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Pressebereich · Datenstudie

Bodenrichtwerte im Main-Taunus-Kreis: nominal +9,9 Prozent, nach Abzug der Inflation -6,8 Prozent

Text, Zahlen und Grafiken sind zur redaktionellen Verwendung freigegeben. Alle Angaben stammen aus derselben Berechnung wie die Studie.

184 vergleichbare Wohnzonen·20202024·Datenstand 09.09.2026·presse@grundradar.de
2020–2024 nominal+9,9 %Median aus 184 Zonen
2020–2024 nach Abzug der Inflation-6,8 %nach Verbraucherpreisindex
2022–2024 nach Abzug der Inflation-10,5 %jüngerer Zeitraum

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Gemeinden nominal und real

Main-Taunus-Kreis: Nach Abzug der Inflation reichen die Gemeindewerte von -2,2 % in Eppstein bis -10,1 % in Eschborn

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Verlauf seit 2020

Main-Taunus-Kreis: Von 2020 bis 2024 stieg der nominale Index der Wohn-Bodenrichtwerte um 9,9 Prozent. Die Verbraucherpreise stiegen um 17,8 Prozent

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Zwei Vergleichszeiträume

Main-Taunus-Kreis: Nach Abzug der Inflation fielen die Werte seit 2020 um 6,8 % und seit 2022 um 10,5 %

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Karte der realen Veränderung

Main-Taunus-Kreis: Nach Abzug der Inflation liegen 12 der 12 Gemeinden unter null, die Werte reichen von -10,1 % bis -2,2 %

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Vergleich mit den Nachbarn

Main-Taunus-Kreis: Die 5 vergleichbaren Nachbarn reichen von +5,3 bis +38,9 Prozent, der Main-Taunus-Kreis liegt bei +9,9 Prozent

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Pressemitteilung

Zum Abdruck freigegeben

Zwischen dem 01.01.2020 und dem 01.01.2024 stiegen die Wohn-Bodenrichtwerte der 184 vergleichbaren Bodenrichtwertzonen im Main-Taunus-Kreis im Median um 9,9 Prozent. Das hat Grundradar aus den amtlichen Werten berechnet. Der Median ist die Mitte der nach Größe geordneten Veränderungen, bei gerader Anzahl der Durchschnitt der beiden mittleren Werte. Nominal bezeichnet die Veränderung ohne Berücksichtigung der Inflation. Real, also nach Abzug der Inflation von 17,8 Prozent, ergibt sich ein Rückgang um 6,8 Prozent.

Der Main-Taunus-Kreis lag in Hessen auf Rang 23 von 26 vergleichbaren Einheiten. Der Median dieser 26 Einheiten liegt 5,3 Prozentpunkte höher. Im Nachbarschaftsvergleich liegt der Main-Taunus-Kreis auf Rang 5 von 6 Einheiten, den Kreis selbst eingerechnet. Unter den 5 vergleichbaren Nachbareinheiten liegen 4 nominal höher und liegt eine nominal niedriger.

Nominal stiegen die Werte in 179 Bodenrichtwertzonen, in 0 Bodenrichtwertzonen sanken sie. In 5 Bodenrichtwertzonen blieben sie unverändert. 11 Zonen lagen über der Inflation, 173 Zonen blieben hinter der Inflation zurück.

Die reale Zahl ist keine Differenz der beiden Prozentwerte, sondern ihr Verhältnis: Die Werte werden nicht voneinander abgezogen, sondern durcheinander geteilt. Ein beispielhafter Bodenrichtwert von 100 Euro je Quadratmeter im Jahr 2020 entspräche bei dieser Veränderung im Jahr 2024 nominal 109,9 Euro je Quadratmeter. Gleichzeitig kostet alles, was 2020 100 Euro gekostet hat, im Jahr 2024 bereits 117,8 Euro. 109,9 geteilt durch 117,8 ergibt einen realen Rückgang um 6,8 Prozent.

