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Pressebereich · Datenstudie

Bodenrichtwerte im Landkreis Elbe-Elster: nominal +16,7 Prozent, nach Abzug der Inflation -11,1 Prozent

Text, Zahlen und Grafiken sind zur redaktionellen Verwendung freigegeben. Alle Angaben stammen aus derselben Berechnung wie die Studie.

64 vergleichbare Wohnzonen·20162026·Datenstand 11.09.2026·presse@grundradar.de
2016–2026 nominal+16,7 %Median aus 64 Zonen
2016–2026 nach Abzug der Inflation-11,1 %nach Verbraucherpreisindex
2022–2026 nach Abzug der Inflation-9,1 %jüngerer Zeitraum

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Gemeinden nominal und real

Landkreis Elbe-Elster: Nach Abzug der Inflation reichen die Gemeindewerte von +23,9 % in Lichterfeld-Schacksdorf bis -19,4 % in Herzberg (Elster)

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Verlauf seit 2011

Landkreis Elbe-Elster: Von 2011 bis 2026 stieg der nominale Index der Wohn-Bodenrichtwerte um 14,3 Prozent. Die Verbraucherpreise stiegen um 38,4 Prozent

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Drei Vergleichszeiträume

Landkreis Elbe-Elster: Nach Abzug der Inflation fielen die Werte seit 2016 um 11,1 %, seit 2022 um 9,1 % und seit 2011 um 17,5 %

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Karte der realen Veränderung

Landkreis Elbe-Elster: Nach Abzug der Inflation liegen 9 der 14 Gemeinden unter null, die Werte reichen von -19,4 % bis +23,9 %

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Vergleich mit den Nachbarn

Landkreis Elbe-Elster: Die 3 vergleichbaren Nachbarn reichen von +32,2 bis +172,7 Prozent, der Landkreis Elbe-Elster liegt bei +16,7 Prozent

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Pressemitteilung

Zum Abdruck freigegeben

Zwischen dem 01.01.2016 und dem 01.01.2026 stiegen die Wohn-Bodenrichtwerte der 64 vergleichbaren Bodenrichtwertzonen im Landkreis Elbe-Elster im Median um 16,7 Prozent. Das hat Grundradar aus den amtlichen Werten berechnet. Der Median ist die Mitte der nach Größe geordneten Veränderungen, bei gerader Anzahl der Durchschnitt der beiden mittleren Werte. Nominal bezeichnet die Veränderung ohne Berücksichtigung der Inflation. Real, also nach Abzug der Inflation von 31,2 Prozent, ergibt sich ein Rückgang um 11,1 Prozent.

Die 64 verglichenen Bodenrichtwertzonen entsprechen 98,5 Prozent der 65 erfassten Wohn-Bodenrichtwertzonen von 2016 und 38,1 Prozent der 168 von 2026. Das Ergebnis beschreibt diesen Teil der erfassten Gebiete. Der Landkreis Elbe-Elster lag in Brandenburg auf Rang 14 von 16 vergleichbaren Einheiten. Der Median dieser 16 Einheiten liegt 115,0 Prozentpunkte höher. Im Nachbarschaftsvergleich liegt der Landkreis Elbe-Elster nominal hinter Dahme-Spreewald, Oberspreewald-Lausitz und Teltow-Fläming.

Nominal stiegen die Werte in 60 Bodenrichtwertzonen, in 2 Bodenrichtwertzonen sanken sie. In 2 Bodenrichtwertzonen blieben sie unverändert. 22 Zonen lagen über der Inflation, 42 Zonen blieben hinter der Inflation zurück.

Die reale Zahl ist keine Differenz der beiden Prozentwerte, sondern ihr Verhältnis: Die Werte werden nicht voneinander abgezogen, sondern durcheinander geteilt. Ein beispielhafter Bodenrichtwert von 100 Euro je Quadratmeter im Jahr 2016 entspräche bei dieser Veränderung im Jahr 2026 nominal 116,7 Euro je Quadratmeter. Gleichzeitig kostet alles, was 2016 100 Euro gekostet hat, im Jahr 2026 bereits 131,2 Euro. 116,7 geteilt durch 131,2 ergibt einen realen Rückgang um 11,1 Prozent.

In 14 Gemeinden reicht die reale Veränderung von +23,9 Prozent in Lichterfeld-Schacksdorf bis -19,4 Prozent in Herzberg (Elster). Der Wert für Lichterfeld-Schacksdorf beruht auf 1 vergleichbarer Bodenrichtwertzone und damit auf einer kleinen Fallzahl. Der Wert für Herzberg (Elster) beruht auf 10 vergleichbaren Bodenrichtwertzonen und damit auf einer kleinen Fallzahl. 9 Gemeinden blieben hinter der Inflation zurück.

Im jüngeren Zeitraum 2022 bis 2026 betrug der Median der nominalen Wohnzonenveränderungen 6,1 Prozent. Dieser Zeitraum umfasst 74 Zonen. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 9,1 Prozent, und 64 Zonen blieben hinter der Inflation zurück.

