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Grundsteuer-Hebesatz 2025

Grundsteuer-Hebesatz im Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm: Grundsteuer B Median 465% (2025)

Der Grundsteuermultiplikator wird mit dem örtlichen Modell abgeglichen: dem Bundesmodell mit optional differenziertem Hebesatz B.

Faktenüberblick

Median Hebesatz B: 465%

Der Landkreis umfasst 233 Gemeinden. Min 100%, Max 700%.

Gemeinden

233

mit Hebesatz

232

BL-Median

465%

Perzentil im Bundesland

62%

Spannweite

Günstigste und teuerste Gemeinden

Die Extremwerte zeigen, wie stark die kommunalen Hebesätze innerhalb desselben Landkreises auseinanderlaufen.

Günstigste Gemeinden

  • Neuendorf100%
  • Buchet145%
  • Winringen165%

Teuerste Gemeinden

  • Bitburg, Stadt700%
  • Waxweiler690%
  • Neuerburg, Stadt690%
Grundsteuer-Rechner

Landkreis-Median als Startwert

Berechnen Sie einen Bundesmodell-Wert mit dem Landkreis-Median und eigenem Bodenwert.

Eingaben

Bundesmodell mit offenen Annahmen

Hinweis
Für ein belastbares Bundesmodell-Ergebnis reichen Grundstücksfläche und Bodenrichtwert allein nicht aus. Deshalb fragt der Rechner bei bebauten Wohngrundstücken zusätzlich Wohnfläche, Baujahr und Mietniveaustufe ab.
Achtung
Nordrhein-Westfalen weicht beim Grundsteuerrecht vom hier gerechneten Bundesmodell ab oder nutzt landesrechtliche Sonderregeln, zum Beispiel bei der Steuermesszahl oder bei differenzierenden kommunalen Wohn- und Nichtwohn-Hebesätzen. Das Ergebnis dient dort nur als Vergleichswert.

Ergebnis

Jährliche Grundsteuer

Grundsteuerwert
299.221,44 €
Bundesmodell mit Mindestwertprüfung
Steuermessbetrag
92,76 €
0,31 ‰ auf den Grundsteuerwert
Jährliche Grundsteuer
431,33 €
mit Hebesatz 465 %
Miete pro m²
6,88 €
Anlage 39, Stufe 3
Restnutzungsdauer
63 Jahre
Hauptfeststellung 2022

Für Ein- und Zweifamilienhäuser wurde der Bodenwert mit dem Größenkoeffizienten 0,95 aus Anlage 36 berücksichtigt.

Alle Gemeinden im Landkreis

Hebesatz A, B, C und Gewerbesteuer

Die Tabelle nutzt die aktuelle Destatis-Zeile je Gemeinde und verlinkt direkt auf die Gemeinde-Seite.

