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Pressebereich · Datenstudie

Bodenrichtwerte im Landkreis Groß-Gerau nach Abzug der Inflation: 2020–2024 +17,9 Prozent, 2022–2024 -6,7 Prozent

Text, Zahlen und Grafiken sind zur redaktionellen Verwendung freigegeben. Alle Angaben stammen aus derselben Berechnung wie die Studie.

81 vergleichbare Wohnzonen·20202024·Datenstand 09.09.2026·presse@grundradar.de
2020–2024 nominal+38,9 %Median aus 81 Zonen
2020–2024 nach Abzug der Inflation+17,9 %nach Verbraucherpreisindex
2022–2024 nach Abzug der Inflation-6,7 %jüngerer Zeitraum

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Gemeinden nominal und real

Landkreis Groß-Gerau: Nach Abzug der Inflation reichen die Gemeindewerte von +36,4 % in Stockstadt am Rhein bis +5,7 % in Trebur

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Verlauf seit 2020

Landkreis Groß-Gerau: Von 2020 bis 2024 stieg der nominale Index der Wohn-Bodenrichtwerte um 38,9 Prozent. Die Verbraucherpreise stiegen um 17,8 Prozent

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Zwei Vergleichszeiträume

Landkreis Groß-Gerau: Nach Abzug der Inflation stiegen die Werte seit 2020 um 17,9 %, seit 2022 fielen sie um 6,7 %

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Karte der realen Veränderung

Landkreis Groß-Gerau: Nach Abzug der Inflation stiegen die Werte in allen 14 Gemeinden, von +5,7 % bis +36,4 %

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Vergleich mit den Nachbarn

Landkreis Groß-Gerau: Die 6 vergleichbaren Nachbarn reichen von +5,3 bis +38,9 Prozent, der Landkreis Groß-Gerau liegt bei +38,9 Prozent

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Pressemitteilung

Zum Abdruck freigegeben

Zwischen dem 01.01.2020 und dem 01.01.2024 stiegen die Wohn-Bodenrichtwerte der 81 vergleichbaren Bodenrichtwertzonen im Landkreis Groß-Gerau im Median um 38,9 Prozent. Das hat Grundradar aus den amtlichen Werten berechnet. Der Median ist die Mitte der nach Größe geordneten Veränderungen, bei gerader Anzahl der Durchschnitt der beiden mittleren Werte. Nominal bezeichnet die Veränderung ohne Berücksichtigung der Inflation. Real, also nach Abzug der Inflation von 17,8 Prozent, ergibt sich ein Zuwachs von 17,9 Prozent.

Die 81 verglichenen Bodenrichtwertzonen entsprechen 77,9 Prozent der 104 erfassten Wohn-Bodenrichtwertzonen von 2020 und 60,0 Prozent der 135 von 2024. Das Ergebnis beschreibt diesen Teil der erfassten Gebiete. Der Landkreis Groß-Gerau lag in Hessen auf Rang 3 von 26 vergleichbaren Einheiten. Der Median dieser 26 Einheiten liegt 23,7 Prozentpunkte darunter. Im Nachbarschaftsvergleich liegt der Landkreis Groß-Gerau auf Rang 1 von 7 Einheiten, den Kreis selbst eingerechnet. Unter den 6 vergleichbaren Nachbareinheiten liegen 5 nominal niedriger und liegt eine gleichauf.

Nominal stiegen die Werte in 81 Bodenrichtwertzonen, in 0 Bodenrichtwertzonen sanken sie. In 0 Bodenrichtwertzonen blieben sie unverändert. 81 Zonen lagen über der Inflation, keine Zone blieb hinter der Inflation zurück.

Die reale Zahl ist keine Differenz der beiden Prozentwerte, sondern ihr Verhältnis: Die Werte werden nicht voneinander abgezogen, sondern durcheinander geteilt. Ein beispielhafter Bodenrichtwert von 100 Euro je Quadratmeter im Jahr 2020 entspräche bei dieser Veränderung im Jahr 2024 nominal 138,9 Euro je Quadratmeter. Gleichzeitig kostet alles, was 2020 100 Euro gekostet hat, im Jahr 2024 bereits 117,8 Euro. 138,9 geteilt durch 117,8 ergibt einen realen Zuwachs von 17,9 Prozent.