Über den langen Zeitraum 2011 bis 2026 betrug der Median der nominalen Wohnzonenveränderungen 14,3 Prozent. Dieser Zeitraum umfasst 63 Zonen. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 17,5 Prozent. Diese 63 Zonen sind 37,5 Prozent aller Zonen des Jahres 2026; die übrigen erfassten Zonen gehen in diesen Vergleich nicht ein. Wir zeigen diesen längeren Verlauf nur zur Einordnung, für den Vergleich zwischen Kreisen und kreisfreien Städten verwenden wir ihn nicht.

Für diesen Datenstand liegt keine Aufteilung nach amtlichen Quellenklassen vor.

Textbausteine zum Übernehmen

Die Bausteine stehen für sich und nennen ihren Zeitraum, sodass sie ohne den umgebenden Text abgedruckt werden können.

Quellenangabe
Grundradar (2026): Amtliche Wohn-Bodenrichtwerte im Landkreis Elbe-Elster 2016–2026: die Entwicklung nach Abzug der Inflation. Datenstand 11.09.2026. https://grundradar.de/recherche/bodenrichtwert-entwicklung/brandenburg/elbe-elster-2016-2026

Gemeindeabsätze

Der jeweilige Absatz nennt die eigene Gemeinde, die Stichtage und die Zahl der verglichenen Zonen. Absätze mit kleiner Fallzahl sind sichtbar gekennzeichnet.

Kleine Fallzahl · 5 ZonenBad Liebenwerda
Grundradar berechnet für Bad Liebenwerda zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +13,6 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 13,4 Prozent. Die Berechnung umfasst 5 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 6 ZonenDoberlug-Kirchhain
Grundradar berechnet für Doberlug-Kirchhain zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +20,2 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 8,4 Prozent. Die Berechnung umfasst 6 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 9 ZonenElsterwerda
Grundradar berechnet für Elsterwerda zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +10,5 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 15,8 Prozent. Die Berechnung umfasst 9 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 7 ZonenFalkenberg/Elster
Grundradar berechnet für Falkenberg/Elster zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +14,3 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 12,9 Prozent. Die Berechnung umfasst 7 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 9 ZonenFinsterwalde
Grundradar berechnet für Finsterwalde zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +15,2 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 12,2 Prozent. Die Berechnung umfasst 9 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 10 ZonenHerzberg (Elster)
Grundradar berechnet für Herzberg (Elster) zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +5,7 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 19,4 Prozent. Die Berechnung umfasst 10 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 1 ZoneLichterfeld-Schacksdorf
Grundradar berechnet für Lichterfeld-Schacksdorf zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +62,5 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 23,9 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 2 ZonenMassen-Niederlausitz
Grundradar berechnet für Massen-Niederlausitz zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +34,1 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 2,2 Prozent. Die Berechnung umfasst 2 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 1 ZoneRöderland
Grundradar berechnet für Röderland zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +28,6 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 2,0 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 1 ZoneSallgast
Grundradar berechnet für Sallgast zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +41,7 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 8,0 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 4 ZonenSchlieben
Grundradar berechnet für Schlieben zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +21,7 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 7,3 Prozent. Die Berechnung umfasst 4 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 2 ZonenSchönewalde
Grundradar berechnet für Schönewalde zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +53,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 16,6 Prozent. Die Berechnung umfasst 2 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 2 ZonenSonnewalde
Grundradar berechnet für Sonnewalde zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +31,3 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 0,0 Prozent. Die Berechnung umfasst 2 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 5 ZonenUebigau-Wahrenbrück
Grundradar berechnet für Uebigau-Wahrenbrück zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +30,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 0,9 Prozent. Die Berechnung umfasst 5 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.

Fragen an Ihren Gutachterausschuss

Die ausgewerteten Werte hat der für den Landkreis Elbe-Elster zuständige Gutachterausschuss für Grundstückswerte ermittelt und beschlossen. Zuschnitt, Begründung und Beschlusslage einzelner Bodenrichtwertzonen kann allein seine Geschäftsstelle erläutern; Grundradar wertet die veröffentlichten Werte aus und spricht nicht für den Ausschuss. Die Antworten kennt deshalb nur der Ausschuss; die Zahlen, auf die sich die folgenden Fragen stützen, stehen in der Studie. Die drei Fragen sind ein Anstoß für die lokale Einordnung.

  1. Warum blieben Bad Liebenwerda, Doberlug-Kirchhain, Elsterwerda, Falkenberg/Elster, Finsterwalde, Herzberg (Elster), Röderland, Schlieben und Uebigau-Wahrenbrück hinter der Inflation zurück?Ausgangspunkt: Gemeindetabelle, reale Veränderung
  2. Warum lag der Landkreis Elbe-Elster auf Rang 14 von 16 in Brandenburg?Ausgangspunkt: Vergleich der geeigneten Kreise und kreisfreien Städte in Brandenburg
  3. Der Median der vergleichbaren Wohn-Bodenrichtwertzonen stieg von 19,5 €/m² (01.01.2016) auf 22,0 €/m² (01.01.2026). Was hat diesen Anstieg getragen?Ausgangspunkt: Preisniveau der Vergleichsgruppe an beiden Stichtagen