Gemeinden im Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm
GemeindeGrundsteuer AGrundsteuer BGrundsteuer CGewerbesteuer
Neuendorf100%100%nicht erhoben380%
Buchet175%145%nicht erhoben350%
Winringen225%165%nicht erhoben380%
Winterscheid175%165%nicht erhoben365%
Nimsreuland190%170%nicht erhoben350%
Heckhuscheid175%180%nicht erhoben365%
Kleinlangenfeld195%180%nicht erhoben350%
Oberlascheid175%180%nicht erhoben350%
Sellerich200%190%nicht erhoben380%
Großlangenfeld130%195%nicht erhoben365%
Habscheid185%195%nicht erhoben380%
Heisdorf150%200%nicht erhoben365%
Masthorn250%200%nicht erhoben365%
Mützenich170%200%nicht erhoben365%
Rommersheim195%200%nicht erhoben365%
Seiwerath160%200%nicht erhoben365%
Niederlauch410%205%nicht erhoben380%
Roth bei Prüm165%205%nicht erhoben350%
Schwirzheim235%210%nicht erhoben370%
Giesdorf215%215%nicht erhoben380%
Orlenbach145%215%nicht erhoben380%
Oberlauch255%220%nicht erhoben380%
Feuerscheid280%235%nicht erhoben380%
Hersdorf305%235%nicht erhoben380%
Dingdorf215%240%nicht erhoben365%
Matzerath210%245%nicht erhoben380%
Brandscheid250%250%nicht erhoben365%
Niederweiler330%250%nicht erhoben420%
Nimshuscheid255%250%nicht erhoben380%
Watzerath250%250%nicht erhoben380%
Wawern165%255%nicht erhoben380%
Weinsheim220%260%nicht erhoben410%
Gondenbrett195%265%nicht erhoben380%
Lasel200%265%nicht erhoben380%
Büdesheim195%285%nicht erhoben380%
Winterspelt285%285%nicht erhoben380%
Fleringen220%290%nicht erhoben380%
Steinborn260%290%nicht erhoben330%
Pronsfeld180%295%nicht erhoben380%
Eilscheid300%300%nicht erhoben380%
Auw bei Prüm300%305%nicht erhoben380%
Lahr299%308%nicht erhoben380%
Pittenbach175%330%nicht erhoben450%
Gentingen400%350%nicht erhoben380%
Hütten340%350%nicht erhoben400%
Meckel380%360%nicht erhoben400%
Bauler300%365%nicht erhoben380%
Halsdorf365%365%nicht erhoben380%
Heilenbach320%365%nicht erhoben380%
Kyllburgweiler300%365%nicht erhoben380%
Mauel400%365%nicht erhoben380%
Nusbaum340%365%nicht erhoben365%
Scheitenkorb345%365%nicht erhoben380%
Strickscheid300%365%nicht erhoben380%
Uppershausen365%365%nicht erhoben380%
Wallersheim225%365%nicht erhoben380%
Kesfeld370%370%nicht erhoben352%
Dockendorf380%380%nicht erhoben380%
Ließem380%380%nicht erhoben380%
Niederraden380%380%nicht erhoben380%
Olzheim300%385%nicht erhoben380%
Ehlenz450%395%nicht erhoben380%
Fließem330%395%nicht erhoben380%
Balesfeld350%400%nicht erhoben400%
Bleialf400%400%nicht erhoben380%
Ingendorf400%400%nicht erhoben380%
Metterich400%400%nicht erhoben400%
Niederstedem350%400%nicht erhoben450%
Oberweis400%400%nicht erhoben400%
Olsdorf400%400%nicht erhoben380%
Rodershausen400%400%nicht erhoben380%
Seinsfeld380%400%nicht erhoben380%
Sevenig (Our)400%400%nicht erhoben380%
Usch400%400%nicht erhoben380%
Wiersdorf345%400%nicht erhoben380%
Lichtenborn380%410%nicht erhoben380%
Prüm, Stadt220%410%nicht erhoben395%
Sefferweich420%420%nicht erhoben420%
Altscheid450%450%nicht erhoben380%
Gindorf450%450%nicht erhoben380%
Scharfbillig450%450%nicht erhoben400%
Alsdorf450%465%nicht erhoben380%
Beilingen350%465%nicht erhoben380%
Berscheid400%465%nicht erhoben380%
Bickendorf365%465%nicht erhoben380%
Birtlingen400%465%nicht erhoben380%
Brecht400%465%nicht erhoben380%
Brimingen420%465%nicht erhoben380%
Burg345%465%nicht erhoben400%
Dahlem400%465%nicht erhoben380%
Echtershausen400%465%nicht erhoben380%
Eisenach450%465%nicht erhoben380%
Enzen400%465%nicht erhoben380%
Eßlingen345%465%nicht erhoben380%
Geichlingen345%465%nicht erhoben380%
Gondorf430%465%nicht erhoben380%
Gransdorf450%465%nicht erhoben380%
Hamm400%465%nicht erhoben500%
Heilbach345%465%nicht erhoben380%
Herbstmühle345%465%nicht erhoben380%
Herforst450%465%nicht erhoben380%
Holsthum465%465%nicht erhoben380%
Hommerdingen345%465%nicht erhoben380%
Hüttingen an der Kyll450%465%nicht erhoben420%
Hüttingen bei Lahr400%465%nicht erhoben380%
Idenheim450%465%nicht erhoben380%
Idesheim370%465%nicht erhoben380%
Kaschenbach345%465%nicht erhoben380%
Leidenborn465%465%nicht erhoben380%
Malbergweich450%465%nicht erhoben380%
Messerich345%465%nicht erhoben380%
Muxerath450%465%nicht erhoben380%
Nattenheim380%465%nicht erhoben380%
Neuheilenbach400%465%nicht erhoben380%
Niederweis450%465%nicht erhoben380%
Niehl450%465%nicht erhoben380%
