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Pressebereich · Datenstudie

Bodenrichtwerte im Lahn-Dill-Kreis: nominal +14,6 Prozent, nach Abzug der Inflation -2,8 Prozent

Text, Zahlen und Grafiken sind zur redaktionellen Verwendung freigegeben. Alle Angaben stammen aus derselben Berechnung wie die Studie.

633 vergleichbare Wohnzonen·20202024·Datenstand 13.08.2026·presse@grundradar.de
2020–2024 nominal+14,6 %Median aus 633 Zonen
2020–2024 nach Abzug der Inflation-2,8 %nach Verbraucherpreisindex
2022–2024 nach Abzug der Inflation-6,7 %jüngerer Zeitraum

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Gemeinden nominal und real

Lahn-Dill-Kreis: Nach Abzug der Inflation reichen die Gemeindewerte von +7,5 % in Wetzlar bis -8,3 % in Leun

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Verlauf seit 2020

Lahn-Dill-Kreis: Von 2020 bis 2024 stieg der nominale Index der Wohn-Bodenrichtwerte um 14,6 Prozent. Die Verbraucherpreise stiegen um 17,8 Prozent

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Zwei Vergleichszeiträume

Lahn-Dill-Kreis: Nach Abzug der Inflation fielen die Werte seit 2020 um 2,8 % und seit 2022 um 6,7 %

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Karte der realen Veränderung

Lahn-Dill-Kreis: Nach Abzug der Inflation liegen 18 der 23 Gemeinden unter null, die Werte reichen von -8,3 % bis +7,5 %

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Vergleich mit den Nachbarn

Lahn-Dill-Kreis: Die 5 vergleichbaren Nachbarn reichen von +11,1 bis +17,2 Prozent, der Lahn-Dill-Kreis liegt bei +14,6 Prozent

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Pressemitteilung

Zum Abdruck freigegeben

Zwischen dem 01.01.2020 und dem 01.01.2024 stiegen die Wohn-Bodenrichtwerte der 633 vergleichbaren Bodenrichtwertzonen im Lahn-Dill-Kreis im Median um 14,6 Prozent. Das hat Grundradar aus den amtlichen Werten berechnet. Der Median ist die Mitte der nach Größe geordneten Veränderungen, bei gerader Anzahl der Durchschnitt der beiden mittleren Werte. Nominal bezeichnet die Veränderung ohne Berücksichtigung der Inflation. Real, also nach Abzug der Inflation von 17,8 Prozent, ergibt sich ein Rückgang um 2,8 Prozent.

Der Lahn-Dill-Kreis lag in Hessen auf Rang 15 von 26 vergleichbaren Einheiten. Im Nachbarschaftsvergleich liegt der Lahn-Dill-Kreis auf Rang 5 von 6 Einheiten, den Kreis selbst eingerechnet. Unter den 5 vergleichbaren Nachbareinheiten liegen 4 nominal höher und liegt eine nominal niedriger.

Nominal stiegen die Werte in 629 Bodenrichtwertzonen, in 1 Bodenrichtwertzone sanken sie. In 3 Bodenrichtwertzonen blieben sie unverändert. 234 Zonen lagen über der Inflation, 399 Zonen blieben hinter der Inflation zurück.

Die reale Zahl ist keine Differenz der beiden Prozentwerte, sondern ihr Verhältnis: Die Werte werden nicht voneinander abgezogen, sondern durcheinander geteilt. Ein beispielhafter Bodenrichtwert von 100 Euro je Quadratmeter im Jahr 2020 entspräche bei dieser Veränderung im Jahr 2024 nominal 114,6 Euro je Quadratmeter. Gleichzeitig kostet alles, was 2020 100 Euro gekostet hat, im Jahr 2024 bereits 117,8 Euro. 114,6 geteilt durch 117,8 ergibt einen realen Rückgang um 2,8 Prozent.

In 23 Gemeinden reicht die reale Veränderung von +7,5 Prozent in Wetzlar bis -8,3 Prozent in Leun. Der Wert für Leun beruht auf 12 vergleichbaren Bodenrichtwertzonen und damit auf einer kleinen Fallzahl. 18 Gemeinden blieben hinter der Inflation zurück.

Im jüngeren Zeitraum 2022 bis 2024 betrug der Median der nominalen Wohnzonenveränderungen 4,3 Prozent. Dieser Zeitraum umfasst 649 Zonen. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 6,7 Prozent, und 637 Zonen blieben hinter der Inflation zurück. Der reale Index erreichte seinen Höchststand 2022 bei 104,4 und liegt seither darunter.

