Zum Hauptinhalt springen
grundradar
Pressebereich · Datenstudie

Bodenrichtwerte im Landkreis Darmstadt-Dieburg nach Abzug der Inflation: 2020–2024 +17,9 Prozent, 2022–2024 -2,8 Prozent

Text, Zahlen und Grafiken sind zur redaktionellen Verwendung freigegeben. Alle Angaben stammen aus derselben Berechnung wie die Studie.

215 vergleichbare Wohnzonen·20202024·Datenstand 09.09.2026·presse@grundradar.de
2020–2024 nominal+38,9 %Median aus 215 Zonen
2020–2024 nach Abzug der Inflation+17,9 %nach Verbraucherpreisindex
2022–2024 nach Abzug der Inflation-2,8 %jüngerer Zeitraum

Honorarfreie Grafiken

  • Jede Grafik nennt Quelle, Zeitraum und Zonenzahl bereits im Bild.
  • Die PNG-Dateien sind 2.400 Pixel breit und damit für den Druck geeignet.
  • Die SVG-Dateien lassen sich ohne Qualitätsverlust vergrößern und verkleinern.
Gemeinden nominal und real

Landkreis Darmstadt-Dieburg: Nach Abzug der Inflation reichen die Gemeindewerte von +32,8 % in Reinheim bis -1,0 % in Groß-Umstadt

PNGSVG
Verlauf seit 2020

Landkreis Darmstadt-Dieburg: Von 2020 bis 2024 stieg der nominale Index der Wohn-Bodenrichtwerte um 38,9 Prozent. Die Verbraucherpreise stiegen um 17,8 Prozent

PNGSVG
Zwei Vergleichszeiträume

Landkreis Darmstadt-Dieburg: Nach Abzug der Inflation stiegen die Werte seit 2020 um 17,9 %, seit 2022 fielen sie um 2,8 %

PNGSVG
Karte der realen Veränderung

Landkreis Darmstadt-Dieburg: Nach Abzug der Inflation liegt nur Groß-Umstadt unter null; die übrigen Gemeinden reichen von +8,5 % bis +32,8 %

PNGSVG
Vergleich mit den Nachbarn

Landkreis Darmstadt-Dieburg: Die 5 vergleichbaren Nachbarn reichen von +20,0 bis +40,1 Prozent, der Landkreis Darmstadt-Dieburg liegt bei +38,9 Prozent

PNGSVG

Pressemitteilung

Zum Abdruck freigegeben

Zwischen dem 01.01.2020 und dem 01.01.2024 stiegen die Wohn-Bodenrichtwerte der 215 vergleichbaren Bodenrichtwertzonen im Landkreis Darmstadt-Dieburg im Median um 38,9 Prozent. Das hat Grundradar aus den amtlichen Werten berechnet. Der Median ist die Mitte der nach Größe geordneten Veränderungen, bei gerader Anzahl der Durchschnitt der beiden mittleren Werte. Nominal bezeichnet die Veränderung ohne Berücksichtigung der Inflation. Real, also nach Abzug der Inflation von 17,8 Prozent, ergibt sich ein Zuwachs von 17,9 Prozent.

Die 215 verglichenen Bodenrichtwertzonen entsprechen 79,0 Prozent der 272 erfassten Wohn-Bodenrichtwertzonen von 2020 und 62,9 Prozent der 342 von 2024. Das Ergebnis beschreibt diesen Teil der erfassten Gebiete. Der Landkreis Darmstadt-Dieburg lag in Hessen auf Rang 2 von 26 vergleichbaren Einheiten. Der Median dieser 26 Einheiten liegt 23,7 Prozentpunkte darunter. Im Nachbarschaftsvergleich liegt der Landkreis Darmstadt-Dieburg auf Rang 2 von 6 Einheiten, den Kreis selbst eingerechnet. Unter den 5 vergleichbaren Nachbareinheiten liegt eine nominal höher, liegen 3 nominal niedriger und liegt eine gleichauf.

