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Pressebereich · Datenstudie

Bodenrichtwerte im Landkreis Gießen 2020–⁠2026: nominal +24,2 %, nach Abzug der Inflation +1,0 %

Seit 2022 sind die Werte zwar nominal um 9,1 Prozent gestiegen, nach Abzug der Inflation haben sie allerdings 6,5 Prozent verloren.

Text, Zahlen und Grafiken sind zur redaktionellen Verwendung freigegeben. Alle Angaben stammen aus derselben Berechnung wie die Studie.

624 vergleichbare Wohnzonen·2020–2026·Datenstand 09.10.2026·presse@grundradar.de
2020–2026 nominal+24,2 %Median aus 624 Zonen
2020–2026 nach Abzug der Inflation+1,0 %nach Verbraucherpreisindex
2022–2026 nach Abzug der Inflation-6,5 %jüngerer Zeitraum

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  • Jede Grafik nennt Quelle, Zeitraum und Zonenzahl bereits im Bild.
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Gemeinden nominal und real

Landkreis Gießen: Nach Abzug der Inflation reichen die Gemeindewerte von +35,5 % in Gießen bis -6,6 % in Laubach

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Verlauf seit 2020

Landkreis Gießen: Von 2020 bis 2026 stieg der nominale Index der Wohn-Bodenrichtwerte um 24,2 Prozent. Die Verbraucherpreise stiegen um 23,0 Prozent

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Zwei Vergleichszeiträume

Landkreis Gießen: Nach Abzug der Inflation stiegen die Werte seit 2020 um 1,0 %, seit 2022 fielen sie um 6,5 %

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Karte der realen Veränderung

Landkreis Gießen: Nach Abzug der Inflation liegen 9 der 18 Gemeinden unter null, die Werte reichen von -6,6 % bis +35,5 %

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Vergleich mit den Nachbarn

Landkreis Gießen: Die 4 vergleichbaren Nachbarn reichen von +14,3 bis +22,2 Prozent, der Landkreis Gießen liegt bei +24,2 Prozent

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Pressemitteilung

Zum Abdruck freigegeben

Zwischen dem 01.01.2020 und dem 01.01.2026 stiegen die Wohn-Bodenrichtwerte der 624 vergleichbaren Bodenrichtwertzonen im Landkreis Gießen im Median um 24,2 Prozent. Das hat Grundradar aus den amtlichen Werten berechnet. Der Median ist die Mitte der nach Größe geordneten Veränderungen, bei gerader Anzahl der Durchschnitt der beiden mittleren Werte. Nominal bezeichnet die Veränderung ohne Berücksichtigung der Inflation. Real, also nach Abzug der Inflation von 23,0 Prozent, ergibt sich ein Zuwachs von 1,0 Prozent.

Alle vergleichbaren Nachbarkreise lagen nominal unter dem Landkreis Gießen. Im Nachbarschaftsvergleich liegt der Landkreis Gießen nominal vor Wetteraukreis, Lahn-Dill-Kreis, Landkreis Marburg-Biedenkopf und Vogelsbergkreis.

Nominal stiegen die Werte in 623 Bodenrichtwertzonen, in 0 Bodenrichtwertzonen sanken sie. In 1 Bodenrichtwertzone blieben sie unverändert. 347 Zonen lagen über der Inflation, 277 Zonen blieben hinter der Inflation zurück.

Die reale Zahl ist keine Differenz der beiden Prozentwerte. Ein beispielhafter Bodenrichtwert von 100 Euro je Quadratmeter im Jahr 2020 entspräche bei dieser Veränderung im Jahr 2026 nominal 124,2 Euro je Quadratmeter. Gleichzeitig kostet alles, was 2020 100 Euro gekostet hat, im Jahr 2026 bereits 123,0 Euro. Diese beiden Beträge werden nicht voneinander abgezogen, sondern durcheinander geteilt. 124,2 geteilt durch 123,0 ergibt einen realen Zuwachs von 1,0 Prozent.

In 18 Gemeinden reicht die reale Veränderung von +35,5 Prozent in Gießen bis -6,6 Prozent in Laubach. 9 Gemeinden blieben hinter der Inflation zurück.

