weniger als 20 vergleichbaren Zonen kennzeichnen wir als kleine Fallzahl. Diese Kennzeichnung betrifft die einzelne Gemeindeauswertung. Die Mindestzahl von 20 Zonen ist das Veröffentlichungs- und Vergleichskriterium für den Kreis. So erhält eine Zahl mit wenigen Zonen nicht dieselbe Aussagekraft wie eine breit getragene Gemeindeauswertung.
  • Was die Hauptkennzahl misst. Die Hauptkennzahl der Studie beschreibt die vergleichbaren Zonen: 249 Wohn-Bodenrichtwertzonen, die anhand ihrer Fläche eindeutig zugeordnet wurden. Nur für diese Grundgesamtheit lässt sich überhaupt eine Veränderung je Zone messen.
  • Was die Tabelle „Alle Wohnzonen je Stichtag“ zeigt. Die Tabelle „Alle Wohnzonen je Stichtag“ bezieht die zum jeweiligen Stichtag vorhandenen geeigneten Wohn-Bodenrichtwertzonen ein. Sie beantwortet damit, wie hoch der Median aller Zonen zum jeweiligen Stichtag lag. Die beiden Stichtagsmedianwerte dieser Tabelle ergeben ins Verhältnis gesetzt nicht die Hauptkennzahl: Jeder Stichtag umfasst andere Zonen, während die Hauptkennzahl aus der Veränderung jeder einzelnen Zone entsteht.
  • Vergleichszeitraum. Alle Prozentangaben nennen ihren Vergleichszeitraum.
Alle geeigneten Wohn-Bodenrichtwertzonen je Stichtag.
StichtagMedianVorhandene Zonen
01.01.2020600,0 €/m²330
01.01.2022750,0 €/m²328
01.01.2024725,0 €/m²346
01.01.2026700,0 €/m²342

Die nächste Aktualisierung folgt zum Stichtag 01.01.2028.

Bodenrichtwert-Übersicht mit der Bestandstabelle „Alle Zonen“ öffnen

Rechte, Hinweise und Kontakt

Nutzungsrechte. Die Grafiken und Karten von Grundradar sind honorarfrei unter CC BY 4.0 nutzbar, mit der Quellenangabe „Grundradar, grundradar.de“. Für die amtlichen Bodenrichtwerte gilt folgende Nutzungsregel: Kostenfrei; Nutzung ohne Einschränkung oder Bedingung nach § 17 Abs. 4 BauGB-AV Hessen. Rechte der amtlichen Eingangsdaten bleiben unberührt.
Namensnennungen der Datenquellen. BORIS Hessen · Kostenfrei; Nutzung ohne Einschränkung oder Bedingung nach § 17 Abs. 4 BauGB-AV Hessen · © Statistisches Bundesamt (Destatis), Verbraucherpreisindex · © BKG (2025) dl-de/by-2-0.
Rückfragen und Korrekturen. Auf Anfrage stellen wir Zahlen für einzelne Gemeinden Ihres Verbreitungsgebiets bereit. Nennen Sie uns dazu bitte die betroffene Abbildung und Ihre Quelle.
Pressekontaktpresse@grundradar.deLukas Brunner. Presseanfragen beantworten wir werktags innerhalb von 24 Stunden.Studie öffnen

Über Grundradar

Grundradar (grundradar.de) führt amtliche Daten zu Grundstücken zusammen: Bodenrichtwerte, Grundsteuer-Hebesätze sowie Risikodaten zu Hochwasser, Starkregen und Altlasten. Die Angaben stammen aus offiziellen Quellen von Bund und Ländern und werden zu einer einzigen Auskunft pro Adresse gebündelt. Jeder Wert nennt Quelle und Stichtag.

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