Nominal stiegen die Werte in 215 Bodenrichtwertzonen, in 0 Bodenrichtwertzonen sanken sie. In 0 Bodenrichtwertzonen blieben sie unverändert. 199 Zonen lagen über der Inflation, 16 Zonen blieben hinter der Inflation zurück.

Die reale Zahl ist keine Differenz der beiden Prozentwerte, sondern ihr Verhältnis: Die Werte werden nicht voneinander abgezogen, sondern durcheinander geteilt. Ein beispielhafter Bodenrichtwert von 100 Euro je Quadratmeter im Jahr 2020 entspräche bei dieser Veränderung im Jahr 2024 nominal 138,9 Euro je Quadratmeter. Gleichzeitig kostet alles, was 2020 100 Euro gekostet hat, im Jahr 2024 bereits 117,8 Euro. 138,9 geteilt durch 117,8 ergibt einen realen Zuwachs von 17,9 Prozent.

In 23 Gemeinden reicht die reale Veränderung von +32,8 Prozent in Reinheim bis -1,0 Prozent in Groß-Umstadt. Der Wert für Reinheim beruht auf 11 vergleichbaren Bodenrichtwertzonen und damit auf einer kleinen Fallzahl. Der Wert für Groß-Umstadt beruht auf 19 vergleichbaren Bodenrichtwertzonen und damit auf einer kleinen Fallzahl. Groß-Umstadt blieb als einzige Gemeinde hinter der Inflation zurück.

Im jüngeren Zeitraum 2022 bis 2024 betrug der Median der nominalen Wohnzonenveränderungen 8,7 Prozent. Dieser Zeitraum umfasst 229 Zonen. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 2,8 Prozent, und 158 Zonen blieben hinter der Inflation zurück. Der reale Index erreichte seinen Höchststand 2022 bei 118,6 und liegt seither darunter.

Für diesen Datenstand liegt keine Aufteilung nach amtlichen Quellenklassen vor.

Textbausteine zum Übernehmen

Die Bausteine stehen für sich und nennen ihren Zeitraum, sodass sie ohne den umgebenden Text abgedruckt werden können.

Quellenangabe
Grundradar (2026): Amtliche Wohn-Bodenrichtwerte im Landkreis Darmstadt-Dieburg 2020–2024: die Entwicklung nach Abzug der Inflation. Datenstand 09.09.2026. https://grundradar.de/recherche/bodenrichtwert-entwicklung/hessen/darmstadt-dieburg-2020-2024

Gemeindeabsätze

Der jeweilige Absatz nennt die eigene Gemeinde, die Stichtage und die Zahl der verglichenen Zonen. Absätze mit kleiner Fallzahl sind sichtbar gekennzeichnet.