Oberstedem400%465%nicht erhoben400%
Peffingen400%465%nicht erhoben380%
Philippsheim345%465%nicht erhoben380%
Pickließem465%465%nicht erhoben380%
Plascheid465%465%nicht erhoben380%
Preist400%465%nicht erhoben380%
Rittersdorf465%465%nicht erhoben380%
Roth an der Our345%465%nicht erhoben380%
Schleid465%465%nicht erhoben380%
Trimport450%465%nicht erhoben400%
Wettlingen450%465%nicht erhoben600%
Wißmannsdorf450%465%nicht erhoben380%
Wolsfeld400%465%nicht erhoben380%
Zweifelscheid345%465%nicht erhoben380%
Lascheid470%470%nicht erhoben380%
Leimbach470%470%nicht erhoben380%
Wilsecker475%475%nicht erhoben380%
Baustert480%480%nicht erhoben400%
Echternacherbrück550%480%nicht erhoben380%
Bettingen490%490%nicht erhoben380%
Affler500%500%nicht erhoben400%
Ammeldingen an der Our500%500%nicht erhoben420%
Ammeldingen bei Neuerburg500%500%nicht erhoben380%
Badem500%500%nicht erhoben380%
Berkoth500%500%nicht erhoben380%
Biesdorf500%500%nicht erhoben380%
Bollendorf500%500%nicht erhoben380%
Burbach500%500%nicht erhoben380%
Dackscheid500%500%nicht erhoben380%
Dauwelshausen500%500%nicht erhoben380%
Emmelbaum500%500%nicht erhoben380%
Ernzen500%500%nicht erhoben380%
Eschfeld500%500%nicht erhoben380%
Etteldorf500%500%nicht erhoben400%
Euscheid400%500%nicht erhoben380%
Feilsdorf500%500%nicht erhoben450%
Ferschweiler500%500%nicht erhoben390%
Fischbach-Oberraden500%500%nicht erhoben380%
Gemünd500%500%nicht erhoben380%
Gilzem500%500%nicht erhoben380%
Großkampenberg500%500%nicht erhoben380%
Hargarten500%500%nicht erhoben380%
Harspelt500%500%nicht erhoben380%
Herzfeld500%500%nicht erhoben380%
Hosten500%500%nicht erhoben380%
Hütterscheid500%500%nicht erhoben380%
Irrhausen500%500%nicht erhoben380%
Jucken500%500%nicht erhoben380%
Karlshausen500%500%nicht erhoben380%
Kickeshausen500%500%nicht erhoben380%
Kinzenburg500%500%nicht erhoben380%
Körperich500%500%nicht erhoben380%
Koxhausen500%500%nicht erhoben380%
Kruchten500%500%nicht erhoben380%
Lambertsberg500%500%nicht erhoben380%
Lauperath500%500%nicht erhoben380%
Lierfeld500%500%nicht erhoben380%
Lünebach500%500%nicht erhoben380%
Lützkampen500%500%nicht erhoben380%
Manderscheid500%500%nicht erhoben380%
Merlscheid500%500%nicht erhoben380%
Mettendorf500%500%nicht erhoben380%
Minden500%500%nicht erhoben380%
Mülbach500%500%nicht erhoben380%
Nasingen500%500%nicht erhoben380%
Niederpierscheid500%500%nicht erhoben380%
Oberkail500%500%nicht erhoben380%
Oberpierscheid500%500%nicht erhoben380%
Oberweiler400%500%nicht erhoben400%
Olmscheid500%500%nicht erhoben380%
Orsfeld500%500%nicht erhoben380%
Pintesfeld500%500%nicht erhoben380%
Plütscheid500%500%nicht erhoben380%
Preischeid500%500%nicht erhoben380%
Prümzurlay500%500%nicht erhoben380%
Reiff500%500%nicht erhoben380%
Reipeldingen500%500%nicht erhoben380%
Röhl500%500%nicht erhoben380%
Roscheid500%500%nicht erhoben380%
Sankt Thomas500%500%nicht erhoben380%
Scheuern500%500%nicht erhoben380%
Sengerich500%500%nicht erhoben380%
Sevenig bei Neuerburg500%500%nicht erhoben380%
Sinspelt500%500%nicht erhoben380%
Stockem500%500%nicht erhoben380%
Sülm500%500%nicht erhoben380%
Übereisenbach500%500%nicht erhoben420%
Utscheid500%500%nicht erhoben380%
Üttfeld500%500%nicht erhoben400%
Waldhof-Falkenstein500%500%nicht erhoben410%
Weidingen500%500%nicht erhoben380%
Zendscheid500%500%nicht erhoben380%
Daleiden510%510%nicht erhoben400%
Dudeldorf510%510%nicht erhoben380%
Schönecken215%510%nicht erhoben400%
Seffern515%515%nicht erhoben380%
Auw an der Kyll500%518%nicht erhoben380%
Orenhofen500%520%nicht erhoben380%
Menningen525%525%nicht erhoben400%
Dahnen530%530%nicht erhoben400%
Dasburg530%530%nicht erhoben380%
Arzfeld500%550%nicht erhoben400%
Keppeshausen550%550%nicht erhoben400%
Spangdahlem550%550%nicht erhoben380%
Irrel510%570%nicht erhoben380%
Wallendorf550%570%nicht erhoben420%
Schankweiler580%580%nicht erhoben380%
Kyllburg, Stadt400%595%nicht erhoben385%
Malberg345%595%nicht erhoben380%
Biersdorf am See600%600%nicht erhoben380%
Krautscheid600%600%nicht erhoben380%
Neidenbach500%600%nicht erhoben380%
Speicher, Stadt500%615%nicht erhoben380%
Neuerburg, Stadt500%690%nicht erhoben390%
Waxweiler550%690%nicht erhoben400%
Bitburg, Stadt400%700%nicht erhoben400%
Obergecklerausstehendausstehendnicht erhobenausstehend
Reform-Modell