In 14 Gemeinden reicht die reale Veränderung von +36,4 Prozent in Stockstadt am Rhein bis +5,7 Prozent in Trebur. Der Wert für Stockstadt am Rhein beruht auf 1 vergleichbarer Bodenrichtwertzone und damit auf einer kleinen Fallzahl. Der Wert für Trebur beruht auf 2 vergleichbaren Bodenrichtwertzonen und damit auf einer kleinen Fallzahl. In keiner Gemeinde lag der Median unter der Inflation.

Im jüngeren Zeitraum 2022 bis 2024 betrug der Median der nominalen Wohnzonenveränderungen 4,3 Prozent. Dieser Zeitraum umfasst 86 Zonen. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 6,7 Prozent, und 80 Zonen blieben hinter der Inflation zurück. Der reale Index erreichte seinen Höchststand 2022 bei 123,9 und liegt seither darunter.

Für diesen Datenstand liegt keine Aufteilung nach amtlichen Quellenklassen vor.

Textbausteine zum Übernehmen

Die Bausteine stehen für sich und nennen ihren Zeitraum, sodass sie ohne den umgebenden Text abgedruckt werden können.

Quellenangabe
Grundradar (2026): Amtliche Wohn-Bodenrichtwerte im Landkreis Groß-Gerau 2020–2024: die Entwicklung nach Abzug der Inflation. Datenstand 09.09.2026. https://grundradar.de/recherche/bodenrichtwert-entwicklung/hessen/gross-gerau-2020-2024

Gemeindeabsätze

Der jeweilige Absatz nennt die eigene Gemeinde, die Stichtage und die Zahl der verglichenen Zonen. Absätze mit kleiner Fallzahl sind sichtbar gekennzeichnet.

Kleine Fallzahl · 2 ZonenBiebesheim am Rhein
Grundradar berechnet für Biebesheim am Rhein zwischen 01.01.2020 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +38,7 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 17,7 Prozent. Die Berechnung umfasst 2 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 3 ZonenBischofsheim
Grundradar berechnet für Bischofsheim zwischen 01.01.2020 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +32,4 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 12,3 Prozent. Die Berechnung umfasst 3 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 3 ZonenBüttelborn
Grundradar berechnet für Büttelborn zwischen 01.01.2020 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +50,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 27,3 Prozent. Die Berechnung umfasst 3 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 3 ZonenGernsheim
Grundradar berechnet für Gernsheim zwischen 01.01.2020 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +48,6 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 26,1 Prozent. Die Berechnung umfasst 3 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 1 ZoneGinsheim-Gustavsburg
Grundradar berechnet für Ginsheim-Gustavsburg zwischen 01.01.2020 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +55,7 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 32,1 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 13 ZonenGroß-Gerau
Grundradar berechnet für Groß-Gerau zwischen 01.01.2020 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +50,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 27,3 Prozent. Die Berechnung umfasst 13 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 3 ZonenKelsterbach
Grundradar berechnet für Kelsterbach zwischen 01.01.2020 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +30,8 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 11,0 Prozent. Die Berechnung umfasst 3 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 8 ZonenMörfelden-Walldorf
Grundradar berechnet für Mörfelden-Walldorf zwischen 01.01.2020 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +54,6 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 31,2 Prozent. Die Berechnung umfasst 8 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 5 ZonenNauheim
Grundradar berechnet für Nauheim zwischen 01.01.2020 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +40,6 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 19,3 Prozent. Die Berechnung umfasst 5 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 4 ZonenRaunheim
Grundradar berechnet für Raunheim zwischen 01.01.2020 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +42,1 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 20,6 Prozent. Die Berechnung umfasst 4 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 14 ZonenRiedstadt
Grundradar berechnet für Riedstadt zwischen 01.01.2020 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +26,3 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 7,2 Prozent. Die Berechnung umfasst 14 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 19 ZonenRüsselsheim am Main
Grundradar berechnet für Rüsselsheim am Main zwischen 01.01.2020 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +35,4 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 14,9 Prozent. Die Berechnung umfasst 19 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 1 ZoneStockstadt am Rhein
Grundradar berechnet für Stockstadt am Rhein zwischen 01.01.2020 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +60,7 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 36,4 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 2 ZonenTrebur
Grundradar berechnet für Trebur zwischen 01.01.2020 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +24,6 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 5,7 Prozent. Die Berechnung umfasst 2 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.