Kleine Fallzahl · 6 ZonenAlsbach-Hähnlein
Grundradar berechnet für Alsbach-Hähnlein zwischen 01.01.2020 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +34,9 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 14,5 Prozent. Die Berechnung umfasst 6 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 11 ZonenBabenhausen
Grundradar berechnet für Babenhausen zwischen 01.01.2020 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +28,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 8,6 Prozent. Die Berechnung umfasst 11 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 2 ZonenBickenbach
Grundradar berechnet für Bickenbach zwischen 01.01.2020 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +39,4 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 18,3 Prozent. Die Berechnung umfasst 2 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 5 ZonenDieburg
Grundradar berechnet für Dieburg zwischen 01.01.2020 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +50,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 27,3 Prozent. Die Berechnung umfasst 5 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 5 ZonenEppertshausen
Grundradar berechnet für Eppertshausen zwischen 01.01.2020 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +53,8 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 30,6 Prozent. Die Berechnung umfasst 5 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 4 ZonenErzhausen
Grundradar berechnet für Erzhausen zwischen 01.01.2020 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +39,8 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 18,6 Prozent. Die Berechnung umfasst 4 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 8 ZonenFischbachtal
Grundradar berechnet für Fischbachtal zwischen 01.01.2020 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +27,9 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 8,5 Prozent. Die Berechnung umfasst 8 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 14 ZonenGriesheim
Grundradar berechnet für Griesheim zwischen 01.01.2020 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +42,3 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 20,8 Prozent. Die Berechnung umfasst 14 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 5 ZonenGroß-Bieberau
Grundradar berechnet für Groß-Bieberau zwischen 01.01.2020 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +42,9 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 21,2 Prozent. Die Berechnung umfasst 5 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 19 ZonenGroß-Umstadt
Grundradar berechnet für Groß-Umstadt zwischen 01.01.2020 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +16,7 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 1,0 Prozent. Die Berechnung umfasst 19 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 11 ZonenGroß-Zimmern
Grundradar berechnet für Groß-Zimmern zwischen 01.01.2020 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +41,9 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 20,4 Prozent. Die Berechnung umfasst 11 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 3 ZonenMessel
Grundradar berechnet für Messel zwischen 01.01.2020 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +41,9 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 20,5 Prozent. Die Berechnung umfasst 3 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 13 ZonenModautal
Grundradar berechnet für Modautal zwischen 01.01.2020 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +30,8 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 11,0 Prozent. Die Berechnung umfasst 13 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 15 ZonenMühltal
Grundradar berechnet für Mühltal zwischen 01.01.2020 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +40,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 18,8 Prozent. Die Berechnung umfasst 15 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 6 ZonenMünster (Hessen)
Grundradar berechnet für Münster (Hessen) zwischen 01.01.2020 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +40,3 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 19,1 Prozent. Die Berechnung umfasst 6 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 11 ZonenOber-Ramstadt
Grundradar berechnet für Ober-Ramstadt zwischen 01.01.2020 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +32,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 12,0 Prozent. Die Berechnung umfasst 11 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 8 ZonenOtzberg
Grundradar berechnet für Otzberg zwischen 01.01.2020 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +33,3 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 13,2 Prozent. Die Berechnung umfasst 8 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 7 ZonenPfungstadt
Grundradar berechnet für Pfungstadt zwischen 01.01.2020 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +40,6 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 19,3 Prozent. Die Berechnung umfasst 7 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 11 ZonenReinheim
Grundradar berechnet für Reinheim zwischen 01.01.2020 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +56,5 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 32,8 Prozent. Die Berechnung umfasst 11 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 11 ZonenRoßdorf
Grundradar berechnet für Roßdorf zwischen 01.01.2020 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +46,3 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 24,2 Prozent. Die Berechnung umfasst 11 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 7 ZonenSchaafheim
Grundradar berechnet für Schaafheim zwischen 01.01.2020 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +36,8 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 16,1 Prozent. Die Berechnung umfasst 7 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 19 ZonenSeeheim-Jugenheim
Grundradar berechnet für Seeheim-Jugenheim zwischen 01.01.2020 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +28,6 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 9,1 Prozent. Die Berechnung umfasst 19 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 14 ZonenWeiterstadt
Grundradar berechnet für Weiterstadt zwischen 01.01.2020 und 01.01.2024 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +50,6 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 27,8 Prozent. Die Berechnung umfasst 14 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zuordnung zwischen den Stichtagen erfolgt anhand der Flächenüberlappung. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.

Fragen an Ihren Gutachterausschuss

Die ausgewerteten Werte hat der für den Landkreis Darmstadt-Dieburg zuständige Gutachterausschuss für Grundstückswerte ermittelt und beschlossen. Zuschnitt, Begründung und Beschlusslage einzelner Bodenrichtwertzonen kann allein seine Geschäftsstelle erläutern; Grundradar wertet die veröffentlichten Werte aus und spricht nicht für den Ausschuss. Die Antworten kennt deshalb nur der Ausschuss; die Zahlen, auf die sich die folgenden Fragen stützen, stehen in der Studie. Die drei Fragen sind ein Anstoß für die lokale Einordnung.

