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Pressebereich · Datenstudie

Bodenrichtwerte in Frankfurt am Main 2020–⁠2026: nominal +5,2 %, nach Abzug der Inflation -14,5 %

Text, Zahlen und Grafiken sind zur redaktionellen Verwendung freigegeben. Alle Angaben stammen aus derselben Berechnung wie die Studie.

556 vergleichbare Wohnzonen·2020–2026·Datenstand 09.10.2026·presse@grundradar.de
2020–2026 nominal+5,2 %Median aus 556 Zonen
2020–2026 nach Abzug der Inflation-14,5 %nach Verbraucherpreisindex
2022–2026 nach Abzug der Inflation-17,9 %jüngerer Zeitraum

Honorarfreie Grafiken

  • Jede Grafik nennt Quelle, Zeitraum und Zonenzahl bereits im Bild.
  • Die PNG-Dateien sind 2.400 Pixel breit und damit für den Druck geeignet.
  • Die SVG-Dateien lassen sich ohne Qualitätsverlust vergrößern und verkleinern.
Verlauf seit 2020

Frankfurt am Main: Von 2020 bis 2026 stieg der nominale Index der Wohn-Bodenrichtwerte um 5,2 Prozent. Die Verbraucherpreise stiegen um 23,0 Prozent

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Zwei Vergleichszeiträume

Frankfurt am Main: Nach Abzug der Inflation fielen die Werte seit 2020 um 14,5 % und seit 2022 um 17,9 %

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Verteilung der Zonenveränderungen

Frankfurt am Main: Der Median der 556 Zonen liegt bei +5,2 %, zwischen schwachen und starken Zonen liegen 28,3 Prozentpunkte

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Vergleich mit den Nachbarn

Frankfurt am Main: Die 7 vergleichbaren Nachbarn reichen von +8,7 bis +36,4 Prozent, Frankfurt am Main liegt bei +5,2 Prozent

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Pressemitteilung

Zum Abdruck freigegeben

Zwischen dem 01.01.2020 und dem 01.01.2026 stiegen die Wohn-Bodenrichtwerte der 556 vergleichbaren Bodenrichtwertzonen in Frankfurt am Main im Median um 5,2 Prozent. Das hat Grundradar aus den amtlichen Werten berechnet. Der Median ist die Mitte der nach Größe geordneten Veränderungen, bei gerader Anzahl der Durchschnitt der beiden mittleren Werte. Nominal bezeichnet die Veränderung ohne Berücksichtigung der Inflation. Real, also nach Abzug der Inflation von 23,0 Prozent, ergibt sich ein Rückgang um 14,5 Prozent.

Frankfurt am Main erreichte den letzten Platz unter 26 vergleichbaren Einheiten in Hessen. Im Nachbarschaftsvergleich liegt Frankfurt am Main nominal hinter Offenbach am Main, Landkreis Groß-Gerau, Hochtaunuskreis, Main-Kinzig-Kreis, Main-Taunus-Kreis, Landkreis Offenbach und Wetteraukreis.

Nominal stiegen die Werte in 302 Bodenrichtwertzonen, in 238 Bodenrichtwertzonen sanken sie. In 16 Bodenrichtwertzonen blieben sie unverändert. 6 Zonen lagen über der Inflation, 550 Zonen blieben hinter der Inflation zurück.

Die reale Zahl ist keine Differenz der beiden Prozentwerte. Ein beispielhafter Bodenrichtwert von 100 Euro je Quadratmeter im Jahr 2020 entspräche bei dieser Veränderung im Jahr 2026 nominal 105,2 Euro je Quadratmeter. Gleichzeitig kostet alles, was 2020 100 Euro gekostet hat, im Jahr 2026 bereits 123,0 Euro. Diese beiden Beträge werden nicht voneinander abgezogen, sondern durcheinander geteilt. 105,2 geteilt durch 123,0 ergibt einen realen Rückgang um 14,5 Prozent.

Die Studie behandelt Frankfurt am Main als eine Gemeinde. Aus der Verteilung der Bodenrichtwertzonen lässt sich keine Rangfolge der Stadtteile ableiten.

Im jüngeren Zeitraum 2022 bis 2026 betrug der Median der nominalen Wohnzonenveränderungen minus 4,2 Prozent. Dieser Zeitraum umfasst 598 Zonen. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 17,9 Prozent, und 594 Zonen blieben hinter der Inflation zurück. Der reale Index erreichte seinen Höchststand 2022 bei 104,7 und liegt seither darunter.