Für diesen Datenstand liegt keine Aufteilung nach amtlichen Quellenklassen vor.

Textbausteine zum Übernehmen

Die Bausteine stehen für sich und nennen ihren Zeitraum, sodass sie ohne den umgebenden Text abgedruckt werden können.

Quellenangabe
Grundradar (2026): Amtliche Wohn-Bodenrichtwerte im Lahn-Dill-Kreis 2020–2024: die Entwicklung nach Abzug der Inflation. Datenstand 13.08.2026. https://grundradar.de/recherche/bodenrichtwert-entwicklung/hessen/lahn-dill-2020-2024

Gemeindeabsätze

Der jeweilige Absatz nennt die eigene Gemeinde, die Stichtage und die Zahl der verglichenen Zonen. Absätze mit kleiner Fallzahl sind sichtbar gekennzeichnet.

GemeindeabsatzAßlar
Grundradar berechnet für Aßlar zwischen 01.01.2020 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +18,2 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 0,3 Prozent. Die Berechnung umfasst 23 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung.
Kleine Fallzahl · 13 ZonenBischoffen
Grundradar berechnet für Bischoffen zwischen 01.01.2020 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +23,1 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 4,4 Prozent. Die Berechnung umfasst 13 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
GemeindeabsatzBraunfels
Grundradar berechnet für Braunfels zwischen 01.01.2020 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +13,3 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 3,8 Prozent. Die Berechnung umfasst 32 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung.
Kleine Fallzahl · 19 ZonenBreitscheid
Grundradar berechnet für Breitscheid zwischen 01.01.2020 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +20,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 1,8 Prozent. Die Berechnung umfasst 19 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
GemeindeabsatzDietzhölztal
Grundradar berechnet für Dietzhölztal zwischen 01.01.2020 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +8,7 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 7,8 Prozent. Die Berechnung umfasst 20 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung.
GemeindeabsatzDillenburg
Grundradar berechnet für Dillenburg zwischen 01.01.2020 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +12,1 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 4,8 Prozent. Die Berechnung umfasst 66 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung.
GemeindeabsatzDriedorf
Grundradar berechnet für Driedorf zwischen 01.01.2020 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +10,3 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 6,4 Prozent. Die Berechnung umfasst 20 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung.
GemeindeabsatzEhringshausen
Grundradar berechnet für Ehringshausen zwischen 01.01.2020 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +11,9 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 5,1 Prozent. Die Berechnung umfasst 28 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung.
GemeindeabsatzEschenburg
Grundradar berechnet für Eschenburg zwischen 01.01.2020 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +14,3 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 3,0 Prozent. Die Berechnung umfasst 25 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung.
GemeindeabsatzGreifenstein
Grundradar berechnet für Greifenstein zwischen 01.01.2020 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +12,1 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 4,8 Prozent. Die Berechnung umfasst 34 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung.
GemeindeabsatzHaiger
Grundradar berechnet für Haiger zwischen 01.01.2020 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +16,2 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 1,4 Prozent. Die Berechnung umfasst 42 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung.
GemeindeabsatzHerborn
Grundradar berechnet für Herborn zwischen 01.01.2020 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +13,3 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 3,8 Prozent. Die Berechnung umfasst 47 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung.
Kleine Fallzahl · 9 ZonenHohenahr
Grundradar berechnet für Hohenahr zwischen 01.01.2020 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +15,4 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 2,1 Prozent. Die Berechnung umfasst 9 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
GemeindeabsatzHüttenberg
Grundradar berechnet für Hüttenberg zwischen 01.01.2020 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +12,1 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 4,8 Prozent. Die Berechnung umfasst 27 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung.
Kleine Fallzahl · 10 ZonenLahnau
Grundradar berechnet für Lahnau zwischen 01.01.2020 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +25,8 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 6,8 Prozent. Die Berechnung umfasst 10 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 12 ZonenLeun
Grundradar berechnet für Leun zwischen 01.01.2020 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +8,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 8,3 Prozent. Die Berechnung umfasst 12 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 16 ZonenMittenaar
Grundradar berechnet für Mittenaar zwischen 01.01.2020 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +15,4 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 2,1 Prozent. Die Berechnung umfasst 16 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 15 ZonenSchöffengrund
Grundradar berechnet für Schöffengrund zwischen 01.01.2020 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +16,7 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 1,0 Prozent. Die Berechnung umfasst 15 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 9 ZonenSiegbach
Grundradar berechnet für Siegbach zwischen 01.01.2020 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +10,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 6,6 Prozent. Die Berechnung umfasst 9 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 14 ZonenSinn
Grundradar berechnet für Sinn zwischen 01.01.2020 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +17,2 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 0,6 Prozent. Die Berechnung umfasst 14 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
GemeindeabsatzSolms
Grundradar berechnet für Solms zwischen 01.01.2020 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +14,3 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 3,0 Prozent. Die Berechnung umfasst 23 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung.
Kleine Fallzahl · 15 ZonenWaldsolms
Grundradar berechnet für Waldsolms zwischen 01.01.2020 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +13,3 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 3,8 Prozent. Die Berechnung umfasst 15 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
GemeindeabsatzWetzlar
Grundradar berechnet für Wetzlar zwischen 01.01.2020 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +26,7 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 7,5 Prozent. Die Berechnung umfasst 114 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung.