Bundesmodell (RLP: optional differenzierter Hebesatz B) im Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

Die Reform trennt Bewertungsmodell, Steuermesszahl und kommunalen Hebesatz. Der Hebesatz B bleibt der Vergleichswert für Wohn- und Baugrundstücke.

Das Reformmodell bestimmt, wie der Messbetrag entsteht; der Hebesatz bleibt der kommunale Faktor — hier nach dem Bundesmodell mit optional differenziertem Hebesatz B (§ 2 GrStHsGRP i. V. m. § 25 GrStG).

Rechtsgrundlage: § 25 GrStG sowie § 2 GrStHsGRP (Grundsteuerhebesatzgesetz Rheinland-Pfalz); § 25 GrStG. In Ländermodell-Staaten erklärt dieser Abschnitt die abweichende Bemessungslogik; in Bundesmodell-Staaten steht die kommunale Hebesatzwirkung im Vordergrund.

Vergleich

Landkreis vs. Bundesland-Median

Der Landkreis-Median 465% steht dem Bundesland-Median 465% gegenüber.

Perzentil

Rang im Bundesland

Der Landkreis liegt im 62. Perzentil unter 2.299 vergleichbaren Gemeinde-Werten.

Nachbar-Landkreise

Vergleichbare Landkreise im Bundesland

Bis die Landkreis-Geometrie als eigener Nachbar-Index vorliegt, nutzt diese Liste nahe Vergleichsräume aus derselben Landes-Auswertung.