In 12 Gemeinden reicht die reale Veränderung von -2,2 Prozent in Eppstein bis -10,1 Prozent in Eschborn. Der Wert für Eschborn beruht auf 9 vergleichbaren Bodenrichtwertzonen und damit auf einer kleinen Fallzahl. 12 Gemeinden blieben hinter der Inflation zurück.

Im jüngeren Zeitraum 2022 bis 2024 lag der Median der nominalen Wohnzonenveränderungen bei null. Dieser Zeitraum umfasst 194 Zonen. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 10,5 Prozent, und 194 Zonen blieben hinter der Inflation zurück. Der reale Index erreichte seinen Höchststand 2022 bei 104,2 und liegt seither darunter.

Für diesen Datenstand liegt keine Aufteilung nach amtlichen Quellenklassen vor.

Textbausteine zum Übernehmen

Die Bausteine stehen für sich und nennen ihren Zeitraum, sodass sie ohne den umgebenden Text abgedruckt werden können.

Quellenangabe
Grundradar (2026): Amtliche Wohn-Bodenrichtwerte im Main-Taunus-Kreis 2020–2024: die Entwicklung nach Abzug der Inflation. Datenstand 09.09.2026. https://grundradar.de/recherche/bodenrichtwert-entwicklung/hessen/main-taunus-kreis-2020-2024

Gemeindeabsätze

Der jeweilige Absatz nennt die eigene Gemeinde, die Stichtage und die Zahl der verglichenen Zonen. Absätze mit kleiner Fallzahl sind sichtbar gekennzeichnet.

GemeindeabsatzBad Soden am Taunus
Grundradar berechnet für Bad Soden am Taunus zwischen 01.01.2020 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +10,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 6,6 Prozent. Die Berechnung umfasst 29 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung.
GemeindeabsatzEppstein
Grundradar berechnet für Eppstein zwischen 01.01.2020 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +15,3 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 2,2 Prozent. Die Berechnung umfasst 22 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung.
Kleine Fallzahl · 9 ZonenEschborn
Grundradar berechnet für Eschborn zwischen 01.01.2020 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +6,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 10,1 Prozent. Die Berechnung umfasst 9 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 13 ZonenFlörsheim am Main
Grundradar berechnet für Flörsheim am Main zwischen 01.01.2020 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +11,6 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 5,3 Prozent. Die Berechnung umfasst 13 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 17 ZonenHattersheim am Main
Grundradar berechnet für Hattersheim am Main zwischen 01.01.2020 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +9,6 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 7,0 Prozent. Die Berechnung umfasst 17 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 10 ZonenHochheim am Main
Grundradar berechnet für Hochheim am Main zwischen 01.01.2020 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +10,2 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 6,5 Prozent. Die Berechnung umfasst 10 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
GemeindeabsatzHofheim am Taunus
Grundradar berechnet für Hofheim am Taunus zwischen 01.01.2020 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +9,3 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 7,3 Prozent. Die Berechnung umfasst 23 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung.
GemeindeabsatzKelkheim (Taunus)
Grundradar berechnet für Kelkheim (Taunus) zwischen 01.01.2020 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +9,7 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 6,9 Prozent. Die Berechnung umfasst 27 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung.
Kleine Fallzahl · 6 ZonenKriftel
Grundradar berechnet für Kriftel zwischen 01.01.2020 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +10,3 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 6,4 Prozent. Die Berechnung umfasst 6 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 9 ZonenLiederbach am Taunus
Grundradar berechnet für Liederbach am Taunus zwischen 01.01.2020 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +7,4 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 8,9 Prozent. Die Berechnung umfasst 9 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 9 ZonenSchwalbach am Taunus
Grundradar berechnet für Schwalbach am Taunus zwischen 01.01.2020 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +9,9 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 6,8 Prozent. Die Berechnung umfasst 9 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 10 ZonenSulzbach (Taunus)
Grundradar berechnet für Sulzbach (Taunus) zwischen 01.01.2020 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +10,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 6,7 Prozent. Die Berechnung umfasst 10 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.