Innerhalb der Stadt liegt die Obergrenze des schwächsten Zehntels der nominalen Wohnzonenveränderungen 2020 bis 2026 bei -13,3 Prozent, die Untergrenze des stärksten Zehntels bei +15,0 Prozent.

Textbausteine zum Übernehmen

Die Bausteine stehen für sich und nennen ihren Zeitraum, sodass sie ohne den umgebenden Text abgedruckt werden können.

Quellenangabe
Grundradar (2026): Amtliche Wohn-Bodenrichtwerte in Frankfurt am Main 2020–2026: die Entwicklung nach Abzug der Inflation. Datenstand 09.10.2026. https://grundradar.de/recherche/bodenrichtwert-entwicklung/hessen/frankfurt-am-main-2020-2026

Gemeindeabsätze

Der jeweilige Absatz nennt die eigene Gemeinde, die Stichtage und die Zahl der verglichenen Zonen. Absätze mit kleiner Fallzahl sind sichtbar gekennzeichnet.

GemeindeabsatzFrankfurt am Main
Grundradar berechnet für Frankfurt am Main zwischen 01.01.2020 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +5,2 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 14,5 Prozent. Die Berechnung umfasst 556 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung.

Fragen an Ihren Gutachterausschuss

Die ausgewerteten Werte hat der für Frankfurt am Main zuständige Gutachterausschuss für Grundstückswerte ermittelt und beschlossen. Zuschnitt, Begründung und Beschlusslage einzelner Bodenrichtwertzonen kann allein seine Geschäftsstelle erläutern; Grundradar wertet die veröffentlichten Werte aus und spricht nicht für den Ausschuss. Die Antworten kennt deshalb nur der Ausschuss; die Zahlen, auf die sich die folgenden Fragen stützen, stehen in der Studie. Die drei Fragen sind ein Anstoß für die lokale Einordnung.

  1. Warum blieb Frankfurt am Main hinter der Inflation zurück?Ausgangspunkt: Gemeindetabelle, reale Veränderung
  2. Warum lag Frankfurt am Main auf Rang 26 von 26 in Hessen?Ausgangspunkt: Vergleich der geeigneten Kreise und kreisfreie Städte in Hessen
  3. Der Median der vergleichbaren Wohn-Bodenrichtwertzonen stieg von 980,0 €/m² (01.01.2020) auf 1.025,0 €/m² (01.01.2026). Was hat diesen Anstieg getragen?Ausgangspunkt: Preisniveau der Vergleichsgruppe an beiden Stichtagen