  1. Warum blieb Groß-Umstadt hinter der Inflation zurück?Ausgangspunkt: Gemeindetabelle, reale Veränderung
  2. Warum lag der Landkreis Darmstadt-Dieburg auf Rang 2 von 26 in Hessen?Ausgangspunkt: Vergleich der geeigneten Kreise und kreisfreien Städte in Hessen
  3. Der Median der vergleichbaren Wohn-Bodenrichtwertzonen stieg von 330,0 €/m² (01.01.2020) auf 460,0 €/m² (01.01.2024). Was hat diesen Anstieg getragen?Ausgangspunkt: Preisniveau der Vergleichsgruppe an beiden Stichtagen

Daten und Dokumente

Methodischer Hinweis

  • Stichtage und Quellen. Die Angaben beziehen sich auf die Stichtage 01.01.2020 und 01.01.2024. Datenstand der Auswertung ist der 09.09.2026. Quelle der Wohn-Bodenrichtwerte ist BORIS Hessen über Geoportal Hessen. Der Verbraucherpreisindex stammt vom Statistischen Bundesamt (Destatis).
  • Warum die Zonen über ihre Fläche zugeordnet sind. Die Zonen wurden anhand ihrer Fläche zugeordnet, weil die amtlichen Zonennummern zwischen 2020 und 2024 neu vergeben wurden. Dieselbe Zone trägt an den beiden Stichtagen also keine gemeinsame Nummer.
  • Schwellenwert der Flächenüberlappung. Der gewählte Schwellenwert für die Flächenüberlappung beträgt 0,85. Dabei wird die gemeinsame Fläche ins Verhältnis zur Gesamtfläche beider Zonen gesetzt. Bei diesem Schwellenwert ergeben sich 215 eindeutige Paare. Bei 0,80 sind es 223 eindeutige Paare, bei 0,90 sind es 203 und bei 0,95 sind es 172.
  • Teilungen und Zusammenlegungen. Ab dem Schwellenwert 0,85 hatten 0 Ausgangszonen mehrere passende Gegenstücke am Endstichtag. Umgekehrt passten zu 1 Endzone mehrere Ausgangszonen. Wegen dieser Mehrdeutigkeiten wurden 2 Zuordnungen ausgeschlossen. Diese Prüfung erfasst keine vollständige Geschichte der Zonengrenzen.
  • Welche Zonen in die Auswertung kommen. In die Auswertung kommen nur positive Wohn-Bodenrichtwerte, die anhand ihrer Fläche eindeutig zugeordnet wurden. Die beiden Zeiträume haben jeweils ihre eigenen Zonen. Ergebnisse der Zeiträume rechnen wir nicht ineinander um.
  • Wie der Prozentwert entsteht. Der Prozentwert ist der Median der einzelnen Zonenveränderungen. Nominale und inflationsbereinigte Veränderungen werden je Zone vor der Medianbildung berechnet. Für die Inflationsbereinigung verwenden wir die nationalen Verbraucherpreisindex-Januarwerte, weil sie über alle Jahre gleich erhoben werden und keine regionalen Brüche enthalten.
  • Was ein Bodenrichtwert ist. Ein Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für den Boden, den der Gutachterausschuss aus der Kaufpreissammlung ableitet (§ 196 Abs. 1 BauGB). Er gilt jeweils für eine ganze Bodenrichtwertzone, kurz Zone: ein Gebiet, das nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmt. Angegeben wird er je Quadratmeter eines gedachten, unbebauten Grundstücks, dessen Merkmale mit den in der Zone vorherrschenden weitgehend übereinstimmen (§ 13 ImmoWertV). Er ist weder ein Kaufpreis noch der Verkehrswert eines einzelnen Grundstücks.
  • Kleine Fallzahlen. Gemeindeauswertungen mit weniger als 20 vergleichbaren Zonen kennzeichnen wir als kleine Fallzahl. Diese Kennzeichnung betrifft die einzelne Gemeindeauswertung. Die Mindestzahl von 20 Zonen ist das Veröffentlichungs- und Vergleichskriterium für den Kreis. So erhält eine Zahl mit wenigen Zonen nicht dieselbe Aussagekraft wie eine breit getragene Gemeindeauswertung.
  • Was die Hauptkennzahl misst. Die Hauptkennzahl der Studie beschreibt die vergleichbaren Zonen: 215 Wohn-Bodenrichtwertzonen, die anhand ihrer Fläche eindeutig zugeordnet wurden. Nur für diese Grundgesamtheit lässt sich überhaupt eine Veränderung je Zone messen.
  • Was die Tabelle „Alle Wohnzonen je Stichtag“ zeigt. Die Tabelle „Alle Wohnzonen je Stichtag“ bezieht die zum jeweiligen Stichtag vorhandenen geeigneten Wohn-Bodenrichtwertzonen ein. Sie beantwortet damit, wie hoch der Median aller Zonen zum jeweiligen Stichtag lag. Die beiden Stichtagsmedianwerte dieser Tabelle ergeben ins Verhältnis gesetzt nicht die Hauptkennzahl: Jeder Stichtag umfasst andere Zonen, während die Hauptkennzahl aus der Veränderung jeder einzelnen Zone entsteht.
  • Vergleichszeitraum. Alle Prozentangaben nennen ihren Vergleichszeitraum.
Alle geeigneten Wohn-Bodenrichtwertzonen je Stichtag.
StichtagMedianVorhandene Zonen
01.01.2020340,0 €/m²272
01.01.2022420,0 €/m²265
01.01.2024385,0 €/m²342