Fragen an Ihren Gutachterausschuss

Die ausgewerteten Werte hat der für den Main-Taunus-Kreis zuständige Gutachterausschuss für Grundstückswerte ermittelt und beschlossen. Zuschnitt, Begründung und Beschlusslage einzelner Bodenrichtwertzonen kann allein seine Geschäftsstelle erläutern; Grundradar wertet die veröffentlichten Werte aus und spricht nicht für den Ausschuss. Die Antworten kennt deshalb nur der Ausschuss; die Zahlen, auf die sich die folgenden Fragen stützen, stehen in der Studie. Die drei Fragen sind ein Anstoß für die lokale Einordnung.

  1. Warum blieben Bad Soden am Taunus, Eppstein, Eschborn, Flörsheim am Main, Hattersheim am Main, Hochheim am Main, Hofheim am Taunus, Kelkheim (Taunus), Kriftel, Liederbach am Taunus, Schwalbach am Taunus und Sulzbach (Taunus) hinter der Inflation zurück?Ausgangspunkt: Gemeindetabelle, reale Veränderung
  2. Warum lag der Main-Taunus-Kreis auf Rang 23 von 26 in Hessen?Ausgangspunkt: Vergleich der geeigneten Kreise und kreisfreien Städte in Hessen
  3. Der Median der vergleichbaren Wohn-Bodenrichtwertzonen stieg von 645,0 €/m² (01.01.2020) auf 725,0 €/m² (01.01.2024). Was hat diesen Anstieg getragen?Ausgangspunkt: Preisniveau der Vergleichsgruppe an beiden Stichtagen

Daten und Dokumente

Methodischer Hinweis

  • Stichtage und Quellen. Die Angaben beziehen sich auf die Stichtage 01.01.2020 und 01.01.2024. Datenstand der Auswertung ist der 09.09.2026. Quelle der Wohn-Bodenrichtwerte ist BORIS Hessen über Geoportal Hessen. Der Verbraucherpreisindex stammt vom Statistischen Bundesamt (Destatis).
  • Warum die Zonen über ihre Fläche zugeordnet sind. Die Zonen wurden anhand ihrer Fläche zugeordnet, weil die amtlichen Zonennummern zwischen 2020 und 2024 neu vergeben wurden. Dieselbe Zone trägt an den beiden Stichtagen also keine gemeinsame Nummer.
  • Schwellenwert der Flächenüberlappung. Der gewählte Schwellenwert für die Flächenüberlappung beträgt 0,85. Dabei wird die gemeinsame Fläche ins Verhältnis zur Gesamtfläche beider Zonen gesetzt. Bei diesem Schwellenwert ergeben sich 184 eindeutige Paare. Bei 0,80 sind es 188 eindeutige Paare, bei 0,90 sind es 176 und bei 0,95 sind es 150.
  • Teilungen und Zusammenlegungen. Unter den Zuordnungen ab dem Schwellenwert 0,85 gab es keine Mehrdeutigkeit durch mehrere passende Gegenstücke. Das schließt Teilungen oder Zusammenlegungen außerhalb dieser Auswahl nicht aus.
  • Welche Zonen in die Auswertung kommen. In die Auswertung kommen nur positive Wohn-Bodenrichtwerte, die anhand ihrer Fläche eindeutig zugeordnet wurden. Die beiden Zeiträume haben jeweils ihre eigenen Zonen. Ergebnisse der Zeiträume rechnen wir nicht ineinander um.
  • Wie der Prozentwert entsteht. Der Prozentwert ist der Median der einzelnen Zonenveränderungen. Nominale und inflationsbereinigte Veränderungen werden je Zone vor der Medianbildung berechnet. Für die Inflationsbereinigung verwenden wir die nationalen Verbraucherpreisindex-Januarwerte, weil sie über alle Jahre gleich erhoben werden und keine regionalen Brüche enthalten.
  • Was ein Bodenrichtwert ist. Ein Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für den Boden, den der Gutachterausschuss aus der Kaufpreissammlung ableitet (§ 196 Abs. 1 BauGB). Er gilt jeweils für eine ganze Bodenrichtwertzone, kurz Zone: ein Gebiet, das nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmt. Angegeben wird er je Quadratmeter eines gedachten, unbebauten Grundstücks, dessen Merkmale mit den in der Zone vorherrschenden weitgehend übereinstimmen (§ 13 ImmoWertV). Er ist weder ein Kaufpreis noch der Verkehrswert eines einzelnen Grundstücks.
  • Kleine Fallzahlen. Gemeindeauswertungen mit weniger als 20 vergleichbaren Zonen kennzeichnen wir als kleine Fallzahl. Diese Kennzeichnung betrifft die einzelne Gemeindeauswertung. Die Mindestzahl von 20 Zonen ist das Veröffentlichungs- und Vergleichskriterium für den Kreis. So erhält eine Zahl mit wenigen Zonen nicht dieselbe Aussagekraft wie eine breit getragene Gemeindeauswertung.
  • Was die Hauptkennzahl misst. Die Hauptkennzahl der Studie beschreibt die vergleichbaren Zonen: 184 Wohn-Bodenrichtwertzonen, die anhand ihrer Fläche eindeutig zugeordnet wurden. Nur für diese Grundgesamtheit lässt sich überhaupt eine Veränderung je Zone messen.
  • Was die Tabelle „Alle Wohnzonen je Stichtag“ zeigt. Die Tabelle „Alle Wohnzonen je Stichtag“ bezieht die zum jeweiligen Stichtag vorhandenen geeigneten Wohn-Bodenrichtwertzonen ein. Sie beantwortet damit, wie hoch der Median aller Zonen zum jeweiligen Stichtag lag. Die beiden Stichtagsmedianwerte dieser Tabelle ergeben ins Verhältnis gesetzt nicht die Hauptkennzahl: Jeder Stichtag umfasst andere Zonen, während die Hauptkennzahl aus der Veränderung jeder einzelnen Zone entsteht.
  • Vergleichszeitraum. Alle Prozentangaben nennen ihren Vergleichszeitraum.
Alle geeigneten Wohn-Bodenrichtwertzonen je Stichtag.
StichtagMedianVorhandene Zonen
01.01.2020640,0 €/m²198
01.01.2022720,0 €/m²197
01.01.2024720,0 €/m²197