Daten und Dokumente

Methodischer Hinweis

  • Stichtage und Quellen. Die Angaben beziehen sich auf die Stichtage 01.01.2016 und 01.01.2026. Datenstand der Auswertung ist der 11.09.2026. Quelle der Wohn-Bodenrichtwerte ist BORIS Brandenburg über Geoportal Brandenburg. Der Verbraucherpreisindex stammt vom Statistischen Bundesamt (Destatis).
  • Welche Zonen in die Auswertung kommen. In die Auswertung kommen nur positive Wohn-Bodenrichtwerte, die an beiden Stichtagen dieselbe Nummer des Gutachterausschusses tragen. Die drei Zeiträume haben jeweils ihre eigenen Zonen. Ergebnisse der Zeiträume rechnen wir nicht ineinander um.
  • Wie der Prozentwert entsteht. Der Prozentwert ist der Median der einzelnen Zonenveränderungen. Nominale und inflationsbereinigte Veränderungen werden je Zone vor der Medianbildung berechnet. Für die Inflationsbereinigung verwenden wir die nationalen Verbraucherpreisindex-Januarwerte, weil sie über alle Jahre gleich erhoben werden und keine regionalen Brüche enthalten.
  • Was ein Bodenrichtwert ist. Ein Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für den Boden, den der Gutachterausschuss aus der Kaufpreissammlung ableitet (§ 196 Abs. 1 BauGB). Er gilt jeweils für eine ganze Bodenrichtwertzone, kurz Zone: ein Gebiet, das nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmt. Angegeben wird er je Quadratmeter eines gedachten, unbebauten Grundstücks, dessen Merkmale mit den in der Zone vorherrschenden weitgehend übereinstimmen (§ 13 ImmoWertV). Er ist weder ein Kaufpreis noch der Verkehrswert eines einzelnen Grundstücks.
  • Kleine Fallzahlen. Gemeindeauswertungen mit weniger als 20 vergleichbaren Zonen kennzeichnen wir als kleine Fallzahl. Diese Kennzeichnung betrifft die einzelne Gemeindeauswertung. Die Mindestzahl von 20 Zonen ist das Veröffentlichungs- und Vergleichskriterium für den Kreis. So erhält eine Zahl mit wenigen Zonen nicht dieselbe Aussagekraft wie eine breit getragene Gemeindeauswertung.
  • Was die Hauptkennzahl misst. Die Hauptkennzahl der Studie beschreibt die vergleichbaren Zonen: 64 Wohn-Bodenrichtwertzonen, die an beiden Stichtagen dieselbe Nummer des Gutachterausschusses tragen. Nur für diese Grundgesamtheit lässt sich überhaupt eine Veränderung je Zone messen.
  • Was die Tabelle „Alle Wohnzonen je Stichtag“ zeigt. Die Tabelle „Alle Wohnzonen je Stichtag“ bezieht die zum jeweiligen Stichtag vorhandenen geeigneten Wohn-Bodenrichtwertzonen ein. Sie beantwortet damit, wie hoch der Median aller Zonen zum jeweiligen Stichtag lag. Die beiden Stichtagsmedianwerte dieser Tabelle ergeben ins Verhältnis gesetzt nicht die Hauptkennzahl: Jeder Stichtag umfasst andere Zonen, während die Hauptkennzahl aus der Veränderung jeder einzelnen Zone entsteht.
  • Vergleichszeitraum. Alle Prozentangaben nennen ihren Vergleichszeitraum.
Alle geeigneten Wohn-Bodenrichtwertzonen je Stichtag.
StichtagMedianVorhandene Zonen
01.01.201620,0 €/m²65
01.01.201719,5 €/m²66
01.01.201820,0 €/m²67
01.01.201919,5 €/m²68
01.01.202022,0 €/m²71
01.01.202223,0 €/m²148
01.01.202323,5 €/m²76
01.01.202424,0 €/m²156
01.01.202524,0 €/m²81
01.01.202625,5 €/m²168

Die nächste Aktualisierung folgt zum Stichtag 01.01.2027.

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Rechte, Hinweise und Kontakt

Nutzungsrechte. Die Grafiken und Karten von Grundradar sind honorarfrei unter CC BY 4.0 nutzbar, mit der Quellenangabe „Grundradar, grundradar.de“. Für die amtlichen Bodenrichtwerte gilt folgende Nutzungsregel: Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Rechte der amtlichen Eingangsdaten bleiben unberührt.
Namensnennungen der Datenquellen. BORIS Brandenburg · Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 · © Statistisches Bundesamt (Destatis), Verbraucherpreisindex · © BKG (2025) dl-de/by-2-0.
Rückfragen und Korrekturen. Auf Anfrage stellen wir Zahlen für einzelne Gemeinden Ihres Verbreitungsgebiets bereit. Nennen Sie uns dazu bitte die betroffene Abbildung und Ihre Quelle.
Pressekontaktpresse@grundradar.deLukas Brunner. Presseanfragen beantworten wir werktags innerhalb von 24 Stunden.Studie öffnen

Über Grundradar

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