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Pressebereich · Datenstudie

Bodenrichtwerte im Landkreis Kassel 2020–⁠2026: nominal +28,1 %, nach Abzug der Inflation +4,1 %

Seit 2022 sind die Werte zwar nominal um 4,8 Prozent gestiegen, nach Abzug der Inflation haben sie allerdings 10,3 Prozent verloren.

Text, Zahlen und Grafiken sind zur redaktionellen Verwendung freigegeben. Alle Angaben stammen aus derselben Berechnung wie die Studie.

366 vergleichbare Wohnzonen·2020–2026·Datenstand 01.10.2026·presse@grundradar.de
2020–2026 nominal+28,1 %Median aus 366 Zonen
2020–2026 nach Abzug der Inflation+4,1 %nach Verbraucherpreisindex
2022–2026 nach Abzug der Inflation-10,3 %jüngerer Zeitraum

Honorarfreie Grafiken

  • Jede Grafik nennt Quelle, Zeitraum und Zonenzahl bereits im Bild.
  • Die PNG-Dateien sind 2.400 Pixel breit und damit für den Druck geeignet.
  • Die SVG-Dateien lassen sich ohne Qualitätsverlust vergrößern und verkleinern.
Gemeinden nominal und real

Landkreis Kassel: Nach Abzug der Inflation reichen die Gemeindewerte von +50,9 % in Breuna bis -18,7 % in Liebenau

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Verlauf seit 2020

Landkreis Kassel: Von 2020 bis 2026 stieg der nominale Index der Wohn-Bodenrichtwerte um 28,1 Prozent. Die Verbraucherpreise stiegen um 23,0 Prozent

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Zwei Vergleichszeiträume

Landkreis Kassel: Nach Abzug der Inflation stiegen die Werte seit 2020 um 4,1 %, seit 2022 fielen sie um 10,3 %

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Karte der realen Veränderung

Landkreis Kassel: Nach Abzug der Inflation liegen 12 der 28 Gemeinden unter null, die Werte reichen von -18,7 % bis +50,9 %

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Vergleich mit den Nachbarn

Landkreis Kassel: Die 4 vergleichbaren Nachbarn reichen von +8,3 bis +20,7 Prozent, der Landkreis Kassel liegt bei +28,1 Prozent

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Pressemitteilung

Zum Abdruck freigegeben

Zwischen dem 01.01.2020 und dem 01.01.2026 stiegen die Wohn-Bodenrichtwerte der 366 vergleichbaren Bodenrichtwertzonen im Landkreis Kassel im Median um 28,1 Prozent. Das hat Grundradar aus den amtlichen Werten berechnet. Der Median ist die Mitte der nach Größe geordneten Veränderungen, bei gerader Anzahl der Durchschnitt der beiden mittleren Werte. Nominal bezeichnet die Veränderung ohne Berücksichtigung der Inflation. Real, also nach Abzug der Inflation von 23,0 Prozent, ergibt sich ein Zuwachs von 4,1 Prozent.

Der Landkreis Kassel lag in Hessen auf Rang 5 von 26 vergleichbaren Einheiten. Der Median dieser 26 Einheiten liegt 11,3 Prozentpunkte darunter. Im Nachbarschaftsvergleich liegt der Landkreis Kassel nominal vor Kassel, Schwalm-Eder-Kreis, Landkreis Waldeck-Frankenberg und Werra-Meißner-Kreis.

Nominal stiegen die Werte in 337 Bodenrichtwertzonen, in 2 Bodenrichtwertzonen sanken sie. In 27 Bodenrichtwertzonen blieben sie unverändert. 219 Zonen lagen über der Inflation, 147 Zonen blieben hinter der Inflation zurück.

Die reale Zahl ist keine Differenz der beiden Prozentwerte. Ein beispielhafter Bodenrichtwert von 100 Euro je Quadratmeter im Jahr 2020 entspräche bei dieser Veränderung im Jahr 2026 nominal 128,1 Euro je Quadratmeter. Gleichzeitig kostet alles, was 2020 100 Euro gekostet hat, im Jahr 2026 bereits 123,0 Euro. Diese beiden Beträge werden nicht voneinander abgezogen, sondern durcheinander geteilt. 128,1 geteilt durch 123,0 ergibt einen realen Zuwachs von 4,1 Prozent.

In 28 Gemeinden reicht die reale Veränderung von +50,9 Prozent in Breuna bis -18,7 Prozent in Liebenau. Der Wert für Breuna beruht auf 5 vergleichbaren Bodenrichtwertzonen und damit auf einer kleinen Fallzahl. Der Wert für Liebenau beruht auf 6 vergleichbaren Bodenrichtwertzonen und damit auf einer kleinen Fallzahl. 12 Gemeinden blieben hinter der Inflation zurück.