Fragen an Ihren Gutachterausschuss

Die ausgewerteten Werte hat der für den Landkreis Groß-Gerau zuständige Gutachterausschuss für Grundstückswerte ermittelt und beschlossen. Zuschnitt, Begründung und Beschlusslage einzelner Bodenrichtwertzonen kann allein seine Geschäftsstelle erläutern; Grundradar wertet die veröffentlichten Werte aus und spricht nicht für den Ausschuss. Die Antworten kennt deshalb nur der Ausschuss; die Zahlen, auf die sich die folgenden Fragen stützen, stehen in der Studie. Die drei Fragen sind ein Anstoß für die lokale Einordnung.

  1. Warum reicht die reale Veränderung zwischen den Gemeinden von +5,7 Prozent bis +36,4 Prozent?Ausgangspunkt: Gemeindetabelle, reale Veränderung
  2. Warum lag der Landkreis Groß-Gerau auf Rang 3 von 26 in Hessen?Ausgangspunkt: Vergleich der geeigneten Kreise und kreisfreien Städte in Hessen
  3. Der Median der vergleichbaren Wohn-Bodenrichtwertzonen stieg von 430,0 €/m² (01.01.2020) auf 625,0 €/m² (01.01.2024). Was hat diesen Anstieg getragen?Ausgangspunkt: Preisniveau der Vergleichsgruppe an beiden Stichtagen