Im jüngeren Zeitraum 2022 bis 2026 betrug der Median der nominalen Wohnzonenveränderungen 9,1 Prozent. Dieser Zeitraum umfasst 641 Zonen. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 6,5 Prozent, und 624 Zonen blieben hinter der Inflation zurück. Der reale Index erreichte seinen Höchststand 2022 bei 107,8 und liegt seither darunter.

Für diesen Datenstand liegt keine Aufteilung nach amtlichen Quellenklassen vor.

Textbausteine zum Übernehmen

Die Bausteine stehen für sich und nennen ihren Zeitraum, sodass sie ohne den umgebenden Text abgedruckt werden können.

Quellenangabe
Grundradar (2026): Amtliche Wohn-Bodenrichtwerte im Landkreis Gießen 2020–2026: die Entwicklung nach Abzug der Inflation. Datenstand 09.10.2026. https://grundradar.de/recherche/bodenrichtwert-entwicklung/hessen/giessen-2020-2026

Gemeindeabsätze

Der jeweilige Absatz nennt die eigene Gemeinde, die Stichtage und die Zahl der verglichenen Zonen. Absätze mit kleiner Fallzahl sind sichtbar gekennzeichnet.

Kleine Fallzahl · 10 ZonenAllendorf (Lumda)
Grundradar berechnet für Allendorf (Lumda) zwischen 01.01.2020 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +15,7 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 6,0 Prozent. Die Berechnung umfasst 10 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
GemeindeabsatzBiebertal
Grundradar berechnet für Biebertal zwischen 01.01.2020 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +15,4 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 6,2 Prozent. Die Berechnung umfasst 37 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung.
GemeindeabsatzBuseck
Grundradar berechnet für Buseck zwischen 01.01.2020 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +25,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 1,6 Prozent. Die Berechnung umfasst 30 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung.
Kleine Fallzahl · 19 ZonenFernwald
Grundradar berechnet für Fernwald zwischen 01.01.2020 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +29,2 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 5,0 Prozent. Die Berechnung umfasst 19 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
GemeindeabsatzGießen
Grundradar berechnet für Gießen zwischen 01.01.2020 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +66,7 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 35,5 Prozent. Die Berechnung umfasst 146 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung.
GemeindeabsatzGrünberg
Grundradar berechnet für Grünberg zwischen 01.01.2020 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +16,7 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 5,2 Prozent. Die Berechnung umfasst 39 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung.
GemeindeabsatzHeuchelheim a. d. Lahn
Grundradar berechnet für Heuchelheim a. d. Lahn zwischen 01.01.2020 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +27,7 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 3,7 Prozent. Die Berechnung umfasst 21 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung.
GemeindeabsatzHungen
Grundradar berechnet für Hungen zwischen 01.01.2020 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +23,5 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 0,4 Prozent. Die Berechnung umfasst 42 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung.
GemeindeabsatzLanggöns
Grundradar berechnet für Langgöns zwischen 01.01.2020 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +18,6 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 3,6 Prozent. Die Berechnung umfasst 20 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung.
GemeindeabsatzLaubach
Grundradar berechnet für Laubach zwischen 01.01.2020 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +15,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 6,6 Prozent. Die Berechnung umfasst 28 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung.
GemeindeabsatzLich
Grundradar berechnet für Lich zwischen 01.01.2020 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +21,4 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 1,3 Prozent. Die Berechnung umfasst 35 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung.
GemeindeabsatzLinden
Grundradar berechnet für Linden zwischen 01.01.2020 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +29,9 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 5,5 Prozent. Die Berechnung umfasst 22 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung.
GemeindeabsatzLollar
Grundradar berechnet für Lollar zwischen 01.01.2020 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +19,1 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 3,2 Prozent. Die Berechnung umfasst 28 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung.
GemeindeabsatzPohlheim
Grundradar berechnet für Pohlheim zwischen 01.01.2020 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +26,3 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 2,7 Prozent. Die Berechnung umfasst 45 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung.
GemeindeabsatzRabenau
Grundradar berechnet für Rabenau zwischen 01.01.2020 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +20,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 2,5 Prozent. Die Berechnung umfasst 22 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung.
GemeindeabsatzReiskirchen
Grundradar berechnet für Reiskirchen zwischen 01.01.2020 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +18,8 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 3,5 Prozent. Die Berechnung umfasst 31 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung.
GemeindeabsatzStaufenberg
Grundradar berechnet für Staufenberg zwischen 01.01.2020 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +23,3 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 0,2 Prozent. Die Berechnung umfasst 22 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung.
GemeindeabsatzWettenberg
Grundradar berechnet für Wettenberg zwischen 01.01.2020 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +37,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 11,3 Prozent. Die Berechnung umfasst 27 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung.