Im jüngeren Zeitraum 2022 bis 2026 betrug der Median der nominalen Wohnzonenveränderungen 4,8 Prozent. Dieser Zeitraum umfasst 391 Zonen. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 10,3 Prozent, und 330 Zonen blieben hinter der Inflation zurück. Der reale Index erreichte seinen Höchststand 2022 bei 111,6 und liegt seither darunter.

Für diesen Datenstand liegt keine Aufteilung nach amtlichen Quellenklassen vor.

Textbausteine zum Übernehmen

Die Bausteine stehen für sich und nennen ihren Zeitraum, sodass sie ohne den umgebenden Text abgedruckt werden können.

Quellenangabe
Grundradar (2026): Amtliche Wohn-Bodenrichtwerte im Landkreis Kassel 2020–2026: die Entwicklung nach Abzug der Inflation. Datenstand 01.10.2026. https://grundradar.de/recherche/bodenrichtwert-entwicklung/hessen/kassel-2020-2026

Gemeindeabsätze

Der jeweilige Absatz nennt die eigene Gemeinde, die Stichtage und die Zahl der verglichenen Zonen. Absätze mit kleiner Fallzahl sind sichtbar gekennzeichnet.

Kleine Fallzahl · 4 ZonenAhnatal
Grundradar berechnet für Ahnatal zwischen 01.01.2020 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +57,9 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 28,3 Prozent. Die Berechnung umfasst 4 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 17 ZonenBad Emstal
Grundradar berechnet für Bad Emstal zwischen 01.01.2020 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +20,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 2,5 Prozent. Die Berechnung umfasst 17 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 5 ZonenBad Karlshafen
Grundradar berechnet für Bad Karlshafen zwischen 01.01.2020 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von 0,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 18,7 Prozent. Die Berechnung umfasst 5 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
GemeindeabsatzBaunatal
Grundradar berechnet für Baunatal zwischen 01.01.2020 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +35,5 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 10,1 Prozent. Die Berechnung umfasst 32 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung.
Kleine Fallzahl · 5 ZonenBreuna
Grundradar berechnet für Breuna zwischen 01.01.2020 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +85,7 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 50,9 Prozent. Die Berechnung umfasst 5 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 14 ZonenCalden
Grundradar berechnet für Calden zwischen 01.01.2020 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +44,1 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 17,1 Prozent. Die Berechnung umfasst 14 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 10 ZonenEspenau
Grundradar berechnet für Espenau zwischen 01.01.2020 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +33,3 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 8,4 Prozent. Die Berechnung umfasst 10 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
GemeindeabsatzFuldabrück
Grundradar berechnet für Fuldabrück zwischen 01.01.2020 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +20,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 2,5 Prozent. Die Berechnung umfasst 21 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung.
Kleine Fallzahl · 16 ZonenFuldatal
Grundradar berechnet für Fuldatal zwischen 01.01.2020 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +10,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 10,6 Prozent. Die Berechnung umfasst 16 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 14 ZonenGrebenstein
Grundradar berechnet für Grebenstein zwischen 01.01.2020 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +28,3 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 4,3 Prozent. Die Berechnung umfasst 14 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 5 ZonenHabichtswald
Grundradar berechnet für Habichtswald zwischen 01.01.2020 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +43,8 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 16,8 Prozent. Die Berechnung umfasst 5 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 13 ZonenHelsa
Grundradar berechnet für Helsa zwischen 01.01.2020 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +27,3 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 3,4 Prozent. Die Berechnung umfasst 13 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 16 ZonenHofgeismar
Grundradar berechnet für Hofgeismar zwischen 01.01.2020 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +13,1 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 8,1 Prozent. Die Berechnung umfasst 16 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 15 ZonenImmenhausen
Grundradar berechnet für Immenhausen zwischen 01.01.2020 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +44,4 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 17,4 Prozent. Die Berechnung umfasst 15 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 18 ZonenKaufungen
Grundradar berechnet für Kaufungen zwischen 01.01.2020 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +34,8 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 9,5 Prozent. Die Berechnung umfasst 18 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 6 ZonenLiebenau
Grundradar berechnet für Liebenau zwischen 01.01.2020 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von 0,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 18,7 Prozent. Die Berechnung umfasst 6 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 16 ZonenLohfelden
Grundradar berechnet für Lohfelden zwischen 01.01.2020 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +32,1 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 7,3 Prozent. Die Berechnung umfasst 16 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 9 ZonenNaumburg
Grundradar berechnet für Naumburg zwischen 01.01.2020 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +20,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 2,5 Prozent. Die Berechnung umfasst 9 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 4 ZonenNieste
Grundradar berechnet für Nieste zwischen 01.01.2020 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +37,5 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 11,7 Prozent. Die Berechnung umfasst 4 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 14 ZonenNiestetal
Grundradar berechnet für Niestetal zwischen 01.01.2020 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +40,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 13,8 Prozent. Die Berechnung umfasst 14 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 3 ZonenReinhardshagen
Grundradar berechnet für Reinhardshagen zwischen 01.01.2020 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +16,7 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 5,2 Prozent. Die Berechnung umfasst 3 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 19 ZonenSchauenburg
Grundradar berechnet für Schauenburg zwischen 01.01.2020 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +28,6 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 4,5 Prozent. Die Berechnung umfasst 19 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 7 ZonenSöhrewald
Grundradar berechnet für Söhrewald zwischen 01.01.2020 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +36,4 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 10,8 Prozent. Die Berechnung umfasst 7 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 13 ZonenTrendelburg
Grundradar berechnet für Trendelburg zwischen 01.01.2020 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +20,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 2,5 Prozent. Die Berechnung umfasst 13 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
GemeindeabsatzVellmar
Grundradar berechnet für Vellmar zwischen 01.01.2020 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +28,1 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 4,1 Prozent. Die Berechnung umfasst 29 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung.
Kleine Fallzahl · 13 ZonenWesertal
Grundradar berechnet für Wesertal zwischen 01.01.2020 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +16,7 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 5,2 Prozent. Die Berechnung umfasst 13 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 15 ZonenWolfhagen
Grundradar berechnet für Wolfhagen zwischen 01.01.2020 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +14,3 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 7,1 Prozent. Die Berechnung umfasst 15 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 13 ZonenZierenberg
Grundradar berechnet für Zierenberg zwischen 01.01.2020 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +14,3 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 7,1 Prozent. Die Berechnung umfasst 13 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.