Rechte, Hinweise und Kontakt

Nutzungsrechte. Die Grafiken und Karten von Grundradar sind honorarfrei unter CC BY 4.0 nutzbar, mit der Quellenangabe „Grundradar, grundradar.de“. Für die amtlichen Bodenrichtwerte gilt folgende Nutzungsregel: Kostenfrei; Nutzung ohne Einschränkung oder Bedingung nach § 17 Abs. 4 BauGB-AV Hessen. Rechte der amtlichen Eingangsdaten bleiben unberührt.
Namensnennungen der Datenquellen. BORIS Hessen · Kostenfrei; Nutzung ohne Einschränkung oder Bedingung nach § 17 Abs. 4 BauGB-AV Hessen · © Statistisches Bundesamt (Destatis), Verbraucherpreisindex · © BKG (2025) dl-de/by-2-0.
Rückfragen und Korrekturen. Auf Anfrage stellen wir Zahlen für einzelne Gemeinden Ihres Verbreitungsgebiets bereit. Nennen Sie uns dazu bitte die betroffene Abbildung und Ihre Quelle.
Pressekontaktpresse@grundradar.deLukas Brunner. Presseanfragen beantworten wir werktags innerhalb von 24 Stunden.Studie öffnen

Über Grundradar

Grundradar (grundradar.de) führt amtliche Daten zu Grundstücken zusammen: Bodenrichtwerte, Grundsteuer-Hebesätze sowie Risikodaten zu Hochwasser, Starkregen und Altlasten. Die Angaben stammen aus offiziellen Quellen von Bund und Ländern und werden zu einer einzigen Auskunft pro Adresse gebündelt. Jeder Wert nennt Quelle und Stichtag.

Käufer, Eigentümer und Makler können damit kostenlos nachvollziehen, was die behördlichen Informationen über ein bestimmtes Grundstück aussagen.

Ausgewählte Auswertungen wie die vorliegende Studie veröffentlicht Grundradar mit offener Methodik und frei zugänglichen Rohdaten.

Grundradar ist gründergeführt und 2026 gestartet.