Fragen an Ihren Gutachterausschuss

Die ausgewerteten Werte hat der für den Landkreis Gießen zuständige Gutachterausschuss für Grundstückswerte ermittelt und beschlossen. Zuschnitt, Begründung und Beschlusslage einzelner Bodenrichtwertzonen kann allein seine Geschäftsstelle erläutern; Grundradar wertet die veröffentlichten Werte aus und spricht nicht für den Ausschuss. Die Antworten kennt deshalb nur der Ausschuss; die Zahlen, auf die sich die folgenden Fragen stützen, stehen in der Studie. Die drei Fragen sind ein Anstoß für die lokale Einordnung.

  1. Warum blieben Allendorf (Lumda), Biebertal, Grünberg, Langgöns, Laubach, Lich, Lollar, Rabenau und Reiskirchen hinter der Inflation zurück?Ausgangspunkt: Gemeindetabelle, reale Veränderung
  2. Warum lag der Landkreis Gießen auf Rang 8 von 26 in Hessen?Ausgangspunkt: Vergleich der geeigneten Kreise und kreisfreie Städte in Hessen
  3. Der Median der vergleichbaren Wohn-Bodenrichtwertzonen stieg von 135,0 €/m² (01.01.2020) auf 170,0 €/m² (01.01.2026). Was hat diesen Anstieg getragen?Ausgangspunkt: Preisniveau der Vergleichsgruppe an beiden Stichtagen