Daten und Dokumente

Methodischer Hinweis

  • Stichtage und Quellen. Die Angaben beziehen sich auf die Stichtage 01.01.2020 und 01.01.2024. Datenstand der Auswertung ist der 09.09.2026. Quelle der Wohn-Bodenrichtwerte ist BORIS Hessen über Geoportal Hessen. Der Verbraucherpreisindex stammt vom Statistischen Bundesamt (Destatis).
  • Warum die Zonen über ihre Fläche zugeordnet sind. Die Zonen wurden anhand ihrer Fläche zugeordnet, weil die amtlichen Zonennummern zwischen 2020 und 2024 neu vergeben wurden. Dieselbe Zone trägt an den beiden Stichtagen also keine gemeinsame Nummer.
  • Schwellenwert der Flächenüberlappung. Der gewählte Schwellenwert für die Flächenüberlappung beträgt 0,85. Dabei wird die gemeinsame Fläche ins Verhältnis zur Gesamtfläche beider Zonen gesetzt. Bei diesem Schwellenwert ergeben sich 81 eindeutige Paare. Bei 0,80 sind es 88 eindeutige Paare, bei 0,90 sind es 70 und bei 0,95 sind es 60.
  • Teilungen und Zusammenlegungen. Unter den Zuordnungen ab dem Schwellenwert 0,85 gab es keine Mehrdeutigkeit durch mehrere passende Gegenstücke. Das schließt Teilungen oder Zusammenlegungen außerhalb dieser Auswahl nicht aus.
  • Welche Zonen in die Auswertung kommen. In die Auswertung kommen nur positive Wohn-Bodenrichtwerte, die anhand ihrer Fläche eindeutig zugeordnet wurden. Die beiden Zeiträume haben jeweils ihre eigenen Zonen. Ergebnisse der Zeiträume rechnen wir nicht ineinander um.
  • Wie der Prozentwert entsteht. Der Prozentwert ist der Median der einzelnen Zonenveränderungen. Nominale und inflationsbereinigte Veränderungen werden je Zone vor der Medianbildung berechnet. Für die Inflationsbereinigung verwenden wir die nationalen Verbraucherpreisindex-Januarwerte, weil sie über alle Jahre gleich erhoben werden und keine regionalen Brüche enthalten.
  • Was ein Bodenrichtwert ist. Ein Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für den Boden, den der Gutachterausschuss aus der Kaufpreissammlung ableitet (§ 196 Abs. 1 BauGB). Er gilt jeweils für eine ganze Bodenrichtwertzone, kurz Zone: ein Gebiet, das nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmt. Angegeben wird er je Quadratmeter eines gedachten, unbebauten Grundstücks, dessen Merkmale mit den in der Zone vorherrschenden weitgehend übereinstimmen (§ 13 ImmoWertV). Er ist weder ein Kaufpreis noch der Verkehrswert eines einzelnen Grundstücks.
  • Kleine Fallzahlen. Gemeindeauswertungen mit weniger als 20 vergleichbaren Zonen kennzeichnen wir als kleine Fallzahl. Diese Kennzeichnung betrifft die einzelne Gemeindeauswertung. Die Mindestzahl von 20 Zonen ist das Veröffentlichungs- und Vergleichskriterium für den Kreis. So erhält eine Zahl mit wenigen Zonen nicht dieselbe Aussagekraft wie eine breit getragene Gemeindeauswertung.
  • Was die Hauptkennzahl misst. Die Hauptkennzahl der Studie beschreibt die vergleichbaren Zonen: 81 Wohn-Bodenrichtwertzonen, die anhand ihrer Fläche eindeutig zugeordnet wurden. Nur für diese Grundgesamtheit lässt sich überhaupt eine Veränderung je Zone messen.
  • Was die Tabelle „Alle Wohnzonen je Stichtag“ zeigt. Die Tabelle „Alle Wohnzonen je Stichtag“ bezieht die zum jeweiligen Stichtag vorhandenen geeigneten Wohn-Bodenrichtwertzonen ein. Sie beantwortet damit, wie hoch der Median aller Zonen zum jeweiligen Stichtag lag. Die beiden Stichtagsmedianwerte dieser Tabelle ergeben ins Verhältnis gesetzt nicht die Hauptkennzahl: Jeder Stichtag umfasst andere Zonen, während die Hauptkennzahl aus der Veränderung jeder einzelnen Zone entsteht.
  • Vergleichszeitraum. Alle Prozentangaben nennen ihren Vergleichszeitraum.
Alle geeigneten Wohn-Bodenrichtwertzonen je Stichtag.
StichtagMedianVorhandene Zonen
01.01.2020425,0 €/m²104
01.01.2022600,0 €/m²102
01.01.2024525,0 €/m²135

Rechte, Hinweise und Kontakt

Nutzungsrechte. Die Grafiken und Karten von Grundradar sind honorarfrei unter CC BY 4.0 nutzbar, mit der Quellenangabe „Grundradar, grundradar.de“. Für die amtlichen Bodenrichtwerte gilt folgende Nutzungsregel: Kostenfrei; Nutzung ohne Einschränkung oder Bedingung nach § 17 Abs. 4 BauGB-AV Hessen. Rechte der amtlichen Eingangsdaten bleiben unberührt.
Namensnennungen der Datenquellen. BORIS Hessen · Kostenfrei; Nutzung ohne Einschränkung oder Bedingung nach § 17 Abs. 4 BauGB-AV Hessen · © Statistisches Bundesamt (Destatis), Verbraucherpreisindex · © BKG (2025) dl-de/by-2-0.
Rückfragen und Korrekturen. Auf Anfrage stellen wir Zahlen für einzelne Gemeinden Ihres Verbreitungsgebiets bereit. Nennen Sie uns dazu bitte die betroffene Abbildung und Ihre Quelle.
Pressekontaktpresse@grundradar.deLukas Brunner. Presseanfragen beantworten wir werktags innerhalb von 24 Stunden.Studie öffnen

Über Grundradar

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