Fragen an Ihren Gutachterausschuss

Die ausgewerteten Werte hat der für den Landkreis Kassel zuständige Gutachterausschuss für Grundstückswerte ermittelt und beschlossen. Zuschnitt, Begründung und Beschlusslage einzelner Bodenrichtwertzonen kann allein seine Geschäftsstelle erläutern; Grundradar wertet die veröffentlichten Werte aus und spricht nicht für den Ausschuss. Die Antworten kennt deshalb nur der Ausschuss; die Zahlen, auf die sich die folgenden Fragen stützen, stehen in der Studie. Die drei Fragen sind ein Anstoß für die lokale Einordnung.

  1. Warum blieben Bad Emstal, Bad Karlshafen, Fuldabrück, Fuldatal, Hofgeismar, Liebenau, Naumburg, Reinhardshagen, Trendelburg, Wesertal, Wolfhagen und Zierenberg hinter der Inflation zurück?Ausgangspunkt: Gemeindetabelle, reale Veränderung
  2. Warum lag der Landkreis Kassel auf Rang 5 von 26 in Hessen?Ausgangspunkt: Vergleich der geeigneten Kreise und kreisfreie Städte in Hessen
  3. Der Median der vergleichbaren Wohn-Bodenrichtwertzonen stieg von 80,0 €/m² (01.01.2020) auf 110,0 €/m² (01.01.2026). Was hat diesen Anstieg getragen?Ausgangspunkt: Preisniveau der Vergleichsgruppe an beiden Stichtagen