Fragen an Ihren Gutachterausschuss

Die ausgewerteten Werte hat der für den Lahn-Dill-Kreis zuständige Gutachterausschuss für Grundstückswerte ermittelt und beschlossen. Zuschnitt, Begründung und Beschlusslage einzelner Bodenrichtwertzonen kann allein seine Geschäftsstelle erläutern; Grundradar wertet die veröffentlichten Werte aus und spricht nicht für den Ausschuss. Die Antworten kennt deshalb nur der Ausschuss; die Zahlen, auf die sich die folgenden Fragen stützen, stehen in der Studie. Die drei Fragen sind ein Anstoß für die lokale Einordnung.

  1. Warum blieben Braunfels, Dietzhölztal, Dillenburg, Driedorf, Ehringshausen, Eschenburg, Greifenstein, Haiger, Herborn, Hohenahr, Hüttenberg, Leun, Mittenaar, Schöffengrund, Siegbach, Sinn, Solms und Waldsolms hinter der Inflation zurück?Ausgangspunkt: Gemeindetabelle, reale Veränderung
  2. Warum lag der Lahn-Dill-Kreis auf Rang 15 von 26 in Hessen?Ausgangspunkt: Vergleich der geeigneten Kreise und kreisfreien Städte in Hessen
  3. Der Median der vergleichbaren Wohn-Bodenrichtwertzonen stieg von 80,0 €/m² (01.01.2020) auf 90,0 €/m² (01.01.2024). Was hat diesen Anstieg getragen?Ausgangspunkt: Preisniveau der Vergleichsgruppe an beiden Stichtagen