Daten und Dokumente

Methodischer Hinweis

  • Stichtage und Quellen. Die Angaben beziehen sich auf die Stichtage 01.01.2020 und 01.01.2026. Datenstand der Auswertung ist der 09.10.2026. Quelle der Wohn-Bodenrichtwerte ist BORIS Hessen über Geoportal Hessen. Der Verbraucherpreisindex stammt vom Statistischen Bundesamt (Destatis).
  • Warum die Zonen über ihre Fläche zugeordnet sind. Die Zonen wurden anhand ihrer Fläche zugeordnet, weil die amtlichen Zonennummern zwischen 2020 und 2026 neu vergeben wurden. Dieselbe Zone trägt an den beiden Stichtagen also keine gemeinsame Nummer.
  • Schwellenwert der Flächenüberlappung. Der gewählte Schwellenwert für die Flächenüberlappung beträgt 0,85. Dabei wird die gemeinsame Fläche ins Verhältnis zur Gesamtfläche beider Zonen gesetzt. Bei diesem Schwellenwert ergeben sich 625 eindeutige Paare. Bei 0,80 sind es 628 eindeutige Paare, bei 0,90 sind es 618 und bei 0,95 sind es 607.
  • Teilungen und Zusammenlegungen. Unter den Zuordnungen ab dem Schwellenwert 0,85 gab es keine Mehrdeutigkeit durch mehrere passende Gegenstücke. Das schließt Teilungen oder Zusammenlegungen außerhalb dieser Auswahl nicht aus.
  • Welche Zonen in die Auswertung kommen. In die Auswertung kommen nur positive Wohn-Bodenrichtwerte, die anhand ihrer Fläche eindeutig zugeordnet wurden. Die beiden Zeiträume haben jeweils ihre eigenen Zonen. Ergebnisse der Zeiträume rechnen wir nicht ineinander um.
  • Wie der Prozentwert entsteht. Der Prozentwert ist der Median der einzelnen Zonenveränderungen. Nominale und inflationsbereinigte Veränderungen werden je Zone vor der Medianbildung berechnet. Für die Inflationsbereinigung verwenden wir die nationalen Verbraucherpreisindex-Januarwerte, weil sie über alle Jahre gleich erhoben werden und keine regionalen Brüche enthalten.
  • Was ein Bodenrichtwert ist. Ein Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für den Boden, den der Gutachterausschuss aus der Kaufpreissammlung ableitet (§ 196 Abs. 1 BauGB). Er gilt jeweils für eine ganze Bodenrichtwertzone, kurz Zone: ein Gebiet, das nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmt. Angegeben wird er je Quadratmeter eines gedachten, unbebauten Grundstücks, dessen Merkmale mit den in der Zone vorherrschenden weitgehend übereinstimmen (§ 13 ImmoWertV). Er ist weder ein Kaufpreis noch der Verkehrswert eines einzelnen Grundstücks.
  • Kleine Fallzahlen. Gemeindeauswertungen mit weniger als 20 vergleichbaren Zonen kennzeichnen wir als kleine Fallzahl. Diese Kennzeichnung betrifft die einzelne Gemeindeauswertung. Die Mindestzahl von 20 Zonen ist das Veröffentlichungs- und Vergleichskriterium für den Kreis. So erhält eine Zahl mit wenigen Zonen nicht dieselbe Aussagekraft wie eine breit getragene Gemeindeauswertung.
  • Was die Hauptkennzahl misst. Die Hauptkennzahl der Studie beschreibt die vergleichbaren Zonen: 624 Wohn-Bodenrichtwertzonen, die anhand ihrer Fläche eindeutig zugeordnet wurden. Nur für diese Grundgesamtheit lässt sich überhaupt eine Veränderung je Zone messen.
  • Was die Tabelle „Alle Wohnzonen je Stichtag“ zeigt. Die Tabelle „Alle Wohnzonen je Stichtag“ bezieht die zum jeweiligen Stichtag vorhandenen geeigneten Wohn-Bodenrichtwertzonen ein. Sie beantwortet damit, wie hoch der Median aller Zonen zum jeweiligen Stichtag lag. Die beiden Stichtagsmedianwerte dieser Tabelle ergeben ins Verhältnis gesetzt nicht die Hauptkennzahl: Jeder Stichtag umfasst andere Zonen, während die Hauptkennzahl aus der Veränderung jeder einzelnen Zone entsteht.
  • Vergleichszeitraum. Alle Prozentangaben nennen ihren Vergleichszeitraum.
Alle geeigneten Wohn-Bodenrichtwertzonen je Stichtag.
StichtagMedianVorhandene Zonen
01.01.2020135,0 €/m²647
01.01.2022155,0 €/m²653
01.01.2024160,0 €/m²660
01.01.2026170,0 €/m²667

Die nächste Aktualisierung folgt zum Stichtag 01.01.2028.

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Rechte, Hinweise und Kontakt

Nutzungsrechte. Die Grafiken und Karten von Grundradar sind honorarfrei unter CC BY 4.0 nutzbar, mit der Quellenangabe „Grundradar, grundradar.de“. Für die amtlichen Bodenrichtwerte gilt folgende Nutzungsregel: Kostenfrei; Nutzung ohne Einschränkung oder Bedingung nach § 17 Abs. 4 BauGB-AV Hessen. Rechte der amtlichen Eingangsdaten bleiben unberührt.
Namensnennungen der Datenquellen. BORIS Hessen · Kostenfrei; Nutzung ohne Einschränkung oder Bedingung nach § 17 Abs. 4 BauGB-AV Hessen · © Statistisches Bundesamt (Destatis), Verbraucherpreisindex · © BKG (2025) dl-de/by-2-0.
Rückfragen und Korrekturen. Auf Anfrage stellen wir Zahlen für einzelne Gemeinden Ihres Verbreitungsgebiets bereit. Nennen Sie uns dazu bitte die betroffene Abbildung und Ihre Quelle.
Pressekontaktpresse@grundradar.deLukas Brunner. Presseanfragen beantworten wir werktags innerhalb von 24 Stunden.Studie öffnen

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