Daten und Dokumente

Methodischer Hinweis

  • Stichtage und Quellen. Die Angaben beziehen sich auf die Stichtage 01.01.2020 und 01.01.2026. Datenstand der Auswertung ist der 01.10.2026. Quelle der Wohn-Bodenrichtwerte ist BORIS Hessen über Geoportal Hessen. Der Verbraucherpreisindex stammt vom Statistischen Bundesamt (Destatis).
  • Warum die Zonen über ihre Fläche zugeordnet sind. Die Zonen wurden anhand ihrer Fläche zugeordnet, weil die amtlichen Zonennummern zwischen 2020 und 2026 neu vergeben wurden. Dieselbe Zone trägt an den beiden Stichtagen also keine gemeinsame Nummer.
  • Schwellenwert der Flächenüberlappung. Der gewählte Schwellenwert für die Flächenüberlappung beträgt 0,85. Dabei wird die gemeinsame Fläche ins Verhältnis zur Gesamtfläche beider Zonen gesetzt. Bei diesem Schwellenwert ergeben sich 366 eindeutige Paare. Bei 0,80 sind es 373 eindeutige Paare, bei 0,90 sind es 359 und bei 0,95 sind es 348.
  • Teilungen und Zusammenlegungen. Unter den Zuordnungen ab dem Schwellenwert 0,85 gab es keine Mehrdeutigkeit durch mehrere passende Gegenstücke. Das schließt Teilungen oder Zusammenlegungen außerhalb dieser Auswahl nicht aus.
  • Welche Zonen in die Auswertung kommen. In die Auswertung kommen nur positive Wohn-Bodenrichtwerte, die anhand ihrer Fläche eindeutig zugeordnet wurden. Die beiden Zeiträume haben jeweils ihre eigenen Zonen. Ergebnisse der Zeiträume rechnen wir nicht ineinander um.
  • Wie der Prozentwert entsteht. Der Prozentwert ist der Median der einzelnen Zonenveränderungen. Nominale und inflationsbereinigte Veränderungen werden je Zone vor der Medianbildung berechnet. Für die Inflationsbereinigung verwenden wir die nationalen Verbraucherpreisindex-Januarwerte, weil sie über alle Jahre gleich erhoben werden und keine regionalen Brüche enthalten.
  • Was ein Bodenrichtwert ist. Ein Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für den Boden, den der Gutachterausschuss aus der Kaufpreissammlung ableitet (§ 196 Abs. 1 BauGB). Er gilt jeweils für eine ganze Bodenrichtwertzone, kurz Zone: ein Gebiet, das nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmt. Angegeben wird er je Quadratmeter eines gedachten, unbebauten Grundstücks, dessen Merkmale mit den in der Zone vorherrschenden weitgehend übereinstimmen (§ 13 ImmoWertV). Er ist weder ein Kaufpreis noch der Verkehrswert eines einzelnen Grundstücks.
  • Kleine Fallzahlen. Gemeindeauswertungen mit weniger als 20 vergleichbaren Zonen kennzeichnen wir als kleine Fallzahl. Diese Kennzeichnung betrifft die einzelne Gemeindeauswertung. Die Mindestzahl von 20 Zonen ist das Veröffentlichungs- und Vergleichskriterium für den Kreis. So erhält eine Zahl mit wenigen Zonen nicht dieselbe Aussagekraft wie eine breit getragene Gemeindeauswertung.
  • Was die Hauptkennzahl misst. Die Hauptkennzahl der Studie beschreibt die vergleichbaren Zonen: 366 Wohn-Bodenrichtwertzonen, die anhand ihrer Fläche eindeutig zugeordnet wurden. Nur für diese Grundgesamtheit lässt sich überhaupt eine Veränderung je Zone messen.
  • Was die Tabelle „Alle Wohnzonen je Stichtag“ zeigt. Die Tabelle „Alle Wohnzonen je Stichtag“ bezieht die zum jeweiligen Stichtag vorhandenen geeigneten Wohn-Bodenrichtwertzonen ein. Sie beantwortet damit, wie hoch der Median aller Zonen zum jeweiligen Stichtag lag. Die beiden Stichtagsmedianwerte dieser Tabelle ergeben ins Verhältnis gesetzt nicht die Hauptkennzahl: Jeder Stichtag umfasst andere Zonen, während die Hauptkennzahl aus der Veränderung jeder einzelnen Zone entsteht.
  • Vergleichszeitraum. Alle Prozentangaben nennen ihren Vergleichszeitraum.
Alle geeigneten Wohn-Bodenrichtwertzonen je Stichtag.
StichtagMedianVorhandene Zonen
01.01.202080,0 €/m²415
01.01.2022100,0 €/m²414
01.01.2024110,0 €/m²420
01.01.2026110,0 €/m²421

Die nächste Aktualisierung folgt zum Stichtag 01.01.2028.

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Rechte, Hinweise und Kontakt

Nutzungsrechte. Die Grafiken und Karten von Grundradar sind honorarfrei unter CC BY 4.0 nutzbar, mit der Quellenangabe „Grundradar, grundradar.de“. Für die amtlichen Bodenrichtwerte gilt folgende Nutzungsregel: Kostenfrei; Nutzung ohne Einschränkung oder Bedingung nach § 17 Abs. 4 BauGB-AV Hessen. Rechte der amtlichen Eingangsdaten bleiben unberührt.
Namensnennungen der Datenquellen. BORIS Hessen · Kostenfrei; Nutzung ohne Einschränkung oder Bedingung nach § 17 Abs. 4 BauGB-AV Hessen · © Statistisches Bundesamt (Destatis), Verbraucherpreisindex · © BKG (2025) dl-de/by-2-0.
Rückfragen und Korrekturen. Auf Anfrage stellen wir Zahlen für einzelne Gemeinden Ihres Verbreitungsgebiets bereit. Nennen Sie uns dazu bitte die betroffene Abbildung und Ihre Quelle.
Pressekontaktpresse@grundradar.deLukas Brunner. Presseanfragen beantworten wir werktags innerhalb von 24 Stunden.Studie öffnen

Über Grundradar

Grundradar (grundradar.de) führt amtliche Daten zu Grundstücken zusammen: Bodenrichtwerte, Grundsteuer-Hebesätze sowie Risikodaten zu Hochwasser, Starkregen und Altlasten. Die Angaben stammen aus offiziellen Quellen von Bund und Ländern und werden zu einer einzigen Auskunft pro Adresse gebündelt. Jeder Wert nennt Quelle und Stichtag.

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