Daten und Dokumente

Methodischer Hinweis

  • Stichtage und Quellen. Die Angaben beziehen sich auf die Stichtage 01.01.2020 und 01.01.2026. Datenstand der Auswertung ist der 09.10.2026. Quelle der Wohn-Bodenrichtwerte ist BORIS Hessen über Geoportal Hessen. Der Verbraucherpreisindex stammt vom Statistischen Bundesamt (Destatis).
  • Warum die Zonen über ihre Fläche zugeordnet sind. Die Zonen wurden anhand ihrer Fläche zugeordnet, weil die amtlichen Zonennummern zwischen 2020 und 2026 neu vergeben wurden. Dieselbe Zone trägt an den beiden Stichtagen also keine gemeinsame Nummer.
  • Schwellenwert der Flächenüberlappung. Der gewählte Schwellenwert für die Flächenüberlappung beträgt 0,85. Dabei wird die gemeinsame Fläche ins Verhältnis zur Gesamtfläche beider Zonen gesetzt. Bei diesem Schwellenwert ergeben sich 556 eindeutige Paare. Bei 0,80 sind es 569 eindeutige Paare, bei 0,90 sind es 537 und bei 0,95 sind es 497.
  • Teilungen und Zusammenlegungen. Unter den Zuordnungen ab dem Schwellenwert 0,85 gab es keine Mehrdeutigkeit durch mehrere passende Gegenstücke. Das schließt Teilungen oder Zusammenlegungen außerhalb dieser Auswahl nicht aus.
  • Welche Zonen in die Auswertung kommen. In die Auswertung kommen nur positive Wohn-Bodenrichtwerte, die anhand ihrer Fläche eindeutig zugeordnet wurden. Die beiden Zeiträume haben jeweils ihre eigenen Zonen. Ergebnisse der Zeiträume rechnen wir nicht ineinander um.
  • Wie der Prozentwert entsteht. Der Prozentwert ist der Median der einzelnen Zonenveränderungen. Nominale und inflationsbereinigte Veränderungen werden je Zone vor der Medianbildung berechnet. Für die Inflationsbereinigung verwenden wir die nationalen Verbraucherpreisindex-Januarwerte, weil sie über alle Jahre gleich erhoben werden und keine regionalen Brüche enthalten.
  • Was ein Bodenrichtwert ist. Ein Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für den Boden, den der Gutachterausschuss aus der Kaufpreissammlung ableitet (§ 196 Abs. 1 BauGB). Er gilt jeweils für eine ganze Bodenrichtwertzone, kurz Zone: ein Gebiet, das nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmt. Angegeben wird er je Quadratmeter eines gedachten, unbebauten Grundstücks, dessen Merkmale mit den in der Zone vorherrschenden weitgehend übereinstimmen (§ 13 ImmoWertV). Er ist weder ein Kaufpreis noch der Verkehrswert eines einzelnen Grundstücks.
  • Kleine Fallzahlen. Die kleinste Gemeindeauswertung stützt sich auf 556 Zonen. Auswertungen unter 20 Zonen kennzeichnen wir; in Frankfurt am Main gibt es keine.
  • Was die Hauptkennzahl misst. Die Hauptkennzahl der Studie beschreibt die vergleichbaren Zonen: 556 Wohn-Bodenrichtwertzonen, die anhand ihrer Fläche eindeutig zugeordnet wurden. Nur für diese Grundgesamtheit lässt sich überhaupt eine Veränderung je Zone messen.
  • Was die Tabelle „Alle Wohnzonen je Stichtag“ zeigt. Die Tabelle „Alle Wohnzonen je Stichtag“ bezieht die zum jeweiligen Stichtag vorhandenen geeigneten Wohn-Bodenrichtwertzonen ein. Sie beantwortet damit, wie hoch der Median aller Zonen zum jeweiligen Stichtag lag. Die beiden Stichtagsmedianwerte dieser Tabelle ergeben ins Verhältnis gesetzt nicht die Hauptkennzahl: Jeder Stichtag umfasst andere Zonen, während die Hauptkennzahl aus der Veränderung jeder einzelnen Zone entsteht.
  • Vergleichszeitraum. Alle Prozentangaben nennen ihren Vergleichszeitraum.
Alle geeigneten Wohn-Bodenrichtwertzonen je Stichtag.
StichtagMedianVorhandene Zonen
01.01.2020980,0 €/m²610
01.01.20221.200,0 €/m²615
01.01.20241.100,0 €/m²618
01.01.20261.025,0 €/m²620

Die nächste Aktualisierung folgt zum Stichtag 01.01.2028.

Bodenrichtwert-Übersicht mit der Bestandstabelle „Alle Zonen“ öffnen

Rechte, Hinweise und Kontakt

Nutzungsrechte. Die Grafiken und Karten von Grundradar sind honorarfrei unter CC BY 4.0 nutzbar, mit der Quellenangabe „Grundradar, grundradar.de“. Für die amtlichen Bodenrichtwerte gilt folgende Nutzungsregel: Kostenfrei; Nutzung ohne Einschränkung oder Bedingung nach § 17 Abs. 4 BauGB-AV Hessen. Rechte der amtlichen Eingangsdaten bleiben unberührt.
Namensnennungen der Datenquellen. BORIS Hessen · Kostenfrei; Nutzung ohne Einschränkung oder Bedingung nach § 17 Abs. 4 BauGB-AV Hessen · © Statistisches Bundesamt (Destatis), Verbraucherpreisindex · © BKG (2025) dl-de/by-2-0.
Rückfragen und Korrekturen. Auf Anfrage stellen wir Zahlen Ihres Verbreitungsgebiets bereit. Nennen Sie uns dazu bitte die betroffene Abbildung und Ihre Quelle.
Pressekontaktpresse@grundradar.deLukas Brunner. Presseanfragen beantworten wir werktags innerhalb von 24 Stunden.Studie öffnen

Über Grundradar

Grundradar (grundradar.de) führt amtliche Daten zu Grundstücken zusammen: Bodenrichtwerte, Grundsteuer-Hebesätze sowie Risikodaten zu Hochwasser, Starkregen und Altlasten. Die Angaben stammen aus offiziellen Quellen von Bund und Ländern und werden zu einer einzigen Auskunft pro Adresse gebündelt. Jeder Wert nennt Quelle und Stichtag.

Käufer, Eigentümer und Makler können damit kostenlos nachvollziehen, was die behördlichen Informationen über ein bestimmtes Grundstück aussagen.

Ausgewählte Auswertungen wie die vorliegende Studie veröffentlicht Grundradar mit offener Methodik und frei zugänglichen Rohdaten.

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