Stichtag-Trend

Jahresvergleich 2024 zu 2025

Die Landkreis-Sicht nutzt die aktuelle Destatis-Zeile je Gemeinde. Ein belastbarer gewichteter Trend folgt, sobald mehrere Jahresstände je Gemeinde vollständig sind.

Bodenrichtwert-Kreuzverweis

Bodenwert für die Steuer-Schätzung prüfen

Der Hebesatz erklärt nur den kommunalen Multiplikator. Für eine belastbare Rechnung brauchen Sie zusätzlich den Bodenwert oder den Messbescheid.

Bodenrichtwert im Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm öffnen
A/B/C-Vergleichsleiste

Grundsteuer A, B, C im Überblick

Grundsteuer B ist der Wohn- und Baugrundstücksanker. Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliche Betriebe; Grundsteuer C wird nur erhoben, wenn die Gemeinde sie ausdrücklich nutzt.

Grundsteuer AGrundsteuer BGrundsteuer C
Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Grundsteuer-Hebesatz im Landkreis

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz B im Landkreis?+

Der Hebesatz B ist der Prozentsatz, mit dem die Gemeinde den Grundsteuermessbetrag multipliziert.

Welche Gemeinde im Landkreis ist bei der Grundsteuer B am günstigsten?+

Der Gemeinderat beschließt den Hebesatz; die Verwaltung wendet ihn im Grundsteuerbescheid an.

Wer beschließt den Hebesatz B im Landkreis?+

Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliche Flächen, Grundsteuer B bebaute und unbebaute Grundstücke; Grundsteuer C kann zusätzlich auf baureife unbebaute Grundstücke erhoben werden.

Warum unterscheiden sich Hebesätze innerhalb eines Landkreises?+

Die Reform 2025 ändert die Bewertung; der Hebesatz bleibt der kommunale Multiplikator.

Wie nutze ich den Landkreis-Median für meine Schätzung?+

Für eine eigene Schätzung benötigen Sie Messbetrag, Grundstücksdaten und den örtlichen Hebesatz B.

Was ist der Unterschied zwischen Grundsteuer A, B und C?+

Der Grundsteuermessbetrag steht im Messbescheid des Finanzamts und wird mit dem Hebesatz multipliziert.

Welche Rolle spielt der Grundsteuermessbetrag?+

Ein niedriger Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine niedrige Steuer, wenn der Messbetrag hoch ist.

Wie aktuell sind die Landkreis-Daten?+

Bei Änderungen sollten Eigentümer den neuen Bescheid und den kommunalen Hebesatzbeschluss prüfen.

Wann wird die Grundsteuer fällig?+

Die amtliche Grundstücksabgabe wird in der Regel quartalsweise oder nach Gemeindeangabe gezahlt.

Kann ich gegen den Bescheid Einspruch einlegen?+

Ein Einspruch ist nach § 347 AO möglich; die Frist beträgt regelmäßig ein Monat nach Bekanntgabe (§ 355 AO). Prüfen Sie Datum und Rechtsbehelfsbelehrung.

Methodik und Datenstand
Methodik und Rechtsgrundlage

So wird die Landkreis-Übersicht berechnet

Median, Minimum und Maximum werden aus Gemeinde-Zeilen des aktuellen Destatis-Jahres aggregiert. Rechtsgrundlage für den Hebesatz ist § 25 GrStG. Für Rheinland-Pfalz gilt zusätzlich § 2 GrStHsGRP i. V. m. § 25 GrStG.

Datenstand

Quelle, Lizenz und Zuständigkeit

Quelle ist Destatis, Realsteuerhebesätze. Datenstand: 30.6.2025. Lizenz: DL-DE/BY-2.0.

Weitere Einordnung
Hinweis
Cat3-Erweiterung: Detailprüfungen zu Bescheid, Messbetrag und Grundstücksart folgen in der nächsten Ausbaustufe.
Hebesatz-Klassen

Histogramm nach sechs Klassen

233 Gemeinden werden in die Klassen unter 300%, 300-399%, 400-499%, 500-599%, 600-699% und ab 700% eingeordnet.

Landkreis-Kennzahlen

Median Hebesatz B: 465%

Gemeinden: 233

Datenstand: 30.6.2025