Daten und Dokumente

Methodischer Hinweis

  • Stichtage und Quellen. Die Angaben beziehen sich auf die Stichtage 01.01.2020 und 01.01.2024. Datenstand der Auswertung ist der 13.08.2026. Quelle der Wohn-Bodenrichtwerte ist BORIS Hessen über Geoportal Hessen. Der Verbraucherpreisindex stammt vom Statistischen Bundesamt (Destatis).
  • Warum die Zonen über ihre Fläche zugeordnet sind. Die Zonen wurden anhand ihrer Fläche zugeordnet, weil die amtlichen Zonennummern zwischen 2020 und 2024 neu vergeben wurden. Dieselbe Zone trägt an den beiden Stichtagen also keine gemeinsame Nummer.
  • Schwellenwert der Flächenüberlappung. Der gewählte Schwellenwert für die Flächenüberlappung beträgt 0,85. Dabei wird die gemeinsame Fläche ins Verhältnis zur Gesamtfläche beider Zonen gesetzt. Bei diesem Schwellenwert ergeben sich 633 eindeutige Paare. Bei 0,80 sind es 633 eindeutige Paare, bei 0,90 sind es 628 und bei 0,95 sind es 621.
  • Teilungen und Zusammenlegungen. Ab dem Schwellenwert 0,85 hatte 1 Ausgangszone mehrere passende Gegenstücke am Endstichtag. Umgekehrt passten zu 0 Endzonen mehrere Ausgangszonen. Wegen dieser Mehrdeutigkeiten wurden 2 Zuordnungen ausgeschlossen. Diese Prüfung erfasst keine vollständige Geschichte der Zonengrenzen.
  • Welche Zonen in die Auswertung kommen. In die Auswertung kommen nur positive Wohn-Bodenrichtwerte, die anhand ihrer Fläche eindeutig zugeordnet wurden. Die beiden Zeiträume haben jeweils ihre eigenen Zonen. Ergebnisse der Zeiträume rechnen wir nicht ineinander um.
  • Wie der Prozentwert entsteht. Der Prozentwert ist der Median der einzelnen Zonenveränderungen. Nominale und inflationsbereinigte Veränderungen werden je Zone vor der Medianbildung berechnet. Für die Inflationsbereinigung verwenden wir die nationalen Verbraucherpreisindex-Januarwerte, weil sie über alle Jahre gleich erhoben werden und keine regionalen Brüche enthalten.
  • Was ein Bodenrichtwert ist. Ein Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für den Boden, den der Gutachterausschuss aus der Kaufpreissammlung ableitet (§ 196 Abs. 1 BauGB). Er gilt jeweils für eine ganze Bodenrichtwertzone, kurz Zone: ein Gebiet, das nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmt. Angegeben wird er je Quadratmeter eines gedachten, unbebauten Grundstücks, dessen Merkmale mit den in der Zone vorherrschenden weitgehend übereinstimmen (§ 13 ImmoWertV). Er ist weder ein Kaufpreis noch der Verkehrswert eines einzelnen Grundstücks.
  • Kleine Fallzahlen. Gemeindeauswertungen mit weniger als 20 vergleichbaren Zonen kennzeichnen wir als kleine Fallzahl. Diese Kennzeichnung betrifft die einzelne Gemeindeauswertung. Die Mindestzahl von 20 Zonen ist das Veröffentlichungs- und Vergleichskriterium für den Kreis. So erhält eine Zahl mit wenigen Zonen nicht dieselbe Aussagekraft wie eine breit getragene Gemeindeauswertung.
  • Was die Hauptkennzahl misst. Die Hauptkennzahl der Studie beschreibt die vergleichbaren Zonen: 633 Wohn-Bodenrichtwertzonen, die anhand ihrer Fläche eindeutig zugeordnet wurden. Nur für diese Grundgesamtheit lässt sich überhaupt eine Veränderung je Zone messen.
  • Was die Tabelle „Alle Wohnzonen je Stichtag“ zeigt. Die Tabelle „Alle Wohnzonen je Stichtag“ bezieht die zum jeweiligen Stichtag vorhandenen geeigneten Wohn-Bodenrichtwertzonen ein. Sie beantwortet damit, wie hoch der Median aller Zonen zum jeweiligen Stichtag lag. Die beiden Stichtagsmedianwerte dieser Tabelle ergeben ins Verhältnis gesetzt nicht die Hauptkennzahl: Jeder Stichtag umfasst andere Zonen, während die Hauptkennzahl aus der Veränderung jeder einzelnen Zone entsteht.
  • Vergleichszeitraum. Alle Prozentangaben nennen ihren Vergleichszeitraum.
Alle geeigneten Wohn-Bodenrichtwertzonen je Stichtag.
StichtagMedianVorhandene Zonen
01.01.202080,0 €/m²657
01.01.202285,0 €/m²662
01.01.202490,0 €/m²663

Rechte, Hinweise und Kontakt

Nutzungsrechte. Die Grafiken und Karten von Grundradar sind honorarfrei unter CC BY 4.0 nutzbar, mit der Quellenangabe „Grundradar, grundradar.de“. Für die amtlichen Bodenrichtwerte gilt folgende Nutzungsregel: Kostenfrei; Nutzung ohne Einschränkung oder Bedingung nach § 17 Abs. 4 BauGB-AV Hessen. Rechte der amtlichen Eingangsdaten bleiben unberührt.
Namensnennungen der Datenquellen. BORIS Hessen · Kostenfrei; Nutzung ohne Einschränkung oder Bedingung nach § 17 Abs. 4 BauGB-AV Hessen · © Statistisches Bundesamt (Destatis), Verbraucherpreisindex · © BKG (2025) dl-de/by-2-0.
Rückfragen und Korrekturen. Auf Anfrage stellen wir Zahlen für einzelne Gemeinden Ihres Verbreitungsgebiets bereit. Nennen Sie uns dazu bitte die betroffene Abbildung und Ihre Quelle.
Pressekontaktpresse@grundradar.deLukas Brunner. Presseanfragen beantworten wir werktags innerhalb von 24 Stunden.Studie öffnen

Über Grundradar

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