Rechte, Hinweise und Kontakt

Nutzungsrechte. Die Grafiken und Karten von Grundradar sind honorarfrei unter CC BY 4.0 nutzbar, mit der Quellenangabe „Grundradar, grundradar.de“. Für die amtlichen Bodenrichtwerte gilt folgende Nutzungsregel: Kostenfrei; Nutzung ohne Einschränkung oder Bedingung nach § 17 Abs. 4 BauGB-AV Hessen. Rechte der amtlichen Eingangsdaten bleiben unberührt.
Namensnennungen der Datenquellen. BORIS Hessen · Kostenfrei; Nutzung ohne Einschränkung oder Bedingung nach § 17 Abs. 4 BauGB-AV Hessen · © Statistisches Bundesamt (Destatis), Verbraucherpreisindex · © BKG (2025) dl-de/by-2-0.
Rückfragen und Korrekturen. Auf Anfrage stellen wir Zahlen für einzelne Gemeinden Ihres Verbreitungsgebiets bereit. Nennen Sie uns dazu bitte die betroffene Abbildung und Ihre Quelle.
Pressekontaktpresse@grundradar.deLukas Brunner. Presseanfragen beantworten wir werktags innerhalb von 24 Stunden.Studie öffnen

Über Grundradar

Grundradar (grundradar.de) führt amtliche Daten zu Grundstücken zusammen: Bodenrichtwerte, Grundsteuer-Hebesätze sowie Risikodaten zu Hochwasser, Starkregen und Altlasten. Die Angaben stammen aus offiziellen Quellen von Bund und Ländern und werden zu einer einzigen Auskunft pro Adresse gebündelt. Jeder Wert nennt Quelle und Stichtag.

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Ausgewählte Auswertungen wie die vorliegende Studie veröffentlicht Grundradar mit offener Methodik und frei zugänglichen Rohdaten.

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